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BGH - AnwZ (B) 80/05
Bundesgerichtshof vom 25.10.2006
- Inhalt
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- Rechtsprechung (AGH Frankfurt/Main NJW 2000, 1659, 1660) und Schrifttum (Posegga MDR 2003, 609, 611) teilweise
- Dr. Wüllrich und die Rechtsanwältinnen Dr. Hauger und Kappelhoff am 25. Oktober 2006 beschlossen: Die
- Antragsgegnerin hat den Antrag des Antragstellers am 9. Februar 2005 abgelehnt. Den gegen die Versagung gestellten
- gestatten ist, hängt deshalb allein davon ab, ob die Bearbeitung der von ihm nachgewiesenen Fälle im
- um eine im Sinne von § 5 Satz 1 Halbsatz 1 FAO in der hier maßgeblichen Fassung der Beschlüsse der 5
KG Berlin - 20 SchH 2/10
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- vorliegenden Näheverhältnisses auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.1.2008 beruft, lag dort - im
- SCHH 3/01-, SchiedsVZ 2003, 134; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.10.2007 –26 SCH 8/07-, SchiedsVZ 2008
- Medizinrecht und gemeinsame Teilnahme am Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht und gemeinsame
- Teilnahme am „Medizinrechtsstammtisch“, „Duz-Verhältnis“ 7Grundsätzlich ist maßgebend das Verhältnis
- Bevollmächtigten einer Partei ist kein Ablehnungsgrund (Zöller/Geimer, a. a. O., § 1036 Rn. 11; OLG Frankfurt
OLG München - Unwirksame Löschung eines Beitrags auf einer Social-Media-Plattform
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
- Inhalt
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- Interessen des anderen Teils verpflichtet (ebenso LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.05.2018 - 2-03
- (ebenso LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.05.2018 - 2-03 O 182/18, S. 4 f. m.w.N.). Den
- am 17.08.2018 formlos bekannt gegebenen Beschluss hat die Antragstellerin mit Schriftsatz vom
- 17.08.2018, beim Landgericht München II eingegangen am selben Tage, sofortige Beschwerde eingelegt
- abweichenden Vereinbarung der Vertragsparteien kraft Natur der Sache am Wohnsitz der Antragstellerin
OLG Brandenburg - 5 U 216/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.11.2008
- Inhalt
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- . November 2008 zugestellte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) haben die Beklagten mit am 11
- zu 1 und 2 wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. November 2008 – Az. 17 O 102/08
- des Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. November 2008 – Az. 17 O 102/08 – die Klage
- entgegen, dass ausweislich der Feststellungen in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder
- 1998, wonach der Ehemann der Klägerin seit 1990 auf dem Grundstück wohnt. 5Gegen das ihnen am 28
HessVGH - 10 TH 906/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 01.06.1987
- Inhalt
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- , weil sie wegen ihrer geographischen Lage im Zusammenhang mit den Funktion des Flughafens Frankfurt am
- öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Abschiebungsandrohung im vorliegenden Fall das private
- jedoch nichts ersichtlich; im Gegenteil ergibt sich aus den Stellungnahmen des Landrats des Main
- (SüdasienInstitut zu 66). Die Tatsache, daß am 25. September 1985 im Punjab Wahlen stattfinden konnten, zeigt, daß
- . Nach den zu den genannten Ereignissen im Mai diesen Jahres im Punjab verbreiteten Nachrichten erfolgte
BGH - 1 StR 531/12
Bundesgerichtshof vom 05.12.2012
- Inhalt
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- über den Flughafen Frankfurt am 5. September 2009 mit einem entsprechenden Visum festgestellt. Die
- Eröffnungsbeschluss am 31. Mai 2011 sowie zwischen der Ladung des Angeklagten am 4. Juli 2011 und der
- gestützt, der angegeben hatte, an dem genannten Tag via Frankfurt nach Deutschland eingereist zu
- - und gewerbsmäßigen Betruges Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Dezember 2012
- zeitlichen Abstand zwischen der am 2. März 2011 bei dem Landgericht eingegangenen Anklage und dem
OLG Frankfurt - 20 W 116/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 12.10.2009
- Inhalt
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- 1972, 176, 178; OLG Frankfurt am Main-20. ZS- Rpfleger 1976, 132 und 1979, 106; Senat, Beschl. v
- Eintragung einer entsprechenden Reallast im Grundbuch (Bl. 53 d. A.). Daraufhin erfolgten am
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 12.10.2009 Normen: § 167 BGB
- Auflassung für den letztgenannten Eigentumserwerb wurde in dem am 03.05.1984 zu UR-Nr. .../84 des Notars D
- 17.2.1987". 4In dem am 10.08.1994 zu UR-NR. .../94 der Notarin K, O1, protokollierten Kaufvertrag hat
OLG Frankfurt - 20 W 131/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 22.02.2005
- Inhalt
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- OLG Frankfurt am Main aus. Nach dessen Entscheidung holte das Amtsgericht mit Teil- und
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 22.02.2005 Normen: § 249 BGB
- , verbunden mit der im Aufteilungsplan als Nr. 5 bezeichneten Wohnung mit insgesamt 106,48 qm im Grundbuch
- genannten Verfahren beschlossen die Beteiligten in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung am
- eigene Kosten einen Sachverständigen mit der Untersuchung des Schadens am Gemeinschaftseigentum
OLG Frankfurt - 6 U 198/03
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.10.2004
- Inhalt
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- verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert. Die Beklagte wird
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.10.2004 Normen: Art 12 GG, § 1
- Sachlichkeitsgebots bei der Anwaltswerbung Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.11.2003
- der Werbung im Internet um eine passive Darstellungsform, die sich nicht unaufgefordert potenziellen
- Landgericht hat die Klage abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers, der an seiner
OLG Frankfurt - 4 UF 95/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.03.2008
- Inhalt
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- Umgangsverfahrens gem. § 1684 BGB als zulässig anzusehen (OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2002, 1585 ff
- Gründe 1Die Parteien streiten um das Umgangsrecht des Vaters mit den gemeinsamen Kindern, den am …2000
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 4. Senat für Familiensachen Normen: § 1666 BGB, § 1684 Abs 3 BGB
- Begründung des amtsgerichtlichen Beschlusses in vollem Umfang an. Um zu verhindern, dass die
- im Hinblick auf die Regelung der Umgangskontakte und die Einsetzung eines Umgangspflegers in Betracht
OLG Hamm - 20 U 15/04
Oberlandesgericht Hamm vom 16.06.2004
- Inhalt
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- Klägers vom Parkplatz der I in X2 in das Hotel U am 11.03.2004, seine Bewegungen im Baderaum des Hotels U
- % ausgeht, hat die Beklagte auf Zahlung einer Unfall-Rente in Höhe von 766,94 € monatlich ab Mai 1999
- , 4 O 29/03 Tenor: Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05. November 2003 verkündete Urteil der
- vollstreckenden Betrages beibringt. 1Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer am 14.01.1998 genommenen
- Invaliditätsgrad ab 50 %”. Die Invaliditätssumme ist mit 50.000,00 DM vereinbart. Bei einem Invaliditätsgrad ab
VG Frankfurt (Main) - 12 E 1079/06
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 17.10.2006
- Inhalt
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- weiterhin ihn ordnungsrechtlich in Anspruch zu nehmen versucht (VG Frankfurt am Main, NZV 1992, 255
- Postzustellungsurkunde am 25.01.2006 zugestellt. Mit einem an die Beklagte gerichteten Schreiben vom
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 12. Kammer Entscheidungsdatum: 17.10.2006 Normen: § 23 Abs 1b StVZO
- der Zulassungsbehörde der Beklagten ging am 15.12.2005 eine Anzeige der Zürich-Versicherung ein
- sowie die Kennzeichenschilder zur Entstempelung vorzulegen. Der Bescheid wurde dem Kläger am
BGH - II ZR 233/05
Bundesgerichtshof vom 09.07.2007
- Inhalt
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- . Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juli 2005 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben
- . Juli 2007 - II ZR 233/05 - OLG Frankfurt am Main LG Wiesbaden Der II. Zivilsenat des
- , Entscheidung vom 09.12.2004 - 13 O 149/04 - OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.07.2005 - 10 U 11/05 -
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 233/05 Verkündet am: 9. Juli 2007 Vondrasek
- verwendeten Flaschen handelt es sich um individualisierte Flaschen, an denen der Kunde - wenn er den
OLG Stuttgart - 9 U 19/08
Oberlandesgericht Stuttgart vom 28.01.2009
- Inhalt
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- beurkunden ließen. 28Auf den am 28. Juni 1990 erteilten Wohnungskaufauftrag kommt es nicht an, da das durch
- schließt sich der Entscheidung des OLG Frankfurt an, meint aber, dass § 216 BGB unmittelbar anwendbar
- . Dem Umstand, dass § 216 BGB bei der Erläuterung im Gesetzentwurf vom 14. Mai 2001 (BT-Drucksache 14
- stehe fest, dass der Vermittler die Kläger am 12. Juni 1990 und am 28. Juni 1990 in ihrer Wohnung
- aufgesucht hat. Das Landgericht ist davon überzeugt, dass dies für die am 31. Juli 1990 erfolgte
LG Frankfurt am Main - 21 O 78/08
Landgericht Frankfurt am Main vom 08.05.2009
- Inhalt
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- mit dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (23 U 132/07, 23 U 248/06) an. 42 2. Dem Anspruch der
- Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main (ebenso 23 U 222/07 und 23 U 97/08) nicht zu entnehmen. 51 Bei
- ). Die Beklagte ist Treuhandkommanditistin. 2Der Kläger zu 1) erwarb am 25.11.1993 einen Anteil von DM
- 200.000,- am Fonds Nr. 32,die Klägerin zu 2) erwarb am 28.10.1994 einen Anteil von DM 40.000,- am
- Fonds Nr. 34 und der Kläger zu 3) erwarb am 24.09.1996 einen Anteil von DM 30.000,- am Fonds Nr. 39