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OLG Hamm - 2 U 181/97
Oberlandesgericht Hamm vom 25.10.1999
- Inhalt
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- . GA) verwiesen. 37Mit am 15.7.1997 verkündetem Urteil, wegen dessen näheren Inhaltes auf Bl. 389 ff
- Kommanditist T5, dessen Anteil später auf den Beklagten zu 1) übergegangen ist, habe seine Einlage
- 109Soweit die Klägerin statt dessen 86.239,57 DM verlangt, ist dies durch ihre Aufstellung mit
BGH - 5 StR 138/01
Bundesgerichtshof vom 15.06.2000
- Inhalt
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- Option, wonach dessen aus Ackerland bestehendes Grundstück mit 52.000 m 2 zu einem Quadratmeterpreis
- Verteidigers ersichtlich in einem funktionellen Sinne zu verstehen. Dies gilt hier ungeachtet dessen, daß der
- in der Abschöpfung des Erlangten und zugleich in dessen Besteuerung besteht, muß deshalb
BVerfG - 1 BvR 575/02
Bundesverfassungsgericht vom 24.06.2002
- Inhalt
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- dessen Prognose abweichenden Verlaufs aufzeigten. Die Darlegungen der Beschwerdeführerinnen ließen nicht
- Verordnungsgeber eine Zielsetzung, die dieser nicht gehabt habe. Nach dessen Willen sollte § 9 Abs. 2
- können. 41 In Anbetracht dessen mag dahinstehen, ob nunmehr - wie von den Beschwerdeführerinnen
VG Aachen - 6 K 185/02.A
Verwaltungsgericht Aachen vom 08.09.2004
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- Klägers - auf dessen Begründung im Einzelnen insoweit Bezug genommen wird -, dass der Kläger im Falle
- . dessen Bevollmächtigtem dargelegt worden. Dass die vom Kläger vorgelegten zahlreichen Atteste und
- erschüttern, ergibt sich ebenfalls klar nachvollziehbar aus dessen schriftlichem Gutachten. Schließlich
VG Göttingen - 3 A 305/13
Verwaltungsgericht Göttingen vom 25.07.2014
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- besteht auf das Tätigwerden der Rechtsaufsichtsbehörde wiederum kein Anspruch, was dessen
- der entsprechenden Vereinbarung eingeführten Abgaben. Ungeachtet dessen, dass sehr zweifelhaft ist
- keine Anhaltspunkte dafür vorgelegt, dass in einem der eingemeindeten Ortsteile vor dessen
LG Frankfurt: Zur Reichweite einer Creative Commons Lizenz bei Nutzungsrechten für Bilder
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 22.10.2018
- Inhalt
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- , dessen Satzungszweck auch die Rechtsverfolgung deckt, Ansprüche für seine Mitglieder geltend macht
- mit der Verpflichtung des Verwenders zur Urhebernennung und dessen werbliche Bedeutung (vgl. LG
- und zu dessen Zweck es ausdrücklich gehört, solche Rechtsverletzungen zu verfolgen. 4. Die Klägerin
FG Baden-Württemberg - 12 K 247/06
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 20.05.2010
- Inhalt
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- ) bestätigte dem Kläger in dem Verfahren nach § 18e des Umsatzsteuergesetzes (UStG), dass dessen
- - dessen Versicherung, das betreffende Fahrzeug in das übrige Gemeinschaftsgebiet („nach Italien“) zu
- Abholers noch dessen vollständiger Name ausreichend bestimmt vermerkt, da auf dem beigefügten Abdruck
- des Personalausweises dessen Namen nicht hinreichend deutlich lesbar ist, - Rechnungs-Nr. 188 nur
- die Firma und Anschrift der RY, nicht aber die Anschrift des Abholers oder dessen Name ausreichend
VGH Baden-Württemberg - A 5 S 1251/06
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.12.2008
- Inhalt
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- . Eine Gefährdung des Klägers zu 1 wegen dessen einfacher Mitgliedschaft in der UNITA sei nicht
- Risiken für Leib und Leben berge. Aufgrund dessen bestehe zwar ein nicht unerhebliches Risiko für Leben
- seien. Die Regierung habe jedoch öffentlich die Übergriffe kritisiert. Aufgrund dessen, dass nach
- gegenwärtigen Situation unhaltbar. Ungeachtet dessen, dass es eine generelle politische Verfolgung von
- , dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. 39 Letzteres ist nach der Rechtsprechung des
OVG Niedersachsen - 13 LB 99/12
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 13.11.2013
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- erstinstanzliche Urteil und nimmt im Wesentlichen auf dessen Entscheidungsgründe Bezug. Die darin gefundene
- Sozialleistungsbezug mitursächliches Verhalten der Vergangenheit (dessen Wirkungen unabänderlich
- , noch nicht erloschener asylrechtlicher Status erforderlich wäre. 58Ungeachtet dessen könnte der
- dem Kindsvater K. J. - über dessen deutsche Staatsangehörigkeit im Übrigen nichts bekannt ist (vgl
- ) - verheiratet ist. 69Die Sonderregelung des § 9 Abs. 2 StAG, nach welcher § 9 Abs. 1 StAG - dessen
LAG Düsseldorf - Sa 1057/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 23.01.2003
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- den jeweiligen Betriebsräten einen weiteren Interessenausgleich, dessen Präambel wie folgt lautet
- Klägers, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 1) richtet und dessen Kündigung vom 27.03.2002
- Rechtsanwalt W. und auch für dessen daraufhin gefassten Entschluss, den Betrieb der Firma G., stillzulegen
- Klägers, soweit sie sich gegen den Beklagten zu 1) richtet und dessen Kündigung vom 26.04.2002 betrifft
- über Art und Inhalt des Erwerberkonzeptes der Beklagten zu 2) auch über dessen Auswirkungen auf die
LAG Hamm - 18 Sa 1751/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 21.10.2009
- Inhalt
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- der Bundesangestelltentarif Länder (BAT Länder) Anwendung, dessen Geltung vor Abschluss der
- Arbeitsverhältnisses, sondern um dessen "Überleitung", ohne eine Gewerkschaftszugehörigkeit offen zu legen
- hat, dass nach dem In-Kraft-Treten des TVöD dessen Regelungen anstelle der "BAT-Regelungen" gelten
- Arbeitsvertrages für jede Tarifentwicklung (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008 – 3 Sa 1208/07, Juris). Es liegt
- Prüfung uneingeschränkt Raum zu geben (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 30.05.2008, a.a.O.). Es ist auch nicht
VG Düsseldorf - 15 K 4059/04
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24.03.2006
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- , dass die in Satz 1 genannten Informationen dem Verwender auf dessen Verlangen innerhalb von drei
- Verfahren 15 L 843/04, auf dessen Begründung sie Bezug nehme, angeordnet, dass dieser Futtermittel im
- noch diese Information dem Verwender auf dessen Verlangen zu übermitteln. Gleiches gelte aber auch für
- die Ausgangserzeugnisse eines Mischfuttermittels über dessen genaue Zusammensetzung in vertretbarem
LAG Hamm - 15 Sa 1087/06
Landesarbeitsgericht Hamm vom 08.03.2007
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- dessen gegangen, was den übrigen Mitarbeitern gegenüber vertretbar sei. Sie, die Beklagte
- dessen besondere Situation oder dessen Wünsche handelt. So besteht ein Mitbestimmungsrecht dann nicht
- stellen. Angesichts dessen ist der Einwand der Beklagten, sie sei aus heutiger Sicht wegen der
VG Köln - 18 K 472/06
Verwaltungsgericht Köln vom 08.08.2008
- Inhalt
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- beziehen, dessen Wirkstoffe seit mindestens 10 Jahren in der Europäischen Union allgemein medizinisch
- established medicinal use" nicht auf dessen jahrelange Marktpräsenz verweisen, da es nur fiktiv
- zugelassen ist. Die Tatsache der langen Marktpräsenz ist kein wissenschaftlicher Beleg für dessen
- streibefangenen Bescheid verwiesen, dessen Begründung das Gericht folgt (§ 117 Abs. 5 VwGO). 66Die
OLG Düsseldorf - I-23 U 17/05
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 08.07.2005
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- sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung unterbreiten. Er hat den Mandanten in die Lage zu
- ; insbesondere wie der Auftraggeber darauf reagiert hätte, und wie dessen Vermögenslage dann wäre (BGH
- veranlasstes Darlehn gewesen, dessen Zinsen nicht als Betriebsausgaben hätten abgesetzt werden können. Aus
- worden. Nachfolgend haben sie hierzu nicht weiter vorgetragen, sondern statt dessen mit den