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KG Berlin - 5 Ws 263/04

Kammergericht vom 04.09.1991
Inhalt
  • Landgericht Berlin hat den Beschwerdeführer am 4. September 1991 wegen schweren Raubes in Tateinheit mit
  • sich mit der Abschiebung und die Staatsanwaltschaft am 5. Oktober 1993 mit dem Absehen von der
  • rumänischer Sprache am 14. Oktober 1993 zugestellt. Am 2. Dezember 1993 wurde er aus der Haft entlassen
  • und abgeschoben. Die Staatsanwaltschaft erließ am 8. Dezember 1993 Haftbefehl gegen ihn und veranlaßte
  • der Vorweganordnung der Strafvollstreckung äußerte sich die Staatsanwaltschaft erstmals am 18

BGH - VIII ZB 91/09

Bundesgerichtshof vom 27.04.2010
Inhalt
  • ; OLG Dresden, RdE 2003, 158; OLG Brandenburg, OLGR 2006, 371; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21. Mai
  • LG Dortmund Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2010 durch den Vorsitzenden
  • Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen
  • die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 577 Abs. 4 ZPO
  • ). Soweit sich das Berufungsgericht im Rahmen seiner erneuten Überprüfung der

OVG Berlin-Brandenburg - 12 M 40.10

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 22.06.2010
Inhalt
  • Frankfurt am Main - Urteil vom 30. Mai 2007 - 7 E 801/07 A [V] - ZAR 2007, S. 331 f. mit zustimmender
  • . 1 AufenthG verfügt. Dass die danach im nationalen deutschen Recht für den Nachzugsanspruch
  • Abs. 2 Buchstabe c ist die Anwendung der Familienzusammenführungsrichtlinie im vorliegenden Fall
  • . Ihm ist deshalb im Sinne von Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe c FamRL der Aufenthalt in Deutschland
  • im Sinne von Artikel 2 Buchst. e der Richtlinie „subsidiärer Schutz“ in Deutschland gewährt worden

VG Münster - 1 L 449/09

Verwaltungsgericht Münster vom 02.10.2009
Inhalt
  • aufzugeben, ihm den am 5. Mai 2009 beantragten Jagdschein zu erteilen, hat keinen Erfolg. 3Gemäß
  • vom 25. September 2003 - 5 S 1899/03 -, 5NVwZ 2004, 630; siehe auch VG Frankfurt (Oder), Beschluss
  • " ausschließlich durch ihn persönlich erfolgen kann. Im Übrigen stünde der „Ausbildung an der lebenden
  • vom 17. Mai 2004 - 4 L 23/04 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 19 CE 07.358 -, juris
  • festgesetzt. G r ü n d e 12Der Antrag des Antragstellers, dem Antragsgegner im Wege einstweiliger Anordnung

AG Kassel - 541 F 40/97

Amtsgericht Kassel vom 04.11.2009
Inhalt
  • Parteien streiten um die Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts. 2Sie haben am
  • … 1972 geheiratet., im Jahr 1975 wurde ein Sohn geboren. Die Ehe ist nach Trennung im Jahr 1987 am
  • Kläger mit der am 13. Februar 2009 eingelegten und nach Fristverlängerung bis zum 23. April 2009 an
  • - Familiengerichts – Kassel vom 13. Mai 2009 (Az. 522 F 675/08) wird zurückgewiesen. Die Kosten des
  • Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 2. Senat für Familiensachen Normen: § 1578b BGB, § 1573 Abs 2 BGB

BGH - XII ZB 106/10

Bundesgerichtshof vom 03.07.2013
Inhalt
  • Klägerin wird der Beschluss des 7. Familiensenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
  • Vorinstanzen: AG Kassel, Entscheidung vom 13.07.2009 - 541 F 966/09 - OLG Frankfurt in Kassel, Entscheidung vom 18.01.2010 - 7 UF 73/09 -
  • des Bundesgerichtshofs hat am 3. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter
  • . 1Das die Klage auf nachehelichen Unterhalt abweisende Urteil des Amtsgerichts ist der Klägerin am 13
  • . August 2009 zugestellt worden. Mit am Montag, dem 14. September 2009, beim Oberlandesgericht

VG Frankfurt (Main) - 1 E 4921/02

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 04.12.2003
Inhalt
  • Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zugegangen am 14.11.2002 hat der Kläger Klage erhoben, mit der er sein
  • nach der Zusatzabgabenverordnung ab. Hierin bot er zum nächsten Übertragungstermin am 30.10.2000 eine
  • (ohne Umsatzsteuer) von mindestens 1,00 DM an. Im Rahmen dieses Verkaufsangebots gab der Kläger ferner
  • Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 04.12.2003 Normen: § 10 Abs 1 MOG, § 10
  • leistet. Tatbestand 1Am 27.09.2000 gab der Kläger auf einem Formular 1 b beim Amt für

KG Berlin - 8 W 48/04

Kammergericht vom 27.04.2004
Inhalt
  • horizontale und vertikale Verlauf der Rohrleitungen angegeben werden müssen (vgl. so auch AG Frankfurt
  • Zustimmung der Hausverwaltung am 22. Januar 2004 zum 31. Januar 2004 beendet worden. 4Die Kostenentscheidung
  • vom 13. Mai 2004 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens bei einem
  • bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Hierbei wird im
  • geben (BGH LM Nr. 1 und Nr. 6), d.h. es wird in der Regel der die Kosten zu tragen haben, dem sie

LAG Hessen - 11 Sa 214/07

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 24.04.2008
Inhalt
  • Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2006 – 2 Ca 385/06
  • Arbeitsvertragsrechts für die Beklagte kam es in der Folgezeit nicht. 27 In einer Gesellschafterversammlung am 6. Mai
  • Weihbischof C am 27. März 2001 nachfolgende Regelung für die Mitarbeiter im Geltungsbereich der Bistums-KODA
  • Beschluss tritt am 01.04. 2001 in Kraft. 11 1. Angestellte Lehrkräfte an staatlich genehmigten oder
  • vertritt sie die Auffassung, selbst wenn man in dem Antrag vom 17. Mai 2005 einen unbedingten Antrag auf

OLG Frankfurt - 21 AR 133/04

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.02.2005
Inhalt
  • Wohnsitz des Beklagten (... F.) lag, an dem auch die Zustellung des Mahnbescheids am 16.4.03 erfolgte
  • und Senat, Beschluss vom 22.5.02, 21 AR 104/01 zur örtlichen sowie OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 1341
  • Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 21. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 24.02.2005 Normen: § 12 ZPO, § 13
  • zwischenzeitlich, nämlich am 1.8.2003, nach B verzogen war, beantragte der Kläger auf entsprechenden Hinweis
  • Sache an das Amtsgericht B ab, welches sich mit Beschluss vom 28.9.04 für unzuständig erklärte und

VG Münster - 9 K 979/05

Verwaltungsgericht Münster vom 26.02.2007
Inhalt
  • in die Bundesrepublik Deutschland ein und wurde vom Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main am 11
  • Volljährige nicht vorgelegen hätten. Daraufhin hat der Kläger am 30. Mai 2005 die vorliegende Klage
  • : 1Der Kläger begehrt vom Beklagten die Erstattung der Kosten für die Hilfemaßnahme betreffend die am
  • bis 30. September 1996. 3Die Hilfeempfängerin reiste als unbegleitete Jugendliche am 10. August 1988
  • Sozialhilfe GmbH in Schotten untergebracht. 4Nachdem die Hilfeempfängerin am 18. Dezember 1989 dem

OLG Brandenburg - Rechte und Pflichten des Betreibers einer Internetplattform bei Verbreitung strafbarer Inhalte

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
Inhalt
  • Frankfurt (Oder) vom 16. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die
  • Verfügung ist durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. Mai 2018 mit der Begründung
  • beinhalte. Gegen diesen ihr am 19. Mai 2018 zugestellten Beschluss hat die Antragstellerin mit Schriftsatz
  • vom 30. Mai 2018, der am selben Tag bei Gericht eingegangen ist, sofortige Beschwerde eingelegt
  • Das OLG Brandenburg hat im Beschluss vom 27.07.2018, Az.: 1 W 28/18 zu den Rechten und Pflichten

OLG Köln - 3 U 122/06

Oberlandesgericht Köln vom 06.03.2007
Inhalt
  • Sendung vom Flughafen Paris nach Frankfurt verflogen werden. Legt man dies zugrunde, ist die Sendung
  • Weitertransport vom Flughafen in Paris per Luftfracht nach Frankfurt erfolgt. Aber auch wenn man diesen
  • die Berufung der Beklagten gegen das am 21.6.2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen
  • (MÜ). 10Das MÜ galt zum Zeitpunkt des Verlustes der streitgegenständlichen Sendung sowohl am Ort der
  • Absendung, nämlich den USA (seit November 2003), als auch am Zielort der Sendung, nämlich in der

OVG Nordrhein-Westfalen - 17 B 1651/03

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.09.2003
Inhalt
  • mit einem türkischen Nationalpass unter dem Namen T. E. über den Flughafen Frankfurt/Main in die
  • . Die Antragstellerin, die am 27. Januar 1988 mit acht Kindern, von Beirut kommend, auf dem Luftwege
  • Bundesrepublik Deutschland eingereist und noch am selben Tage unter Zurücklassung ihres Reisepasses
  • untergetaucht ist, hat sich am 11. Februar 1988 unter dem Namen T. A. als Ausländerin ungeklärter
  • in Frankfurt gelandeter Maschine ihre türkischen Pässe nach der Einreise zurückgelassen haben und

OLG Frankfurt - 6 U 148/09

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.12.2009
Inhalt
  • Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert. Den Antragsgegnerinnen wird es
  • Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 17.12.2009 Normen: § 3 UWG, § 5
  • die Berufung der Antragsgegnerinnen wird das am 10.07.2009 verkündete Urteil der 11. Kammer für
  • werden, dass dadurch die am allgemeinen Verständnis orientierte Verkehrsauffassung bereits maßgeblich
  • " ist im Zusammenhang mit dem Angebot von CFDs irreführend, wenn nach dem Gesamtzusammenhang der