Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 848 von 2512
OLG Zweibrücken - 4 U 137/07
Pfälzisches Oberlandesgericht vom 04.12.2008
- Inhalt
-
- , BGB, 68. Aufl., § 426, Rdnr. 4). Auf diesen Anspruch ist im vorliegenden Fall neues Recht
- Versicherungsnehmers der Klägerin gegen den Beklagten nach dem neuen Recht gilt. In Betracht kommen hier die
- Geschäftsstelle Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit C
- Schadensersatzansprüchen aus übergegangenem Recht, hat der 4. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken
- den Richter am Landgericht Gietzen auf die mündliche Verhandlung vom 7. August 2008 für Recht
BGH - II ZR 40/05
Bundesgerichtshof vom 03.04.2006
- Inhalt
-
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 40/05 Verkündet am: 3. April 2006 Boppel
- . Dr. Gehrlein und Caliebe für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 11
- : 1Der Kläger hat in einem Vorprozess im Jahr 2003 ein rechtskräftiges Urteil gegen die P. GbR erwirkt
- Berufungsgericht erkannt, dass die Frage, ob der Kläger Gesellschafter ist, im vorliegenden
- Recht des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzenden Behandlung des Sachvortrags der
KG Berlin - 23 U 95/08
Kammergericht vom 18.03.2008
- Inhalt
-
- in Anlehnung an das Recht der GmbH als das der AG wahrnimmt. 25 Schließlich reicht auch die
- Landgericht hat insoweit zutreffend ausgeführt, dass das Recht der Kommanditgesellschaft nur in
- gesetzlichen Verbot eines Stimmrechts eliminiert hat, ist in Übereinstimmung mit den Ausführungen des
- zwischengeschaltet ist, nämlich die D... AG. Insoweit verweist die Beklagte zu Recht auf die Ausführungen des
- Da der Vergleich weder in die Rechtsstellung der Gesellschafter eingegriffen noch deren Rechte
LG München I - Öffentliches Zugänglichmachen von Lichtbildwerken auf einer Online-Verkaufsplattform I
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.06.2019
- Inhalt
-
- diesem Recht sind das Bestehen des Rechts, die Rechteinhaberschaft des Verletzten, Inhalt und Umfang
- neue Rucksack ist genau der richtige Kumpan, um mit Vollgas in die Schule zu starten. Schwere Bücher
- teilweise Erfolg. I. Auf die streitgegenständlichen Ansprüche ist deutsches Recht anzuwenden. Nach
- Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) ist das Recht, das Werk den Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten
- , der der Klägerin durch die in Ziffer I. genannten verbotenen Handlungen entstanden ist oder
OLG Köln - 6 AuslA 6/09
Oberlandesgericht Köln vom 14.01.2009
- Inhalt
-
- IRG ist gegeben, welche voraussetzt, dass die Tat nach dem Recht des ersuchenden Mitgliedsstaates mit
- nach deutschen Recht. Nach französischen Recht ist gemäß den Angaben im Europäischen Haftbefehl
- nach dem maßgeblichen Recht des ersuchenden Staates eine sog. Katalogtat im Sinne des Art. 2 Abs. 2
- Strafbestimmungen liegt die Höchststrafe bei 30 Jahren Freiheitsentzug. Nach deutschem Recht ist der
- genannten Straftaten des Diebstahls bzw. der Hehlerei , begangen im August und Oktober 2000 in B
BFH - V R 1/06
Bundesfinanzhof vom 01.05.2001
- Inhalt
-
- UStG) --wie im Streitfall-- die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen
- worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt
- abzulehnen. Hieraus folgt weder das Recht, eine Leistung in Teilen zu erbringen noch eine gesonderte
- Konkursforderung handele. 29Anders als im Urteil in BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483 hat der Kläger als
- Erfüllungswahl hat der BFH in diesem Urteil die Möglichkeit einer Aufteilung verneint. 304. Zu Recht hat
VG Gelsenkirchen - 17 K 5018/09
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 16.09.2010
- Inhalt
-
- Beklagten. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts in besonderem Maße an Recht und Gesetz
- und vom 15. Januar 1987 - IX ZR 4/86 -, NJW 1987, 1812, 26befasst sich in seiner Rechtsprechung mit
- sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts überhaupt mit Erfolg auf den grundrechtlichen Schutz aus
- öffentlichen Rechts geführt werden (vgl. Art. 87 Abs. 2 GG), ist dem Gleichheitsgebot insoweit Genüge getan
- Rechts fungieren und keinen landesrechtlichen Informationszugangspflichten unterliegen, ist damit
BFH - III R 32/11
Bundesfinanzhof vom 12.09.2013
- Inhalt
-
- als Gesetz beschlossen worden ist (BGBl II 2001, 810), gelten seit dem In-Kraft-Treten am 1. Juni
- 238, 120, BStBl II 2013, 24). 19cc) Eine solche Konstellation ist im Streitfall ab Juni 2002 gegeben
- Rechtszugs, im Streitfall das FG (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Mai 2009 IV R 47/07, BFHE 225, 116, BStBl II 2009, 900, m.w.N.).
- Erwerbstätigkeit in der Schweiz Leitsätze Wohnen Eltern mit ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber beide
- ) bestehende Festsetzung von deutschem Differenzkindergeld zu Recht ab Januar 2003 aufgehoben wurde. 2Der
VG Gelsenkirchen - 15 L 3150/02
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 24.01.2003
- Inhalt
-
- Transaktionsbeschreibung genannten sowie ggf. sonstige mit der U. im Zusammenhang stehende Verträge zu unterzeichnen. Die
- Anspruch ist in der Gemeindeordnung nicht enthalten. 1415Die Antragsteller können ihn auch nicht aus der
- Überwachung (§ 55 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse zu. Diese Rechte
- als „selbst ernannte Prozeßstandschafter" - die materiellen oder formellen Rechte des Gesamtorgans
- 21Ratsbeschlusses durch Abschluß von Verträgen durch den Bürgermeister - entzieht sich dieser dem Rechts- und
Der Wiener Magister Michael Staudinger verschickt vermehrt als E-Mailanfragen getarnte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 11.02.2021
- Inhalt
-
- die Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch
- der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt
- Der IT-Kanzlei Gerth liegen erneut E-Mails des Magister Michael Staudinger, Forchheimergasse 3/3
- Berechtigungsanfrage ist im Bereich des Urheberrechts eher ungewöhnlich und ist eher im Bereich des
- streitgegenständlichen Nutzung gefordert. Im zweiten Schreiben des Magisters Michael Staudinger, wird in
BGH - 2 StR 22/07
Bundesgerichtshof vom 30.05.2007
- Inhalt
-
- mit ihrer auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision eine Verurteilung des
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 22/07 vom 30. Mai 2007 in der Strafsache gegen
- Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Auf die Revisionen der Angeklagten T. , J. , N. , S. und Z
- vorgenannte Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es den Angeklagten T. betrifft. 3. Im Umfang
- zwingendes Recht und ihre Verletzung deshalb für revisibel. Dies folgt schon aus dem Wortlaut der
OVG Nordrhein-Westfalen - 20 A 2732/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.05.2003
- Inhalt
-
- Recht des Wegebaulastträgers, dem Nutzungsberechtigten im Rahmen der Zustimmungserteilung bestimmte
- Ermessensspielraum in diesen Fällen nur im Rahmen technischer Vorschriften vorhanden ist. Die Absprachen
- . Unabhängig von der Frage, ob dieses Gebot überhaupt dazu geeignet ist, selbstständig Rechte und Pflichten
- zur Verlegung einer neuen Telekommunikationslinie im Stadtgebiet der Beigeladenen. Mit Bescheid vom
- (Anlage 6) zu erstellen. Diese Leistung hat der Nutzungsberechtigte auf eigene Kosten in Abstimmung mit
§ 5 WahrnV 1994
Markenstellen und Markenabteilungen
- Inhalt
-
- Insolvenzverfahrens in das Register, soweit das durch die Eintragung begründete Recht betroffen ist;3.Bearbeitung
- Rechts in das Register;2.Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung einer Verpfändung, eines
- Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EU Nr. L 93 S. 12), mit Ausnahme der in
- solcher Anträge in Angelegenheiten nach § 5 Abs. 2 Nr. 5.(2) Mit der Wahrnehmung folgender
- sonstigen dinglichen Rechts, von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung oder eines
HessVGH - 12 TZ 1615/99
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 09.12.1999
- Inhalt
-
- Wohnortklausel unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben ist, so dass es insoweit zur Wahrung der Rechte aus
- begründet; denn mit ihm ist ein Grund, der gemäß § 146 Abs. 4 i.V.m. § 124 Abs. 2 VwGO die Zulassung
- Nr. 1/80 ergebenden Recht auf Beschäftigung kann der türkische Staatsangehörige unter anderem nur
- diesem Beschluss nicht erforderlich ist, im Bundesgebiet ein Aufenthaltsrecht zu haben. 5Aus alledem
- gilt und die Sozialrechtsansprüche türkischer Staatsangehöriger koordiniert (Sievering, Soziale Rechte
VG Frankfurt (Main) - 6 E 2139/03
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 15.07.2004
- Inhalt
-
- erfolgt ist, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung
- schwerwiegender Weise die Rechte anderer verletze, lasse nicht erwarten, dass er im motorisierten
- hat der Beklagte zu tragen. 3) Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte
- räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf
- in Rodgau-Hainhausen. Er fuhr am frühen Morgen mit seinem Kraftfahrzeug nach Rodgau und stellte das