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LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 32/01
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.05.2001
- Inhalt
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- Ärzte im Bezirk der Beklagten. So ist zwar im Zeitraum vom Quartal I/1995 bis zum Quartal IV/1999
- Ärzte im selben Zeitraum von 77,72 DM (Quartal I/1995) auf 71,36 DM im Quartal IV/1999 gesunken ist und
- denen der niedergelassenen Ärzte von 3,9 % im Quartal I/1997 auf 3,4 % im Quartal IV/1999, im Quartal
- Bewertungsmaßstabs für Ärzte (EBM) begrenzte die Beklagte die von der Klägerin angeforderten
- Leistungen durch Ärzte bestimmter Fachgruppen erbracht, an die angeknüpft werden könne. Das Praxisbudget
LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 22/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.06.2006
- Inhalt
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- genehmigungsbedürftige Leistungen nach Abschnitt G IV des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes – Ärzte (EBM-Ä a. F
- , die im Quartal IV/98 geringere Gewinne vor Steuern erzielt hätten als die Ärzte für Allgemeinmedizin
- tätigen Ärzte oder Psychologen bei der Honorarverteilung entgegenzuwirken. Bei der Ermittlung, ob eine
- solche signifikante Benachteiligung der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte oder
- Sicherheit vermeidende – Sollumsatz, der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte oder Psychologen
SozG Marburg - S 12 KA 33/06
Sozialgericht Marburg vom 23.05.2007
- Inhalt
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- niedergelassene Ärzte nicht besteht (vgl. BSG, Urt. v. 21.06.1995 - 6 RKa 49/94 - SozR 3-2500 § 118 Nr
- Klinik zutreffe. Hilfsweise ergebe sich ein Ermächtigungsanspruch aus § 31 Abs. 1a Ärzte-ZV. Es
- genehmigt habe. Eine Umgehung der §§ 116 ff. SGB V und § 31 Abs. 1a Ärzte-ZV liege darin nicht. Die
- Änderung des § 24 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) durch das Gesetz zur Änderung des
- , BGBl. I S. 3439 § 15a BMV-Ä überhaupt noch in Geltung ist. Nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bis 3 Ärzte- ZV i
LSG Sachsen - L 1 KA 7/09
Sächsisches Landessozialgericht vom 22.09.2010
- Inhalt
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- Zulassungsausschuss Ärzte Leipzig Dr. G die beantragte Jobsharing-Zulassung und setzte auf der Basis
- außergewöhnliche Entwicklung im Sinne von Nr. 23c Satz 7 Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte (BedarfsplRL
- Zulassungsausschuss Ärzte Leipzig mit Beschluss vom 07.06.2005 die Jobsharing-Zulassung von Dr. G mit Wirkung vom
- dem Ende des Bemessungszeitraums um einzelne unbeschränkt tätige Ärzte eine Leistungsausweitung
- Bemessungszeitraum weitere Ärzte aufnehme, die nicht beschränkt seien, weiterhin der bisherigen Begrenzung
LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 15/02
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.06.2006
- Inhalt
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- tätigen Ärzten und den im Delegationsverfahren tätigen Psychotherapeuten auf Dauer und in jedem KV
- Beklagte, einer signifikanten Benachteiligung der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte
- signifikante Benachteiligung der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte oder nichtärztlichen
- vermeidende – Sollumsatz, der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte oder Psychologen betrage
- hätten als die Ärzte für Allgemeinmedizin. Schließlich seien die Praxiskosten vom Sozialgericht
SozG Marburg - S 12 KA 944/05
Sozialgericht Marburg vom 30.08.2006
- Inhalt
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- . 18.10.1995 - 6 RKa 66/94 - USK 95124 = juris Rdnr. 15). Die KV muss auf Erfüllung der Verpflichtung
- Gleichbehandlung nicht öfters zum Notfalldienst herangezogen zu werden als die übrigen Ärzte. Das
- kann, wenn alle zugelassenen Ärzte unabhängig von der Fachgruppenzugehörigkeit und sonstigen
- hin ausgesprochenen Zulassung übernehmen die Ärzte die Sicherstellung der kassenärztlichen
- von des Klägers jetzt ausgeübte vertragsärztliche Tätigkeit im Vergleich zu anderen Ärzten der
LSG Hessen - L 4 KA 62/06
Hessisches Landessozialgericht vom 12.12.2007
- Inhalt
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- § 32b Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) statt und legte Leistungsbeschränkungen für
- schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung
- Hessen (im Folgenden: Zulassungsausschuss) ab: " Anstellung eines Arztes gemäß § 32b der Ärzte
- ich die nach Maßgabe von Nr. 3 der Angestellten-Ärzte-Richtlinien von der KVH-Bezirksstelle B-Stadt
- Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V ergangene Angestellte-Ärzte-Richtlinien würden nicht nach der Art der Leistung
LSG Niedersachsen-Bremen - L 3 KA 14/01
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 19.09.2001
- Inhalt
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- gelten. Schließlich verstoße es gegen Art. 12 und 14 GG, dass die Ärzte das sogenannte Morbiditätsrisiko
- Morbiditätsrisiko auf die betroffenen Ärzte verlagert wird. Das Morbiditätsrisiko betrifft nicht nur die Ärzte für
- , Praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnungen erfasst (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 18 der Anlage § des HVM
- vorsehen, von denen typischerweise nur ein Teil der Ärzte im nennenswerten Umfang profitieren kann
- Großgeräten zu erbringen, deren Anschaffung und Unterhaltung für die betroffenen Ärzte mit ganz erheblichen
LSG Hessen - L 7 Ka 498/83
Hessisches Landessozialgericht vom 05.12.1984
- Inhalt
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- Zulassungsausschuß für Ärzte zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung die Beteiligung des
- kassenärztlich tätigen Ärzte erfolgen sowie besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf
- den Zulassungsausschuß für Ärzte abgelehnt. Der Zulassungsausschuß kam zu der Auffassung, daß keine
- Kreiskrankenhaus kassenärztlich tätigen Ärzte. 2) Eingeschränkt auf bestimmte Ziffern der BMÄ
- tätigen Ärzte. 2) Beschränkung der zu erbringenden Leistungen auf bestimmte Ziffern, die bereits in dem
LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 95/10 B ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010
- Inhalt
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- Leistungserbringung nach § 32 Ärzte-ZV) ihr Ende (BSG, Urteil vom 19.08.1992 - 6 RKa 36/90 -). Eine einfache
- 19.03.1957 - 6 Rka 5/55 -; Meschke in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, 2007, § 16b Rdn. 45). Einmal
- -Ärzte (BSG, Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R -) der Fall ist. In solchen Konstellationen eines
- als Arzt (Vertragsarztsitz) erteilt (§ 95 Abs 1 Satz 7 SGB V, § 24 Abs 1 Ärzte- ZV); zudem ist der
- Vertragsarzt gemäß § 24 Abs 2 Satz 1 Ärzte-ZV verpflichtet, seine Sprechstunde am Vertragsarztsitz zu
SozG Marburg - S 12 KA 285/08
Sozialgericht Marburg vom 09.12.2009
- Inhalt
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- der Beklagten der Honorargruppe der Ärzte für Allgemeinmedizin, A2.1, und abrechnungstechnisch der
- Ärzte für Allgemeinmedizin/fachärztliche Internisten seien folgende arztgruppenspezifische
- betreffe nämlich eine Frage der Gesamtvergütung, die keine unmittelbare Wirkung auf die Ärzte als
- bis IV/06 unter den Aktenzeichen S 12 KA 291 bis 296/08 abgetrennt. Sie hat alle Verfahren mit
- Aufbesserung der Honorierung der fachärztlich koloskopierenden Ärzte verwendet worden seien. Die
LSG Nordrhein-Westfalen - KA 39/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 09.12.2009
- Inhalt
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- - Westfalen, Urteil vom 21.05.2003 - L 10 KA 52/02 -). Einzelne Ärzte können sich im Rahmen einer
- zurück. Nach 5Änderung des Bundesmantelvertrages - Ärzte (BMV-Ä) sowie des Ersatzkassenvertrags (EKV
- ausschließlich auftragnehmenden Vertragsarzt möglich. Danach könnten nur Ärzte für Laboratoriumsmedizin
- betroffenen Ärzte hiervon erst im Laufe des Quartals II/2004 unterrichtet worden seien. Die Beklagte habe
- Ärzten, Überweisungen für II/2004 anzufordern und diese mit der Abrechnung III/2004 nachzureichen. 4Mit
SozG Dresden - S 11 KA 260/04
Sozialgericht Dresden vom 10.02.2005
- Inhalt
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- . zu Beginn des Jahres 2004 von ehemals sieben nur noch drei Ärzte für die Sicherstellung des
- Vergrößerung der Dienstbereiche für alle Ärzte sei mit erheblichen zu-sätzlichen Belastungen zu rechnen. Die
- -Ärzte in den allgemeinen Bereit-schaftsdienst zu veranlassen und zum 01.01.2004 umzusetzen. Damit werde
- -schaftsgruppe M. habe den Antrag gestellt, die Ärzte der Facharztdienstgruppen Gynäkologie und HNO
- ergebe, dass nur die darin aufgeführten Ärzte an der hausärztlichen Ver-sorgung teilnehmen dürfen. Mit
LSG Nordrhein-Westfalen - L 11 KA 97/00
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 09.04.2003
- Inhalt
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- : 45Anästhestisten 0,97 % Augenärzte 4,48 % Chirurgen 3,51 % Gynäkologen 9,94 % HNO- Ärzte 4,31 % Hautärzte
- 2,68 % Nuklearmediziner 0,46 % hausärztlich tätige Ärzte 39,81 % (Internisten, Pädiater
- , Allgemeinärzte, prak. Ärzte) Nichtvertragsärzte 0,90 % (nichtärztliche Psychotherapeuten/Verhaltenstherapeuten
- , Psychagogen, sonstige Ärzte) Polikliniken 0,41 % Institute/Krankenhäuser 2,77 %. 6Mit Beschluss vom
- ermächtigten Institute, da die Ordinationsgebühr lediglich 180 Punkte betrage, während niedergelassene Ärzte
LSG Hessen - L 7 Ka 16/82
Hessisches Landessozialgericht vom 18.01.1984
- Inhalt
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- 1974 wurde er durch den Zulassungsausschuß für Ärzte in Hessen an der ambulanten kassenärztlichen
- Arztwahl und zudem gegen § 19 Abs. 4 des Bundesmantelvertrages – Ärzte dar, wonach bei Überweisung von
- konsiliarisch heranzieht; die beteiligten Ärzte können also nicht unmittelbar in Anspruch genommen
- weniger schwierig ist oder einer der örtlich erreichbaren Ärzte selbst die erforderlichen
- . Selbst für seine Privatpraxis stehen ihm üblicherweise Ärzte und Hilfspersonal des Krankenhauses