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Verantwortlichkeit bei Telematik-Infrastruktur
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 18.09.2019
- Inhalt
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- /Psychotherapeuten oder beide? Damit beschäftigten sich die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der
- Wer ist bei der Telematik-Infrastruktur der Gematik verantwortlich? Die Gematik, die Ärzte
- Länder. Der Beitrag Verantwortlichkeit bei Telematik-Infrastruktur erschien zuerst auf Dr. Andreas Staufer.
LAG Köln - 12 Sa 689/09
Landesarbeitsgericht Köln vom 29.09.2009
- Inhalt
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- nach den Nrn. 1 und 2 entfällt mit Ablauf des Monats, in dem die/der andere Beschäftigte die Arbeit
- Bezüge gemäß den Absätzen 2 bis 7 gebildet. 8(2) Bei Beschäftigten aus dem Geltungsbereich des BAT
- für die Angestellten des Bundes jeweils geltenden Vorschriften anzuwenden. Zuletzt war der Kläger in
- -Westfalen. 4Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.01.1998 als Ingenieur angestellt. Nach § 2 des mit
- dem Kläger geschlossenen Arbeitsvertrages finden auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des
VG Köln - 34 K 4172/08.PVL
Verwaltungsgericht Köln vom 01.07.2009
- Inhalt
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- Rahmenvorschriften des Bundes für den Bereich der Länder erlassen worden war (vgl. § 107 ff. BPersVG) ist
- der Personalvertretung wird zudem durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beschäftigten
- Beteiligte: Der Aufforderung des Antragstellers, den Personalrat bereits vor dem Beginn von Maßnahmen zu
- der Einladung zum Gespräch und vor der Durchführung des ersten Gesprächs, in dem man über den
- Beschäftigten, mit dem dieser das Angebot annimmt oder ablehnt, insoweit zur Verfügung zu stellen, als dies
BAG - 6 AZR 712/07 TV
Bundesarbeitsgericht vom 30.10.2008
- Inhalt
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- nach § 11 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD
- beschäftigt gewesen, bei dem auch nach dem 1. Oktober 2005 noch der BAT galt, und wäre die Ehefrau des
- Ehegatte ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigt war und die nach der Konkurrenzregelung des § 29
- der Bundes- Angestelltentarifvertrag (BAT) auch nach dem 30. September 2005 Anwendung fand, erhielt
- Änderung der Kindergeldberechtigung hat die/der Beschäftigte dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 956/98.PVL
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2000
- Inhalt
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- der Stellenbesetzung vorzusehen. Aufgrund dessen und vor dem Hintergrund des wegen der anstehenden
- legte der Leiter des Versorgungsamtes L. dem Beteiligten als der im Verwaltungsaufbau übergeordneten
- Begründung aus: 11"...wir befürchten, daß hierdurch andere Beschäftigte benachteiligt werden, ohne das dies
- Dienstposten einzusetzen. Insoweit schließt sich der Bezirkspersonalrat den Argumenten des örtlichen
- den Angestellten T. und T. hat nicht das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers gemäß § 72 Abs. 1
VG Köln - 33 K 2746/09.PVB
Verwaltungsgericht Köln vom 09.10.2009
- Inhalt
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- getroffene Aussage gilt in gleicher Weise für den im Bereich des Bundes geltenden Tarifvertrag für den
- Beschäftigten K. die Stufe 3 zuerkannte. 5Da der Beteiligte unter Bezugnahme auf einen rechtlichen Hinweis des
- Einzelnen dargelegt: Die anderslautende Begrifflichkeit des § 15 Abs. 1 Satz 2 TVöD, der den
- n d e 1I. 23Anlässlich der Einstellung und Eingruppierung der Beschäftigten K. entstand zwischen den
- mit der Eingruppierung im tarifrechtlichen Sinne sei. Es hat sodann betont: „Diese anhand des TV-L
VG Berlin - 2 A 6.08
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) vom 30
- , in: Schiek u. a., Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, 2. Aufl. 2002, § 16
- Einzelfällen der Mitarbeiter des operativen Bereichs verbliebe in den jeweiligen Arbeitsagenturen. Durch
- bestellten Gleichstellungsbeauftragten bei der Agentur mit Sitz des Internen Service als auch der bei den
- Vorschrift des § 16 Abs. 3 Satz 5 BGleiG gibt zudem zu erkennen, dass der Gesetzgeber in den Fällen
VG Düsseldorf - 3 K 8653/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 16.11.2010
- Inhalt
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- , dass die Kammer Rechtsfehler in Gestalt eines Überschreitens der Grenzen des der obersten Bundes
- entschieden. 15Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der
- nunmehr für das Jahr 2008 verfügbaren Zahlen; dies sind die des Statistischen Jahrbuchs NRW 2009, das
- des Vertreters des Beigeladenen zu 1. in der mündlichen Verhandlung stark veraltet, da sie aus dem
- Jahr 1993 herrührt; auch die von dem Vertreter des Beigeladenen zu 1. erklärte "Hochrechnung" der
ArbG Karlsruhe - m am 15.08.200
Arbeitsgericht Karlsruhe vom 24.01.2008
- Inhalt
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- 2008 der TVöD und dieser Tarifvertrag auf Beschäftigte Anwendung, die nicht im Geltungsbereich des BAT
- tarifgebundenen Arbeitgebern, die Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA sind, den 7 - Bundes
- Überleitung in den TVöD erfolgt auf der Grundlage des Rechtsstandes vom 30. September 2005
- Tarifverhandlungen erst nach dem 1. Oktober 2005, aber spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2007 zu der Überleitung
- das Jahr 2007 erfolglos geltend. 30 Der Kläger ist der Auffassung, dass von der Änderung des
Wenn Fiffi beißt: Hundebiss als Arbeitsunfall?
Thorsten Blaufelder vom 04.05.2016
- Inhalt
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- ausüben. Hier habe der Hundehalter der Klägerin bei der Ausgestaltung und Betreuung des Hundes
- 12.04.2016. Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Frankfurt am Main, die während der Ferien den Hund einer
- angeboten. Diese stünden aber nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das LSG
- unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, heißt es weiter in dem Urteil vom
- Beschäftigte für den Hundehalter tätig gewesen. Sie könne auch keinen gesetzlichen Unfallschutz als
Wenn Fiffi beißt: Hundebiss als Arbeitsunfall?
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.05.2016
- Inhalt
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- ausüben. Hier habe der Hundehalter der Klägerin bei der Ausgestaltung und Betreuung des Hundes
- 12.04.2016. Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Frankfurt am Main, die während der Ferien den Hund einer
- angeboten. Diese stünden aber nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das LSG
- unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, heißt es weiter in dem Urteil vom
- Beschäftigte für den Hundehalter tätig gewesen. Sie könne auch keinen gesetzlichen Unfallschutz als
Staatliche Hilfe bei Corona
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 06.04.2020
- Inhalt
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- parallel andere Hilfsprogramme des Bundes bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen
- vertraglichen Verpflichtungen den Lebensunterhalt des Darlehensnehmers gefährden würde. Bereich
- . Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, wie groß das Unternehmen ist. Bis zu 9.000 Euro für drei
- ihren Betrieb beantragen, wird die KfW oder eine andere staatliche Bank eines Teil des Risikos der
- Höhe des Zuschusses ist auf 5.000 Euro begrenzt, können aber ausgebaut werden.Anders ist es in
BSG - S 19 KR 796/99
Bundessozialgericht vom 27.09.2005
- Inhalt
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- Arbeitsbedingungen der bei den Zweigstellen des G. Instituts im Ausland beschäftigten deutschen nicht
- auf Beschäftigte im Geltungsbereich des SGB Anwendung, es sei denn, es liege eine - bei der Klägerin
- Zusammenhang von § 17 Abs 1 Satz 1 und Satz 2 SGB V. Der Auffassung des LSG, dass es nach dem Wortlaut des
- Klägerin geltenden Regelungen findet darauf das für Angestellte des Bundes maßgebliche
- bestimmen - nach den Rechtsvorschriften des Vertragsstaates, in dessen Gebiet sie beschäftigt sind, und zwar
Inhaltsübersicht ChemG
- Inhalt
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- Bundesoberbehörden§ 8Gebührenfreiheit der nationalen Auskunftsstelle§ 9Informationsaustausch zwischen Bundes
- § 12fInformationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden§ 12gAnordnungsbefugnisse der Bundesstelle
- Erster AbschnittZweck, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen§ 1Zweck des Gesetzes
- -BescheinigungGemäß Artikel 4 Absatz 101 Nummer 1 in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 7
- wie folgt gefasst: „§ 25a Aufwendungen des Auskunftspflichtigen“.
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 4194/02.PVB
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29.09.2004
- Inhalt
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- Zustimmungsbegehren unter dem Datum des 8. Mai 2002 mit der Begründung zurück, dass es sich nicht
- . Oktober 2001 - 1 A 599/98.PVL -; Fischer/Goeres, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder
- einzelnen Wochentage verteilt werde. Bei der von dem Beteiligten ohne Zustimmung des Antragstellers
- personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens und des Verbots der Erstellung von Rechtsgutachten durch das Gericht davon ab
- den Umfang der Arbeitszeit eines anderen Beschäftigten oder etwa die Frage auswirkt, wann dieser