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BVerfG - 1 BvR 2261/98

Bundesverfassungsgericht vom 28.01.1999
Inhalt
  • Schweigepflicht und das Recht der Patienten auf Geheimhaltung ihrer Daten. Die in § 16 TPG enthaltene
  • , 125) nicht in Einklang. II. 2 Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil
  • Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung
  • Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2261/98 - In dem Verfahren über die
  • (Transplantationsgesetz - TPG) vom 5. November 1997 (BGBl I S. 2631). Zur Begründung macht er im

OLG Brandenburg - 15 UF 144/08

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 28.04.2008
Inhalt
  • . Selbst wenn man der Beklagten das Recht zubilligt, in dem Verfahren den Beistand eines Rechtsanwalts in
  • Abs. 1 ZPO. I. 2Die Berufung der Beklagten ist - worauf der Vorsitzende bereits mit Verfügung vom 6
  • auf bis zu 520,- € festgesetzt. Gründe 1Die Verwerfung der Berufung im Beschlusswege beruht auf § 522
  • sich der Wert des Beschwerdegegenstandes im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die
  • Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, schätzt der Senat auf maximal 10 Stunden. Hinzuzurechnen ist

OLG Köln - 14 WF 143/03

Oberlandesgericht Köln vom 10.09.2003
Inhalt
  • gestellten Antrag ist zulässig (§ 127 II ZPO), in der Sache aber unbegründet, da die Beiordnung
  • (erstmaligen) Antrag auf Regelung des Umgangsrechts mit Recht abgelehnt. Es kann dahinstehen, ob für
  • eines Anwalts nicht gemäß § 121 ZPO geboten war. 3 1. Der Antragsgegner ist der mit der Mutter des
  • Streitigkeiten mit der Mutter stellte der Vater den Besuch des Kindes im Frühjahr 2003 ein. 4 5Für den Antrag
  • Umgangsrechts regelmäßig die Beiordnung eines Anwalts nötig ist (so im Regelfall OLG München FamRZ 2000, 1225

BGH - III ZB 9/00

Bundesgerichtshof vom 24.05.2000
Inhalt
  • . Mit Recht hat das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten für unzulässig gehalten. Weder die
  • deren sofortige Beschwerde. II. Die nach § 519 b Abs. 2 ZPO statthafte Beschwerde ist unbegründet
  • BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 9/00 vom 24. Mai 2000 in dem Rechtsstreit Der III
  • . Gegenstandswert: 270.650 DM. Gründe: I. Der Kläger - ein Reiseveranstalter - charterte von der Beklagten mit
  • Sitz in Istanbul Flugzeuge, um seine Kunden zu Urlaubszielen in die Türkei und Nord-Zypern zu bringen

BPatG - 6 W (pat) 30/08

Bundespatentgericht vom 13.01.2009
Inhalt
  • ist zulässig (PatG § 73), jedoch unbegründet. Die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses im
  • Rahmen des Beschwerdeverfahrens hat ergeben, dass die Prüfungsstelle die Patentanmeldung zu Recht
  • Anmelderin in der Sache keine weitere Äußerung erfolgt ist, ist auch nicht ersichtlich, in welcher
  • BUNDESPATENTGERICHT 6 W (pat) 30/08 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der
  • Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 13. Januar 2009 unter Mitwirkung des

BFH - V S 16/09

Bundesfinanzhof vom 04.08.2009
Inhalt
  • Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 114 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--). In dem Antrag ist das
  • (PKH), Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R583; vgl. dazu Spindler, Der Betrieb 2008, 1283, und
  • wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen
  • ) mit Wirkung ab 1. Juli 2008 Vertretungszwang besteht (offen BFH-Beschlüsse vom 25. September 2008 X
  • S 39/08 (PKH), juris, und vom 28. Januar 2009 XI S 15/08 (PKH), juris; vom 11. Mai 2009 II S 4/09

OLG Dresden - 24 UF 0710/06

Oberlandesgericht Dresden vom 23.11.2009
Inhalt
  • erscheint." Hier hat die Kostenbeamtin, im Grundsatz völlig zu Recht, die Regel angewandt: Wer
  • und Auslagen, wie sie es im Vergleich vereinbart hatten. Der Berufungskläger ist sogenannter
  • Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Erstschuldners erfolglos geblieben ist oder aussichtslos
  • steht schon von vornherein fest, dass sie erfolglos sein wird. Im vorliegenden Fall ist das aber anders
  • Berufungsbeklagte durch den Vergleich in den Besitz von Geldern gelangt ist, die eine

SozG Nürnberg - t am 17.03.200

Sozialgericht Nürnberg vom 22.06.2006
Inhalt
  • . Gründe: I. Streitig ist, ob für die vom Antragsteller genommene Akteneinsicht am 17.03.2006 in die
  • ist nicht begründet. Zwar übt der ehrenamtliche Richter sein Amt mit gleichen Rechten wie der
  • und auch nicht darauf, daß ihnen die Akten nach Hause gesandt werden. Dagegen steht ihnen das Recht
  • machte Verdienstausfall in Höhe von EUR 113,96 und Parkgebühren in Höhe von EUR 9,50 als Aufwendungen
  • für die Akteneinsicht vom 17.03.2006 mit Antrag vom 03.04.2006 geltend. Mit Bescheid vom 07.04.2006

OLG Celle - 17 AR 25/02

Oberlandesgericht Celle vom 06.11.2002
Inhalt
  • : Bürgerliches Recht Normen: FGG § 36, FGG § 43 Abs 1, FGG § 64 Leitsatz: Lebt ein minderjähriges Kind
  • zuständigen Gerichts im Kompetenzkonflikt richtet sich – in entsprechender Anwendung auch in
  • Eltern aufgrund der im Einvernehmen beider Eltern erfolgten Übersiedelung des Kindes in den Haushalt des
  • getroffen haben. Eine Änderung dieses „Alleinwohnsitzes“ des Kindes ist nur mit Zustimmung beider
  • zur Zeit, der Wohnsitz des Kindes noch in L#######. Die örtliche Zuständigkeit ist damit allein für

Gerichtlicher Erfolg für Opalenburg - Anlegerin

Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 22.06.2018
Inhalt
  • vertretenen Auffassung, dass der Klägerin ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ihrer
  • 2. KG zur Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens  München, 22.06.2018: Mit Urteil
  • Landgericht München I folgte in den Entscheidungsgründen der von CLLB Rechtsanwälte
  • Beteiligung zustand.   Rechtsfolge ist, so das Landgericht München I, dass die
  • , Zahlungsaufforderungen der Gesellschaft nicht ungeprüft nachzukommen und, sofern sie sich von der Beteiligung l

Auch ein Vereinsvorstand muss sich an die Entscheidung des Vereinsgerichts halten

martina heck vom 02.05.2013
Inhalt
  • und ist gegenüber dem Mitglied daran gebunden, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen
  • Vorstandsbeschluss vom 13.08.2007 die Lizenz zu Recht entzogen habe. Der Beklagte hat widerklagend
  • ist daran gebunden. Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. April 2013 – II ZR 74/12
  • Entscheidung. In dem konkreten Fall hatte ein deutscher Berufsboxsportverband geklagt. Der Beklagte war
  • Deutscher Meister im Schwergewicht und hatte seit 1999 eine Lizenz des Klägers als Berufsboxer. Nach einer

BGH - VIII ZR 265/07

Bundesgerichtshof vom 11.01.2007
Inhalt
  • . Achilles für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das
  • Klägers überlagert. 1. Die Revision rügt mit Recht, dass bereits die Voraussetzungen für ein 8solches
  • Anwendung, bei denen es im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Sachmängelgewährleistungsrechten
  • diesen Betrag mit der Erklärung zurück, ihn in Unkenntnis der Rechtslage bezahlt zu haben, weil der
  • im Sinne des 13§ 474 Abs. 1 BGB in Fällen, in denen sich innerhalb von sechs Monaten seit

OVG Nordrhein-Westfalen - 10A D 115/99.NE

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.06.2002
Inhalt
  • Antragsteller durch die Festsetzung nicht verkannt. Ein Eingriff in nach früherem Recht entstandene Rechte
  • Begründung eines solchen Rechts notfalls im Enteignungswege in Anspruch zu nehmen (§ 86 Abs. 1 Nrn. 1
  • Personenkreises zu belastenden Flächen. Im Bebauungsplan muss zum einen die Art des Rechts benannt werden, mit
  • . Das Recht selbst ist bei seiner Begründung, z. B. durch Bestellung und Eintragung einer (öffentlich
  • "B" in auf der Spitze stehenden Dreiecken im südlichen und südwestlichen Planbereich ist ebenfalls

§ 30 WpÜG

Zurechnung von Stimmrechten; Verordnungsermächtigung
Inhalt
  • Zielgesellschaft in voller Höhe zugerechnet, mit dem der Bieter oder sein Tochterunternehmen sein Verhalten
  • ;rde oder das Fehlen einer solchen Behörde mit und4.der Bieter erklärt gegenüber der
  • einer solchen mit und4.das Mutterunternehmen erklärt gegenüber der Bundesanstalt, dass die
  • Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt sind.(5) Ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat, das
  • nach § 32 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 3 des

KG Berlin - 5 W 156/06

Kammergericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • im Internet in Allgemeine Geschäftsbedingungen eingebettet ist, ohne eine hervorgehobene und
  • ein solches Recht in Textform spätestens bis zur Lieferung der Waren zu belehren. 2. Eine lediglich
  • Form nach aktuell geltendem Recht vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht zu belehren ist
  • Widerrufsfrist auszulösen (vgl. heute § 355 BGB). 22 2. Mit Recht beanstandet die Antragstellerin
  • Mitteilung einer Zweiwochenfrist nicht gerecht, da die Frist - worauf die Antragstellerin mit Recht