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HessVGH - 6 UE 4909/96
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 22.05.1997
- Inhalt
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- Rechnungslegungsanspruch bestehe unter diesen Umständen nicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die
- gelten entsprechend im Fall einer Klagerücknahme. 23 Wendet man sie auf den vorliegenden Fall an, so
- dem Aktenzeichen 8 E 1567/95 anhängig gewesene Verwaltungsstreitverfahren, das am 24. Januar 1996
- hiergegen eingelegte Beschwerde mit Beschluss vom 21. August 1995 als unzulässig verworfen. 3Die am
- auf 8.000,-- DM fest. 4Am 15. November 1996 hat der Kläger gemäß § 153 VwGO beantragt, das
VG Freiburg - A 3 K 11249/05
Verwaltungsgericht Freiburg vom 04.12.2006
- Inhalt
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- Roma und Ashkali dar. Das UNHCR (vgl. Auskunft vom 19.12.2000 an VG Frankfurt/Main) berichtete, in
- ausländischer Flüchtlinge am 16.03.2000 gab der Kläger im Wesentlichen an: Er habe Peje am 21.01.2000 mit einem
- Albaner umbringen. Am 02.01.2000 habe er den Mann erschossen und sei daraufhin von der KFOR
- Mann freigelassen worden. (Auf Frage, woher sie die 8.000,-- DM gehabt hätten, um die Ausreise zu
- reisten im März 2000 in die Bundesrepublik Deutschland ein, wo sie am 15.03.2000 ihre Anerkennung als
LAG Hessen - 17 Sa 1555/07
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 10.03.2008
- Inhalt
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- Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. August 2007, Az. 12 Ca 9077/06, ist gemäß §§ 8
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingegangenen und der Beklagten am 30. Januar 2007 zugestellten
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch am 14. August 2007 verkündetes Urteil, 12 Ca 9077/06, unter
- . 80 Die Beklagte beantragt, 81das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. August 2007
- am Main vom 14. August 2007, Az.: 12 Ca 9077/06 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision
OLG Köln - 6 U 169/09
Oberlandesgericht Köln vom 12.02.2010
- Inhalt
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- Salvatorkeller; OLG Frankfurt / Main, GRUR 1996, 996 – Verwirkung des Vertragsstrafenanspruchs). Geschieht
- (Anlage B 5), am 24.11.2006 in seinem Auftrag alle seine affili.net-Partner per E-Mail aufgefordert zu
- kann im Ergebnis offen bleiben, ob ein am 30.11.2006 entstandener Vertragsstrafenanspruch der
- der Klägerin gegen das am 04.09.2009 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des
- Klägerin hat behauptet, entsprechende Werbung sei noch am 30.11.2006 auf der Internetseite emax24.de
OLG Köln - 19 U 116/00
Oberlandesgericht Köln vom 17.08.2001
- Inhalt
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- /94 AG Wipperfürth - festgestellt habe - am Überlauf vom Schlammfang zum Benzinabscheider keine
- . Tiefbau GmbH im Jahre 1980 kausal für die Bodenverunreinigung gewesen sei. 21 Gegen dieses ihm am
- zu fragen, wo sich der Schaden verwirklicht hat, ob am Werk selbst oder an anderen Rechtsgütern (BGH
- und im Mai 1999 zugestellt worden ist, ist die Klage nicht in unverjährter Zeit erhoben worden
- März 1998 eingereicht und sodann erst im Mai 1999 zugestellt. Angesichts dessen war im Zeitpunkt der
OLG Celle - 1 Ws 458/11
Oberlandesgericht Celle vom 18.11.2011
- Inhalt
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- Dresden, NJW 2004, 3196. OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157. Hans. OLG, StV 1995, 11. OLG Karlsruhe
- Strafsache gegen G. L., geboren am xxxxxxxxxxxx 1968 in W., wohnhaft R., B. Z., Verteidiger: Rechtsanwalt
- den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht xxxxxxxxxx, den Richter am Oberlandesgericht
- xxxxxxxxxxxxxxx und den Richter am Oberlandesgericht xxxxxxxxxx am 18. November 2011 beschlossen: 1. Der
- . G r ü n d e : I. Der Angeklagte wurde am 6. Juli 2011 durch das Amtsgericht Hannover wegen
OLG Köln - 16 W 26/95
Oberlandesgericht Köln vom 24.04.1995
- Inhalt
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- Klägerin ist eines von vier ehelichen Kindern der Beklagten. Am 28.9.1993 verstarb der Vater der Klägerin
- Hausanwesens Auskunft zu erteilen. Das Landgericht Köln erließ am 18.10.1994 ein entsprechendes
- TeilAnerkenntnisurteil. 3Die Klägerin beantragte am 9.12.1994, gegen die Beklagte ein Zwangsgeld
- weder im Anschluß an die Zustellung des vorbezeichneten Urteils nachgekommen, noch habe eine
- ergänzende Aufforderung vom 20.10.1994 gefruchtet. Durch Beschluß vom 2.2.1995, zugestellt am 7.3.1995
OLG Frankfurt - 25 W 19/06
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 13.03.2006
- Inhalt
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- , auch der Kasseler Zivilsenate des Oberlandesgericht Frankfurt am Main, in Verfahren auf Erlass einer
- des Oberlandesgericht Frankfurt am Main, in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 25. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 13.03.2006 Normen: § 53 GKG, § 68
- wettbewerbsrechtlichen Hauptsacheverfahren angesetzten Streitwert um das zweieinhalbfache überschreite. Im
- bemessen als der Streitwert im Hauptsacheverfahren. Vorliegend sei der Streitwert an der unteren Grenze
BGH - 6 O 523/02
Bundesgerichtshof vom 07.06.2005
- Inhalt
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- Landgerichts Frankfurt am Main vom 08.10.2003 - Az. 2/6 O 523/02 - dahingehend teilweise abzuändern, dass der
- seiner eigenen Berufung: 23Das am 08.10.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. I
- der Parteien wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 08.10.2003
- Betrachtungsweise an, um Umgehungen des Folgerechtsanspruchs zu verhindern und dessen Durchsetzung im
- ebenfalls bereits am Eigentums an den Kunstgegenständen sei vermutlich ebenfalls bereits am ...01.2001 in
OLG Hamm - 13 U 19/00
Oberlandesgericht Hamm vom 14.06.2000
- Inhalt
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- materiellen Schäden reguliert und ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,00 DM gezahlt. 3Am 04. Mai 1997
- 10.000,-- DM, die der Beklagten 5.000,-- DM. Tatbestand: 12Der am 11.05.1968 geborene Kläger begehrt
- Alkohol zugesprochen. Im Verlaufe des 04. Mai 1997 hatte er erneut Alkohol zu sich genommen. 6Der
- übrigen – das am 9. November 1999 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster
- wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit am Steuer in Tateinheit mit
OLG Brandenburg - 6 W 147/05
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 03.05.2005
- Inhalt
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- wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 3. Mai 2005 (11 O 97/03
- durch Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.3.2005 rechtskräftig abgewiesen worden. Die
- Mitarbeiters des Beklagten zu einem Rechtsanwalt am Gerichtsort von 48 Euro. 4Gegen diesen dem Beklagten am
- 12.5.2005 zugestellten Beschluss richtet sich dessen am 26.5.2005 eingegangene sofortige Beschwerde
- Gerichtstermine wahrgenommen hätte. 7Die Zuziehung der nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen und am
OLG Brandenburg - 1 Ws 127/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 19.08.2008
- Inhalt
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- Justizvollzugsanstalt … 2/3 der Strafe waren am 3. Mai 2008 verbüßt, das Strafende ist auf den 3. September 2009
- Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt … eingeholt und am 16. Mai 2008 ein Anhörungstermin auf den 20. Mai
- Aktenlage) am Tage der Anhörung durch eine Bedienstete der Justizvollzugsanstalt … telefonisch darüber
- Bediensteten der Justizvollzugsanstalt … ergibt, habe der Beschwerdeführer zwar am Morgen der
- Bediensteten des Werkdienstes …, indes besonnen und am weiteren Morgen seine Vorführung zum
Einnahmetabelle 1.Bundesliga 2014/2015: 25.Spieltag
Max Rand vom 16.03.2015
- Inhalt
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- Wettbewerbe: Frankfurt überholt Stuttgart Wenn man alle Wettbewerbe zusammenrechnet und weitere
- wieder. Wer am meisten einnimmt ist wohl auch sportlich der erfolgreichste Verein. Anbei die Übersicht
- : Bayern München vor Borussia Dortmund. Insgesamt stellt sich die Tabelle in etwa dar, wie man es auch
- /2015 ist vorbei und an der Spitze der 1.Bundesliga Einnahmetabelle hat sich zunächst wenig getan
Datenschutz in der Datenwoche: Jahresrückblick 2015
Dr. Sebastian Kraska vom 29.12.2015
- Inhalt
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- ! Endlich gratis W-Lan in Offenbach und Frankfurt Region Rhein-Main – Gratis W-Lan an öffentlichen
- die Lupe genommen. Das liegt nicht etwa in erster Linie am Firmensitz der Gesellschaften, sondern an
- bekräftigt im Gespräch mit der „Bild am Sonntag“ seine Meinung zum Datenschutz und kritisiert damit
- Netzwerken oder Mail-Accounts bestehen auch nach dem Tod eines Menschen fort. Um sie löschen zu
- -Kommissar im Mai präsentieren. Auch für Netzneutralität sprach sich Oettinger aus. zeit.de
LSG Nordrhein-Westfalen - SB 192/06
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 14.05.2008
- Inhalt
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- am 23.10.2006 per E-Mail mitgeteilt, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sei, zum
- Gerichtstermin am 24.10.2006 zu erscheinen. Er bitte, ihm das Urteil per E-Mail zu übersenden. 13Mit
- 28.11.2006 am 30.11.2006 durch Einwurf in den Briefkasten zugestellt worden. 14Mit E-Mail vom
- / Vietnam aufhalte. Um in Berufung zu gehen, bitte er erneut, ihm das Urteil an seine E-Mail Anschrift zu
- senden. Am 13.12.2006 hat das SG Köln dem Kläger das Urteil per E-Mail übersandt. Mit weiterer E-Mail