Suche nach "steuerrecht"
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BFH - V R 4/08
Bundesfinanzhof vom 18.06.2009
- Inhalt
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- übertragenen Aufgabenbereich anfallen (nicht zutreffend insoweit Lippross, Deutsches Steuerrecht --DStR
FG Düsseldorf - 6 K 257/05 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 03.02.2009
- Inhalt
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- mit Verlustmänteln nicht droht (ähnlich Hörger/Neumayer, Deutsches Steuerrecht 1996, 41 ). Der
BFH - XI R 29/12
Bundesfinanzhof vom 05.03.2014
- Inhalt
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- , Deutsches Steuerrecht 2004, 864, 865; Zugmaier, Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
FG Münster - 8 K 1323/02 E
Finanzgericht Münster vom 24.05.2007
- Inhalt
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- das Steuerrecht der Grundsatz, dass die besteuerte Tätigkeit der Einkunftserzielung zu dienen hat. Die
LG Stuttgart - 27 O 211/02
Landgericht Stuttgart vom 30.10.2002
- Inhalt
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- . „Teilwerte“, was im Steuerrecht die Umschreibung für Verkehrswert darstelle. 24 Etwaige Fehler seien nicht
EuGH - C-209/01
Europäischer Gerichtshof vom 13.11.2003
- Inhalt
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- weitere Vorschriften im deutschen Steuerrecht gebe, die nur inländische Sachverhalte begünstigten. Eine
OVG Berlin-Brandenburg - 10 S 2.08
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 22.07.2008
- Inhalt
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- . die jedenfalls im Steuerrecht geltende Legaldefinition des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) und die
OLG Oldenburg - 8 U 182/08
Oberlandesgericht Oldenburg vom 18.12.2008
- Inhalt
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- , Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl., Rz. 196. Merkle, Der Verein in Zivil und Steuerrecht, 10. Aufl
FG Saarland - 1 K 330/02
Finanzgericht des Saarlandes vom 07.02.2006
- Inhalt
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- Einzelmerkmale, sondern durch eine wertende Zuordnung anzuwenden (s. dazu Tipke/Lang, Steuerrecht, 18. Auflage
FG Baden-Württemberg - 3 K 1327/07
Finanzgericht Baden-Württemberg vom 12.12.2007
- Inhalt
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- ; Blomeyer/Otto, Betr.AVG, 3. Aufl., StR A, Rdnr.471; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen
BSG - S 3 EG 66/08
Bundessozialgericht vom 03.12.2009
- Inhalt
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- begriffliche Abgrenzung am Steuerrecht zu orientieren. § 38a Abs 1 Satz 3 EStG definiert als sonstige
- einem am Steuerrecht orientierten Einkommensbegriff aufgegriffen (vgl BT-Drucks aaO S 37). Nach der
VG Münster - 9 K 2926/04
Verwaltungsgericht Münster vom 17.10.2007
- Inhalt
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- unterschiedliche Gegenstände, nämlich einerseits das Ordnungsrecht und andererseits das kommunale Steuerrecht. Mit
- Steuerrecht das Ordnungsrecht ein. 78Auch im Übrigen sind zur Unwirksamkeit der Satzung führende
HessVGH - 12 TH 3877/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.01.1989
- Inhalt
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- , Fußnote 5). Denn die Absicht, im 26 Verwaltungsprozeßrecht eine Angleichung an das Steuerrecht zu
- § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO soll ebenso wie im Steuerrecht die stetig fortlaufende Deckung des öffentlichen
VG Münster - 9 K 2924/04
Verwaltungsgericht Münster vom 17.10.2007
- Inhalt
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- einerseits das Ordnungsrecht und andererseits das kommunale Steuerrecht. Mit der Steuersatzung dürfe auch
- - wie vorstehend bereits ausgeführt - neben dem Steuerrecht das Ordnungsrecht ein. 75Auch im Übrigen
Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs
Langeingeführte Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht. Rechtsanwalt Dr. Christoph Friedrichs ist seit Jahren als Wirtschaftsanwalt sozusagen die "ausgegliederte Rechtsabteilung" für eine Reihe von Wirtschaftsunternehmen des Handel
Erbrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Internationales Wirtschaftsrecht
- Qualifikation
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- Dr. jur. , Wirtschaftsanwalt, langjährig - bis 2017 - tätig auch als Fachanwalt für Steuerrecht