Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.01.2016

Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

Zwei Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) der beklagten Stadt verlangen die Bezahlung nach der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) anstelle der bisher gewährten Entgeltgruppe 8. Diese Klagen blieben ebenso ...