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BAG - 4 AZR 13/08

Bundesarbeitsgericht vom 28.01.2009
Inhalt
  • Vereinbarung fanden der Bundes-Angestelltentarifvertrag Ost in der für die Vereinigung der kommunalen
  • 1a zum BAT-O. 7 Der Kläger hat, soweit für die Revision noch von Interesse, beantragt: 1. den
  • Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Dem Kläger stehe eine Vergütung nach VergGr. III BAT-O weder bei
  • . 18 2. Die Eingruppierung des Klägers richtet sich demgemäß durchgängig nach § 22 BAT-O. Dieser hat
  • BAT-O/VKA jedoch nicht. Das Landesarbeitsgericht hat, ohne dies ausdrücklich auszuweisen, die

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 4091/99

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.05.2002
Inhalt
  • des Vertrages war geregelt, dass sich das Arbeitsverhältnis nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag
  • Angestellte, die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind (SR 2 d BAT), unterfalle. Denn die
  • Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind (SR 2 d BAT), dass für den Geltungsbereich dieser
  • Bundes- und Europaangelegenheiten, einen Arbeitsvertrag für eine Beschäftigung ab dem 1. April 1992
  • als Verwaltungsangestellte im Bereich der Senatsverwaltung für Bundes- und Europaangelegenheiten

LAG Hamm - 11 Sa 142/05

Landesarbeitsgericht Hamm vom 09.06.2005
Inhalt
  • Bundes- Angestelltentarifvertrag (BAT) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden
  • ihres Arbeitsvertrages die Geltung der Vorschriften nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT
  • 17.01.2007 Normen: SR 2 y BAT, § 14 II TzBfG, § 57 b HRG Leitsätze: Unwirksamkeit der Befristung des
  • Arbeitsvertrages eines wissenschaftlichen Mitarbeiters nach PN 6 S. 2 zu Nr. 1 SR 2 y BAT bei vertraglich
  • vereinbarter Geltung der SR 2 y BAT Rechtskraft: Die Revision wird zugelassen Tenor: Das Urteil des

BAG - 4 AZR 652/05

Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • vereinbart: „§ 2 Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den
  • Arbeitnehmer aus den jeweiligen Regelungen des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT, Fassung Bund und
  • Betriebsübergangs jedenfalls der Bundes-Angestelltentarifvertrag in der für den Bereich von Bund und Ländern
  • Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (nachfolgend: BAT-VKA, BMT-G II) an. Alle
  • keinen unmittelbaren Anspruch auf Anwendung des jeweiligen BAT-VKA und BMT-G II sowie in dessen

BAG - 7 AZR 1098/06

Bundesarbeitsgericht vom 19.03.2008
Inhalt
  • arbeitsvertraglicher Bezugnahme die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) und der diesen ergänzenden
  • Befristungsgrundform des Zeitangestellten (Nr. 1a SR 2y BAT) zuzuordnen (vgl. etwa BAG 4. Dezember
  • nach SR 2 y BAT bei dem Landgericht E in der derzeitigen Beschäftigung als Justizangestellte
  • BAT “K”. Für die Zeit vom 27. September 2005 bis längstens 31. Dezember 2005 wird die Arbeitszeit der
  • 1 a zum BAT eingruppiert (§ 22 Abs. 3 BAT). …” 3Der Justizangestellten K, die ebenfalls am

BAG - 6 AZR 75/09

Bundesarbeitsgericht vom 24.06.2010
Inhalt
  • -Angestelltentarifvertrags(BAT), wobei die Klägerin vollbeschäftigt und in die Vergütungsgruppe VII
  • (§ 19 BAT, § 6 MTArb) von mindestens 20 Jahren zurückgelegt hat bzw. im Tarifgebiet Ost vor dem 3
  • Transporthubschrauberregiments 15 M. Das Arbeitsverhältnis richtete sich zunächst nach den Bestimmungen des Bundes
  • der Anlage 1a zum BAT eingruppiert war. Ab dem 1. September 1976 war die Klägerin teilzeitbeschäftigt
  • Ortszuschlags der nach § 29 BAT/BAT-O zustehenden Stufe bzw. ggf. des Sozialzuschlags nach § 41 MTArb

LAG Baden-Württemberg - 3 Sa 44/03

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 06.05.2004
Inhalt
  • kraft Tarifbindung beider Parteien der Bundes- Angestelltentarifvertrag Anwendung. Im fraglichen
  • Frage des Eingreifens des § 8 TzBfG und des § 15b BAT hat das Arbeitsgericht zutreffend gelöst
  • entwickelt hat (vgl. BAG, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02, B II 3 b der Gründe) reicht für
  • i.V.m. § 15 b BAT auf 16 Stunden wöchentlich zu reduzieren und diese 16 Stunden auf 2 Tage zu verteilen
  • Klageschrift die Ansicht vertreten, sie habe einen sich aus § 15b BAT sowie § 8 TzBfG ergebenden

LAG Hamm - 18 Sa 1423/08

Landesarbeitsgericht Hamm vom 21.10.2009
Inhalt
  • Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23.02.1961 (mit Ausnahme der §§1, 2, 3, 6, 11, 23, 23 b
  • -Angestelltentarifvertrag (BAT). 7Nachdem der BAT durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD
  • Dienstes nicht gewollt hat, auch genutzt. Sie hat die Ablösung des BAT durch den TVöD gerade zum Anlass
  • . 1 BAT beläuft sich der Urlaubsanspruch des Klägers auf 30 Arbeitstage. Darüber hinaus hat sie nach
  • Ablösung der Bezugnahme auf BAT-Regelungen durch einen HausTV; Günstigkeitsprinzip; Einvernehmliche

LAG Hamm - 14 Sa 264/09

Landesarbeitsgericht Hamm vom 03.11.2009
Inhalt
  • vereinbart, dass der Bundes- Angestelltentarifvertrag (BAT) und die diesen ergänzenden oder ändernden
  • nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 23. Februar 1991 und den diesen ergänzenden oder
  • Jahre hinweg Urlaubsgeld nach dem BAT gezahlt habe. Die Klägerin hat beantragt, 63die Beklagte zu
  • Klägerin auf 30 Arbeitstage. Darüber hinaus hat sie nach BAT Anspruch auf Zusatzurlaub nach den für
  • Urlaubsgeld für Angestellte vom 16. März 1977 (TV Urlaubsgeld BAT). 3Die Klägerin ist seit dem 1. Juni

BAG - 4 AZR 223/07

Bundesarbeitsgericht vom 06.10.2003
Inhalt
  • Vergütungsgruppe IV a BAT. § 2 Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT
  • Vergütung nach VergGr. IIa oder III BAT. 16 Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das
  • Feststellung des Anspruchs auf Vergütung nach der VergGr. IIa BAT erstrebt hat. Dem hier vorliegenden
  • Senat eingeräumt hat. 52III. Der Kläger kann eine Vergütung nach VergGr. IIa BAT auch nicht als
  • ebenfalls unbegründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Vergütung nach VergGr. III BAT ab 1

LAG Baden-Württemberg - 4 Sa 3/08

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 23.06.2008
Inhalt
  • Arbeitsverhältnis nach den Vorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) vom 23.02.1961 und den diesen
  • keine Zeitzuschläge gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a BAT zu (BAG 19.09.1991 - 6 AZR 165/89 - Juris
  • ; BAG 07.05.1986 - 4 AZR 456/83 - AP BAT § 4 Nr. 12) sind Vereinbarungen über den Kern des
  • gemacht. Nachdem zum 01.08.2006 der Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVöD-BT-K in Kraft trat, hat die
  • Schreiben vom 07.07.2003 bat die Klägerin um eine Aufstockung ihrer Arbeitszeit auf 65 % der

BAG - 3 AZR 398/05

Bundesarbeitsgericht vom 23.01.2007
Inhalt
  • Arbeitsvertrag vom 8./12. Oktober 1984 zugrunde, der auf den „Knappschafts- Angestelltentarifvertrag“ und
  • dies angenommen (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 4. Juni 1974 - GmS-OGB 2/73
  • 17. November 2004 - 3 Sa 1344/04 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des
  • Altersteilzeitarbeit, dessen einziger Paragraph folgenden Wortlaut hat: „In § 5 Absatz 5 werden die
  • 76.867,08 Euro. 14 Soweit für die Revisionsinstanz noch von Interesse, hat der Kläger zuletzt beantragt, 1

LAG Hamm - 11 Sa 1357/08

Landesarbeitsgericht Hamm vom 19.02.2009
Inhalt
  • Parteien bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den
  • Siegen-Wittgenstein Auslagenersatz nach der TEVO NW beanspruchen. Das beklagte Land hat Fahrdienste
  • Klägerin bis zum 19.02.2009 ihre Arbeit in Siegen nicht angetreten hat (arbeitsunfähig bis 10.11.2008
  • (Anlage B 20, Bl. 250 - 257 GA). 63Die Klägerin hat gemeint, ein Personalübergang kraft Gesetzes sei
  • Entfernungshärtefall einzustufen und somit zumindest wohnortnäher einzusetzen. Die Klägerin hat

LSG Berlin-Brandenburg - L 11 V 25/08

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.12.2008
Inhalt
  • Sozialpädagogen angelegte ABM Stelle, bezahlt nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) IV b, im Landkreis U
  • Vergütung lediglich nach BAT IV b in der Beschäftigung ab 15. Februar 1984 sei ebenfalls nicht
  • Geschäftsführer tat. Anschließend war er erneut arbeitslos. Im Dezember 1993 beantragte der Kläger bei der
  • wies den Widerspruch durch Widerspruchsbescheid vom 04. Dezember 2000 zurück. Hiergegen hat der
  • und Psychiatrie Dr. W vom 21. November 2002 eingeholt hat. Dieser führte zur Anamnese aus, dass mit