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LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 SO 9/07
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2009
- Inhalt
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- . Zur Begründung führte sie aus, die Leistungen für die Miete würden im Grunde nach zu Recht von der
- erbrachter Leistungen im öffentlichen Recht für den Bereich der Sozialleistungen durch § 50 SGB X
- Bereicherungsrecht geltende Vorrang der Leistungs- vor der Nichtleistungskondiktion im öffentlichen Recht wegen des
- gibt eben nicht vor, was als Gesetz und Recht anzusehen ist. Hinzu kommt, dass auch das
- .) nicht entgegen. Insbesondere (vgl. S. 14, rechte Spalte) lässt es der Verwaltungsgerichtshof in
BGH - IX ZR 169/02
Bundesgerichtshof vom 27.05.2003
- Inhalt
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- auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger ist Verwalter in dem
- im allgemeinen in Kauf. Für den Benachteiligungsvorsatz reicht auch bei kongruenten
- in jedem Falle auf die Barmittel, mit denen der Schuldner die Teilzahlungen erbracht hat, auch im
- II 3 der Entscheidungsgründe; zum alten Recht vgl. BGHZ 136, 309, 312 f sowie § 33 KO). Wenn es aber
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 169/02 Verkündet am: 27. Mai 2003 Preuß
OLG Koblenz - 1 U 1322/05
Oberlandesgericht Koblenz vom 12.07.2006
- Inhalt
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- nicht abgeschlossen ist. Da insoweit für das Vorliegen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts im
- bürgerlichen Rechts im Sinne von § 705 f. BGB vor, deren Auseinandersetzung im Sinne von § 730 BGB noch
- Bürgerliches Recht OLG Koblenz 12.07.2006 1 U 1322/05 Zu den Voraussetzungen, nach denen eine BGB
- in Eigentumswohnungen auf. Mit notariellem Vertrag vom 15. Dezember 1995 verkaufte die Beklagte an
- Urteils (S. 2 - 4; Bl. 151 - 153 GA) verwiesen. II. Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache
§ 24 VermAnlG
Inhalt von Jahresabschlüssen und Lageberichten
- Inhalt
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- (1) Alle Emittenten von Vermögensanlagen mit Sitz im Inland haben für den
- aufgenommen werden.(3) Emittenten von Vermögensanlagen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der
- 1 Satz 3 genannten Angaben enthalten. Sieht das dortige Recht keine Erstellung eines Lageberichts
- einer gesonderten Erklärung beigefügt werden. Absatz 1 Satz 4 und 5 ist entsprechend
- bis 4 anwendbaren Vorschriften zu erstellen hat, nicht in deutscher Sprache verfasst, ist eine Ü
§ 181 SGB 3
Zulassungsverfahren
- Inhalt
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- prüft, die in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Maßnahmen des Trägers
- : 1.„Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung. Zugelassen durch (Name
- nach dem Recht der Arbeitsförderung. Zugelassen durch (Name der fachkundigen Stelle) – von
- Recht der Arbeitsförderung. Zugelassen durch (Name der fachkundigen Stelle) – von (Name
- (1) Die Zulassung ist unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei einer fachkundigen
BGH - VII ZR 10/01
Bundesgerichtshof vom 23.01.2003
- Inhalt
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- . Für die Beurteilung des Falles ist das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Recht maßgeblich (§ 26 Nr
- Richter Dr. Dressler und die Richter Prof. Dr. Thode, Dr. Haß, Dr. Wiebel und Bauner für Recht
- Bedarfspositionen gekennzeichnet. Bei zahlreichen weiteren Positionen ist in der Spalte "Gesamtpreis" das
- einmal mit der erforderlichen Eindeutigkeit feststellen läßt, wieweit das Berufungsgericht in dem
- entgegen dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg in der seinerzeit
§ 1309 BGB
Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
- Inhalt
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- . 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ausländischem Recht
- darüber beigebracht hat, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein
- Ausstellung geschlossen wird; ist in dem Zeugnis eine kürzere Geltungsdauer angegeben, ist diese ma
- Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Standesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet worden ist, seinen
- Sitz hat, Befreiung erteilen. Die Befreiung soll nur Staatenlosen mit gewöhnlichem Aufenthalt im
1 Gedanke – 111 Wörter. Heute: Kanzleikommunikation oder Partnerkommunikation?
M.A. Sharif Thib vom 06.09.2010
- Inhalt
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- -50180981 oder per Mail an thib@recht-kommunikativ.de 1 Gedanke – 111 Wörter ist eine neue Serie im
- Blog von recht,kommunikativ! Hier wird der Agenturinhaber Sharif Thib in regelmäßiger Folge Gedanken
- Automodells den verantwortlichen Ingenieur? Der Fokus liegt auf der Marke. Anders im Rechtsmarkt. In den
- Die Anwälte einer Kanzlei prägen ihre Außenwahrnehmung. Das ist nachvollziehbar
- Unternehmen ist dagegen nur ein Konstrukt. Das Dilemma entsteht, wenn die Wahrnehmung eines Partners
Art 5 GrÄndStVtr SN/TH 2
- Inhalt
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- Regelungen des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen in Kraft. Das Recht, Schulen der
- unterläßt alle Maßnahmen, die geeignet sind, das Recht der Eltern oder sonstiger
- Schulbezirke bleiben im Schuljahr 1993/94 erhalten. Ab dem Schuljahr 1994/95 treten die entsprechenden
- bisherigen Schuleinzugsbezirke zu besuchen, bleibt im Rahmen der landesrechtlichen Bestimmungen unbenommen
- . 3.Entsprechend bisheriger Praxis in der Bundesrepublik Deutschland werden keine Gastschulbeiträ
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 B 226/10
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25.03.2010
- Inhalt
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- Bundesnetzagentur zu Recht abgelehnt. Ihr Beschwerdevorbringen ist nicht geeignet, eine andere
- . Diese ist nicht nur im gesamten technischen und rechtsgeschäftlichen Umgang mit der Rufnummer
- . 5Nachdem die Bundesnetzagentur in den letzten Jahren mit zahlreichen Bescheiden die Abschaltung von
- ) nicht mehr verfolgen kann. Dies spricht dafür, einen Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG mit berufsregelnder
- Aussetzungsbegehren der Antragstellerin hat in der Sache keinen Erfolg. Die im Rahmen des § 80 Abs. 5
LG Kassel - 3 T 743/05
Landgericht Kassel vom 04.10.2005
- Inhalt
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- Prozesskostenhilfeantrag ist jedoch im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen worden, weil die gemäß § 114 ZPO
- Amtsgericht den Prozesskostenhilfeantrag der Gläubiger im Ergebnis zu Recht zurückgewiesen hat. 5Allerdings
- richtigen Betrag in die Vollstreckung zu geben. sei, den richtigen Betrag in die Vollstreckung zu geben. II
- . 4Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 127 II 2 ZPO statthaft, form- und fristgerecht bei Gericht
- eingegangen und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg, weil das
BGH - I ZR 41/99
Bundesgerichtshof vom 13.12.2001
- Inhalt
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- . Von Rechts wegen Tatbestand: Die beklagte GEMA ist die einzige in der Bundesrepublik Deutschland
- unangemessen benachteiligen. Das ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung wesentliche Rechte, die
- unbillig benachteiligt. Die Beklagte ist allerdings im Interesse der Mitglieder, deren Rechte sie
- Komponisten in der Sparte E eingefügt worden ist: "Mitglieder, die ihre Werke nur mit Hilfe anderer
- aaO S. 59; B. Goldmann, Die kollektive Wahrnehmung musikalischer Rechte in den USA und Deutschland
BFH - I R 55/09
Bundesfinanzhof vom 07.04.2010
- Inhalt
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- (vgl. z.B. Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 3 Rz 39). Wie das FG zu Recht
- sichergestellt ist, dass ein vor der Einbringung bestehendes Besteuerungsrecht in Bezug auf die bislang im
- . 2Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine KG, an der der Beigeladene zu 1 im
- Stammeinlage in Höhe von 1.000,- Euro. 7Klarstellend wird festgehalten, dass die (X-)GmbH verpflichtet ist
- verpflichtet ist, die KG Beteiligung mit dem Buchwert zu bilanzieren." 12Im Gesellschaftsvertrag der Y
BGH - IV ZR 189/03
Bundesgerichtshof vom 22.07.2003
- Inhalt
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- sich daraus für die Vertragsparteien ergebenden werkvertraglichen Rechte und Pflichten ist in dem
- ist, daß er der Vereinbarung entnehmen kann - worauf die Revisionserwiderung zu Recht abstellt -, daß
- Erwerbsvertrag in einem Zeitpunkt abschließt, in dem mit der Erstellung noch nicht begonnen worden ist
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 189/03 Verkündet am: 29. September 2004
- Heinekamp Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat
EuGH - C-66/96
Europäischer Gerichtshof vom 19.11.1998
- Inhalt
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- übrigen nach dem nationalen Recht zur Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist? Der
- den Arbeitnehmerinnen im Sinne des Artikels 2 die Ausübung der in diesem Artikel anerkannten Rechte
- , nach Artikel 11 der Richtlinie 92/85 dürfe im nationalen Recht eine Obergrenze für die Leistungen
- ihm vom Sø- og Handelsret mit Beschluß vom 20. Februar 1996 vorgelegte Frage für Recht erkannt: 1
- unterrichtet.“ 10. Artikel 11 derselben Richtlinie bestimmt: „Mit dem Arbeitsvertrag verbundene Rechte Um