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LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 37/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.08.2008
- Inhalt
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- der Tätigkeit 1.784,- DM betrage. Hinzuzurechnen seien 13,- DM vermögenswirksame Leistungen monatlich
- Gewerkschaft Gartenbau vom 12. Mai 1992 einschließlich vermögenswirksamer Leistungen 21.564,- DM beträgt
OLG Brandenburg - 10 UF 33/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 06.12.2006
- Inhalt
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- Beiträge zu den Lebensversicherungen von 97,48 €, den Nettobetrag der vermögenswirksamen Leistungen des
- € sowie den Nettobetrag der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers von rd. 5 € ab, ergibt sich
- , ferner den Nettobetrag der vermögenswirksamen Leistung des Arbeitgebers von rd. 5 €, stellt sich das
FG Köln - 10 K 1722/08
Finanzgericht Köln vom 25.09.2008
- Inhalt
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- Bruttoeinnahmen sei auch der Anteil des Arbeitgebers zu den vermögenswirksamen Leistungen von monatlich
- Ausführungen gelten entsprechend für die Anteile des Arbeitgebers zu den vermögenswirksamen Leistungen
- Leistungen zu kürzen, weil die Einbehaltung und die unmittelbare Weiterleitung dieses Teils des
- Zusatzkrankenversicherung zu kürzen, für Leistungen, die über die gesetzliche Versicherung hinausgehen
- . Die Einnahmen des Kindes waren nicht auch um den Anteil des Arbeitgebers zu den vermögenswirksamen
BAG - 1 AZR 354/07
Bundesarbeitsgericht vom 26.08.2008
- Inhalt
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- vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65 Euro. Seit Beginn ihres Arbeitsverhältnisses erhielt
- Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65 Euro. Die Aufzählung der
- Lohngestaltung - Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über freiwillige Leistungen Leitsätze 1. Ein nicht
- finanzielle Leistungen des Arbeitgebers sind regelmäßig teilmitbestimmt. Während der Arbeitgeber den
- Arbeitgeber davon ab, ob die gesamten freiwilligen Leistungen ersatzlos beseitigt oder lediglich reduziert
OLG Stuttgart - 16 WF 159/06
Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.07.2006
- Inhalt
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- vermögenswirksamen Leistungen mit einem Kontostand am 31.12.2005 von 226,10 EUR übersteigt das
LAG Hamm - 14 Sa 1448/07
Landesarbeitsgericht Hamm vom 24.06.2008
- Inhalt
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- Zahlung von Annahmeverzugslohn, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen, die
- Vertrags-Nr. 1234567890 vermögenswirksame Leistungen für den Zeitraum 1. Mai - 30. September 2003 in Höhe
- Jahr 2003 in Höhe von jeweils 2.018,50 € brutto und von Vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von
- - Tarifliche Leistungszulage 9439,- DM 10- Betriebliche auf tarifliche Leistungen anrechenbare Zulage 11326
- vereinbarter Leistungen, mit Einschluss der Auslagen, sowie der Arbeitgeber wegen der auf solche
OLG Hamm - 22 U 115/04
Oberlandesgericht Hamm vom 02.12.2004
- Inhalt
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- falsch, da vermögenswirksame Leistungen berücksichtigt würden, die nach Renteneintritt nicht mehr gezahlt
- vermögenswirksamer Leistungen und eines zu erzielenden Steuervorteils 197,00 1 DM im Monat betragen
- der vermögenswirksamen Leistungen mit einem Aufwand vor Steuern von 385,50 DM endete. Der auf diese
- Leistungen von monatlich 78 DM einbezogen ist. Der Hinweis, dass im Falle eines Wegfalls der
- darauf, dass in die Berechnungskalkulation ein Arbeitgeberzuschuss in Form von vermögenswirksamen
LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 777/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 05.01.2006
- Inhalt
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- Arbeitgeberanteile für die vermögenswirksamen Leistungen getroffen wurde. Unstreitig ist nämlich, dass die
- Vereinbarung aufgenommen, woraus man schließen könne, dass weitere Leistungen nicht gezahlt werden
- Leistungen die Beklagtenseite hier eine Erfüllung zunächst abgelehnt hat. Daraus kann nicht gefolgt
- werden, dass hier eine enumerative ausschließliche Aufzählung der Leistungen erfolgt ist, die von
Überlebenstechniken bei Gehaltspfändung
Rechtsanwalt John Miehler vom 15.04.2013
- Inhalt
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- mit dem Arbeitgeber über die Gehaltsstruktur zu sprechen, und Nettoeinkommen in vermögenswirksame
- Leistungen umzuwandeln, Auslösesummen und Kleidungspauschalen sind nicht pfändbar. Abschluss einer
OLG Hamm - 4 UF 277/00
Oberlandesgericht Hamm vom 26.04.2001
- Inhalt
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- zu bringen sind vermögenswirksame Leistungen mit 47,08 DM. Die Steuererstattung ist mit
- Steuererstattung mit 154,82 DM In Abzug zu bringen sind vermögenswirksame Leistungen mit 47,08 DM
- 2000 eine Leistungsfähigkeit in Höhe von 316,74 DM jeweils monatlich. Mit seinen Leistungen habe er
LSG Sachsen-Anhalt - L 6 U 95/08
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 29.09.2010
- Inhalt
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- tägliche Arbeitszeit x 23 Tage x 15,50 EUR Stundenlohn + 25,92 EUR vermögenswirksame Leistungen) und
- ) Bruttoarbeitsentgelt i.H.v. 2.699,67 EUR (7,5 Stunden x 23 Tage x 15,50 EUR + 25,92 EUR vermögenswirksame
- Leistungen). Hieraus ermittelte sie ein tägliches Regelentgelt von 89,43 EUR (2.699,67 EUR: 172,5
LAG Hessen - 12 Sa 399/05
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 19.05.2009
- Inhalt
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- Schadensersatzanspruchs waren jedoch weder die Positionen vermögenswirksame Leistungen, Einzelfahrerzuschlag
- Schadenspositionen zu berücksichtigen. 60 a) Für die Positionen vermögenswirksame Leistungen und
- vermögenswirksamen Leistungen sowie den Einzelfahrerzuschlag. Der Beklagte zu 1) ist im Unternehmen der Beklagten
- Ausfälle habe er Einbußen beim Monatslohn, den vermögenswirksamen Leistungen, bei den Spesenzahlungen
- Bausparvertrag, der aus den vermögenswirksamen Leistungen bedient worden ist, habe er im Zeitraum Mai 2002
OLG Celle - 15 UF 54/05
Oberlandesgericht Celle vom 15.03.2006
- Inhalt
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- Unterhaltsberechtigten im Umfang empfangener Leistungen nach SGB II gerichtet ist, sind im Hinblick auf
- Behandlung der Leistungen nach SGB II Die der Klägerin seit Januar 2005 laufend gewährten Leistungen
- Leistungen anderer, etwa durch Unterhaltsleistungen nach bürgerlichem Recht. Aber anders als bei der
- nicht erfolgt. Der Träger der Leistungen kann den Übergang aber nach § 33 Abs. 1 und 2 SGB II noch für
- die Überleitung auf den Träger der Leistungen nach SGB II ebenso wie in §§ 90, 91 BSHG a.F. von
OLG Düsseldorf - I-24 U 66/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 12.04.2005
- Inhalt
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- vermögenswirksame Leistungen, einen Beitrag zur Altersversorgung, als Sachbezug einen Dienstwagen auch zur
- ) Sonderleistungen, die teils monatlich (vermögenswirksame Leistungen, Dienstwagen), teils jährlich (Tantiemen/Boni
- sind dem Grundgehalt (7.162,35 EUR/mtl) die folgenden Bezüge hinzuzurechnen: 61 vermögenswirksame
- Leistungen 26,59 EUR/mtl) Altersvorsorge 13,29 EUR/mtl) Dienstwagen incl. Privatnutzung 444,00 EUR/mtl
BSG - B 12 R 15/11 R
Bundessozialgericht vom 31.10.2012
- Inhalt
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- genommen werden können, 3.als sonstige Sachbezüge oder 4.als vermögenswirksame Leistungen. 19Zuwendungen
- das fortlaufend (zB bei vermögenswirksame Leistungen) wie auch einmalig (zB eine wegen eines
- , und nennt Nr 4 vermögenswirksame Leistungen als Zuwendungen (die in der Regel fortlaufend und