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OLG Düsseldorf - I-4 U 146/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.05.2005
- Inhalt
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- , BGH-Az.: IV ZR 135/05 Tenor: Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Mai 2004 verkündete Urteil
- selbst wenn man bei Kapitallebensversicherungen die Änderung unwirksamer Bedingungen im
- . Mai 2001 maßgeblich darauf abgestellt habe, dass die Lebensversicherung im Wettbewerb mit anderen
- -; LG Frankfurt, Urteile v. 18.4.02 - 2 O 79 und 80/01 -; Buchholz-Schuster NVersZ 2000, 207
- . 41b) Dem wird aber entgegengehalten (LG Hannover VersR 2003, 1289, 1290; Dörner LM, Anm. zu § 8 AGBG
VG Frankfurt (Main) - 6 E 2139/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 15.07.2004
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 6. Kammer Entscheidungsdatum: 15.07.2004 Normen: § 11 Abs 3 S 1 Nr 4
- Main-Taunus-Kreises vom 17.12.2002 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom
- nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Tatbestand 1Der am
- Jahren verurteilt. Am 23.01.1992 überfiel der Kläger die Niederlassung der Sparkasse Langen-Seligenstadt
- in Rodgau-Hainhausen. Er fuhr am frühen Morgen mit seinem Kraftfahrzeug nach Rodgau und stellte das
VG Köln - 26 K 4876/09.A
Verwaltungsgericht Köln vom 04.02.2010
- Inhalt
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- Flugzeug aus Tiflis kommend in Frankfurt in die Bundesrepublik Deutschland ein. Am 19.06.2008
- anzuerkennen. Zur Begründung gab er im Rahmen seiner Anhörung am 24.06.2008 im Wesentlichen an, er sei
- zugestellt am 28.07.2009 - lehnte das Bundesamt den Asylantrag des Klägers ab, weil er nicht
- , und drohte ihm die Abschiebung nach Georgien an. Am 31.07.2009 hat der Kläger Klage erhoben. 56Wegen
- abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. T a t b e s t a n d : 12Der am 00.00.0000 geborene
HessVGH - 12 UE 2497/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.10.1988
- Inhalt
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- Flugzeug aus Istanbul kommend - über Frankfurt am Main in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er war im
- Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Nationalpasses lehnte das türkische Generalkonsulat in Frankfurt am Main
- vom türkischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main nur unter Hinweis auf den noch nicht
- Y. kam - nach Angaben des Klägers - am 15. Januar 1960 im Alter von 13 Jahren bei einem Überfall ums
- Glaubens. Er reiste am 6. Mai 1980 zusammen mit seiner Mutter L. P. aus der Türkei aus und - mit dem
LAG Hessen - 4 Sa 617/05
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.12.2005
- Inhalt
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- Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Februar 2005 - 7 Ca 1205/04
- genommen. 30 Die Klägerin beantragt, 31das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23
- Beklagte der Klägerin am 07. September 2002 an, die Vorruhestandsvereinbarung als gegenstandslos zu
- Vorruhestandsgeld. 2Die am 18. Dezember 1946 geborene Klägerin stand seit 01. Juli 1978 in den Diensten der
- diesem Anlass schlossen am 15. Dezember 1998 die betroffenen Unternehmen einschließlich der A-Bank und
OLG Frankfurt - 23 U 288/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 30.11.2005
- Inhalt
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- im Verhältnis zu Kaufleuten anwendbar, § 24 AGBG. Insoweit kann man verschiedener Auffassung sein
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 23. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 30.11.2005 Normen: § 5 AGBG, § 9
- nicht anders als die Beklagte von jeglicher Haftung befreien könne. 4Die Klägerin hat gegen das hier am
- 30.11.2004 zugestellte Urteil am 29.12.2004 Berufung eingelegt und diese am Montag, den 31.1.2005
- Abänderung des am 18. November 2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Wiesbaden (2 O 262/03) zu
BVerwG - 6 B 35.12
Bundesverwaltungsgericht vom 14.09.2012
- Inhalt
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- 6 B 35.12 I. VG Frankfurt vom 06.10.2010 - Az.: VG 12 K 4225/09.F - II. VGH Kassel vom 21.05.2012 - Az.: VGH 9 A 1156/11 -
- hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 14. September 2012 durch den Vorsitzenden Richter
- am Bundesverwaltungsgericht Neumann und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Prof. Dr
- sich diese „vollinhaltlich zu eigen“ gemacht, hingegen im Rahmen des Überdenkensverfahrens an seiner
- Verwaltungsgerichtshof hat am Eingang der einschlägigen Passage der Entscheidungsgründe (UA S. 26) das vorerwähnte
HessVGH - 4 N 2430/84
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 12.08.1988
- Inhalt
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- Frankfurt am Main 1/3 E 2997/83 = Hess.VGH 5 UE 3287/87- und die Akten des Normenkontrollverfahrens P
- ursprünglich im Außenbereich lagen, wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den am 28. Mai 1964
- "Aushang am Rathaus", durch "Anschlag an den amtlichen Bekanntmachungstafeln" oder durch "Auslegung im
- Antragstellers zu 1. 9Die Antragsteller beantragen sinngemäß, 10den am 28. Mai 1964 als Satzung
- mitgeteilt, daß der am 09.09.1964 genehmigte Bebauungsplan "zusammen mit seiner Begründung ab sofort
OLG Frankfurt - 5 U 146/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 29.01.2008
- Inhalt
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- Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6. September 2006 teilweise abgeändert und zur
- beantragt, 14unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.09.2006 – 3-09 O 57/05
- Parteien unangegriffen jedenfalls ab dem Folgetag der Zustellung der Anspruchsbegründung am 13. April
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 29.01.2008 Normen: § 765 BGB
- beiliegenden Formular übernehmen. 3Die Beklagte unterzeichnete am 15.06.1999 die mit “Haftungserklärung
VG Frankfurt (Main) - 5 G 2120/05
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 18.07.2005
- Inhalt
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- festgestellt wurde. Die Gewerbeuntersagung im Bescheid vom 14. Mai 2002 an den Antragsteller zu 2
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 5. Kammer Norm: § 21 GastG Entscheidungsdatum: 18.07.2005
- des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Eurofestgesetzt. Gründe I. 1Die am 07.08.1917 geborene
- Antragstellerin zu 1. beantragte am 05.04.2004 die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte in Königstein
- Mietvertrag für die Räume, in denen die Gaststätte betrieben wird, wurde am 09.04.2004 vom Sohn der
LG Frankfurt am Main - 24 S 263/06
Landgericht Frankfurt am Main vom 10.08.2007
- Inhalt
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- f II BGB nicht mehr fest (vgl. Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom
- Quelle: Gericht: LG Frankfurt 24. Zivilkammer Normen: § 651c BGB, § 651d Abs 2 BGB
- Abhilfemöglichkeit Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.09.2006 verkündete Urteil des
- Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.493,– Euro nebst Zinsen in Höhe von
- tatsächlich erst am 07.12.2005 gerügt und Abhilfe verlangt hat, verbleibt es dabei, dass die Klägerin
Wettbewerbsrecht: Kein Wettbewerbsverstoß durch Arbeitnehmerüberlassung ohne erforderliche Erlaubnis
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 21.03.2015
- Inhalt
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- sind keine Marktteilnehmer am Markt derjenigen Produkte oder Dienstleistungen, an deren Herstellung
- Das OLG Frankfurt (6 U 63/14) hat sich mit der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung aus einem ganz
- das Auftreten eines Verleihers am sog. „Beschaffungsmarkt“, d. h. beim Wettbewerb der
- Dienstleistungsmärkten zu verhindern, wie man es bei den Vorschriften über den Mindestlohn annehmen könnte (vgl. dazu
- anderen Blickwinkel befasst. Es ging um die Frage, ob die Überlassung von Arbeitnehmern ohne
BVerfG - s auf 3.525
Bundesverfassungsgericht vom 13.12.2007
- Inhalt
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- Krankenversicherung AG nahm diesen Antrag an und übersandte dem Kläger am 13. Dezember 2004 den
- ). 6Der Kläger entschied sich für einen Wechsel zur Z Krankenversicherung AG. Am 2. November 2004
- Krankenhaus behandelt. Im Anschluss daran stellte die Z Krankenversicherung AG fest, dass der Kläger an
- (BGH vom 19.Mai 2005, NJW-RR 2005, 1425). Weil der Versicherungsmakler im Interesse des
- besteht nicht im Wegfall der Arbeitskraft, sondern im Ausfall der Arbeitsleistung (BGH vom 5. Mai 1970
OLG Brandenburg - 4 U 121/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 07.07.2006
- Inhalt
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- an der Kontur der A-Säule einschließlich abweichendem Spaltmaß, 36 - geometrische Abweichungen am
- der Waschanlage genügt es, die Tropfen an den Fensterinnenseiten, am Dichtelement der A- Säule und am
- erfolgen. Halte man sich an diese Vorgaben, sei ein Wassereintritt in das Fahrzeuginnere auch nicht
- Frankfurt (Oder) vom 07.07.2006 abgeändert und die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten
- Rückabwicklung des am 04.03.2004 mit der Beklagten geschlossenen Kaufvertrages über einen Citroen C
OLG Düsseldorf - I-24 U 161/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 19.05.2008
- Inhalt
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- man die deutlich strengeren Anforderungen, die nach der Rechtsprechung an öffentliche Parkplätze
- nur zwei Gerichtsgebühren an. Düsseldorf, den 19. Mai 2008 13Oberlandesgericht, 24. Zivilsenat 14
- Glatteis zu befreien und zu streuen, existiert auch hier nicht (KG VersR 1965, 1105; OLG Frankfurt
- zurückzuwei-sen. Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses
- richtet sich der Umfang der Streupflicht im allgemeinen nach den räumlichen und zeitlichen Umständen des