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OLG Frankfurt - 19 U 205/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.03.2008
- Inhalt
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- Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.09.2007 (Az. 2-25 O 435
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 19. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.03.2008 Normen: § 812 Abs 1 S
- seitens der A-Bank gewährten Darlehens über 5.900.000,- DM. Im Wesentlichen wurde das Darlehen über
- ihr gesamtes Vermögen. Am 23.03.2004 zahlte die Klägerin auf Anforderung der Beklagten und ohne selbst
- worden sei. Für den Hilfsantrag fehle es am Feststellungsinteresse. 5Mit ihrem gegenüber der ersten
HessVGH - 4 TH 1864/94
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.11.1994
- Inhalt
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- verlängert. 6Die Antragsteller haben am 18.08.1992 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- 07.06.1994 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes
- beantragen (sinngemäß), 15 unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom
- von 1.500,-- DM und bezüglich der Räumlichkeiten im Erdgeschoß, im 1. und 2. Obergeschoß sowie im
- Dachgeschoß ein Zwangsgeld in Höhe von jeweils 3.000,-- DM an. Eine entsprechende Zwangsgeldandrohung
OLG Dresden - 2 Ws 84/09
Oberlandesgericht Dresden vom 03.03.2009
- Inhalt
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- 23. Mai 2008 und am 31. Mai 2008 in erheblich schuldgemindertem Zustand jeweils einmal derart
- der Strafsache gegen geboren am zurzeit in der Justizvollzugsanstalt Betreuer: Verteidigerin
- Landgericht Leipzig am 10. Februar 2009 wegen "gefährlicher Körperverletzung und wegen gefährlicher
- Hauptverhandlung dringende Gründe für die Annahme, dass der Angeklagte seinem am 22. April 2008 geborenen Sohn am
- insoweit nur eingeschränkt überprüft werden (OLG Frankfurt StV 1995, 593). Die Ausführungen der
OLG Brandenburg - 10 UF 106/10
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 15.04.2010
- Inhalt
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- . 1Die Beteiligten streiten über Minderjährigenunterhalt ab 10/2009. 2Die am ….9.2003 geborene
- € + 225 €) für die Zeit ab 1/2010. 39 Gemessen am Gesamtbedarf beider Kinder entfällt auf die
- aufrechterhalten, dass der Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 15. April 2010 teilweise abgeändert und
- Antragsgegner auch der Vater des am ….7.2009 geborenen Kindes M… M… ist. 3Von 5/2009 bis 10/2010
- Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) - Familiengericht – vom 15.3.2010 zum Geschäftszeichen
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 E 1271/08
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2008
- Inhalt
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- Beschlussfassung am 29. Mai 2007 im Beschwerdeverfahren 12 E 418/07 Berücksichtigung gefunden
- . Mai 2007 Rechnung getragen worden. 11Dass das Verwaltungsgericht erst das am 14. Juni 2007 bei dem
- Erinnerungsverfahrens gerade aufgrund der entsprechenden Anweisung im Beschluss des Richters am
- , die Richterin am Verwaltungsgericht I. sei fälschlich von einer Bindung an den rechtskräftig
- Einwand des Vollstreckungsschuldners, der Beschluss vom 29. Mai 2007 - 12 E 418/07 - hätte, um wirksam
VG Frankfurt (Main) - 6 E 863/97
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 14.07.1998
- Inhalt
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- Umlandverbandes Frankfurt am Main, für deren Benutzung der Umlandverband Gebühren erheben darf. - Öffentliche
- Frankfurt am Main zu, so daß diese eigenständig keine Abfallentsorgungsanlagen betreiben dürfen. Die
- Einrichtung im gebührenrechtlichen Sinn in § 9 Abs. 2 der Abfallsatzung des Umlandverbandes Frankfurt am
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) am 24. Mai 1997 gegolten habe, habe der Beklagte in Verbindung
- Entsorgungskompetenz steht im Verbandsgebiet allein dem Umlandverband und weder dem Main-Taunus-Kreis noch der Stadt
OLG Düsseldorf - I-6 U 96/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.09.2007
- Inhalt
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- .) einer Strafverhandlung vor der 29. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ausgesetzt
- am 12. Mai 2003 ausgefüllten Fragebogen im Ermittlungsverfahren - 18 Js 1308/01 - bei der
- D. B. AG am 6. Mai 2004 (K 43a), also in Höhe von 11.707,82 €, verlangen. 93Es trifft zwar zu, dass
- . Im Rahmen eines Treffens am 7. Juni 2006 ab 19.00 Uhr in der Gaststätte "R." in München habe der
- Frau Dr. B. vom Faxgerät der S. BT AG und der Kennung xxx am 14. Februar 2002 um 16:50 Uhr
LAG Hamm - 9 Ta 496/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.11.2005
- Inhalt
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- , Beschluss vom 06.07.1994, Juristisches Büro 1995, 38; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.05.1995 – 12
- unerheblichem Maß am Rechtsverkehr teilnimmt, ist nicht die Entfernung von der zentralisierten
- büromäßige Abwicklung erfolgte am Sitz des Unternehmens in K., wo auch die Personalakte des Klägers
- H., der am Unternehmenssitz beschäftigt wird. Mit Beschluss vom 15.06.2004 hat der Rechtspfleger des
- der Beauftragung eines in B. geschäftsansässigen Rechtsanwalts zu bemessen. 7Gegen die am 20.06.2004
BGH - VII ZR 231/03
Bundesgerichtshof vom 13.12.2001
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 25. Juli 2003 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 231/03 Verkündet am: 8. Juli 2004 Seelinger
- , Urteil vom 8. Juli 2004 - VII ZR 231/03 - OLG Frankfurt LG Darmstadt Der VII. Zivilsenat des
- Stuckarbeiten an ihrem Alten- und Pflegeheim. Die Auftragssumme betrug 153.143,78 DM. Die VOB/B war
- am 27. November 1997 abgewiesen. Mit der Berufung hat die Klägerin noch einen Anspruch in Höhe von
OLG Frankfurt - 5 W 34/02
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 14.02.2003
- Inhalt
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- haben, dass die Ad-hoc-Meldungen in Frankfurt am Main "abgesetzt" worden seien, ist unklar. Das
- der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 01. November 2002 abgeändert
- . Im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben hätten sie am 25.01.2000 125 Aktien der Schuldnerin zu 1
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 14.02.2003 Normen: § 13 Abs 2
- Schadensersatzanspruch wegen des Kaufs von 125 Aktien der Schuldnerin zu 1. am 25.01.2000 – wird der
OLG Frankfurt - 11 U 74/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.06.2007
- Inhalt
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- auszuschließen war. Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom
- Schadensersatzanspruchs vor. 18 Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main
- Angebotsfrist gab die Klägerin am 17.01.2003 ein Angebot ab. Die dem Angebot beigefügten Formulare EFB
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 11. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 05.06.2007 Aktenzeichen: 11 U 74
- Urteil verwiesen (Bl. 463-478 d. A.). 16 Gegen das am 29.11.2006 zugestellte Urteil hat die Klägerin
LG Frankfurt am Main - 21 O 294/02
Landgericht Frankfurt am Main vom 16.06.2003
- Inhalt
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- dem Landgericht Frankfurt am Main erwirkte er ein Urteil, durch das die Schuldnerin zur Zahlung von
- 2003 zugestellt. 6Mit Schriftsatz vom 2. Mai 2003, eingegangen bei Gericht am selben Tag, hat die
- Bundesverfassungsgericht ist gemäß Art. 100 Abs. 2 GG bei Zweifeln am Bestehen oder an Umfang und Tragweite einer
- 2003 als auch die Erinnerung des Gläubigers vom 9. Mai 2002 zurückgewiesen und zur Begründung im
- (Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. vom 14. März 2003, Aktenzeichen 2-21 O 294/02). 2In den
VG Frankfurt (Oder) - 4 K 1432/07
Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Quelle: Gericht: VG Frankfurt (Oder) 4. Kammer Norm: § 7b HwO Entscheidungsdatum: 07.05.2009
- Widerspruch als unbegründet zurück. 8Der Kläger hat am 17. Oktober 2007 die vorliegende Klage
- Beklagten vertretene Auffassung führe letztlich dazu, dass bei einer Ein-Mann-GmbH § 7 b HwO grundsätzlich
- Tätigkeit auch in Kleinstbetrieben bzw. in einem Zwei-Mann-Betrieb denkbar (Detterbeck, Handwerksordnung
- ein weiteres Schreiben des Herrn ... vom 9. Mai 2007 vor, in dem dieser darlegte, dass die
OLG Frankfurt - 5 U 278/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 09.04.2002
- Inhalt
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- Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main abgeändert. Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines
- ankommt, ob man die "Bekanntgabe" im Sinne der Erklärung vom 15.10.1999 erst in der
- unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt grundsätzlich für änderungsbefugt hält und wenn man ihr im
- behandelte Vorbringen der Verfügungsbeklagten ist auch dann unzureichend, wenn man an die Darlegung der
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 09.04.2002 Normen: § 78 Abs 1
OLG Frankfurt - 20 VA 14/08
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.02.2010
- Inhalt
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- Amtsgerichten Mainz und Frankfurt am Main sei er problemlos in die Vorauswahlliste übernommen worden. 6Zur
- Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Verfahren beteiligt. Diese Vorgehensweise korrespondiert mit den
- der Folge kam es dann am 31.05.2005 zu einem persönlichen Gespräch. Mit von der zuständigen
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 25.02.2010 Normen: § 23 GVGEG
- den Insolvenzrichterinnen des Gerichts am 29.07.2008. Der Antragsteller reagierte darauf mit Schreiben