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LAG Berlin-Brandenburg - 18 Sa 1415/07

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 06.06.2007
Inhalt
  • nichtlineare Anhebung der Bezüge in den Entgeltgruppen sich auf die persönliche Zulage des Klägers
  • Entgeltgruppe 5 Stufe 6 des TVöD. Hiernach ergab sich ein Gesamtvergütungsbetrag von 2.021,00 EUR brutto
  • . 1.845,00 EUR (Entgelt nach Entgeltgruppe 3 Stufe 6 des TVöD) sowie einer persönlichen Zulage gemäß §6
  • TVUmBw. Die Höhe seiner Zulage ergebe sich aus der Differenz zwischen der Entgeltgruppe 3 und der
  • Entgeltgruppe 5 des TVöD. Demzufolge habe das beklagte Land ihm monatlich 6,50 EUR brutto zuwenig

BAG - 7 ABR 27/10

Bundesarbeitsgericht vom 16.11.2011
Inhalt
  • Entgeltgruppe fest (vgl. § 2 Ziff. 1 ERA-TV). Es sind zwölf Entgeltgruppen vorgesehen (vgl. § 3 ERA-TV
  • Entgeltgruppen 6 bis 12 durch freiwillige Betriebsvereinbarung bis zum Ablauf des 6. Monats
  • den Entgeltgruppen 6 bis 12 erfolgt die Leistungsbeurteilung abweichend von Satz 1 zum Ablauf des 6
  • Arbeitnehmern in die Entgeltgruppen 6 bis 12 des ERA- TV erstellt die Arbeitgeberin - zumindest
  • Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen, Leistungsbeurteilungen in den Entgeltgruppen 6 bis 12 des

LAG Hamm - 12 Sa 1163/08

Landesarbeitsgericht Hamm vom 20.01.2009
Inhalt
  • die in den Entgeltgruppen I und II genannten Ärzte bzw. Fachärzte tragen für ihr eigenes Handeln
  • Überleitung wurde die Klägerin der Entgeltgruppe II Stufe 4 zugeordnet. 78Die Klägerin hat die Auffassung
  • vertreten, ihr stehe vom 01.08.2006 an eine Vergütung nach der Entgeltgruppe III des TV-Ärzte/VKA zu
  • Entgeltgruppe III TV-Ärzte/VKA übernommen worden seien. Ausgenommen seien ausschließlich Schwerbehinderte
  • nach der Entgeltgruppe III des TV-Ärzte/VKA zu zahlen. 10 Der Beklagte hat beantragt, 11die Klage

BAG - 9 AZR 855/12

Bundesarbeitsgericht vom 15.10.2013
Inhalt
  • Tätigkeiten verpflichtet wird. Insbesondere hätte es Vortrag dazu bedurft, welche Entgeltgruppen von
  • 1. Juli 2011 in Vollzeittätigkeit mit einem Entgelt nach Entgeltgruppe 13 nach Maßgabe des
  • nach Entgeltgruppe 13 nach Maßgabe des Tarifvertrags zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin
  • Verwaltungsangestellter beginnend mit dem 1. Juli 2011 in Vollzeittätigkeit mit einem Entgelt nach Entgeltgruppe 13 nach
  • Vertragsangebot nicht Entgelt nach Entgeltgruppe 13, sondern nach Entgeltgruppe 12 beinhalte

BAG - 4 AZR 160/12

Bundesarbeitsgericht vom 13.11.2013
Inhalt
  • Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes zu den neuen Entgeltgruppen des TVöD-VKA bestimmt wird, sind der vom
  • Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen
  • Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA erhielt er rückwirkend ab 1. Dezember 2009 ein Entgelt nach der Entgeltgruppe
  • 6 TVöD-VKA. 5Mit seiner Klage hat er weiterhin eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA
  • . Juni 2009 Vergütung nach der Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA zu zahlen. 7Die Beklagte hat beantragt, die

LAG Düsseldorf - 10 Sa 1016/08

Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 31.10.2008
Inhalt
  • einschließlich Gutachtenerstellung erzielt. Bei der Ausgestaltung der Entgeltgruppen des modernen
  • gebildeten Entgeltgruppen für Oberärzte auch im Falle des Klägers Anwendung, käme dieser ohne sachliche
  • sich aus seiner Eingruppierung in die Entgeltgruppe IV Stufe 1 des TV-Ärzte/VKA nebst Erhöhung um
  • Kläger hat die Auffassung vertreten, ihm stünde ab 01.08.2006 Vergütung auf Grundlage der Entgeltgruppe
  • zu, da er als leitender Abteilungsarzt in der Entgeltgruppe IV nach § 16 TV-Ärzte/VKA einzugruppieren

Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

Malte Winter vom 07.01.2016
Inhalt
  • Bezahlung nach der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) anstelle der bisher gewährten Entgeltgruppe 8. Diese Klagen blieben ebenso ...

LAG Hessen - 3 Sa 1270/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 05.12.2008
Inhalt
  • S. 1 TVÜ – Ärzte/VKA erfolgt zunächst eine Zuordnung zu den Entgeltgruppen I und II des TV – Ärzte
  • ) Leitsatz Die Protokollerklärung zu § 16 c TV-Ärzte/VKA (Entgeltgruppe III Oberärztin/Oberarzt), wonach
  • Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA wird der Kläger nach Entgeltgruppe II, Stufe 3 vergütet. Dagegen wendet
  • begehrten Entgeltgruppe III Stufe 2 und der gewährten Entgeltgruppe II Stufe 3 sowie die dementsprechende
  • Oberarztes im Sinne von § 16 c TV-Ärzte/VKA ausübe, so dass er in der Entgeltgruppe III (Oberarzt

BAG - 4 AZR 714/06

Bundesarbeitsgericht vom 01.01.2006
Inhalt
  • sieht elf Entgeltgruppen vor mit jeweils sechs Entgeltstufen und einer Aufstiegszeit von jeweils drei
  • Entgelttabelle, Stufenaufstieg und befristete Aussetzung 1.Die Zuordnung zu den Entgeltgruppen ergibt sich
  • aus den Tätigkeitsmerkmalen des TV TM in der jeweils geltenden Fassung. Das den Entgeltgruppen
  • Jahren. Erzieher/innen im Kindergartenbereich/Kindertagesstättenbereich sind in die Entgeltgruppe (EG
  • festgestellt, dass die Klägerin in der Entgeltgruppe 3 Stufe 6 des Entgelttarifvertrages für

BAG - 4 AZR 372/10

Bundesarbeitsgericht vom 16.05.2012
Inhalt
  • Entgeltdifferenz zwischen der erhaltenen Vergütung nach der Entgeltgruppe II Stufe 3 TV-Ärzte/VKA und der
  • angestrebten nach der Entgeltgruppe III (Oberärztin/Oberarzt) Stufe 2 TV-Ärzte/VKA für die Zeit ab dem 1
  • Entgeltgruppe sowie die der Stufe 2. Bis Ende des Jahres 2003 sei er neben dem leitenden Arzt (Chefarzt) Dr
  • der Medizinischen Kliniken II und III nach der Entgeltgruppe III TV- Ärzte/VKA vergütet würden. 4 Der
  • von seinem eigenen Vortrag, die Anforderungen des Tätigkeitsmerkmales der Entgeltgruppe III TV-Ärzte

893.000 EUR Schmerzensgeld wegen Mobbing?

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 07.01.2013
Inhalt
  • 01.05.2010 Vergütung gemäß der Entgeltgruppe 13 TVöD und nicht wie bislang gemäß der Entgeltgruppe E 11
  • begehrten Entgeltgruppe. Interessant zu wissen wäre es, wie die Klägerin die Höhe der Schmerzensgeldzahlung

893.000 EUR Schmerzensgeld wegen Mobbing?

Thorsten Blaufelder vom 07.01.2013
Inhalt
  • 01.05.2010 Vergütung gemäß der Entgeltgruppe 13 TVöD und nicht wie bislang gemäß der Entgeltgruppe E 11
  • begehrten Entgeltgruppe. Interessant zu wissen wäre es, wie die Klägerin die Höhe der Schmerzensgeldzahlung

§ 14 HG 2013

Verbindlichkeit des Stellenplans
Inhalt
  • die einzelnen Entgeltgruppen angegebenen Stellen verbindlich. Abweichungen von den verbindlichen Erl
  • Zahl der für die einzelnen Entgeltgruppen angegebenen Stellen verbindlich. Dies gilt nicht fü

§ 14 HG 2015

Verbindlichkeit des Stellenplans
Inhalt
  • einzelnen Entgeltgruppen angegebenen Stellen verbindlich. Abweichungen von den verbindlichen Erlä
  • ür die einzelnen Entgeltgruppen angegebenen Stellen verbindlich. Dies gilt nicht für

§ 2 RVKnSeemannskasseÜG

Besitzstandsschutz
Inhalt
  • Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zwischen dem Entgelt nach der bisherigen Entgeltgruppe und der
  • Entgeltgruppe, die ihnen auf ihrem neuen Arbeitsplatz zusteht.(2) Tarifrechtliche