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BVerwG - 2 VR 1.12
Bundesverwaltungsgericht vom 05.11.2012
- Inhalt
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- beabsichtigt, diesen in einen mit BesGr A13hD-A14 BBesO bewerteten Dienstposten zu überführen und baldmöglichst
- . Oktober 2000 a.a.O.). 17Art. 33 Abs. 2 GG begründet kein Recht auf Einrichtung und Besetzung von
- Planstellen, sondern vermittelt dem Bewerber um ein Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf
- , wonach ein Amt nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden kann. 18Für
- Bewerber berufen könnte. Maßgeblich ist die dem Dienstherrn im öffentlichen Interesse obliegende
SozG Dortmund - S 7 SB 87/05
Sozialgericht Dortmund vom 02.11.2005
- Inhalt
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- (mit dem dem Kläger sogar noch über den angefochtenen Bescheid hinausgehende Rechte eingeräumt würden
- unzulässig, da sich insoweit die Rechtslage nach Einführung des RVG gegenüber dem alten Recht
- verletzen den Kläger nicht in seinen Rechten im Sinne des § 54 Abs. 2 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG
- Verwaltungsentscheidungen zu Recht entschieden. 28Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1005 i. V. m. Nr
- im Sinne von Nr. 1002 VV. 30Nach Auffassung der Kammer ist eindeutig, dass der Gesetzgeber weiterhin
BVerfG - 1 BvR 980/10
Bundesverfassungsgericht vom 15.02.2011
- Inhalt
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- mehr in Betracht. II. 6 1. Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seiner Rechte aus Art. 19 Abs. 4
- genannten Rechts des Beschwerdeführers angezeigt (vgl. § 93c Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 93a
- ernsthaft zur Disposition stellen müssen. 8 Die angegriffenen Beschlüsse verletzten ihn in seinem Recht
- nach § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ). 22 Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Kirchhof Eichberger Masing
- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 980/10 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
OLG Düsseldorf - 8 U 79/01
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.01.2002
- Inhalt
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- zulässige Berufung ist nicht begründet. Das Landgericht hat die Klage mit Recht und aus zutreffenden
- Rechtsordnung akzeptierter Schwangerschaftsabbruch unterblieben ist. I. 25Allerdings ist in der
- Schädigung der Leibesfrucht erhöht ist. In diesem Zusammenhang ist zwischen den Parteien streitig, ob bei
- . 1 StGB ist der Tatbestand einer strafbaren Abtreibung im Sinne des § 218 StGB nicht verwirklicht
- ) unstreitig nicht in Betracht; sie befand sich nämlich im Zeitpunkt der ersten Untersuchung durch den
BGH - IX ZR 134/99
Bundesgerichtshof vom 06.07.2000
- Inhalt
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- Berufungsgericht mit Recht nicht in Betracht gezogen (vgl. BGH, Urt. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 180
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 134/99 Verkündet am: 6. Juli 2000 Bürk
- durch die Richter Dr. Kreft, Stodolkowitz, Dr. Fischer, Dr. Zugehör und Dr. Ganter für Recht erkannt
- vom 31. Oktober 1989 mit: "Da die Sache von hier aus fehlerhaft behandelt worden ist, wird Herr
- Prozeßstoff ausgeschöpft hat (st. Rspr.). Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht den
OLG Köln - 6 AuslA 77/09
Oberlandesgericht Köln vom 28.10.2009
- Inhalt
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- im Schengener Informationssystem - SIS - vom 31.3.2009 (SIDN: BC xxx001) am 6.8.2009 in Heinsberg
- . Er hat sich weder mit der Auslieferung im vereinfachten Verfahren eiO erstanden erklärt, noch hat
- der nach dem belgischen Recht einschlägigen Gesetzesbestimmungen hinreichend konkretisiert
- nach deutschem Recht kommt es gemäß § 81 Ziff. 4 IRG nicht an, weil die dem Ersuchen zu Grunde
- verurteilt worden ist und diese Strafe auch verbüßt hat, in einem anderen Staat nicht neuerlich
OLG Köln - 6 U 217/06
Oberlandesgericht Köln vom 14.02.2007
- Inhalt
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- angefochtene Urteil. II. 5Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet. 67Zu Recht und mit zutreffenden
- . Mankowski, in: Fezer, UWG, § 4-S12, Rn. 162 ff. [170] zur USt-ID nach § 27a UStG im Rahmen von § 6 S. 1
- Kraftfahrzeuge) es zu unterlassen, in der (im landgerichtlichen Urteil wiedergegebenen) Form von Inseraten im
- Änderungsvorschlag des Europäischen Parlaments belegt –sehr wohl bekannt war. Erst recht gilt dies für die
- – Tageszulassung II; BGH [8. ZS.], NJW 2005, 1422). Wenn der Verordnungsgeber in Kenntnis dessen bei der
LAG Köln - 4 Sa 1285/01
Landesarbeitsgericht Köln vom 21.11.2002
- Inhalt
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- erfolgt keine Erklärung im Namen des Herr H . Weder ist von "wir" die Rede, noch ist in dem Schreiben
- feststeht - zu Recht davon ausgehen, dass in der Abmahnung ihm gegenüber ein Vorwurf erhoben wurde, der
- Recht die schriftliche Vorlage dessen, was er verstanden haben sollte. 66Werden in einem
- Pflichtenverstoß dem Arbeitnehmer subjektiv vorwerfbar ist. Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber einen
- beschäftigen ist und ob eine Abmahnung vom 17.04.2001 aus der Personalakte zu entfernen ist. Mit einem
SozG Aachen - S 8 AS 36/08
Sozialgericht Aachen vom 30.05.2008
- Inhalt
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- IX mit dem Merkzeichen "G" ist. Diese Regelung setze jedoch voraus, dass der Betroffene das 18
- . Die Beklagte ist zu Recht der Meinung, dass diese Leistung nur Personen zusteht, die das 18
- der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache 16/1410 S. 25) sollte mit der Anfügung eine im SGB XII
- mit seinen Eltern und zwei Geschwistern in Bedarfsgemeinschaft. Die Familie erhält seit Januar 2005
- Arbeitslosengeld II. Das Versorgungsamt B. hat beim Kläger einen GdB in Höhe von 80 sowie die
§ 83 BDG
Beamte der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Inhalt
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- Stiftungen des öffentlichen Rechts. Es kann durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem
- Sinne dieses Gesetzes anzusehen ist. Es kann durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem
- bezeichneten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt § 144 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend.
- (1) Das für die Aufsicht zuständige Bundesministerium gilt im Sinne dieses Gesetzes als
- bestimmen, wer als nachgeordnete Behörde, Dienstvorgesetzter und höherer Dienstvorgesetzter im
BGH - IXa ZB 288/03
Bundesgerichtshof vom 16.07.2004
- Inhalt
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- die Beteiligten zu 2 und zu 3 in Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümer des im Grundbuch
- Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß § 800 Abs. 1 ZPO kann die Zwangsvollstreckung in
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach neuerer Rechtsprechung rechts- und möglicherweise grundbuchfähig ist
- gegen die Beteiligten zu 2 und zu 3 in Gesellschaft bürgerlichen Rechts den Antrag auf Anordnung der
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das Amtsgericht hat die Zwangsversteigerung in das Grundstück angeordnet und
SozG Hildesheim - S 26 AS 1737/09
Sozialgericht Hildesheim vom 09.07.2010
- Inhalt
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- vom 03.02.2009 - L 9 B 339/08 AS - zu Recht mit dem LSG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 19
- üblicherweise im stationären Rahmen durchgeführt. Bei leichteren Erkrankungsschüben und in der übrigen Zeit
- Nahrungsmittel erforderlich. Mit Bescheid vom 31.07.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides
- Beteiligten mit gerichtlicher Verfügung vom 07.04.2010 unter Hinweis auf die im ausführlich begründeten
- Widerspruchsbescheides vom 02.09.2009 ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten
BGH - X ZB 18/06
Bundesgerichtshof vom 30.10.2007
- Inhalt
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- zu Recht bejaht. 10a) Dass der von der Einsprechenden eingelegte Einspruch an sich statthaft ist
- Patentinhaberin am 2. November 2001 ein europäisches Patent an. Dieses ist - mit Wirkung auch für die
- . In der Sache hat sie das Streitpatent vorsorglich beschränkt und mit Hilfsanträgen verteidigt
- Einspruch für zulässig erachtet hat. 6Die Einsprechende ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht
- vertreten. 7II. Die Rechtsbeschwerde ist kraft Zulassung statthaft und auch im Übrigen zulässig. 8III
LG Köln - 81 O 126/09
Landgericht Köln vom 25.02.2010
- Inhalt
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- (GlüStV) anzunehmen ist, insbesondere auch, ob diese Vorschrift des GlüStV mit höherrangigem Recht
- November 2008 sämtliche Kundendaten an die U Services Ltd übertragen. Die U Services Ltd. ist in
- sich in Deutschland aufhaltende Spieler. 6Die Beklagte zu 1 stellte die im Tenor wiedergegebene
- , sei mit den Vorgaben des Verfassungs- und Gemeinschaftsrechts nicht vereinbar. Die M. betreibe ein in
- . 22Mit Recht stellt die Klägerin darauf ab, dass es sich bei der beanstandeten Webseite um eine
OLG Frankfurt - 26 U 20/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.08.2006
- Inhalt
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- nicht in substantiierter Weise dargetan habe. Die Berufung rügt hier zum einen mit Recht, dass die
- Funkhauses in B zutreffend in die Honorarzone IV eingeordnet. Der Kläger beanstandet mit der
- Objekts in die Honorarzone IV in Nr. 4.5 des Vertrages vertretbar ist. Die Architekten selbst kamen
- werden müssen. Auftragserteilung im Sinne der §§ 4, 4a HOAI ist der Vertragsschluss mit dem Architekten
- zutreffenden Ausführungen des angefochtenen Urteils an (LGU 7/8). 58 Mit Recht macht die Berufung des