Suche nach "frankfurt am main"
Ergebnisse 2903
Seite 155 von 194
OLG Köln - 6 U 142/01
Oberlandesgericht Köln vom 12.04.2002
- Inhalt
-
- Ergebnis auch OLG Frankfurt am Main NJW 1959, 1088/1089; Baumbach/Hartmann, ZPO; 60. Auflage, § 919 Rdn. 2
- Gerichtsvollzieher am 6.3.2001 hat die Wiederholungsgefahr weder im Hinblick auf das Verbot
- man - wie dies ebenfalls vertreten wird - davon ausgehen will, dass die im Rahmen einer
- 34/01 Tenor: Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 10.05.2001 verkündete Urteil der 4. Kammer
- - ausschließlich dem zuständigen staatlichen Gericht am Sitz des Schiedsgerichts zugewiesen sein soll (OLG
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 151/03
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.01.2004
- Inhalt
-
- Bemessungsentgelts war eine sogenannte fiktive Bemessung im Anschluss an einem Sprachkurs ab
- Kläger ab 01.07.1992 die Berücksichtigung eines fiktiv zu erzielenden Entgelts von 4.000 DM im Monat für
- lehnte sie eine Erhöhung des Bemessungsentgelts ab. Dagegen legte der Kläger am 10.05.1999 Widerspruch
- 28.05.2003 zugestellt worden. Am 27.06.2003 hat er dagegen Berufung eingelegt und zur Begründung im
- an der Sache vorbei. Insbesondere wird nicht deutlich warum am 09.06.1994 (Termin vor dem SG Köln
BSG - S 4 KR 17/98
Bundessozialgericht vom 16.02.2005
- Inhalt
-
- Bundessozialgericht Urteil vom 16.02.2005 Sozialgericht Frankfurt (Oder) S 4 KR 17/98
- Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 8. September 2000 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung der
- abgerechnete Arbeitsentgelt in Höhe von 3.211,01 DM (brutto) zu Grunde. Als durch ein im Oktober 1996
- Brandenburg vom 3. April 2002 und das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 8. September
- Arbeitsunfähigkeit ab Dezember 1995 sowie eines im maßgeblichen Bemessungszeitraum (hier: November 1995
BGH - III ZR 101/03
Bundesgerichtshof vom 11.11.2004
- Inhalt
-
- nicht in der Lage ist. BGH, Urteil vom 11. November 2004 - III ZR 101/03 - OLG Frankfurt am Main LG
- des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Februar 2003 aufgehoben. Die Berufung des Beklagten
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 101/03 Verkündet am: 11. November 2004 F r e i
- Zweck hatten sie am 4. Dezember 1995 mit der Bezirkssparkasse N. (jetzt: Sparkasse H. , im folgenden
- erwerben. Der Beklagte beurkundete am 7. Dezember 1995 den Kaufvertrag. Die Kläger verpflichteten sich
OLG Dresden - 2 U 1433/02
Oberlandesgericht Dresden vom 05.11.2002
- Inhalt
-
- 1433/02 3 KfH O 71/01 LG Görlitz Verkündet am 05.11.2002 Die Urkundsbeamtin: Mxxxxxxxxxx
- Verhandlung vom 05.11.2002 durch Vizepräsident des Oberlandesgerichts Hxxxxxxxx, Richterin am
- Landgericht Kxxxx und Richterin am Landgericht Exxxxx für Recht erkannt: 1.Auf die Berufung der Beklagten wird
- ZPO). A. Die Klägerin ist prozessfähig, da sie mit dem am 18.08.2000 wirksam zum Geschäftsführer
- Amt des Geschäftsführers ist nicht veranlasst. aa) Eine planwidrige Regelungslücke liegt nicht vor
OVG Nordrhein-Westfalen - 25 A 6279/95
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.09.1996
- Inhalt
-
- ). Nach dem Verwaltungsvorgang des Beklagten wurde am . März 1993 an die Klägerin das Anhörungsschreiben
- März 1993 Halterin eines Pkw VW- Cabriolet mit dem amtlichen Kennzeichen . Am . März 1993 mißachtete
- Fahrzeugführerin und deren Anhörung. Daraufhin suchte ein Mitarbeiter der Polizeistation T. am 1. Juni 1993
- Klägerin erhob am 17. August 1993 Widerspruch und führte zu dessen Begründung aus: Nach Einsicht in die
- Ermittlungsakte habe sie festgestellt, daß erst am 1. Juni 1993 Nachforschungen nach der Person des
OLG Dresden - 4 U 601/06
Oberlandesgericht Dresden vom 13.03.2017
- Inhalt
-
- Operation am 28.03.2000 nicht zu (1.). Auch auf eine Sorgfaltspflichtverletzung im Anschluss an die
- Methode doch bereits seit 1995 an zahlreichen Kliniken in Deutschland, u.a. am Klinikum der Beklagten zu 3
- am 21.02.2000 vom Beklagten zu 2) vorgenommene und im Aufklärungsbogen nebst "Ergänzung zur
- könne man vielmehr deutlich erkennen, dass die Prothese an der Stelle, an der sie festsitzen müsse
- Dresden Aktenzeichen: 4 U 601/06 4-O-376/01 LG Görlitz Verkündet am 13.09.2007 Die Urkundsbeamtin
LAG Baden-Württemberg - 18 Sa 77/02
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 25.11.2002
- Inhalt
-
- pro km 0,52 DM vergütet. Km-Geld und Wegzeit am Einsatzort werden nicht gezahlt. Für tägliche
- , also DM 10,00. Bei der Abreise vom Einsatzort, die am Wohnsitz um 9.00 Uhr morgens endet, ist
- (504 km am 21.05.2001 und 100 km am 22.05.2001) zurück. Die Fahrt begann er am 21.05.2001 um 04.00
- zahlen, wobei die Beklagte an den Kläger für den 21.05.2001 454 km à DM 0,45/km und für den
- 0,52/km) zu zahlen, wobei die Beklagte an den Kläger DM 688,50 (pro Tag für 510 km à DM 0,45/km
VG Frankfurt (Main) - 23 L 2432/09.F
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 05.10.2009
- Inhalt
-
- Vorgriff auf am 17. März 2009 noch nicht einmal im GVBl. verkündeten Regelungen des HBRAnpG ergangen
- zwar nicht verwunderlich, da es am 10. Juli 2009 immer noch an der ordnungsgemäßen Einleitung eines
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 23. Fachkammer für Personalvertretungssachen Entscheidungsdatum
- mit dem Antragsteller am 8. Juli 2009 durch ihren Justiziar darauf hin, dies müsse zunächst mit der
- vom 8. September 2009, dem Vorzimmer der Beteiligten am gleichen Tage übergeben, die dafür
LG Frankfurt a. M. - Zur falschen Tatsachenbehauptung in einem Internetartikel durch Schweigen über wesentliche Umstände
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
- Inhalt
-
- Das LG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 02.09.2020, 2-34 O 48/20 entschieden, dass in Fällen, in
- Verfahren vor dem Landgericht ... mit dem Az. ... - unstreitig - erst am 30.04.2020, mithin nach der
- Gesamtvorgangs hätten führen können (BGH, NJW 2006, 601, Rn. 18 m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v
- . 15.08.2018 - 16 U 95/18; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.05.2018 - 2-03 O 42/18). Ebenso wie bei der
- . d.A.). Soweit man darauf abstelle, dass die Entscheidung des Landgerichts .... mit dem Az
OVG Nordrhein-Westfalen - 19 A 4972/04
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.12.2005
- Inhalt
-
- angeführten Prüfungsordnung der IHK Frankfurt/Main angesprochene - Frage, ob die Ausbildung tatsächlich
- Folgenden: Ausbildungsrahmenplan). 7Es trifft zu, dass der von der Kultusministerkonferenz am 19
- hierbei nicht um einen Lerninhalt des Rechnungs- und Finanzwesens im Sinne der Nr. 8 des
- Ausbildungsrahmenplans um einfache Buchungsfragen handelt, ist nicht im Sinne des § 124 a Abs. 4 Satz 4
- nicht vorliegen oder nicht im Sinne des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegt sind. Die vom Kläger
OLG Hamm - 32 U 83/89
Oberlandesgericht Hamm vom 18.12.1989
- Inhalt
-
- einem Verkehrsunfall geltend. 23Sie kam am Vormittag des 20. Oktober 1984 in die Trinkhalle, die die
- 16.08.1984 bis Rechtshängigkeit (03.06.1988/ 19.08.1988), im übrigen ab Rechtshängigkeit zu zahlen
- 405,-- DM nebst 4 % Zinsen seit Rechtshängigkeit zu verurteilen und im übrigen festzustellen, daß
- Arbeitsunfall erlitten, der bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eingetreten ist. 26Die
- Unfall bei der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" geschah (§ 636 Abs. 1 S. 1 2. Alternative RVO) ist vom
OLG Hamm - 8 UF 193/05
Oberlandesgericht Hamm vom 08.05.2006
- Inhalt
-
- : Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 18 F 485/04 Tenor: Auf die Berufung des Klägers wird das am 6. Oktober 2005
- Kind – die am xxx geborene Beklagte zu 2) und die am xxx geborene Beklagte zu 3) hervorgegangen, die
- sich der Kläger zur Zahlung von Unterhalt in Höhe von 184,00 DM/94,08 € an die Beklagte zu 2) und
- von 158,00 DM/80,78 € an die Beklagte zu 3). Zu dieser Zeit war der Kläger noch erwerbstätig. 5Die
- Abweisung seiner Abänderungsklage im Verhältnis zur Beklagten zu 2) für die Zeit ab Juli 2005. Er
OLG Hamm - Vollz 199/04
Oberlandesgericht Hamm vom 23.06.2005
- Inhalt
-
- . Da die gesetzliche Regelung des § 43 Abs. 11 StVollzG erst am 1. Januar 2001 in Kraft getreten sei
- , dass die gesetzliche Regelung erst am 1. Januar 2001 in Kraft getreten sei und somit erst seit diesem
- /Lückemann, StVollzG, § 43 Rdnr. 30; a.A., allerdings ohne jegliche Begründung, LG Frankfurt, NStZ
- Ausgleichsentschädigung gemäß § 43 Abs. 11 StVollzG. Würde man der Rechtsauffassung des Antragstellers
- , könne ein Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichsentschädigung erst ab diesem Zeitpunkt entstehen
VG Frankfurt (Main) - 1 E 2525/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 08.03.2006
- Inhalt
-
- Fällen, die beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main anhängig waren, gerichtsbekannt. 14 Die
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 08.03.2006 Aktenzeichen: 1 E 2525/05
- Bescheid vom 05.05.2004 lehnte die Beklagte den Antrag der Klägerin ab. Im Rahmen einer intensiven
- Beratungsfirma am 20.02.2003 mitgeteilt worden. Dass das Beratungsunternehmen D. für die Klägerin tätig
- Beratungsunternehmens ergibt sich aus den im Schreiben der Beklagten vom 20.02.2003 an den D. genannten