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KG Berlin - 5 Ws 263/04
Kammergericht vom 04.09.1991
- Inhalt
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- Landgericht Berlin hat den Beschwerdeführer am 4. September 1991 wegen schweren Raubes in Tateinheit mit
- sich mit der Abschiebung und die Staatsanwaltschaft am 5. Oktober 1993 mit dem Absehen von der
- rumänischer Sprache am 14. Oktober 1993 zugestellt. Am 2. Dezember 1993 wurde er aus der Haft entlassen
- und abgeschoben. Die Staatsanwaltschaft erließ am 8. Dezember 1993 Haftbefehl gegen ihn und veranlaßte
- der Vorweganordnung der Strafvollstreckung äußerte sich die Staatsanwaltschaft erstmals am 18
BGH - VIII ZB 91/09
Bundesgerichtshof vom 27.04.2010
- Inhalt
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- ; OLG Dresden, RdE 2003, 158; OLG Brandenburg, OLGR 2006, 371; OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21. Mai
- LG Dortmund Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2010 durch den Vorsitzenden
- Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen
- die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (§ 577 Abs. 4 ZPO
- ). Soweit sich das Berufungsgericht im Rahmen seiner erneuten Überprüfung der
OVG Berlin-Brandenburg - 12 M 40.10
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 22.06.2010
- Inhalt
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- Frankfurt am Main - Urteil vom 30. Mai 2007 - 7 E 801/07 A [V] - ZAR 2007, S. 331 f. mit zustimmender
- . 1 AufenthG verfügt. Dass die danach im nationalen deutschen Recht für den Nachzugsanspruch
- Abs. 2 Buchstabe c ist die Anwendung der Familienzusammenführungsrichtlinie im vorliegenden Fall
- . Ihm ist deshalb im Sinne von Artikel 3 Abs. 2 Buchstabe c FamRL der Aufenthalt in Deutschland
- im Sinne von Artikel 2 Buchst. e der Richtlinie „subsidiärer Schutz“ in Deutschland gewährt worden
VG Münster - 1 L 449/09
Verwaltungsgericht Münster vom 02.10.2009
- Inhalt
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- aufzugeben, ihm den am 5. Mai 2009 beantragten Jagdschein zu erteilen, hat keinen Erfolg. 3Gemäß
- vom 25. September 2003 - 5 S 1899/03 -, 5NVwZ 2004, 630; siehe auch VG Frankfurt (Oder), Beschluss
- " ausschließlich durch ihn persönlich erfolgen kann. Im Übrigen stünde der „Ausbildung an der lebenden
- vom 17. Mai 2004 - 4 L 23/04 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 19 CE 07.358 -, juris
- festgesetzt. G r ü n d e 12Der Antrag des Antragstellers, dem Antragsgegner im Wege einstweiliger Anordnung
AG Kassel - 541 F 40/97
Amtsgericht Kassel vom 04.11.2009
- Inhalt
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- Parteien streiten um die Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts. 2Sie haben am
- … 1972 geheiratet., im Jahr 1975 wurde ein Sohn geboren. Die Ehe ist nach Trennung im Jahr 1987 am
- Kläger mit der am 13. Februar 2009 eingelegten und nach Fristverlängerung bis zum 23. April 2009 an
- - Familiengerichts – Kassel vom 13. Mai 2009 (Az. 522 F 675/08) wird zurückgewiesen. Die Kosten des
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 2. Senat für Familiensachen Normen: § 1578b BGB, § 1573 Abs 2 BGB
BGH - XII ZB 106/10
Bundesgerichtshof vom 03.07.2013
- Inhalt
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- Klägerin wird der Beschluss des 7. Familiensenats in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
- Vorinstanzen: AG Kassel, Entscheidung vom 13.07.2009 - 541 F 966/09 - OLG Frankfurt in Kassel, Entscheidung vom 18.01.2010 - 7 UF 73/09 -
- des Bundesgerichtshofs hat am 3. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter
- . 1Das die Klage auf nachehelichen Unterhalt abweisende Urteil des Amtsgerichts ist der Klägerin am 13
- . August 2009 zugestellt worden. Mit am Montag, dem 14. September 2009, beim Oberlandesgericht
VG Frankfurt (Main) - 1 E 4921/02
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 04.12.2003
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zugegangen am 14.11.2002 hat der Kläger Klage erhoben, mit der er sein
- nach der Zusatzabgabenverordnung ab. Hierin bot er zum nächsten Übertragungstermin am 30.10.2000 eine
- (ohne Umsatzsteuer) von mindestens 1,00 DM an. Im Rahmen dieses Verkaufsangebots gab der Kläger ferner
- Quelle: Gericht: VG Frankfurt 1. Kammer Entscheidungsdatum: 04.12.2003 Normen: § 10 Abs 1 MOG, § 10
- leistet. Tatbestand 1Am 27.09.2000 gab der Kläger auf einem Formular 1 b beim Amt für
KG Berlin - 8 W 48/04
Kammergericht vom 27.04.2004
- Inhalt
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- horizontale und vertikale Verlauf der Rohrleitungen angegeben werden müssen (vgl. so auch AG Frankfurt
- Zustimmung der Hausverwaltung am 22. Januar 2004 zum 31. Januar 2004 beendet worden. 4Die Kostenentscheidung
- vom 13. Mai 2004 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens bei einem
- bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Hierbei wird im
- geben (BGH LM Nr. 1 und Nr. 6), d.h. es wird in der Regel der die Kosten zu tragen haben, dem sie
LAG Hessen - 11 Sa 214/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 24.04.2008
- Inhalt
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- Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2006 – 2 Ca 385/06
- Arbeitsvertragsrechts für die Beklagte kam es in der Folgezeit nicht. 27 In einer Gesellschafterversammlung am 6. Mai
- Weihbischof C am 27. März 2001 nachfolgende Regelung für die Mitarbeiter im Geltungsbereich der Bistums-KODA
- Beschluss tritt am 01.04. 2001 in Kraft. 11 1. Angestellte Lehrkräfte an staatlich genehmigten oder
- vertritt sie die Auffassung, selbst wenn man in dem Antrag vom 17. Mai 2005 einen unbedingten Antrag auf
OLG Frankfurt - 21 AR 133/04
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 24.02.2005
- Inhalt
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- Wohnsitz des Beklagten (... F.) lag, an dem auch die Zustellung des Mahnbescheids am 16.4.03 erfolgte
- und Senat, Beschluss vom 22.5.02, 21 AR 104/01 zur örtlichen sowie OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 1341
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 21. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 24.02.2005 Normen: § 12 ZPO, § 13
- zwischenzeitlich, nämlich am 1.8.2003, nach B verzogen war, beantragte der Kläger auf entsprechenden Hinweis
- Sache an das Amtsgericht B ab, welches sich mit Beschluss vom 28.9.04 für unzuständig erklärte und
VG Münster - 9 K 979/05
Verwaltungsgericht Münster vom 26.02.2007
- Inhalt
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- in die Bundesrepublik Deutschland ein und wurde vom Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main am 11
- Volljährige nicht vorgelegen hätten. Daraufhin hat der Kläger am 30. Mai 2005 die vorliegende Klage
- : 1Der Kläger begehrt vom Beklagten die Erstattung der Kosten für die Hilfemaßnahme betreffend die am
- bis 30. September 1996. 3Die Hilfeempfängerin reiste als unbegleitete Jugendliche am 10. August 1988
- Sozialhilfe GmbH in Schotten untergebracht. 4Nachdem die Hilfeempfängerin am 18. Dezember 1989 dem
OLG Brandenburg - Rechte und Pflichten des Betreibers einer Internetplattform bei Verbreitung strafbarer Inhalte
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 10.06.2019
- Inhalt
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- Frankfurt (Oder) vom 16. Mai 2018 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die
- Verfügung ist durch Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. Mai 2018 mit der Begründung
- beinhalte. Gegen diesen ihr am 19. Mai 2018 zugestellten Beschluss hat die Antragstellerin mit Schriftsatz
- vom 30. Mai 2018, der am selben Tag bei Gericht eingegangen ist, sofortige Beschwerde eingelegt
- Das OLG Brandenburg hat im Beschluss vom 27.07.2018, Az.: 1 W 28/18 zu den Rechten und Pflichten
OLG Köln - 3 U 122/06
Oberlandesgericht Köln vom 06.03.2007
- Inhalt
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- Sendung vom Flughafen Paris nach Frankfurt verflogen werden. Legt man dies zugrunde, ist die Sendung
- Weitertransport vom Flughafen in Paris per Luftfracht nach Frankfurt erfolgt. Aber auch wenn man diesen
- die Berufung der Beklagten gegen das am 21.6.2006 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen
- (MÜ). 10Das MÜ galt zum Zeitpunkt des Verlustes der streitgegenständlichen Sendung sowohl am Ort der
- Absendung, nämlich den USA (seit November 2003), als auch am Zielort der Sendung, nämlich in der
OVG Nordrhein-Westfalen - 17 B 1651/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.09.2003
- Inhalt
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- mit einem türkischen Nationalpass unter dem Namen T. E. über den Flughafen Frankfurt/Main in die
- . Die Antragstellerin, die am 27. Januar 1988 mit acht Kindern, von Beirut kommend, auf dem Luftwege
- Bundesrepublik Deutschland eingereist und noch am selben Tage unter Zurücklassung ihres Reisepasses
- untergetaucht ist, hat sich am 11. Februar 1988 unter dem Namen T. A. als Ausländerin ungeklärter
- in Frankfurt gelandeter Maschine ihre türkischen Pässe nach der Einreise zurückgelassen haben und
OLG Frankfurt - 6 U 148/09
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 17.12.2009
- Inhalt
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- Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert. Den Antragsgegnerinnen wird es
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 6. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 17.12.2009 Normen: § 3 UWG, § 5
- die Berufung der Antragsgegnerinnen wird das am 10.07.2009 verkündete Urteil der 11. Kammer für
- werden, dass dadurch die am allgemeinen Verständnis orientierte Verkehrsauffassung bereits maßgeblich
- " ist im Zusammenhang mit dem Angebot von CFDs irreführend, wenn nach dem Gesamtzusammenhang der