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LAG Berlin-Brandenburg - 18 Sa 1415/07
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 06.06.2007
- Inhalt
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- nichtlineare Anhebung der Bezüge in den Entgeltgruppen sich auf die persönliche Zulage des Klägers
- Entgeltgruppe 5 Stufe 6 des TVöD. Hiernach ergab sich ein Gesamtvergütungsbetrag von 2.021,00 EUR brutto
- . 1.845,00 EUR (Entgelt nach Entgeltgruppe 3 Stufe 6 des TVöD) sowie einer persönlichen Zulage gemäß §6
- TVUmBw. Die Höhe seiner Zulage ergebe sich aus der Differenz zwischen der Entgeltgruppe 3 und der
- Entgeltgruppe 5 des TVöD. Demzufolge habe das beklagte Land ihm monatlich 6,50 EUR brutto zuwenig
BAG - 7 ABR 27/10
Bundesarbeitsgericht vom 16.11.2011
- Inhalt
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- Entgeltgruppe fest (vgl. § 2 Ziff. 1 ERA-TV). Es sind zwölf Entgeltgruppen vorgesehen (vgl. § 3 ERA-TV
- Entgeltgruppen 6 bis 12 durch freiwillige Betriebsvereinbarung bis zum Ablauf des 6. Monats
- den Entgeltgruppen 6 bis 12 erfolgt die Leistungsbeurteilung abweichend von Satz 1 zum Ablauf des 6
- Arbeitnehmern in die Entgeltgruppen 6 bis 12 des ERA- TV erstellt die Arbeitgeberin - zumindest
- Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen, Leistungsbeurteilungen in den Entgeltgruppen 6 bis 12 des
LAG Hamm - 12 Sa 1163/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 20.01.2009
- Inhalt
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- die in den Entgeltgruppen I und II genannten Ärzte bzw. Fachärzte tragen für ihr eigenes Handeln
- Überleitung wurde die Klägerin der Entgeltgruppe II Stufe 4 zugeordnet. 78Die Klägerin hat die Auffassung
- vertreten, ihr stehe vom 01.08.2006 an eine Vergütung nach der Entgeltgruppe III des TV-Ärzte/VKA zu
- Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA übernommen worden seien. Ausgenommen seien ausschließlich Schwerbehinderte
- nach der Entgeltgruppe III des TV-Ärzte/VKA zu zahlen. 10 Der Beklagte hat beantragt, 11die Klage
BAG - 9 AZR 855/12
Bundesarbeitsgericht vom 15.10.2013
- Inhalt
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- Tätigkeiten verpflichtet wird. Insbesondere hätte es Vortrag dazu bedurft, welche Entgeltgruppen von
- 1. Juli 2011 in Vollzeittätigkeit mit einem Entgelt nach Entgeltgruppe 13 nach Maßgabe des
- nach Entgeltgruppe 13 nach Maßgabe des Tarifvertrags zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin
- Verwaltungsangestellter beginnend mit dem 1. Juli 2011 in Vollzeittätigkeit mit einem Entgelt nach Entgeltgruppe 13 nach
- Vertragsangebot nicht Entgelt nach Entgeltgruppe 13, sondern nach Entgeltgruppe 12 beinhalte
BAG - 4 AZR 160/12
Bundesarbeitsgericht vom 13.11.2013
- Inhalt
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- Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes zu den neuen Entgeltgruppen des TVöD-VKA bestimmt wird, sind der vom
- Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen
- Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA erhielt er rückwirkend ab 1. Dezember 2009 ein Entgelt nach der Entgeltgruppe
- 6 TVöD-VKA. 5Mit seiner Klage hat er weiterhin eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA
- . Juni 2009 Vergütung nach der Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA zu zahlen. 7Die Beklagte hat beantragt, die
LAG Düsseldorf - 10 Sa 1016/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 31.10.2008
- Inhalt
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- einschließlich Gutachtenerstellung erzielt. Bei der Ausgestaltung der Entgeltgruppen des modernen
- gebildeten Entgeltgruppen für Oberärzte auch im Falle des Klägers Anwendung, käme dieser ohne sachliche
- sich aus seiner Eingruppierung in die Entgeltgruppe IV Stufe 1 des TV-Ärzte/VKA nebst Erhöhung um
- Kläger hat die Auffassung vertreten, ihm stünde ab 01.08.2006 Vergütung auf Grundlage der Entgeltgruppe
- zu, da er als leitender Abteilungsarzt in der Entgeltgruppe IV nach § 16 TV-Ärzte/VKA einzugruppieren
Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter
Malte Winter vom 07.01.2016
- Inhalt
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- Bezahlung nach der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) anstelle der bisher gewährten Entgeltgruppe 8. Diese Klagen blieben ebenso ...
LAG Hessen - 3 Sa 1270/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 05.12.2008
- Inhalt
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- S. 1 TVÜ – Ärzte/VKA erfolgt zunächst eine Zuordnung zu den Entgeltgruppen I und II des TV – Ärzte
- ) Leitsatz Die Protokollerklärung zu § 16 c TV-Ärzte/VKA (Entgeltgruppe III Oberärztin/Oberarzt), wonach
- Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA wird der Kläger nach Entgeltgruppe II, Stufe 3 vergütet. Dagegen wendet
- begehrten Entgeltgruppe III Stufe 2 und der gewährten Entgeltgruppe II Stufe 3 sowie die dementsprechende
- Oberarztes im Sinne von § 16 c TV-Ärzte/VKA ausübe, so dass er in der Entgeltgruppe III (Oberarzt
BAG - 4 AZR 714/06
Bundesarbeitsgericht vom 01.01.2006
- Inhalt
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- sieht elf Entgeltgruppen vor mit jeweils sechs Entgeltstufen und einer Aufstiegszeit von jeweils drei
- Entgelttabelle, Stufenaufstieg und befristete Aussetzung 1.Die Zuordnung zu den Entgeltgruppen ergibt sich
- aus den Tätigkeitsmerkmalen des TV TM in der jeweils geltenden Fassung. Das den Entgeltgruppen
- Jahren. Erzieher/innen im Kindergartenbereich/Kindertagesstättenbereich sind in die Entgeltgruppe (EG
- festgestellt, dass die Klägerin in der Entgeltgruppe 3 Stufe 6 des Entgelttarifvertrages für
BAG - 4 AZR 372/10
Bundesarbeitsgericht vom 16.05.2012
- Inhalt
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- Entgeltdifferenz zwischen der erhaltenen Vergütung nach der Entgeltgruppe II Stufe 3 TV-Ärzte/VKA und der
- angestrebten nach der Entgeltgruppe III (Oberärztin/Oberarzt) Stufe 2 TV-Ärzte/VKA für die Zeit ab dem 1
- Entgeltgruppe sowie die der Stufe 2. Bis Ende des Jahres 2003 sei er neben dem leitenden Arzt (Chefarzt) Dr
- der Medizinischen Kliniken II und III nach der Entgeltgruppe III TV- Ärzte/VKA vergütet würden. 4 Der
- von seinem eigenen Vortrag, die Anforderungen des Tätigkeitsmerkmales der Entgeltgruppe III TV-Ärzte
893.000 EUR Schmerzensgeld wegen Mobbing?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 07.01.2013
- Inhalt
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- 01.05.2010 Vergütung gemäß der Entgeltgruppe 13 TVöD und nicht wie bislang gemäß der Entgeltgruppe E 11
- begehrten Entgeltgruppe. Interessant zu wissen wäre es, wie die Klägerin die Höhe der Schmerzensgeldzahlung
893.000 EUR Schmerzensgeld wegen Mobbing?
Thorsten Blaufelder vom 07.01.2013
- Inhalt
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- 01.05.2010 Vergütung gemäß der Entgeltgruppe 13 TVöD und nicht wie bislang gemäß der Entgeltgruppe E 11
- begehrten Entgeltgruppe. Interessant zu wissen wäre es, wie die Klägerin die Höhe der Schmerzensgeldzahlung
§ 14 HG 2013
Verbindlichkeit des Stellenplans
- Inhalt
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- die einzelnen Entgeltgruppen angegebenen Stellen verbindlich. Abweichungen von den verbindlichen Erl
- Zahl der für die einzelnen Entgeltgruppen angegebenen Stellen verbindlich. Dies gilt nicht fü
§ 14 HG 2015
Verbindlichkeit des Stellenplans
- Inhalt
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- einzelnen Entgeltgruppen angegebenen Stellen verbindlich. Abweichungen von den verbindlichen Erlä
- ür die einzelnen Entgeltgruppen angegebenen Stellen verbindlich. Dies gilt nicht für
§ 2 RVKnSeemannskasseÜG
Besitzstandsschutz
- Inhalt
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- Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zwischen dem Entgelt nach der bisherigen Entgeltgruppe und der
- Entgeltgruppe, die ihnen auf ihrem neuen Arbeitsplatz zusteht.(2) Tarifrechtliche