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LSG Berlin-Brandenburg - L 5 B 1956/08 AS
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 05.06.2008
- Inhalt
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- Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zulässig, aber nicht begründet. 2Im Ergebnis zu Recht hat das Sozialgericht
- verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Sache fernliegend ist (BVerfG, Beschlüsse vom 13. März
- gewährt zu bekommen, bereits im Wesentlichen abgeholfen: Mit dem Bescheid vom 12. Januar 2007, gegen
- mit Änderungsbescheid vom 16. Januar 2007 bewilligte sie ihnen monatliche Leistungen in Höhe von
- ist daher auch, ob ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt
LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 B 46/07 SO ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 20.06.2007
- Inhalt
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- Antragstellers mit Beschluss vom 20.03.2007 zu Recht abgelehnt. Der hiergegen eingelegten Beschwerde
- hat es mit Beschluss vom 27.04.2007 zu Recht nicht abgeholfen. 3Der Senat nimmt zur Begründung Bezug
- bemüht hatte, dem Verfahren im Sinne des Antragstellers Fortgang zu geben, in dem angefochtenen
- Beschluss zu Recht ausgeführt, dass die Antragsgegnerin offensichtlich die weitere Krankenversicherung
- kann. 5Hinsichtlich der Wohnung des Antragstellers hat das Sozialgericht zu Recht darauf abgestellt
BGH - II ZR 296/01
Bundesgerichtshof vom 24.06.2002
- Inhalt
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- , MDR 1957, 233 mit Anm. Soyka; Mertens in Kölner Kommentar z. AktG, 2. Aufl. § 102 Rdn. 5; im
- zu Recht verworfen. Röhricht Hesselberger Henze Kraemer Röhricht (Frau RinBGH Münke ist wegen Urlaubs gehindert zu unterschreiben.)
- Rechtsmittelverfahren auferlegt. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger, im Jahre 1988 zum Mitglied des
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 296/01 Verkündet am: 24. Juni 2002 Vondrasek
- . Röhricht und die Richter Dr. Hesselberger, Prof. Dr. Henze, Kraemer und die Richterin Münke für Recht
LG Köln - 23 S 24/03
Landgericht Köln vom 13.08.2003
- Inhalt
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- keinen Erfolg. 20Das Amtsgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Kläger hat gegen
- . Die Beklagte erstellte mit Schreiben vom 20.09.2000 eine Übersicht über den auszuzahlenden Betrag. In
- ersichtlich. Gegen dieses Urteil, das dem Kläger am 22.01.2003 zugestellt worden ist, hat dieser mit
- . 26Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass in § 15 der allgemeinen Versicherungsbedingungen von Kosten
- entspricht, ist in der bereits benannten Entscheidung des BGH gerade nicht als unwirksam angesehen
BGH - II ZR 148/10
Bundesgerichtshof vom 20.11.2012
- Inhalt
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- einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wurde im Jahr 1992 zu dem Zweck gegründet, in B. mehrere
- Klägerin stimmte - nach Erhebung der Klage im vorliegenden Verfahren - im Umlaufverfahren in der mit
- Stimmabgabe am 27. September 2008 zustande gekommen ist, in Verbindung mit § 735 BGB zur Zahlung des von
- . Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin, ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform
- geleisteter Zahlungen zu keinem schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Minderheit, der die
OLG Brandenburg - 3 U 76/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 13.02.2007
- Inhalt
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- genommen (GA II 231 ff.). Die Sachund Rechtslage ist mit den Prozessbevollmächtigten der Parteien im
- Schadensersatzansprüche der Klägerin gegen den Beklagten zu 1) ist allein das Recht der unerlaubten Handlung in Betracht
- ; kritisch Ulmer in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., BGB § 305 Rdn. 148). 18 bb) Dass die
- € 39,00. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu
- tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe
BGH - XII ZB 11/04
Bundesgerichtshof vom 19.05.2004
- Inhalt
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- Rechtsbeschwerdegerichts nicht. Die Beklagte ist weder in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz noch in ihrem Anspruch
- Rechtsbeschwerde. II. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V. mit § 522 Abs. 1 Satz
- auf rechtliches Gehör verletzt. Das Oberlandesgericht hat vielmehr im Ergebnis zu Recht den
- Recht anmerkt, nicht zweifelsfrei erkennen, ob das in der Kanzlei ihres Prozeßbevollmächtigten tätige
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 11/04 vom 19. Mai 2004 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat
LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 224/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 31.07.2002
- Inhalt
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- . Juli 1992 zog sich der Kläger bei seiner beruflichen Tätigkeit eine Schulterluxation rechts zu. Mit
- haben zu Recht einen Anspruch des Klägers auf Verletztengeld für den Zeitraum von 3. bis 17. November
- Arbeitsunfalls ist in dem Vertrag nicht zum Ausdruck gekommen. Es wäre Sache des Klägers gewesen, insoweit
- Verletztengeld für den Zeitraum vom 3. bis 17. November 1998. Der Kläger ist als Gesellschafter und
- - Geschäftsführer-Vertrag vom 25. August 1989 bestand im Krankheitsfall kein Gehaltsanspruch. Am 13
AG Viersen - 33 C 129/03
Amtsgericht Viersen vom 05.11.2003
- Inhalt
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- Kaufvertrag (vom Kläger gemäß altem Recht als "Wandlung" bezeichnet). 7Voraussetzung für ein
- Kläger hat hierzu im Termin vom 22.10.2003 erklärt, daß dieses Foto Anfang 2003 in den Geschäftsräumen
- zwangsläufig, daß die Pflanze mangelhaft im Sinne von § 434 BGB ist. Pflanzen verlieren im Verlaufe
- von der Beklagten betriebenen Gartencenter in die Wohnräume des Klägers transportiert. Daher ist
- pauschale Vorbringen des Klägers über Verlust von Blättern der Pflanze reicht nicht aus, um den vom
Krankengeld auch bei Krankschreibung am letzten Arbeitstag – BSG gibt DAK-Versicherter recht
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 11.05.2012
- Inhalt
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- ärztliches Attest eingeholt. Darüber hinaus könne daher erst recht kein Krankengeld gezahlt werden. Das
- BSG gab der Klägerin teilweise recht. Sie habe Anspruch auf Krankengeld, auch wenn sie am letzten Tag
- (BSG) in einem am Donnerstag, 10.05.2012, verkündeten Grundsatzurteil klargestellt (AZ: B 1 KR 19/11 R
- . Im entschiedenen Fall war die aus dem Raum Düsseldorf stammende Klägerin bis zum 30.09.2008
- rheumatischen Erkrankung krankschreiben. Die Arbeitsunfähigkeit wurde in Folge mehrfach verlängert, unter
Krankengeld auch bei Krankschreibung am letzten Arbeitstag – BSG gibt DAK-Versicherter recht
Thorsten Blaufelder vom 11.05.2012
- Inhalt
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- ärztliches Attest eingeholt. Darüber hinaus könne daher erst recht kein Krankengeld gezahlt werden. Das
- BSG gab der Klägerin teilweise recht. Sie habe Anspruch auf Krankengeld, auch wenn sie am letzten Tag
- (BSG) in einem am Donnerstag, 10.05.2012, verkündeten Grundsatzurteil klargestellt (AZ: B 1 KR 19/11 R
- . Im entschiedenen Fall war die aus dem Raum Düsseldorf stammende Klägerin bis zum 30.09.2008
- rheumatischen Erkrankung krankschreiben. Die Arbeitsunfähigkeit wurde in Folge mehrfach verlängert, unter
§ 36 BBergG
Verfahren
- Inhalt
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- .Beteiligter ist auch, wem ein Recht zur Gewinnung in dem Feld der fremden Berechtigung zusteht, sowie der
- Antrag. Das Recht zum grenzüberschreitenden Abbau ist für ein bestimmtes Feld, für
- teilweise im Bezirk einer anderen zuständigen Behörde, so ist auch diese zu laden. 2.Von
- gesetzten Frist nicht nachgekommen sind. 3.In der mündlichen Verhandlung ist auf eine Einigung
- hinzuwirken. Kommt eine Einigung zustande, so ist diese in der Verhandlungsniederschrift zu beurkunden. Auf
VG Düsseldorf - 16 L 1320/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 08.08.2007
- Inhalt
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- -Vertrag handelt es sich nicht - wie die Antragsgegnerin im anderen Zusammenhang zu Recht betont - um
- ausgeübt hat. Die Antragsgegnerin ist insoweit gehalten, ihre Rechte ebenfalls auf dem Rechtsweg zu
- -Park - am 12.08.2007 Hinfahrt mit Ankunft in Dortmund ca. 16.00 Uhr - am 12.08.2007 Rückfahrt mit
- Abfahrt in Dortmund ca. 19.15 Uhr - am 25.08.2007 Hinfahrt mit Ankunft in Dortmund ca. 14.30 Uhr - am
- 25.08.2007 Rückfahrt mit Abfahrt in Dortmund ca. 17.45 Uhr bb) Duisburg Hbf - Mülheim Hbf - Essen Hbf
§ 9 AUG 2011
Umfang der Vorprüfung
- Inhalt
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- äfte bestimmte Richter prüft 1.in Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit (§ 1
- Absatz 1 Satz 1 Nummer 3), ob nach dem deutschen Recht die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende
- Antrages ab. Die ablehnende Entscheidung ist zu begründen und dem Antragsteller mit einer
- . Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (BGBl. 1959 II S
- (1) Der Vorstand des Amtsgerichts oder der im Rahmen der Verteilung der Justizverwaltungsgesch
SozG Köln - S 26 KN 24/09 KR ER
Sozialgericht Köln vom 02.07.2009
- Inhalt
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- Anordnungsgrund abzulehnen, weil ein schützenswertes Recht nicht vorhanden ist. Ist die Klage in der Hauptsache
- ) stützen. Die AST habe ein Recht auf freie Arztwahl. Die Kostenkalkulation im AMD-Vertrag lasse nur
- Behandlungsintervalls (drei Injektionen) mit dem Fertigarzneimittel Lucentis durch die St. Elisabeth
- krankenversicherte Patienten zugelassen ist, und die bei der Antragsgegnerin (AGG) versicherte, im Jahre 1939
- Therapie mit Lucentis erforderlich ist. Da die Leistung nach dem EBM derzeit nicht abrechenbar sei