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OLG Brandenburg - 9 UF 107/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- forderte die Beklagte den Kläger zur Unterhaltszahlung ab Mai 2005 auf. Am 15.11.2005 stellte sie vor dem
- gemeinsame Tochter I…, geb. am 04. Juni 1990 zu Händen der Antragstellerin in Höhe von 200 DM ab 01
- , die hier am 03. Juni 2005 erfolgte, d. h. bis einschließlich Mai 2005, verwirkt. 39 Ein Anspruch
- unzulässig ist, soweit Unterhaltsansprüche bis einschließlich Mai 2004 tituliert sind. Im Übrigen wird die
- -Stadt – Familiengericht – vom 16. Juli 1992, Az. 52 F 103/1992 für die Zeit bis einschließlich Mai 2005
LAG Berlin-Brandenburg - 15 Sa 166/10
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- mit Mandanten und deren Anwälten in Frankfurt/Main verbracht hat. Die Beklagte beruft sich insofern
- beendet worden sei. Der Kläger hat dem gegenüber eingewandt, er habe sich in Frankfurt/Main mit
- Arbeitszeit zu werten. Da der Kläger keine genauen Angaben gemacht hat, wo seine Freunde in Frankfurt/Main
- Uhr verlassen und damit die Mittagspause um 1 Stunde und 25 Minuten überschritten habe. Mit einem am 4
- geleistet zu haben. Am Tag zuvor und auch danach gibt er jedoch Überstunden von 3 bzw. 5¾ Stunden an
OLG Frankfurt - 1 U 139/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.08.2003
- Inhalt
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- verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen. Die Klägerin
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 1. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 06.08.2003 Normen: § 520 Abs 3 ZPO
- eines erstinstanzlichen Beweisangebots) Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.7.2002
- (Berufungsbegründung: Anforderungen an die Verfahrensrüge der Versagung rechtlichen Gehörs durch Übergehen
- Anhaltspunkte aufzuzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der
OLG Frankfurt - 6 U 101/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 08.05.2008
- Inhalt
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- des Landgerichts Frankfurt am Main wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 08.05.2008 Normen: § 4 BGB-InfoV
- Berufung der Klägerin gegen das am 27. April 2007 verkündete Urteil der 12. Kammer für Handelssachen
- erteilten Informationen erfüllen; weiter ist der Reiseveranstalter an die im Prospekt enthaltenen
- ist kein vom Reiseveranstalter "zur Verfügung gestellter Prospekt" im Sinne von § 4 BGB-InfoV und muss
OLG Frankfurt - 19 U 154/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.10.2005
- Inhalt
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- Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 21.3.2005 (Bl.20f. d.A.) hat das Landgericht Frankfurt am Main den
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 12.10.2005 Normen: § 85 Abs 2 ZPO
- 21.6.2005 das Teilversäumnisurteil aufrechterhalten. Gegen dieses seinem Bevollmächtigten am
- Anschluss an die Rspr. des BGH vertretene Ansicht auch nicht im Verhältnis zu einer bemittelten Partei
- PKH-Unterlagen aus der Vorinstanz zusätzlich die unmissverständliche Erklärung, dass sich an den
VG Arnsberg - 13 K 1576/07
Verwaltungsgericht Arnsberg vom 08.08.2008
- Inhalt
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- . 3Am 19. Mai 1953 flüchtete Wilhelm M. aus X1. (Sachsen-Anhalt) in das Bundesgebiet. Hier wurde ihm am
- Vermögensgesetzanspruchs in der Person des Abtretungsempfängers - hier: der Söhne - ein. 46Vgl. VG Frankfurt (Main
- . Tatbestand: 12Die am 13. Februar 1919 geborene Klägerin ist die Witwe des am 19. Mai 1915 geborenen und am 5
- Deutschen Volkspolizei vom 6. August 1957 über den Großbrand bei den VEB (K) Mühlenwerke X1. am 16./17. Mai
- 72.020,00 DM (Endgrundbetrag) zu. 6Mit Gesamtbescheid vom 27. Mai 1981 stellte der Funktionsvorgänger
EuG - T-61/02
Gericht der Europäischen Union vom 14.10.2004
- Inhalt
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- – Versäumnisverfahren“ In der Rechtssache T-61/02 Commerzbank AG mit Sitz in Frankfurt am Main
- in Frankfurt am Main vor. 25 Am 19. Oktober 1999 versandte die Kommission an rund 240 Banken des Euro
- Laut der Entscheidung (Randnr. 2) vereinbarten die am 15. Oktober 1997 bei der DVB in Frankfurt am Main
- verschiedenen betroffenen Mitgliedstaaten. 23 Am 8. Februar 1999 richtete die Kommission an drei
- ), die im Wesentlichen die Entgelte für Barumtauschdienste betrafen. 24 Am 16. und 17. Februar 1999
OLG Frankfurt - 8 U 155/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.05.2006
- Inhalt
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- Beklagten wird das am 3.7.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main – Az. 2-21 O 116/98
- Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 07.03.2003 (Bl. 697-708 d. A.) Bezug genommen. 3Das
- vom 26.7.2005. Außerdem hat der Sachverständige sein Gutachten im Senatstermin am 13.12.2005
- Sachverständige auf Antrag der Klägerin im Senatstermin am 13.12.2005 sein Gutachten bereits mündlich
- Beklagte zu 1) hat zwar bei seiner informatorischen Anhörung im Senatstermin am 13.12.2005 angegeben
HessVGH - 2 Q 232/96
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.01.1997
- Inhalt
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- Eigengesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, haben es in einer Stellungnahme vom 31. Oktober 1995
- das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" (vom 6. Januar
- . HENatG sowie der Verordnung über Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main vorliegen. In
- , NVwZ 96, 905). Die Planänderung vom Mai 1988 hat lediglich bewirkt, daß der Betriebshof dichter an die
- enthält die Stellungnahme des Antragstellers vom 11. Mai 1981 keine Darlegungen, daß das Vorhaben an
HessVGH - 6 UZ 855/07
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 16.10.2007
- Inhalt
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- Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am
- gesetzliches Zahlungsmittel. 3Der Kläger erhob am 6. Juli 2006 bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am
- Main Klage, die er im Wesentlichen damit begründete, bei dem Objekt handele es sich um eine echte
- steht im Eigentum des Klägers, der mit Schreiben vom 17. Mai 2006 von der Beklagten den Umtausch in
- Main vom 8. März 2007 wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsantragsverfahrens zu
BGH - XI ZR 311/04
Bundesgerichtshof vom 07.06.2005
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 311/04 Verkündet am: 7. Juni 2005 Herrwerth
- 7. Mai 1991 - XII ZR 44/90, WM 1991, 1727, 1728). Die Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 2 Nr
- - unter Zurückweisung der Klage im übrigen - zur Zahlung an die Kläger als Mitgläubiger verurteilt wird
- die Kläger zu 2) und zu 3) vor. Nach dem Tode des Erblassers am 4. Dezember 2001 bat die Klägerin zu
- Namen. Die Beklagte antwortete am 23. April 2002, die eingereichten Unterlagen seien für die
VG Frankfurt (Main) - 12 E 5988/00
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 06.02.2002
- Inhalt
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- . Dort führte er im Wesentlichen aus, seine finanzielle Situation am 13.03.2000. Dort führte er im
- und Architekt, freiberuflich in Nebentätigkeit" in der Architektenliste um. Am 26.05.2000 legte der
- Verwaltungsgericht des Saarlandes in seinem Urteil vom 6. Mai 1992 (AZ: 1 K 102/88) gefolgt ist, ist zuzustimmen." 16
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 12. Kammer Entscheidungsdatum: 06.02.2002 Normen: § 7a Abs 2 Nr 2a
- festgestellte Verletzung von Berufspflichten bedarf (im Anschluss an Hess VGH, U. v. 10.05.94, 11 UE 627/93
OLG Koblenz - 12 U 823/02
Oberlandesgericht Koblenz vom 22.09.2003
- Inhalt
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- : Die Berufung der Beklagten gegen das am 31. Mai 2002 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der
- B…. R... Diese errichtete, nachdem sie am 25. Mai 1999 ins Krankenhaus eingeliefert worden war, dort
- . Bereits am 25. Mai 1999 wurde die Erblasserin ins Krankenhaus eingeliefert und errichtete dort am 5
- , Abs. 2 BGB das Eigentum an den Sparbüchern als Recht am Papier dem Recht aus dem Papier folgen (vgl
- die rund 9.000 DM, die im Krankenhaus verwahrt wurden, noch um einen nennenswerten Teil der
Persönlichkeitsrecht - LG Frankfurt - Veröffentlichung von Intimfotos auf Facebook
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 15.02.2018
- Inhalt
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- Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 21.12.2017, Az. 2-03 O 130/17 entschieden
- können. Vielmehr reicht die Erkennbarkeit im Bekanntenkreis aus (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2017, 120 Rn
- Fotografien. Es kam mehrfach zu Berichterstattungen, insbesondere der B-Zeitung, beispielsweise am ...2016 mit
- überwiegend begründet. Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist das Landgericht Frankfurt a.M
- , 3645 (BGH 18.09.2012 - VI ZR 291/10); OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2015, 102, 103). Darüber
OLG Celle - 8 U 39/03
Oberlandesgericht Celle vom 18.12.2003
- Inhalt
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- am 17. Mai 2001 abgab (Bl. 126 - 130 d. A.). Dort es heißt es u. a.: „h 2) Der Zugang in die Yacht
- . m. §§ 1, 7 AVB Wassersportfahrzeuge 1993 aus dem zwischen den Parteien am 3. Mai 2000 geschlossenen
- . Das Boot war am 27. März 2001 vom Personal des Hafens vom Landliegeplatz im Hafengelände zu Wasser
- gelassen worden, um es am 28. März 2001 auf den vom Kläger angemieteten Liegeplatz in den Hafen zu
- Motorschlüssel an Bord gelassen. Dies sei vielmehr der Mechaniker des Hafens gewesen, nachdem er am 27. März 2001