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BGH - VIII ZR 285/06

Bundesgerichtshof vom 28.04.2004
Inhalt
  • Richterinnen Hermanns, Dr. Milger und Dr. Hessel für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird
  • beschränkt überprüfbar. Sie kann nur insoweit nachgeprüft werden, als gesetzliche oder allgemein anerkannte
  • Modernisierungsmaßnahmen. 12a) Der Wortlaut des § 558 Abs. 1 Satz 3 BGB, der nicht allgemein auf eine
  • Auslegungsregeln, Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt
  • Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Parteien streiten über die

OLG Köln - 13 U 132/09

Oberlandesgericht Köln vom 26.10.2009
Inhalt
  • Landgericht hat die auf die Behauptung einer sittenwidrigen Schädigung gestützte Klage mit Recht und mit
  • geht die Rechtsprechung davon aus, dass allgemein ein Schuldner, der der Belastung seines Girokontos
  • -Ausdrucks) und entspricht den allgemein zu den subjektiven Voraussetzungen einer Haftung nach § 826 BGB
  • auch auf den Eintritt des Schadens erstrecken muss, eine nur allgemeine Vorstellung über etwa
  • Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. § 522

VG Gießen - 8 L 1623/10.GI

Verwaltungsgericht Gießen vom 31.05.2010
Inhalt
  • Gesetzes ein. 2. Das Vertretungsrecht des Ersten Beigeordneten ist allgemein, d. h. ständig und umfassend
  • allgemein, d. h. Vollmachterteilung ist nicht erforderlich. Das Vertretungsrecht ist allgemein, d. h
  • glaubhaft gemacht. 26 Nach § 47 HGO ist der Erste Beigeordnete der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters
  • Ansicht, die angegriffenen Regelungen der Dienstanweisung schränkten die Rechte des Antragstellers
  • Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechts

BGH - XII ZR 8/00

Bundesgerichtshof vom 08.05.2002
Inhalt
  • Dr. Vézina für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel des Beklagten wird das Urteil der 32. Zivilkammer
  • Mietzinses (12.814,02 DM) ist von der Revision zu Recht nicht angegriffen. 3. Entgegen der Auffassung der
  • es vielmehr auch dann gekommen, wenn die Mietpreise allgemein entsprechend der vereinbarten
  • dadurch, daß nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter erwartet, das allgemeine Mietniveau werde im
  • auf seine Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Mit Mietvertrag vom 23. April 1991

OVG Niedersachsen - 4 LC 34/11

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 17.04.2013
Inhalt
  • solche Rechte nicht. Die Klägerin kann nicht geltend machen, ein Abwägungsgebot, ein Recht am
  • Recht ausdrücklich oder nach Sinn und Zweck Rechte des Betroffenen ausschließt, kann eine
  • Ästuarien, die bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 92/43/EWG nach nationalem Recht
  • /105 geänderten Fassung nach nationalem Recht genehmigt wurden, bei ihrer Fortsetzung nach Aufnahme
  • heranzuziehen seien. Dabei sei der Mitgliedstaat an innerstaatliches Recht gebunden. Die Beklagte sei daher

BVerfG - 1 BvR 1839/95

Bundesverfassungsgericht vom 09.10.2000
Inhalt
  • beeinträchtigten Rechtsguts, das das einfache Recht schützen will. Das Ergebnis dieser Abwägung lässt
  • zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei dem Vorwurf der "Kollusion der damaligen
  • Schmähkritik handeln würde. Dies hat das Oberlandesgericht jedoch zu Recht verneint. Den Beklagten des
  • . Tragfähig ist insbesondere seine Überlegung, dass die Beklagten ein gesteigertes Recht zur
  • . Vielmehr hat es zu Recht darauf hingewiesen, dass die Geschäftsführung und damit auch der Beschwerdeführer

BGH - IV ZR 215/12

Bundesgerichtshof vom 04.12.2013
Inhalt
  • mündliche Verhandlung vom 4. Dezember 2013 für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil
  • das Recht auf freie Anwaltswahl nicht verletzt sei. Dem Versicherungsnehmer stehe es frei, einen
  • Beklagten das Recht des Versicherungsnehmers auf freie Anwaltswahl nicht einschränkten und keine gravierende
  • Auffassung des Berufungsgerichts soll das Recht auf freie Anwaltswahl jegliche Interessenkollision von
  • Ansicht der Revision zu Recht für zulässig erachtet. 17a) Der Unterlassungsantrag zu 1 ist hinreichend

OLG Celle - 4 U 85/03

Oberlandesgericht Celle vom 01.08.2003
Inhalt
  • : Bürgerliches Recht Normen: BGB (a. F.) § 123, BGB (a. F.) § 463, ZPO § 522 Abs. 2 Leitsatz: 1. Eine
  • die Klägerin lediglich allgemein auf die hier nicht enttäuschte Erwartung einer Bebaubarkeit des
  • ). Dass die Entscheidung so schnell ergangen ist - der Senat weiß nicht so recht, ob er das als Vorwurf
  • 1. mit Recht abgewiesen worden ist. Soweit die Klägerin aus dem von ihr vorgelegten Merkblatt einer
  • Recht abgewiesen worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO. ####### ####### #######

VG Aachen - 6 K 965/06

Verwaltungsgericht Aachen vom 20.11.2007
Inhalt
  • Recht erloschen. Danach kann die Geltendmachung eines Rechts ausgeschlossen sein, wenn der Inhaber die
  • Eingriff in ein subjektives Recht ein noch andauernder rechtswidriger Zustand geschaffen worden ist. Der
  • Folgenbeseitigung ist nämlich verwirkt. Auch im öffentlichen Recht können Ansprüche vom Inhaber in
  • der Verpflichtete darauf vertrauen würde, dass von dem Recht kein Gebrauch mehr gemacht werde und
  • Glauben die berechtigte Erwartung hegen durfte, von dem Recht werde kein Gebrauch mehr gemacht. Dieser

OLG Düsseldorf - I-3 VA 12/05

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.04.2006
Inhalt
  • dürfe eine Zustellung nicht erfolgen, denn es sei allgemein anerkannt, dass die Klage auf
  • ). Das Rechtsinstitut des Strafschadensersatzes sei zwar dem deutschen Recht fremd, jedoch folge
  • gilt erst recht, wenn – wie hier – das Zustellungszeugnis noch nicht ausgestellt bzw. weitergeleitet
  • HZÜ zu Recht genehmigt worden ist. 1. Die Ausführungen der Antragsgegnerin zur Begründung ihrer
  • werden nach dem Recht der meisten Einzelstaaten der USA - einschließlich Kaliforniens - als

BVerfG - 2 BvR 2306/96

Bundesverfassungsgericht vom 14.01.1998
Inhalt
  • Entscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 8 Abs. 1 StGHG (1956) allgemein verbindlich ist. Selbst
  • der Staatsgerichtshof hatte im Ausgangsverfahren das Recht der Beschwerdeführerin zu 1. aus Art. 101
  • , noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt. Die
  • Beschwerdeführerin zu 2. nicht der Fall. Ihre Rechte und Pflichten waren nicht Gegenstand des Ausgangsverfahrens
  • dargelegt (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG; vgl. BVerfGE 89, 155 ). Die streitigen Rechte und

LG Bonn - 4 T 435/02 LG

Landgericht Bonn vom 12.08.2002
Inhalt
  • Siegburg, Erbbaugrundbuch von Niederpleis, Bl. 5861 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts
  • Vorkaufsrecht zu Recht mit 176,39 Euro angesetzt. 7Den Gegenstandswert der Löschung des Erbbaurechts hat das
  • Amtsgericht zu Recht mit DM 261.360,-, das sind 80 % des im Vertrag über die Bestellung des
  • , besteht der Wert des Erbbaurechts in dem Recht, das Grundstück zu bebauen, den der Gesetzgeber in

LG Bonn - 6 T 103/09

Landgericht Bonn vom 06.10.2009
Inhalt
  • Waldbröl, 2 K 28/09 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die sofortige
  • Zwangsversteigerungsantrag wegen der Säumniszuschläge durch den angefochtenen Beschluss zu Recht teilweise
  • zurückgewiesen und hat die Säumniszuschläge zu Recht der Rangklasse 5 zugeordnet und nicht der
  • öffentlichem Recht beruht, durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistungen zu erfüllen ist und nicht nur die

BPatG - 24 W (pat) 8/06

Bundespatentgericht vom 11.04.2007
Inhalt
  • Wortfolge zutreffend bewertet. Dem aus allgemein geläufigen Wörtern des deutschen Sprachschatzes
  • in dem angefochtenen Beschluss zu Recht keine die Unterscheidungskraft begründende Wirkung
  • jeweils eine beschreibende oder allgemein anpreisende Aussage innewohnt (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 „URLAUB DIREKT“). gez. Unterschriften
  • Bedeutung enthalte der Slogan nur eine allgemeine, die positive Wirkung der Waren und

VG Braunschweig - 6 A 195/11

Verwaltungsgericht Braunschweig vom 30.01.2013
Inhalt
  • sind, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt
  • in den Fächern Biologie und Mathematik insbesondere keine allgemein anerkannten
  • nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Vor diesem Hintergrund kommt es für die Frage des
  • „jeweils ungefähr linearen“ Zuordnung der erwarteten Gesamtleistung zu einer konkreten Bewertung zu Recht
  • Gesamtleistung zu vergeben ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das Prüfungsrecht kennt keinen allgemein