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OLG Frankfurt - 7 U 155/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 25.09.2002
- Inhalt
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- - Az.: 2/20 O 71/99 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger Frankfurt am Main - Az.: 2/20 O 71
- des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30.7.2001 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die
- Oberlandesgerichts Frankfurt am Main geführten Berufungsverfahrens über die Klage des in Auschwitz
- beantragen, 13unter Aufhebung des am 30.7.2001 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main
- . (im folgenden: J...) am 6.2.1957 ein Abkommen. Sie stellte auf Grund dieses Abkommens zur
LAG Rheinland-Pfalz - 11 Sa 892/05
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006
- Inhalt
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- Baustelle in Frankfurt am Main (Waldstadion) eingesetzt. Die Bauarbeiter sammelten sich morgens um 5
- Uhr auf dem Bauhof gewesen, um nach Frankfurt zu fahren. Weil sie den Kläger nicht am Bauhof
- meldete der Leiter der Baustelle in Frankfurt dem Disponenten der Beklagten Andreas U um 7:30 Uhr
- erklärt worden, dass er am nächsten Tag um 5:30 Uhr auf dem Bauhof erscheinen müsse. Dies sei ihm
- mit öffentlichen Verkehrsmitteln erst um 5:51 am Bahnhof in C-Stadt hätte eintreffen können
HessVGH - 14 UE 1604/88
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.04.1992
- Inhalt
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- sich die am 19. Februar 1986 bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingegangene Klage. 7Mit
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main abzuändern und die Klage abzuweisen. 11 Die Klägerin beantragt, 12 die
- man von der Weitergabe des sogenannten Kohlepfennigs an den Verbraucher ab - letztenendes diejenigen
- Vorausleistungsbescheid für das Jahr 1984. Einem am 17. August 1984 bei der Behörde eingegangenen Widerspruch half das
- am 17. Juli 1985 bei der Behörde einging. In die Entscheidung über diesen Rechtsbehelf bezog die
VG Düsseldorf - 8 K 3993/97.A
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 27.01.2000
- Inhalt
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- Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) am 04.12.1995 gab er im wesentlichen an
- Zwischenaufenthalt in Dubai in Frankfurt/Main eingetroffen. Den Reisepaß habe der Schlepper einbehalten
- gebracht. Man sei am 24.11.1995 von Delhi abgeflogen und am selben Tag nach einem kurzen
- und drohte die Abschiebung nach Bhutan an. 4Gegen diesen Bescheid richtet sich die am 14.05.1997
- werden. Tatbestand: 2Der Kläger, der Identitätspapiere nicht vorgelegt hat, meldete sich am 28.11.1995
OLG Köln - 2 W 127/08
Oberlandesgericht Köln vom 30.12.2008
- Inhalt
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- Besorgnis der Befangenheit aus Äußerungen des Vorsitzenden der Kammer im Termin am 6. Mai 2008 herleiten
- sei auch begründet. Dies ergebe sich "zunächst einmal aus der Art und Weise, wie im Termin am
- erneuten Antrag vom 10. Januar 2008 nicht erst an diesem Tage, sondern zeitnah zu der am 14
- Beklagte zu 2) das von seinem Prozeßbevollmächtigten erst im Termin am 18. September 2008
- im Termin am 18. September 2008 wußten, weder bei Erlaß des von dem Senat aufgehobenen Urteils des
KG Berlin - 1 Ss 561/09
Kammergericht vom 12.10.2009
- Inhalt
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- Frankfurt am Main NStZ-RR 2008, 311; OLG Hamm NJW 2003, 2145; OLG Zweibrücken NStZ 2000, 526; Eser in
- vielfach vorbestrafte Angeklagte am 22. Juli 2008 in einem Supermarkt acht Päckchen Zigaretten im
- einheitlichen Rechtsprechung im Bezirk des Kammergerichts – an. Da nicht einheitlichen Rechtsprechung im
- Aktenzeichen: (1) 1 Ss 561/09 (1/10) Dokumenttyp: Beschluss Leitsatz Eine Sache im Wert bis zu 30 Euro
- ist geringwertig im Sinne des § 243 Abs. 2 StGB. Tenor Auf die Revision des Angeklagten wird das
Immobilienrecht: Starker Schutz des Mieters vor Eigenbedarfskündigung
Rechtsanwalt Bernfried Rose vom 26.03.2018
- Inhalt
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- Wohnungsgesellschaft eine Vierzimmer-Wohnung in Frankfurt am Main gemietet. Im Jahr 2015 ist dann eine aus
- Richter am BGH gehen in ihrer Entscheidung aber noch weiter. Der Gesetzgeber bezwecke mit der
- betroffene 70 Jahre alte Mieter hatte im Jahr 1981 von einer Vorgängerin der jetzigen
- stellten klar, dass es der Gesellschaft zwar an sich möglich sei, sich in Anschluss an ihren Eintritt
- Vorinstanzen, ob tatschlich Eigenbedarf vorläge, komme es daher nicht mehr an. Vielmehr befasste
Das wird spannend…
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 16.07.2012
- Inhalt
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- entscheiden müssen. Sie neigt der Auffassung des OLG Frankfurt/Main und des LG Mannheim zu. Bei
- das AG Hamburg noch am 06.06.2012 in einem laufenden Verfahren den folgenden Hinweisbeschluss
- Oberlandesgerichten bisher nur das OLG Frankfurt/M. sich eindeutig dahingehend positioniert, das ohne
- Eine der umstrittensten Fragen im Rahmen der Rechtsstreitigkeiten auf Grund von Filesharing
- , welche den Internetanschluss ebenfalls nutzen dürfen, zu kontrollieren um eben solchen Aktivitäten
OLG Frankfurt - 5 WF 233/05
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 31.08.2006
- Inhalt
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- , 1422, im Ergebnis ebenso die Vorinstanz OLG Frankfurt am Main, 2 UF 88/98, FamRZ 1999, 1163 ff. unter
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 5. Senat für Familiensachen Normen: § 654 ZPO, § 207 Abs 1 BGB
- verneint werden. Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand
- erwartet werden, dass er sich zeitnah um die Durchsetzung des Anspruchs bemühe. Tue er dies nicht
- des Unterhaltsverpflichteten für den laufenden Unterhalt beeinträchtigen könne. Schließlich seien im
HessVGH - 5 A 2151/09.Z
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.03.2011
- Inhalt
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- Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. April 2009 - 6
- Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am
- -Stadt am Main vom 27. Februar 1992 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 27. März 2003 fänden
- Main vom 23. April 2009 bleibt ohne Erfolg. 2Gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung
- Richtigkeit der Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend gemacht, so muss, um den
OLG Frankfurt - 23 U 124/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 16.07.2008
- Inhalt
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- Frankfurt am Main vom 06.06.2007 dahingehend abzuändern, dass die Beklagte verurteilt wird, an ihn
- des Landgerichts in Frankfurt am Main wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 23. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 16.07.2008 Normen: § 492 BGB
- darf Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 06.06.2007 verkündete Teilurteil der 12. Zivilkammer
- ersichtlich um Auslagen, die im Zusammenhang mit der Verwertung des den Kredit sichernden Grundstückes
Einnahmetabelle 1.Bundesliga 2013/2014 nach dem 18.Spieltag
Max Rand vom 29.01.2014
- Inhalt
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- für Frankfurt, Nürnberg und Freiburg. Im Vergleich zur Vorrunde sind bei den Fernseheinnahmen noch
- die Quoten der Platzierung in der Einnahmentabelle ähnlich sind. Wer am meisten einnimmt, spielt
- , sondern immer der Wert am 34.Spieltag Näheres zu der Verteilung und der Berechnung der TV-Einnahmen
- Spitze stehen. Vergleicht man die Wettanbieter, etwa bei sportwettenbonus.org, so wird deutlich, dass
- bereits für einige Toppartien. Es gibt im Vergleich zur Vorrunde relativ wenige Veränderung. Trotz
LG Frankfurt am Main - 11 S 114/06
Landgericht Frankfurt am Main vom 15.06.2007
- Inhalt
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- Heizungsanlage Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom
- Quelle: Gericht: LG Frankfurt 11. Zivilkammer Norm: § 536a BGB Entscheidungsdatum: 15.06.2007
- Klageschrift bzw. Bl. 2 d. A.), dass sie am Ende ihres Lebens gewesen sei (S. 3 des Schriftsatzes vom
- Februar 2004 stand die Wohnung dem Beklagten zur Verfügung. Er ist von der Klägerseite im Rahmen des
- im Berufungsverfahren jedoch durch das angesichts des klägerischen Antrages im Berufungsverfahren
HessVGH - 5 UE 175/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 17.01.1990
- Inhalt
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- Widerspruch Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Zur Begründung brachte er
- Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. Dezember 1985 - I/3 E 707/83 - die Klage in vollem Umfang
- des Verfahrens VG Frankfurt am Main I/3 H 743/83, die Unterlagen der Beklagten über den
- Entwurf offengelegt und beschlossen, vom damaligen Regierungspräsident in Wiesbaden am 3. Main 1968
- 11. Mai 1983 (I/3 H 743/83) gemeint haben die an die F.-straße angrenzenden "Gartenparzellen" mit den
LG Frankfurt am Main - e am 02.10.200
Landgericht Frankfurt am Main vom 08.06.2009
- Inhalt
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- vom 19.09.2008 (Bl. 65 bis 69 d. A.) vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine Anfechtungsklage im
- Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.03.2009 zurückgewiesen. Die Kosten des
- Quelle: Gericht: OLG Frankfurt 18. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 08.06.2009 Normen: § 13 Abs 1 RVG
- am 02.10.2008 gewährt wurde (Bl. 61R und 144 d. A.). Sodann verband das Landgericht mit Beschluss
- Verhandlung und Entscheidung. Nach mündlicher Verhandlung am 13.01.2009 (Bl. 272, 273) wies das