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LAG Köln - 11 Sa 811/05
Landesarbeitsgericht Köln vom 24.03.2006
- Inhalt
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- Auffassung handele es sich bei dem Auto um Hausrat im Sinne des § 1361 a BGB. Hiernach habe sie ein Recht
- betreibt ein Dentallabor. Sie ist hervorgegangen aus der Einzelfirma K -J L , die im Jahre 1989
- geführt. Ob und in welchem Umfang die Beklagte im Rahmen des formal bestehenden Arbeitsverhältnisses
- Klägerin den im Hauptantrag bezeichneten PKW am 15.07.2005 herauszugeben. 13Am 10.02.2005 ist gegen
- Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist. 25Durch die Rückgabe des Fahrzeugs an den Leasinggeber sei ein
“Turbo-Abfindungszahlung” kann zu Verhängung einer Sperrzeit führen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 10.07.2012
- Inhalt
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- “ in Anspruch, können sie nicht mit einer „Turbo-Arbeitslosengeld-Zahlung“ rechnen. Denn hat der
- Rechtsstreit war die 57-jährige Klägerin im Lufthansa-Callcenter in Kassel beschäftigt. Als klar war, dass
- recht. Ohne Auflösungsvertrag hätte das Arbeitsverhältnis erst nach Durchführung eines
- zwölfwöchige Arbeitslosengeld-Sperrzeit, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in
- einem am Montag, 09.07.2012, bekanntgegebenen Urteil (AZ: L 7 AL 186/11). Im entschiedenen
Jud Süß vor dem Arbeitsgericht
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 06.03.2011
- Inhalt
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- ? Nun, der Fall aus Ungarn ist zu ungenau berichtet, um ihn auf deutsches Recht zu übertragen. Würde
- Hort freier Medien im Gerede, ist genau das passiert. Der Arbeitgeber feuerte den Geschäftsführer, und
- , das er “scherzhaft” (versicherte er später) im Schulungsraum der Azubis aufhängte. In der Verhandlung
- Sie würden aus den Zuschauerprotesten davon erfahren (in Deutschland sagt’s Ihnen vermutlich auch
- die Staatsanwaltschaft, wenn Sie es verpennt haben). In Ungarn, derzeit in Europa nicht gerade als
Kein Anspruch auf Überbrückungsgeld oder Gründungszuschuss im Ausland
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 31.05.2016
- Inhalt
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- Bundesagentur für Arbeit Recht. Die Tätigkeit in Spanien sei eine neue Tätigkeit gewesen, für welche
- Wohnsitz in Deutschland. Ein arbeitsloser Mann aus dem Vogelsbergkreis beantragte im Jahre 2005 bei
- Überbrückungsgeld in Höhe von fast 12.000 €. Im Jahre 2011 beantragte der Mann erneut bei der BA
- der Gesetzesänderung wird nunmehr ein Gründungszuschuss gewährt. Voraussetzung ist allerdings ein
- Tauchlehrer in Deutschland selbstständig zu machen. Er wolle eine Tauchschule betreiben
Keine Freistellung von Arbeit wegen Animositäten mit dem Chefarzt
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 09.04.2020
- Inhalt
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- geschäftsführende Oberärztin in einer Klinik angestellt ist. Sie ist tariflich unkündbar. Neben der Versorgung
- gab nun aber der Ärztin recht. Die Klägerin habe einen Anspruch auf Beschäftigung als
- LAG Kiel: Oberärztin hat Anspruch auf Beschäftigung Eine ungekündigte Oberärztin in einer Klinik
- hat einen Anspruch auf Beschäftigung und darf wegen Animositäten mit dem Chefarzt nicht einfach von
- der Arbeit freigestellt werden. Keine ordentlich unkündbare Arbeitnehmerin darf mit einer bezahlten
OLG Düsseldorf - I-Sa 134/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 11.05.2005
- Inhalt
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- der keiner der Beteiligten so recht weiß, warum er in Anspruch genommen wird, mit der Folge, dass
- er sich auch nicht recht verteidigen kann. 16 a. Dr. C... B...
- . 2Der Beteiligten zu 1) wirft er im wesentlichen vor, ihn schlecht beraten zu haben; hierfür hafte
- der Beteiligte zu 2) im Wege der "Durchgriffshaftung". Die Beteiligte zu 3) als Finanzierungsinstitut
- ) Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist an sich entsprechend § 36 Abs. 2 ZPO zu einer
BGH bestätigt Erstattungspflicht der Privaten Krankenversicherung für LASIK-OP
Rechtsexperte Christian Luber vom 04.04.2017
- Inhalt
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- Recht und haben jeweils die Klage abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass
- Berufsanfängern lehnen wir ab. Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit
- vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
- Der Bundesgerichtshof hat mit aktuellem Urteil die Erstattungspflicht der Privaten
- Krankenversicherung für LASIK-OPs bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat mit Datum vom 29. März
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 SO 10/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2008
- Inhalt
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- die Klägerin zu Recht als Erbin gemäß § 92c Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Anspruch nimmt. 3Die
- § 88 BSHG oder § 21 StHG entsprechende Schutzvorschriften. Zu Recht verweise die Beklagte auf die mit
- Klägerin zu Recht nach Maßgabe des § 92c Abs. 1 Satz 1 BSHG in seiner bis zum 31.12.2004 geltenden
- sie in der Heilerziehungs- und Pflegeanstalt F in M. Mit Beschluss des Amtsgerichts Detmold vom
- entmündigt worden war, fungierte in der Folge Herr X F als Vormund. Mit Beschluss vom 28.06.1982 lehnte
KG Berlin - 7 U 252/03
Kammergericht vom 03.02.2004
- Inhalt
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- , BauR 2000, 1362). Dies muss erst recht für die Einhaltung der Hochhausrichtlinie mit den einschlägigen
- EUR. 74 aa) Allerdings ist das Landgericht zu Recht von einem kalendermäßig bestimmten Termin zur
- : Der Kläger zu 1) wird gesamtschuldnerisch haftend mit den gesondert in Anspruch genommenen G.. M.. und
- ) in der Berufungsinstanz hat die Beklagte 27 % zu tragen. Im Übrigen tragen die Kläger ihre
- % die Beklagte, im Übrigen trägt sie der Streithelfer des Klägers. Das Urteil ist vorläufig
VGH Baden-Württemberg - 10 S 2821/09
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 28.10.2010
- Inhalt
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- . 5 Satz 1 BVO ist aber wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht rechtswidrig und daher im
- Vorschrift ist in der vom Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu erlassenden
- sie wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Sie ist mit einem Bemessungssatz
- Verwaltungsgericht weise zwar zu Recht darauf hin, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht
- mit Wohnsitz im Inland verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen
BFH - VI R 80/06
Bundesfinanzhof vom 19.11.2008
- Inhalt
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- 6 EStG kommt im Streitfall nicht in Betracht. Die Sachbezugsverordnung ist auf Fälle der
- II 1987, 355; gegen R 31 Abs. 6a Nr. 2 bzw. Abs. 8 Nr. 2 LStR). 2. Steuerfreie Bezüge sind in die
- wurden, fanden regelmäßig in einem im jeweiligen Vertriebsgebiet gelegenen Hotel statt. Die
- Klägerin erfolglos Einspruch ein. Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt. Das Urteil ist in
- ist infolge der übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten in der Hauptsache erledigt. Die
VG Köln - 19 L 1996/09
Verwaltungsgericht Köln vom 28.05.2010
- Inhalt
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- Ausbildungsabschnitte in der vorgeschriebenen Reihenfolge I, II, III und IV zu durchlaufen. Als einzige
- Ausnahme ist die Reihenfolge der Abschnitte III, I, II und IV für die Referendare zugelassen, die ihre
- gestützt werden soll. Ob diese Gründe durchgreifen, ist im Rahmen der Begründetheit zu prüfen. 5Bei der
- mit dem erneuten Erlass einer Entlassungsverfügung rechnen. Dies hatte er auch, denn er hatte in
- Entlassung am 29. bzw. 27. Oktober 2009 zugestimmt. 7Die Entlassungsverfügung ist auch in materieller
LG Kaiserslautern - 1 S 91/07
Landgericht Kaiserslautern vom 20.11.2007
- Inhalt
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- : 21.12.2007 Landgericht Kaiserslautern IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit (...) gegen
- durch (…) auf die mündliche Verhandlung vom 20. November 2007 für Recht erkannt: I. Auf die Berufung
- zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die
- a ZPO abgesehen. - II. - Die zulässige Berufung führt zum Erfolg. Die Klage ist hinsichtlich aller
- , Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist
BVerfG - 2 BvR 2120/99
Bundesverfassungsgericht vom 01.03.2000
- Inhalt
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- Beschwerdeführer nicht in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG auf Gewährung rechtlichen Gehörs. 5 a) Das
- Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt. Die Verfassungsbeschwerde hat keine
- den Richter Sommer, die Richterin Osterloh und den Richter Di Fabio gemäß § 93b in Verbindung mit
- Jahren und sechs Monaten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Heroin) in nicht
- verpflichtet die Gerichte nicht dazu, sich in der Begründung ihrer Entscheidung ausdrücklich mit jedem
BGH - V ZB 115/06
Bundesgerichtshof vom 14.12.2006
- Inhalt
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- zur Entscheidung vorgelegt. II. 3Die Vorlage ist statthaft (§ 156 Abs. 4 Satz 4 KostO i.V.m. § 28
- 1981, 349, 351; OLG Hamm ZfNotP 2000, 407 f. mit Anm. Tiedtke). Hierzu wird es in Rechtsprechung und
- Gliederungsnummer, soweit die Vorschrift in dieser Weise gegliedert ist und mehrere Gebührentatbestände
- dem öffentlichen Recht sind dadurch gekennzeichnet, dass es zu ihrer zwangsweisen Durchsetzung
- sein, weil bei einer sorgfältigen gesetzlichen Regelung einzelne Absätze und erst recht