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§ 26 StromNZV
Bilanzkreisvertrag
- Inhalt
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- enthalten: 1.Vertragsgegenstand;2.Rechte, Pflichten und Leistungen des Betreibers von Ü
- ;bertragungsnetzen;3.Rechte und Pflichten des Bilanzkreisverantwortlichen;4.Datenaustausch zwischen dem Betreiber
- .Voraussetzungen für die Erhebung einer Sicherheitsleistung in begründeten Fällen;7.Kündigungsrechte der Vertragsparteien.(3) (weggefallen)
§ 70 BBauG
Zustellung des Umlegungsplans
- Inhalt
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- (1) Den Beteiligten ist ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zuzustellen
- Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist, und die daran bestehenden Rechte betrifft.
- Umlegungsplans auf die von der Änderung Betroffenen beschränkt werden.(3) Ist im Grundbuch die
- . Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Umlegungsplan an einer zu benennenden Stelle nach § 69 Abs
- . 2 eingesehen werden kann.(2) Hält die Umlegungsstelle Änderungen des Umlegungsplans f
OLG Hamm - 5 UF 352/89
Oberlandesgericht Hamm vom 09.02.1990
- Inhalt
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- Beklagte hat der gegnerischen Erledigungserklärung zu Recht widersprochen. Denn die von der Klägerin mit
- Oktober 1984 bis August 1985 in der ehelichen Wohnung getrennt gelebt. Streitig ist, wer von den
- aus der ehelichen Wohnung aus, während der Beklagte mit den Kindern in der Wohnung verblieb. Das
- ehelichen Wohnung ausgezogen war, machte sie mit Schriftsatz vom 06.05.1986 (Bl. 109/110) im Wege der
- Kindesunterhaltsansprüche die Hauptsache erledigt ist. 4Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung des Beklagten mit
Outlook 2010 Tipp 15 Hilfreiche Tastenkombinationen
Harold Treysse vom 01.09.2011
- Inhalt
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- ;Pfeil nach rechts> = im Kalender zum nächsten Tag springen< Strg> + <Pfeil nach links>
- die nächsten zehn Tage im Kalender an<Strg> + <Alt> + <1> wechselt in die
- innerhalb des Kalenders nehmen Sie mit den Tastenkombinationen <Alt> + <Pfeil nach unten> = im
- ; = im Kalender zum vorherigen Tag springen vor und mit <Strg> + <N> erstellen Sie einen
- Tastenkombinationen kommen. Mit <Strg> + <2> wechseln Sie schnell von der E-Mail-Ansicht
BGH - XII ZR 214/00
Bundesgerichtshof vom 21.01.2004
- Inhalt
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- mit der in der mündlichen Verhandlung erho- benen Gegenrüge zu Recht beanstandet, daß hinsichtlich
- die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Sprick, Fuchs, Dr. Ahlt und Dose für Recht
- zum 31. Dezember 1996 beendet worden ist. Das Landgericht hat der Klage in Höhe von 41.683,19 DM
- . II. Diese Ausführungen des Berufungsgerichts halten der rechtlichen Nachprüfung in entscheidenden
- hätten. Diese Auslegung ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. 2. Mit Erfolg wendet sich die
VG Freiburg - 1 K 1091/07 R
Verwaltungsgericht Freiburg vom 14.08.2007
- Inhalt
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- ) zurückgetreten ist, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verneinen. Auch bei Anlegung eines im PKH
- seinen Zustand als einen solchen mit Krankheitswert wahrnehmen konnte, sondern es reicht aus, dass
- Psychologie II bestand der Antragsteller jeweils mit der Note befriedigend. 2 Mit E-Mail vom 23.9.2006 an
- sein. Im genannten ärztlichen Attest des Facharztes für Allgemeinmedizin Dr. S. ist ausgeführt, der
- Antragsteller der Antragsgegnerin mit, im Zeitraum der beiden Prüfungen habe ihm Dr. S. ein Psychopharmakon
VG Köln - 17 K 2641/06
Verwaltungsgericht Köln vom 16.10.2007
- Inhalt
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- Klägerin zu Recht zu einem Beitrag für die notwendige Erneuerung des Kanals in der S.---straße im
- zweigt im Südosten von der Q. Straße ab und endet im Nordwesten kurz vor der X.-----straße in einem
- vertieft im übrigen insbesondere ihre Ausführungen in dem Widerspruchsbescheid. 13Wegen weiterer
- . April 2006 ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten. Die Beklagte hat die
- Widerspruchsbescheid vom 10. April 2006 ist - wie schon in den vorangegangenen Schreiben der Beklagten an die
LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 436/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 02.11.2006
- Inhalt
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- Insolvenzschuldner in keinem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten steht, hat es die Klage zu Recht abgewiesen
- zudem eindeutig ausgeführt: Das Büro ist in C- Stadt, was später mit Tipp-Ex überdeckt worden sei
- auseinander gehen. Da das Arbeitsgericht zu Recht zum Ergebnis gekommen ist, dass der
- . Die Unterstellung unter die Chefredaktion und auch die Weisung, seine Beiträge in Absprache mit der
- , wonach der Umfang der Tätigkeit jeweils in einer Woche im Monat betragen habe, nicht entgegen
LAG Rheinland-Pfalz - 3 Ta 1/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 15.01.2007
- Inhalt
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- Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt. II. Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist gem. §§ 78 Satz 1
- Arbeitsgericht hat die bewilligte Prozesskostenhilfe zu Recht aufgehoben. Gemäß § 124 Nr. 2 ZPO kann
- § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO nicht abgegeben hat. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall erfüllt. Die
- Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - hat der Klägerin mit Beschluss vom 27.11.2003 mit Wirkung
- eines ortsansässigen Anwalts ohne Auferlegung von Ratenzahlung bewilligt. Mit Schreiben vom 08.06
BFH - VI B 102/08
Bundesfinanzhof vom 05.10.1994
- Inhalt
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- Zweifeln an ihrer Zulässigkeit-jedenfalls in der Sache keinen Erfolg. Der im Wesentlichen geltend
- gegeben. 2Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden
- eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. 3a) Hausstand im
- Erstoder Haupthaushalt. Unter dem Begriff des Haushalts ist die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer
- vom Arbeitnehmer aus eigenem oder abgeleitetem Recht genutzt wird. Der eigene Hausstand muss vom
Wettbewerbsrecht - Abmahnung Rechtsanwalt Holger Nötzel für Design4Stars GmbH - "nickelfrei" und "Tibetsilber"
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.05.2016
- Inhalt
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- berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen
- Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist
- Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko
- und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.Zu dem Zweck senden Sie mir
- wäre nicht mit der vom Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellten Verkehrserwartung zu
BSG - B 4 AS 162/11 R
Bundessozialgericht vom 19.06.2012
- Inhalt
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- ist jedoch nicht begründet. Das SG ist im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass der Beklagte schon
- . Den Feststellungen des SG ist auch zu entnehmen, dass er leistungsberechtigt iS des § 7 Abs 1 SGB II
- Begriffs der "allgemeinbildenden Schule" hierunter zu fassen. Insofern ist das SG zu Recht davon
- in Niedersachsen, bei denen es sich um irrevisibles Recht handelt, dessen Auslegung das BSG
- SozR vorgesehen). Im Gegensatz hierzu werden in § 24a SGB II die Schulbedarfe bundesweit als Pauschale
§ 19 BfAG
- Inhalt
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- ür übertragbar erklärt sind.(4) Die Verbindlichkeiten, die mit dem Vermögen nach
- Rechte, die durch Gesetz für unübertragbar oder nur auf Grund besonderer Vereinbarungen f
- üche zustehen, gehen diese Verbindlichkeiten und Rechte auf die Bundesversicherungsanstalt über.
- (1) Die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
- aufgelöst. Ihr Vermögen (Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte) sowie die aus
HessVGH - 11 UE 1110/03
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.09.2004
- Inhalt
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- Beiträge zu Recht nach § 15 Abs. 3 Satz 3 Satzung in Verbindung mit der genannten Richtlinie vorgenommen
- eingelegten Berufung im Wesentlichen aus, nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 3
- in § 15 Abs. 3 Satzung in Verbindung mit der Richtlinie vom 7. Juli 1993 steige die Rente im
- nicht rechtswidrig in die Rechte der Mitglieder des Versorgungswerks ein, die die Option des Aufschubs
- öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum
LAG Hessen - 9 TaBV 141/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 11.12.2008
- Inhalt
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- Beschlussverfahren ist ein Beteiligter nur insoweit antragsbefugt, als er eigene Rechte geltend macht
- streitbefangenen Rechts zu sein. Die Antragsbefugnis im Beschlussverfahren dient dazu, Popularklagen
- werden kann. Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG
- Beteiligte zu 1) macht mit ihrem Ausschließungsantrag eigene Rechte geltend. Das Antragsrecht wird ihr
- ausbrach, schien der Kammer echt und keineswegs gestellt zu sein. Im Hinblick auf die