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OVG Rheinland-Pfalz - 1 A 10547/09.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 02.12.2009
Inhalt
  • danach wieder aufgebaute barocke Kloster, dessen Kirche im Jahre 1802 abgebrochen wurde, ist
  • aus einem Konventbau, dessen vier Flügel einen Hof umschließen und in dem der Turm als Rest der
  • Klosteranlage, aufgrund dessen mit jährlichen Folgekosten in erheblichem Umfange zu rechnen sei
  • Rahmen der Sozialbindung des Eigentums und dessen Privatnützigkeit zu bestimmen. Nach Satz 2 1
  • dessen, was einem Eigentümer an Belastungen zugemutet werden dürfe, das Verhältnis des finanziellen

LAG Hessen - 18 Sa 367/07

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 21.11.2007
Inhalt
  • handelte es sich um den Bruder der Klägerin, dessen richtiger Name S. A. lautet und der eine falsche
  • Zusammenhang mit der Verhaftung des Bruders der Klägerin über dessen angenommene falsche Identität
  • . Von dessen Bewerbung und Arbeitsaufnahme bei der Beklagten habe sie erst erfahren, als er in ihre
  • durch die Tätigkeit ihres Bruders, dessen Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz nicht
  • Vertragspartner oder dessen Subunternehmer unnötige Risiken einzugehen oder nur den Anschein zu

OLG Celle - 14 U 71/06

Oberlandesgericht Celle vom 16.09.2009
Inhalt
  • - der jetzige Prozessbevollmächtigte des Klägers bereits dessen zweiter Anwalt sei. der erste sei
  • dann dessen Genugtuungsfunktion entfalle. Außerdem treffe den Kläger entgegen der Auffassung des
  • Verletzungen eingetreten. Daraus ergebe sich ein wesentlich geringerer Schmerzensgeldanspruch. Zu dessen
  • (obwohl dessen Feststellungen nicht näher begründet sind) mit den Beklagten davon ausgeht, die
  • Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes gegenüber dessen Ausgleichsfunktion weitgehend in den Hintergrund

BGH - 5 StR 145/03

Bundesgerichtshof vom 26.08.2003
Inhalt
  • , dessen tatsächlicher Umfang dem Gericht bei Erlaß des Einstellungsbeschlusses nicht bekannt war
  • dessen von keinem Beteiligten Rechtsmittel durchgeführt werden. In beiden Fällen ist das Ergebnis
  • Strafklagever- brauch bei gerichtlichen Verfahren in Bußgeldsachen hat. Dies gilt ungeachtet dessen, daß
  • werden, ohne entsprechend präzise dokumentiert werden zu müssen. Eine Re- konstruktion dessen, was
  • Einzelakte bis zur letzten Tatsachenverhandlung zum Schuldspruch (vgl. BGHSt 9, 324), ungeachtet dessen

BSG - B 13 RJ 7/01 R

Bundessozialgericht vom 31.01.2002
Inhalt
  • auf Grund des Gesamtergebnisses des Verfahrens nicht ausgegangen werden. Ungeachtet dessen, dass
  • Tatbestandsmerkmal in Zweifel zu ziehen. Zum Eintritt eines Versicherungsfalls der BU oder EU, von dessen
  • Versicherten ist dessen Einsatzfähigkeit nach der vom Großen Senat des BSG in seinen Beschlüssen vom 19
  • damaliges Fehlen von EU gezogen hat, so ist dies jedenfalls in Anbetracht dessen revisionsgerichtlich
  • Restleistungsvermögen besitzt, dessen EU gegebenenfalls also auf der Annahme einer Verschlossenheit

LAG Baden-Württemberg - 5 Sa 8/02

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 25.10.2002
Inhalt
  • Vertrauensverlust begründet habe und dessen Anerkennung als Kündigungsgrund Art. 12 Abs. 1 GG verletzen
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ab, von dessen Einhaltung im Streitfall mangels jeglichen Tatsachenvortrags
  • sachlichen Zusammenhangs der beiden Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen, an dessen Darlegung es jedoch
  • nicht nur dessen fachliche, sondern insbesondere auch dessen persönliche Eignung etwa unter den

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 995/06

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.2007
Inhalt
  • geplant sei. Statt dessen hätten Privatversicherte in der Vergangenheit deutliche Erhöhungen der
  • abzuweisen. 910Durch das angefochtene Urteil, auf dessen Entscheidungsgründe wegen der Einzelheiten Bezug
  • Risiko in vollem Umfang versicherbar sei. Ungeachtet dessen, dass die Bestimmungen über die Besoldung
  • war jedenfalls bis zum Ende des Jahres 2004 ersichtlich noch nicht abgelaufen, so dass dessen genaue
  • insoweit die (besondere) Alimentationssituation der Beamten erkennbar nicht in den Blick. Dessen

OVG Nordrhein-Westfalen - 3 A 3508/92

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.04.1997
Inhalt
  • April 1989 auf dessen Tochter übertragen. 3Eine Wegeverbindung, deren Verlauf bis zur heutigen
  • Antrag, 89den Bescheid des Beklagten vom 9. Oktober 1989 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 16
  • die Erschließungsanlage bzw. den wirksam gebildeten Abschnitt derselben, in deren bzw. dessen
  • Verwaltungsgerichts, nicht aber von dessen im erstinstanzlichen Ortstermin getroffenen tatsächlichen
  • Verwaltungsvorgängen ergeben. Angesichts dessen, daß der Beklagte auf Frage in der mündlichen

SozG Dortmund - S 16 KA 117/07

Sozialgericht Dortmund vom 25.06.2008
Inhalt
  • - vom BVerfG wegen dessen insoweit fehlender Zuständigkeit in dem Beschluss vom 7.8.2007 ausdrücklich
  • Gesundheitsschutz der Versicherten bei der Einführung des § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V, wie dessen
  • in dessen Erwägungen einbezogenes Ziel von der Rechtsprechung "nachgeschoben " wird. In diesem
  • dessen Rechtmäßigkeit sowie die Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung
  • allgemeinen Lebenserfahrung - zweifellos Tatsache, dass das Leistungsvermögen eines Menschen u.a. von dessen

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 3893/03

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.02.2005
Inhalt
  • . Februar 2002 und dessen Widerspruchsbescheides vom 30. April 2002 zu verpflichten, ihm
  • , innerhalb dessen er die dienstlichen Aufgaben und Erfordernisse der Verwaltung nach Art und Umfang in
  • .), in dessen Rahmen auch das Deutsche Richtergesetz geändert worden war, für Landesbeamte umgesetzt
  • Gründen ist vor dem verfassungs-rechtlichen Hintergrund des Art. 6 GG zu sehen, dessen Gewicht dem durch
  • gesteuerten) familienbedingten Teilzeit, so folgt dies daraus, dass die außerhalb dessen im Verhältnis

VG Saarlouis - 5 K 774/07

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 16.01.2008
Inhalt
  • trägt sie statt dessen ergänzend vor, der Widerspruchsbescheid sei bereits rechtswidrig, weil für den
  • . Denn der Widerspruch der Beigeladenen zu 10. hat auch zugunsten der Beigeladenen zu 1. bis 9. dessen
  • lagen dessen Voraussetzungen nicht vor. Bei dem über das Grundstück laufenden verrohrten Bachlauf
  • 18.01.2000 - 9 B 95.31 - zitiert nach juris. Dann muss dessen ökologischer Wert aber auch nachhaltig
  • Umgestaltungsfläche, so dass dessen Insellage nach wie vor bestehen würde und eine Vernetzung mit anderen zu

FG Niedersachsen - 1 K 166/12

Niedersächsisches Finanzgericht vom 16.05.2013
Inhalt
  • auf dessen Beginn beziehe. Der Normadressat müsse eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte
  • einkommensteuerpflichtig ist. § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG 2010 findet dabei ungeachtet dessen Anwendung, ob der
  • . 1b EStG durch das JStG 2008 und dessen Ergänzung durch das JStG 2010 hat die Rechtslage für den
  • . Notwendige Bedingung der Steuerbarkeit der Einkünfte beim Empfänger ist aber dessen unbeschränkte
  • schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vom Anrecht des Ausgleichsverpflichteten ab. Fällt dessen

BSG - B 6 KA 37/00 R

Bundessozialgericht vom 14.03.2001
Inhalt
  • Fachkrankenhaus habe mit dem Beigeladenen zu 1., dessen fachliche Ausrichtung den spezifischen Anforderungen
  • betroffen ist, ohne dessen Adressat zu sein, hat ein Recht zur Anfechtung, wenn er sich auf eine
  • der Versorgungsdefizite zu unterbreiten und sich zu dessen Umsetzung zu verpflichten, nicht. Nach
  • Nachprüfung stellen kann - nicht rechtswidrig und verletzt dessen Rechte nicht (§ 54 Abs 2 SGG). Die
  • auf den spezifischen Versorgungsauftrag des Fachkrankenhauses und dessen ganz besondere Situation

OVG Nordrhein-Westfalen - 25 A 4144/96.A

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.02.1997
Inhalt
  • Parteivernehmung des Asylklägers aus dessen Aussageverweigerung negative Schlüsse in Form der
  • Verwaltungsgericht hat das den gestellten Beweisanträgen zugrundeliegende Asylvorbringen wegen dessen
  • . Mai 1996 und dessen Protokollerklärung vom 30. Mai 1996 nachgeschobenen Vortrags - vermochten indes
  • niedergelegten Konzentrationsgrundsatz, nach dessen Abs. 1 die mündliche Verhandlung möglichst in
  • rechtlichen Gehörs vorliegen, wenn das Gericht trotz Ausbleibens des Klägers, dessen persönliches

FG Köln - 15 K 2446/02

Finanzgericht Köln vom 12.02.2008
Inhalt
  • Anteile eines Apothekers an einer Apothekergenossenschaft nicht zu dessen notwendigem Betriebsvermögen
  • Betriebsvermögen des freiberuflichen Unternehmens des Herrn Dr. T gehörten, sondern zu dessen
  • verabredeten Vergütung an sich zu binden, um von dessen Ruf als fachliche Kapazität und seinem
  • zum einen die auch vom Beklagten zugestandene fachliche Kompetenz des Herrn Dr. T, an dessen
  • Jahr 1986 galt jedoch bereits der Companies Act 1985, dessen Table A keine entsprechende Regelung mehr