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LAG Hessen - 5 Sa 251/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15.11.2007
- Inhalt
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- schließt sich die erkennende Kammer vollumfänglich und ausdrücklich an. II) 81 Die am 17. Mai 2005 von
- 2007 – mit beim Landesarbeitsgericht Frankfurt am 30. April 2007 eingegangenem Schriftsatz begründet
- Beschlusses vom 17. Mai 2005 am 01. Juni 2005 in Kraft getreten, wegen der Einzelheiten des Beschlusses
- Sonderzahlung 2005 Diese Ansprüche macht die Klägerin mit ihrer am 26. Mai 2006 beim Arbeitsgericht
- Arbeitszeit und die Zahlung der Zuwendung im Arbeitsverhältnis der Parteien nicht nach der am 20. Juli
OLG Celle - 2 W 108/08
Oberlandesgericht Celle vom 20.05.2008
- Inhalt
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- Oberlandesgericht R. sowie die Richter am Oberlandesgericht Dr. L. und Dr. L. am 20. Mai 2008 beschlossen: Die
- , B., hat der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am
- Hamburg JurBüro 1978, 1807. OLG München OLGR 1994, 15. OLG Frankfurt JurBüro 1994, 738. vgl. auch
- 11. Juli 2008 am 4. August 2008 persönlich zugestellt worden. Die Prozessbevollmächtigte des
- Beklagten hat mit Schriftsatz vom 13. August 2007 mitgeteilt, am 10. August 2008 mandatiert worden zu sein
OLG Frankfurt - 20 W 82/2004
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 04.05.2006
- Inhalt
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- nicht in der Urkunde angegeben zu werden (OLG Frankfurt am Main DNotZ1989, 640, 641). In der Literatur
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 04.05.2006 Normen: § 154 AO, § 10
- Notars beanstandet, da es sich um die im Rahmen der Beurkundungstätigkeit durch den Notar vorzunehmende
- Bescheinigung im Sinn des § 50 Abs. 1 Nr. 1 KostO. 4Der Notar half der Beanstandung nicht ab und beantragte
- Identitätsfeststellung Rechnung zu tragen. 6Gegen diesen ihm am 02.02.2004 zugestellten Beschluss richtet sich die am
OLG Frankfurt - 20 W 225/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.08.2004
- Inhalt
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- Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW-RR 1987, 310) steht dem nicht entgegen. In jenem
- Vertragsparteien: 6„Die Übergabe erfolgt am 30.12.1998. An diesem Tag gehen der Besitz, die Nutzung, diese
- eingetragen. Die Antragsgegner zahlten seit Übergabe am 30.12.1998 weder an die Antragstellerin noch an die
- Vorauszahlungen in Höhe von 383,30 DM. 16 Sie zahlten lediglich am 21.09.2000 766,60 DM für die Monate April
- am 04.04.2001 1.000,-- DM für die Monate Oktober bis Dezember 2000. 17 Am 12.12.2001 fand eine
BGH - III ZB 99/13
Bundesgerichtshof vom 27.02.2014
- Inhalt
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- Frankfurt am Main, NJW 2012, 2595). In der Literatur wird insofern zu Recht darauf hingewiesen, dass es
- . Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Februar 2014 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter
- die Beklagten beantragt. 3Die Klägerin ist am 17. Januar 2013 verstorben und von ihren Kindern, der
- , dass sie im Verhältnis zueinander an der Kostenerstattung nur anteilig berechtigt seien. Im
- folgenden Recht des Miterben, einen zum Nachlass gehörenden Kostenfestsetzungsanspruch im eigenen Namen für
LG Köln - 28 O 439/03
Landgericht Köln vom 19.12.2003
- Inhalt
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- " vom 20. Mai 2003 auf Seite 18 unter der Überschrift "die verhinderte Wacht am Rhein" geschehen und
- Klageantrags, die Beklagte zu 1) zu verpflichten, den am 20. Mai 2003 in der "U" erschienenen Artikel
- " vom 20. Mai 2003 auf Seite 18 unter der Überschrift "die verhinderte Wacht am Rhein" geschehen und
- 1992, der anlässlich einer Pressekonferenz der Bürgerinitiative L4 am 28. August 1995 auch an den
- Pressekonferenz der Bürgerinitiative L4 am 28. August 1995 auch an den Redakteur der Klägerin E
VG Kassel - 2 E 2307/02.A
Verwaltungsgericht Kassel vom 09.06.2004
- Inhalt
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- Moskau direkt nach Frankfurt am Main geflogen sind. Dass der Kläger zu 1. keine Reiseunterlagen
- Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt) am 22.10.1998 ihre
- 09.06.2004 wieder aufgehoben hat. 20 Das Auswärtige Amt hat am 12.08.2003 Auskunft erteilt und amnesty
- Diskriminierung seitens staatlicher Stellen sei unwahrscheinlich. Dagegen könne man sich im übrigen auf dem
- kein Wille bestehe, gegen derartige Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, man gehe im Gegenteil
OLG Frankfurt a.M. zur Einwilligung in die Verwendung von Abbildungen
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 26.04.2011
- Inhalt
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- oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Das OLG Frankfurt a.M. hat sich mit Urteil vom 24.02.2011
- aber gar nicht lange auf, da es nach seiner Einschätzung insgesamt – gleich welcher Ansicht man folgt
- untersucht. Hier geht es konkret um den nachherigen Widerruf einer einmal erteilten Einwilligung. Um
- bis heute umstritten ist, ob es sich um eine rechtsgeschäftliche Erklärung handelt (so Teile der
- Literatur und Rechtsprechung) oder “nur” um einen Realakt handelt (so der BGH, der dann aber die Regeln
VG Frankfurt (Main) - 3 FM 3301/06.W
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 17.01.2007
- Inhalt
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- Frankfurt am Main mehr. Die in den dortigen Verfahren übersandte Stellen- und Personalübersicht der
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 3. Kammer Entscheidungsdatum: 17.01.2007 Aktenzeichen: 3 FM 3301/06.W
- sich eine um den Schwund bereinigte Anfängerzahl von 75,17. Halbiert man diese Zahl und
- die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Wintersemester 2006/2007
- Zulassungsantrag gestellt haben, sondern lediglich die Beteiligung am Vergabeverfahren und eine
VG Frankfurt (Main) - 5 E 4869/06
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 06.11.2007
- Inhalt
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- 2006 bekanntgegeben. 3Am 25. Oktober 2006 hat der Kläger vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 5. Kammer Norm: § 113 HwO Entscheidungsdatum: 06.11.2007 Aktenzeichen
- .). Sämtliche Widerspruchsbescheide wurden dem Kläger durch die Post mit Zustellungsurkunde am 11. Oktober
- Widerspruchsbescheide dem Kläger im Wege der Zustellung an seine Bevollmächtigte durch die Post mit
- Zustellungsurkunde am 15. Februar 2007. Mit Schriftsatz vom 12. März 2007 hat der Kläger seine Klage auch auf die
OLG Saarbrücken - 4 U 538/05
Saarländisches Oberlandesgericht vom 06.02.2007
- Inhalt
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- ziehen, dass für solche Schäden generell nicht gehaftet wird, sieht man von Schäden am Mietfahrzeug ab
- verursachten Schadens am Mercedes Sprinter der Beklagten verpflichtet. Wollte man Ziff.10 Abs.1 hingegen
- vorausgesetzt werden (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 1998,1232). Erst recht gilt das für die sich
- verursachte Schäden am Eigentum des Vermieters, insbesondere für Schäden an anderen Fahrzeugen des
- haftpflichtversicherten Fahrzeug an anderen Fahrzeugen verursacht werden, besteht – sieht man von einer
OLG Köln - 13 U 77/02
Oberlandesgericht Köln vom 05.03.2003
- Inhalt
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- ihrem Ehemann stehen gegen die Beklagte im Zusammenhang mit den am 20./23. 12. 1993 abgeschlossenen
- 1310; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137 und WM 2002, 1281, 1284). Die Klägerin trägt zwar vor, die
- , 292, 295; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137). cc. 41Ebenso wenig bestand eine Aufklärungspflicht der
- Schreiben vom 27. 05. 1993 (Bl. 15 ff. AH) erklärt hat, wie dies bereits oben unter Ziffer 1. b. aa. im
- wenn man entgegen der herrschenden höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH LM § 164 BGB Nr. 34; § 167
VG Frankfurt (Main) - 6 E 3043/95
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 15.07.1997
- Inhalt
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- Staatsangehöriger. Er reiste am 13.09.1979 zu seinen im Bundesgebiet lebenden Eltern ein. Die Hauptschule
- Tagessätzen à 60,– DM verurteilt. Am 12.09.1995 versuchte er, 25 g Haschisch in die JVA S zu schmuggeln
- Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50,– DM verurteilt. Am 26.09.1996 wurde er per
- Strafbefehl zu 40 Tagessätzen à 50,– DM verurteilt. Am 26.09.1996 wurde er per Strafbefehl zu 40
- Erlaubnisnehmer im Sinne von § 2 GaststG, wie er sinngemäß in der mündlichen Verhandlung am 15.07.1997
OLG Köln - 6 U 58/91
Oberlandesgericht Köln vom 18.10.1991
- Inhalt
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- enthält (Bl. 26 ff. AH) an Herrn Ma. im Li. versandt. 113 ##blob##nbsp; 114115Wie der Beklagte
- "Am. G." unter Bezugnahme auf das Inserat um Informationen über den "A.". Mit dem von ihm
- entgegengetreten, so daß dieser als zugestanden an-zusehen sei. ##blob##nbsp; 5253Gegen das ihm am 31.01.1991
- angegeben, an die Zahlungen und Bestellungen gerichtet werden sollten, ferner auch am Schluß des
- Schreibens anstelle einer Unterzeichnung. Der Zeuge Ma. hat am selben Tag nach Erhalt der Rückantwort
LG Darmstadt - 11 O 154/05
Landgericht Darmstadt vom 18.04.2007
- Inhalt
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- Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.6.2006 –3-11 O
- Nachlässigkeit im Sinne des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO zur Last, da die Hauptversammlung der A AG erst am
- Annahme eines öffentlichen Kaufangebots zum Erwerb von Aktien der AB AG (im folgenden: A AG) in
- -Aktie an. 4Am 8.11.2004 schlossen die A AG und die Beklagte die Grundsatzvereinbarung zur
- Hauptversammlung der A AG hat der Verschmelzung am 29.4.2005 zugestimmt; allerdings sind insoweit