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BGH - Das Urteil "Das beste Netz" taugt aus verschiedenen Gründen für die Aufnahme in jede Sammlung im "Grünen Recht"
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 16.06.2019
- Inhalt
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- humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem
- Bedeutung ist und dessen werbliche Hervorhebung durchaus der Verbraucherinformation und
- Feststellung, ob die Benutzung eines Zeichens dessen Wertschätzung in unlauterer Weise ausnutzt oder
- stehender tatsächlicher Umstand, dessen werbliche Kommunikation nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG zulässig ist
- zu messen. Das Berufungsgericht hat hierzu keine hinreichenden Feststellungen getroffen. Der
HessVGH - 13 UE 3927/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.06.1989
- Inhalt
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- Gefängnis von Asmara Mariam-Gembi gebracht worden. Bis Juni 1984 habe sie ihm regelmäßig Essen ins
- Mariam-Gembi gebracht worden. Bis Juni 1984 habe sie ihm regelmäßig Essen ins Gefängnis gebracht und
- Geld nicht für dessen Ausreise gereicht habe. Er sei bei Landsleuten im Sudan untergekommen. 4Mit
- vom 18. Dezember 1984 datierende Begründung ihres Asylantrags reiche zu dessen Begründung nicht aus
- dessen muß sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Asylbewerber
OLG Dresden - 18 U 1031/99
Oberlandesgericht Dresden vom 03.10.1990
- Inhalt
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- auch nicht dessen Aufgaben übernommen. Nachdem nämlich die beabsichtigte Umwandlung nicht bis zum
- ZPO), weshalb insoweit die Klage auf dessen Berufung hin abzuweisen ist. c) Dass sowohl die LWB als
- Abs. 1 VermG) gehalten, dessen Vermögensinteressen durch Sicherstellung einer ordnungsgemäßen
- dessen Geschäftsausstattung und Personal zum 03.10.1990 "untergegangen" waren. Allein aus dem Umstand
- Aufgaben des VEB unter Ausnutzung von dessen noch vorhandenen sächlichen und personellen Mitteln fortge- 19
EuGH - C-387/99
Europäischer Gerichtshof vom 29.04.2004
- Inhalt
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- Eigenschaften einen Multiplikationsfaktor oder Höchstwert festzulegen, bei dessen Überschreitung das
- entnehmen, dass die deutschen Behörden ein Vitaminpräparat, dessen Vitamingehalt die dreifache
- Vitaminpräparat, dessen Vitamingehalt die dreifache empfohlene Tagesdosis überschreitet, unter die Definition
- von ihnen gewählten Maßnahmen sind daher auf das Maß dessen zu beschränken, was zum Schutz der
- auch für ein Vitaminpräparat, dessen Inverkehrbringen für die Gesundheit der Bevölkerung kein reales
VG Münster - 5 K 1808/05
Verwaltungsgericht Münster vom 25.07.2006
- Inhalt
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- -Administrator die Dateien auf dessen Arbeits-PC; dabei stellte sich heraus, dass die Internetseiten von
- habe. Die daraufhin erschienenen Links habe er teilweise angeklickt. Infolge dessen sei immer wieder
- September 2004. Auf Grund dessen könne nicht davon ausgegangen werden, dass es offensichtlich an einem
- . Zumindest angesichts dessen wäre es jedenfalls naheliegend und von einem Mitarbeiter auch zu erwarten
- gespeicherten Daten wäre angesichts dessen selbst dann nach Auffassung des Gerichts zulässig
LAG Baden-Württemberg - 15 Sa 101/03
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 05.04.2004
- Inhalt
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- Worten beleidigt, wie sie in dessen Niederschrift festgehalten worden seien. Anschließend habe der
- Betriebsrats, dessen Ersatzmitglied der Kläger ist, unabhängig davon nicht durch, ob der Kläger sich
- Betriebsrats sondern nur dessen Anhörung nach § 102 BetrVG erforderlich war (vgl. BAG, Urteil vom 06
- Kläger , hinsichtlich dessen beabsichtigter Kündigung der Betriebsrat beteiligt worden ist. 31 5
- eingegangen. Zwar hat der Zeuge R., dessen Muttersprache Punjabi ist, der in der Schule lediglich zwei
EuGH - C-243/97
Europäischer Gerichtshof vom 13.07.2000
- Inhalt
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- müssen, inakzeptabel. 9. Aufgrund dessen nahm die Kommission für das Haushaltsjahr 1993 ebenso wie
- Schwierigkeiten, auf die sie verweist, bereits vorher bekannt waren. 25. Aufgrund dessen kann sie sich im
- Unregelmäßigkeiten zu verhindern. 39. Aufgrund dessen ist die vorgenommene finanzielle Berichtigung
- dessen kann die finanzielle Berichtigung um 2 % nicht beanstandet werden. Zu den Ausgaben für den
- der angebotenen Partien seien nicht anhand anonymer Proben erfolgt. 67. Angesichts dessen kann die
BSG - B 4 AS 26/13 R
Bundessozialgericht vom 02.04.2014
- Inhalt
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- im Hinblick auf die Unterkunftskosten dem Grunde nach und ggf dessen Höhe, erfüllt er bereits die
- systematischen Zusammenhang, in dem § 15 SGB II steht, sowie dessen Sinn und Zweck. 36Nach dem Wortlaut
- Alg II oder Teile dessen zugleich Gegenstand der EinglVb sein könnten. Der Leistungsberechtigte
- Gegenzug zur Absolvierung eines Studiums oder dessen Abschluss zu gewähren, wäre ebenfalls nichtig. Gemäß
- Kläger sich in der EinglVb nicht nur zur Durchführung des Studiums, sondern auch zu dessen Abschluss
VGH Baden-Württemberg - 4 S 174/07
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 23.06.2009
- Inhalt
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- und dessen Widerspruchsbescheids vom 15.07.2004 verpflichtet hat, den Kläger unter Beachtung der
- Aufhebung des Bescheids des Oberschulamts vom 25.02.2004 und dessen Widerspruchsbescheids vom
- dessen Widerspruchbescheids vom 15.07.2004 zu verpflichten, ihm ab 15.01.2004 bis 11.09.2005 eine
- , den Bescheid des Oberschulamts vom 25.02.2004 und dessen Widerspruchbescheid vom 15.07.2004 aufzuheben
- , gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dessen besondere Ausprägungen in Art
BSG - S 13 VJ 26/04
Bundessozialgericht vom 23.04.2009
- Inhalt
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- Impfschadens iS des § 2 Nr 11 lfSG oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der
- dessen in der Regel wiederholtes und sich über einen gewissen Zeitraum erstreckendes Verhalten zwar
- 1.1.2002 (im Folgenden: AMG 2002) zwingend die Einwilligung des Patienten vor, die wiederum nur bei dessen
- vorliegende Impfstudie das pharmazeutische Unternehmen, dessen Präparat getestet wurde (also der Sponsor
- lagen daher erstverantwortlich in dessen Hand. Allerdings hat das BSG schon in seiner Entscheidung
OVG Nordrhein-Westfalen - 10 A 6491/96
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.01.1999
- Inhalt
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- bis zu ca. 40 m erweitert, setzt der Bebauungsplan Nr. 26, wegen dessen Inhaltes im übrigen und der
- Bolzplatzes anzusehen. Eine mißbräuchliche Benutzung eines Bolzplatzes liege in dessen Natur. Die
- der genehmigte Ballfangzaun wesentlicher Bestandteil des Bolzplatzes ist, dessen Zaun mithin mit den
- Ballfangzaun und dessen Wirkungen zu beschränken hätte. Eine solche Sicht verkennt, daß der
- unterbliebenen - Baugenehmigungsverfahrens für den Bolzplatz insgesamt, dessen Zulässigkeit in
VG Berlin - 1 A 207.08
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- die Nichterweislichkeit der Öffentlichkeit eines Weges zu Lasten desjenigen, der sich auf dessen
- dem Inkrafttreten des BerlStrG 1957 vorhanden war, ist auf das Wegerecht abzustellen, unter dessen
- Straßenland gewidmeten Grundstücksteile selbst praktisch nicht mehr nutzen kann. Angesichts dessen und der
- verbreiterten Radweges nach dessen Ausbau 2003/2004 kann keine Erstreckung der Widmung nach § 3 Abs. 6 BerlStrG
- Weg handelt, dessen Entstehung nicht geklärt ist, da der Verbindungsweg nachweislich nicht vor dem
OLG Düsseldorf - I-2 U 28/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 15.09.2008
- Inhalt
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- Ausstellungsgegenständen gehörte ein Kindersportwagen, dessen grundsätzliche Ausgestaltung aus denen von
- umfasst, mittels dessen die nahe der zwei Räder angeordneten Bremsmechanismen ein- oder ausgerückt
- primären Bremseinrichtung und der "subsidiary brake" ein Bowdenzug vorgesehen, dessen eines Ende an der
- primären Bremseinrichtung befestigt ist und dessen anderes Ende mit der "subsidiary brake" verbunden
- , offenbart einen Kindersportwagen, dessen beide hintere Laufräder ("wheel sets" 3, 4) jeweils mit
OLG Köln - 5 U 164/95
Oberlandesgericht Köln vom 16.06.1999
- Inhalt
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- begab sie sich zur Untersuchung in das St. E.-Krankenhaus in G., dessen Träger die Beklagte zu 1) ist
- übernahm und seit Ende 1980 auch die Kosten für dessen erforderliche Heimbetreuung in den v. Bod
- typische Risiken verwirklicht. Vielmehr sei dessen Schädigung mutmaßlich auf eine Rötelninfektion
- nebst dessen Ergänzung vom 25.1.1999 und des Zusatzgutachtens von Prof. Z. vom 25.7.1996 wird Bezug
- zu 2) mit der weiteren Folge, dass dessen -zulässige- Anschlussberufung im Hinblick auf die begehrten
OLG Düsseldorf - I-2 U 17/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 10.06.2010
- Inhalt
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- verpflichteten Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu machen, sofern die Beklagte dessen
- Endbereich des Schiebegriffabschnittes auch derjenige des Münzschlosses, das infolge dessen mit seinem
- nachstehend wiedergegeben ist, bekannten Schloss bemängelt die Klagepatentschrift dessen Größe
- (Spalte 1, Zeilen 30 bis 38). Da es bei einem Einbau an Einkaufswagen teilweise in dessen Ladebereich
- auf dem Schiebegriff aufbaut. Infolge dessen hätte während der Laufzeit des Klageschutzrechtes kein