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§ 183 ZPO
Zustellung im Ausland
- Inhalt
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- (1) Eine Zustellung im Ausland ist nach den bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen
- rechtfertigen.(3) An einen Deutschen, der das Recht der Immunität genießt und zu einer
- Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gehört, erfolgt die Zustellung auf Ersuchen des
- die Post übersandt werden dürfen, so soll durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt
- durch die Behörden des fremden Staates erfolgen.(2) Ist eine Zustellung nach Absatz 1 nicht m
Anlage AuswErlV
(zu § 1 Absatz 2)
- Inhalt
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- , Nachweise (Kopien): Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts (z. B. Sozialgesetzbuch, B
- des einschlägigen ausländischen Rechts (insbesondere Einwanderungsrecht, Staatsangehö
- (Fundstelle: BGBl. I 2013, 807 - 810)Ort, DatumAbsenderBundesverwaltungsamt Referat II B 6 50728 K
- Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)Sehr geehrte Damen und Herren,in der Anlage übersende(n) ich/wir
- Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere
FG Berlin-Brandenburg - 9 K 2510/04 B
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 02.09.2010
- Inhalt
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- Beteiligung an einer Gesellschaft ungarischen Rechts (X mit Sitz in … [Ungarn]) im Streitjahr 1996
- 2007, 924) jeweils eine Personengesellschaft (im deutschen Recht einer Kommanditgesellschaft
- vergleichbar) gewesen sind (vgl. zur bt. = beteti tarsaag als Personengesellschaft nach ungarischem Recht
- Betriebsstätte ausübt. In diesem Fall hat der andere Vertragsstaat das Recht zur Besteuerung des Gewinns
- Vertragsstaat zugewiesen (vgl. die Schrifttumsnachweise im BFH-Beschluss in BStBl II 2007, 521 unter III. 2
OLG Köln - 6 U 71/00
Oberlandesgericht Köln vom 27.10.2000
- Inhalt
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- Rechte der Klägerin aus § 87 b UrhG ist aus den vorstehend im Rahmen der Vervielfältigung erörterten
- sich im Zusammenhang aus S.5 dieses Urteils ergibt - in dem Angebot der Beklagten hierzu: 12"Mit P
- aber auch zu Recht aus § 1 UWG stattgegeben. Das Angebot sei aus im einzelnen dargelegten Gründen als
- Nutzungsbeschränkungen befänden (vgl. Wiebe in Handbuch Multimedia-Recht, Teil 9, S.20, RZ 60; Koch, GRUR 97,417,430
- - "Verkaufsfahrten II" m.w.N.). 66Ebenso ist die Vervielfältigung kein rechtswidriger Eingriff in die
OLG Hamm - I-3 U 75/09
Oberlandesgericht Hamm vom 07.12.2009
- Inhalt
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- . II. 331. Die zulässige Berufung des Klägers ist in der Sache unbegründet. Seine haftungsrechtliche
- diesem Hintergrund zu Recht, an die Substantiierungspflichten der Klagepartei im Arzthaftungsprozess
- der Kläger sich nach einer unfallbedingten Linsenluxation rechts vom September 1999 erstmals im März
- Ersatzpflichtigkeit in Anspruch. Er macht nach mehreren stationären Aufenthalten im Uniklinikum der Beklagten
- - in deren Rahmen im Jahre 2000 insgesamt 4 operative Eingriffe an seinem rechten Auge durchgeführt
VerfGH Berlin - 61 Js 2405/00
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- dem Betroffenen das Recht, in Fällen tiefgreifender, tatsächlich nicht mehr fortwirkender
- , weshalb Rechte des Beschwerdeführers nach der Verfassung von Berlin verletzt sein könnten. Im Zusammenhang
- Beschwerdeführers, mit den Entscheidungen inhaltlich nicht einverstanden zu sein, reicht für eine Behauptung
- enthielten, und zwei ebenfalls handschriftlich mit Nummern beschriebene Zettel beschlagnahmt. Im Anschluss an
- Beschluss vom 28. Oktober 2002 zurück. Der Durchsuchungsbeschluss vom 13. August 2002 sei in Verbindung mit
VG Düsseldorf - 2 L 1574/06
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 22.09.2006
- Inhalt
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- Bewerber besser qualifiziert, so ist er zu befördern. Im übrigen ist die Entscheidung in das
- erreichen. Vorliegend ist der Endbeurteiler sowohl im Gesamturteil als auch in zwei Hauptmerkmalen von
- 10 BBesO zu einer einheitlichen Vergleichsgruppe in rechtmäßiger Weise, insbesondere im Einklang mit
- gemäß § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit §§ 920 Abs. 2, 294 ZPO das Bestehen eines zu sichernden
- . 6Zwar besteht im Hinblick darauf, dass der Antragsgegner die Absicht hat, die in Streit stehende Stelle
LG Düsseldorf - 22 S 309/05
Landgericht Düsseldorf vom 24.03.2006
- Inhalt
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- der Präsenz in den Suchmachinen kein Recht zu einer fristlosen Kündigung bestand. Es ist den
- erfolgt. II. 45Die Berufung der Klägerin, mit der diese ihr erstinstanzliches Begehren in vollem
- Argument, das für ein Recht zu einer fristlosen Kündigung im vorliegenden Verfahren streitet. Die
- ZPO Bezug genommen. Entscheidungserheblicher ergänzender Sachvortrag ist in der Berufungsinstanz nicht
- vertragliche Vergütungsanspruch ist auch fällig in Höhe von € 974,40 seit dem 01.03.2004 und in Höhe von
OLG Düsseldorf - I-24 U 223/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 03.05.2005
- Inhalt
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- ferner zu Recht die mit der Widerklage verfolgte Feststellung, der Beklagte schulde aus dem
- keine Erfolgsaussicht. Das Landgericht hat den Beklagten zu Recht zur Zahlung der Miete für die
- unbefristetes Mietverhältnis als vereinbart gilt. 8 Tatsächlich haben die Parteien die in § 3 Nr. 1 S. 2 MV mit
- Landgericht zu Recht angenommen hat, indiziell aus dem Schriftwechsel, der der
- Vertragsschluss anwaltlich beratene Beklagte (wenn auch im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Option
OLG Karlsruhe - 15 U 23/03
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.02.2005
- Inhalt
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- Luftfrachtbrief mit Hinweis gem. Art. 8 c) WA 1955) ist zwingendes Recht, so dass jede abweichende
- Berufung unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht die Beklagte zum Schadensersatz in Höhe von
- Haftungsbeschränkungen nach dem Warschauer Abkommen) in Verbindung mit Art. 9 WA 1955 von vornherein nur im Verhältnis
- tatsächlichen Feststellungen im Tatbestand des Urteils des Landgerichts Bezug genommen mit folgenden
- sei verschlossen worden und mit einem Flugzeug zur Station in T. der Streitverkündeten transportiert
OLG Oldenburg - 1 W 29/06
Oberlandesgericht Oldenburg vom 12.05.2006
- Inhalt
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- Beschwerde nicht abgeholfen. II. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig und in der
- , 111, 113. a.A. Waldenberger in Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia Recht, Stand Dez. 2005, 13.4, Rn
- TDG. Das TDG ist auf den Antragsgegner als gewerblichen Verkäufer, der im Internet seine Waren
- Gewerbetreibende im geschäftlichen Verkehr bestimmte, in der Vorschrift näher aufgeführte Informationen
- eines vorhandenen Telefonanschlusses in Betracht. Diese Angabe ist dann nach § 6 Nr. 2 TDG
OLG Stuttgart - 7 U 73/06
Oberlandesgericht Stuttgart vom 10.08.2006
- Inhalt
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- hat in der Sache keinen Erfolg. I. 16Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass dem Kläger
- sehen. An einem solchen Ereignis fehlt es vorliegend. 20b) Zu Recht ist das Landgericht deshalb von
- abgelehnt habe. Das Landgericht hat insoweit zu Recht darauf hingewiesen, dass in der Freigabe zur
- Sachverständigen ist davon auszugehen, dass an dem Anhänger die Auflaufbremse nicht in der
- fahrerischen Fehlverhaltens technisch erklärbar. Deshalb hat das Landgericht zu Recht nicht als
§ 7 BGBEG
Überleitungsvorschrift zu Zinsvorschriften nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001
- Inhalt
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- Rechtsvorschriften des Bundes auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts und des Verfahrensrechts der Gerichte, in
- Vollstreckungstiteln. Das Recht der Parteien, den Vertrag einvernehmlich zu ändern, bleibt unberührt
- (1) Soweit sie als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen in
- nach diesem Gesetz vorbehaltenem Landesrecht und in Vollstreckungstiteln und Verträgen auf
- Grund solcher Vorschriften verwendet werden, treten mit Wirkung vom 1. Januar 2002 1.an die Stelle des
VG Frankfurt (Main) - 1 E 2004/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 14.10.2005
- Inhalt
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- behandele mit Handwerksmeistern, in dem sie für beide Gruppen eine Weiterbildung im Umfang von 240
- Vorhandensein Rechte des Bürgers begründen, ist es dem Gericht nach gefestigter Rechtsprechung des
- gleichstelle mit Handwerkern, liege eine Verletzung des Differenzierungsgebotes im Rahmen des
- auf dem Haushaltsgesetz in Verbindung mit dem Haushaltsplan, in dem Zuweisung zu besonderen Zwecke
- zulässige Klage des Klägers ist nicht begründet. Der Bescheid der Beklagten vom 02.12.2004 in der
OLG Köln - Ss 537/99
Oberlandesgericht Köln vom 15.02.2000
- Inhalt
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- den Angeklagten wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Heroin in acht Fällen und wegen
- Handeltreibens mit Heroin in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubter Abgabe von Heroin
- . 1213Was den Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Heroin) in 8 Fällen betrifft
- , fehlt in der mit "verkaufte der Angeklagte ... J. P. zunächst 2 bis 3 Gramm Heroin für 130,00 DM
- " beschriebenen Fallgestaltung die Angabe der Wirkstoffmenge und hinsichtlich den mit "und in der