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BGH - III ZR 257/05
Bundesgerichtshof vom 06.07.2006
- Inhalt
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- zwischen den Kreisstraßen und den Gasleitungen, dessen § 11 auszugsweise lautet: (1) Das Unternehmen
- ) und dessen Inhalt erforderlichenfalls durch Auslegung zu ermitteln ist. Maßgebend für die
- seiner Anlagen (so auch für Bundesfernstraßen § 8 Abs. 2a, 8 und 10 FStrG). Dies ist Ausfluss dessen
OLG Düsseldorf - III-3 Ws 349/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.09.2007
- Inhalt
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- Angeklagten gegenüber empfand, fern liegt. Zudem offenbarte der Angeklagte, in dessen Zimmer der
- dessen Bekundungen berichtete der Angeklagte nach einem Suizidversuch im März 2003 dem Zeugen, auf
- ..... vom 21. August 2007 weiter verdichtet. Nach dessen Aussage reagierte der Angeklagte 25 auf
OLG Brandenburg - 7 U 32/07
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 04.01.2007
- Inhalt
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- Geschäftsführer der Schuldnerin; die Beklagte zu 2. ist dessen getrennt lebende Ehefrau. Sie war als Bürokraft
- Gesellschafter ist, dessen Anteil der Gesellschafter nur treuhänderisch hält (BGH a.a.O., Lutter/Hommelhoff
- dessen Klage auf die Berufung der Beklagten hin insgesamt abzuweisen. III. 38 Die
BFH - XI R 10/12
Bundesfinanzhof vom 29.08.2012
- Inhalt
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- Stelle des Veräußerers trete bzw. dessen Rechtsnachfolger werde, habe somit nicht eintreten können
- einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht der Umsatzsteuer
- 2011 1 K 3828/05 (juris). Denn dessen Sachverhalt ist nicht mit dem des Streitfalls vergleichbar
OLG Köln - 6 U 179/04
Oberlandesgericht Köln vom 27.04.2005
- Inhalt
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- Beklagten infolgedessen auch nicht, das Mittel unter Hinweis auf dessen Zulassung in den gennanten
- (vgl. dessen Drucksache 871/04 vom 05.11.2004). Der Gesetzgeber hält somit im Falle des
- dessen Identität mit dem in Anspruch genommenen Referenzprodukt in keinem Staat des Europäischen
BPatG - 21 W (pat) 328/04
Bundespatentgericht vom 09.01.2007
- Inhalt
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- Neuheit des beanspruchten Verfahrens, nicht jedoch dessen erfinderische Tätigkeit begründet werden. Denn
- statt dessen auf dem Boden des Löschmittelbehälters anzubringen, wie dies insoweit im Patentanspruch
- Verlängerungsstabes erforderlich, an dessen Ende sich ein zweckmäßiger wasserfester Markierungsstift befindet. Ein
FG Köln - 10 K 1722/08
Finanzgericht Köln vom 25.09.2008
- Inhalt
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- oder dessen Eltern nicht zur Verfügung stehen und deshalb die Eltern finanziell nicht entlasten
- nach Satz 2 der Vorschrift der Förderung der Familie. Angesichts dessen hätte ein gleitender Übergang
- dessen Wertungen zuwiderläuft, kann ggfs. im Rahmen von Billigkeitsregelungen reagiert werden (zu
KG Berlin - 24 W 87/03
Kammergericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- . Erstattet der Verwalter dem Käufer auf dessen Verlangen Wohngeldvorschüsse, die dieser im Hinblick
- Beteiligten anteilig auferlegt werden (§ 47 Satz 1 WEG). Angesichts dessen, dass die Jahresabrechnung
- auferlegt werden (§ 47 Satz 1 WEG). Angesichts dessen, dass die Jahresabrechnung 1998 eindeutig ein
AG Menden - 3 C 518/03
Amtsgericht Menden vom 26.04.2006
- Inhalt
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- nicht weiterverfolgt und statt dessen die Duldung der Zwangsvollstreckung begehrt. Der Übergang vom
- , der sich auf dessen Vorhandensein beruft (S. 21 des Erstgutachtens unter IV 3, Bl. 71 GA). 32Das
- aufwendiger sein sollte, dessen Umfang zu bestimmen (vgl. BGH, FamRZ 1989, S. 907; S. 7 ff des
SozG Karlsruhe - 5 AL 4129/08
Sozialgericht Karlsruhe vom 17.11.2008
- Inhalt
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- . Er habe daher seine bisherige Tätigkeit nicht in vollem Umfang ausüben können. Angesichts dessen
- des Arbeitnehmers in dessen Arbeitsorganisation verbunden sein. Allerdings handelt es sich nicht bei
- Erzielung von Lebensunterhalt dient. Denn wenn auch die Zahlung von Arbeitsentgelt bzw. dessen Höhe
LG Bonn - 1 O 517/02
Landgericht Bonn vom 28.05.2003
- Inhalt
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- einen Notarvertrag über den Erwerb von dessen Geschäftsanteilen an der Fa. V GmbH zu einem Kaufpreis
- "Schmiergeldzahlungen" gehandelt, die im Zusammenhang mit dessen Dienstausübung gestanden hätten. 30Das
- abberufen hat. 51Zwar waren einerseits die lange Betriebszugehörigkeit des Klägers, dessen leitende
BGH - 5 StR 38/08
Bundesgerichtshof vom 10.06.2008
- Inhalt
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- Jugendkammer hat auch den Angeklagten H. A. als Mittäter angesehen. Dessen die Tatausführung seines
- . erfolgt ist. Der Nebenkläger hat derartiges ebenfalls nicht bekundet. Angesichts dessen stellt sich das
- Antragstellung auch hinsichtlich der Wahrnehmungssituation des Zeugen, dessen Vernehmung er begehrt
VG Saarlouis - 1 K 64/05
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 12.10.2006
- Inhalt
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- Auskunftserteilung“ zu messen. Indem der Beklagte erklärt habe, die Landesregierung sei nicht gewillt
- werden“, Rechnung zu tragen sei. Angesichts dessen seien die Behörden dazu verpflichtet, sowohl bei
- Firmengründers und dessen Vertriebsmitarbeiter sowie deren Arbeitsplatzbedrohung namentlich nennen möchte
- Auskunftersuchens des Klägers weise die Landesregierung weiterhin dessen Unterstellung, dass sie sich
- Auffassungen messen könnten. So wichtig die damit der Presse zufallende „öffentliche Aufgabe“ sei, so
OVG Rheinland-Pfalz - 3 A 10390/07.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.09.2007
- Inhalt
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- Beklagten, zu dessen Aufgaben es gerade gehört habe, private Beschaffungen zu verhindern. Die
- Polizeipräsidiums, dessen Leiter er war, hat gerade die Funktion, Unkorrektheiten bei
- Dienstreisen und Telefonkosten selbst mit dessen Namen unterschrieb, wobei er letztere zudem mit den
- mit dessen Namenszug unterzeichnet hat, ist ebenso unbeachtlich wie sein Einwand, die Versendung sei
- . Der Beklagte, zu dessen dienstlichen Aufgaben gerade die Verhinderung missbräuchlicher
OLG Köln - 7 U 136/91
Oberlandesgericht Köln vom 14.05.1992
- Inhalt
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- dessen Erhalt den Grundstückskaufpreis von 2,6 Mio. DM am 19.8.1982 gezahlt. Daß die Beklagte nicht
- nicht gestützt werden, weil dessen Wirkung im Juli 1983 ausgelaufen sei. ##blob##nbsp; 3435Außerdem
- im Vertrag vom 4.6.1982 nicht von der Erteilung des Vorbescheids abhängig gemacht worden, dessen
- Ausführungen des Sachverständigen J. in dessen Gutachten vom 12.12.1989 und 12.9.199O sowie im Termin
- zur Zeit des Vorbescheids noch nicht Grundstückseigentümerin war, war sie in dessen Schutzbereich