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BGH - V ZB 125/13
Bundesgerichtshof vom 09.05.2014
- Inhalt
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- sei; dazu sei es aber nicht gekommen. Die Auflassungsvormerkung sei zu Recht nicht in das geringste
- Bestimmung ist der Zuschlag zu versagen, wenn das Recht eines Beteiligten der Fortsetzung des Verfahrens
- entgegensteht. Ist ein solches Recht aus dem Grundbuch ersichtlich, hat das Vollstreckungsgericht
- Zwangsversteigerung entgegenstehendes Recht im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 ZVG dar (vgl. nur Senat, Urteil vom
- Auflassungsvormerkung zu Recht nicht in das geringste Gebot aufgenommen. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen nimmt der
BSG - et ca 8.800
Bundessozialgericht vom 24.05.2007
- Inhalt
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- insoweit vielmehr das in Tunesien maßgebende Recht, ohne dass die Leistungspflicht auf den deutschen
- -Zusatzkrankenversicherung ist für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung bei Reisen in Nicht-EU
- Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Während er 12 Tage im Koma lag, wurde er zunächst in das staatliche
- Rechts, zur Frage einer abkommenswidrigen Leistungsvorenthaltung und zum Bestehen einer
- - Staaten auch dann naheliegend, wenn mit diesen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen besteht (hier
§ 1 AUG 2011
Anwendungsbereich
- Inhalt
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- der Parteien im Geltungsbereich dieses Gesetzes und die andere Partei in einem anderen Staat, mit dem
- innerstaatliches Recht geworden sind, den Vorschriften dieses Gesetzes vor. Die Regelungen der in
- die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und
- und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (BGBl. 1994 II S. 2658
- Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Verordnung und Abkommen werden als unmittelbar geltendes Recht der
§ 84 ALG
Versicherungspflicht
- Inhalt
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- erfüllt ist, mit Wirkung vom Ablauf des Monats an, in dem die Wartezeit von 15 Jahren erfü
- Versicherungspflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Wartezeit erfüllt ist, spätestens
- aber mit Eintritt der Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch. Ist
- vollendet wird oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne des bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Rechts
- beantragen. Die Versicherungspflicht endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 60. Lebensjahr
EuGH - C-163/99
Europäischer Gerichtshof vom 29.03.2001
- Inhalt
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- angefochtene Entscheidung insoweit nur im Rahmen ihrer Ausführungen in Frage, mit denen sie das Vorliegen einer
- angefochtenen Entscheidung, wonach die ANA-EPInhaberin eines ausschließlichen Rechts der in Artikel 90
- von Betriebsgenehmigungen oder ausschließlicher Rechte seien oder auch die mit öffentlichen
- . Februar 1999 in einem Verfahren nach Artikel 90 EG-Vertrag (Sache Nr. IV/35.703 - Portugiesische
- . IV/35.703 - Portugiesische Flughäfen) (ABl. L 69, S. 31, im Folgenden: angefochtene Entscheidung
FG Düsseldorf - 6 K 5596/99 K
Finanzgericht Düsseldorf vom 29.10.2002
- Inhalt
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- ist ermessensgerecht und damit rechtmäßig, wenn in Betracht kommt, dass der Empfänger der Zahlung mit
- . August 1986 IV B 76/86, BFHE 149, 381, BStBl II 1987, 481 m.w.N.). Der Zweck von § 160 AO ist erst
- Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der A Bank AG in A-Stadt (A A-Stadt), die sie 1992 von der A Bank AG in B
- Vorlage ab. Im weiteren Verlauf der Prüfung wurde zunächst eine Benennung in Aussicht gestellt
- Beklagte als unbegründet zurück. Dagegen wendet sich die Klägerin mit vorliegender Klage. 45Sie ist der
VG Münster - 9 Nc 88/09
Verwaltungsgericht Münster vom 12.05.2009
- Inhalt
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- anderen Stelle ist von der Hochschule in Ausübung ihres verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf
- insbesondere der Aufgaben der Hochschule in Forschung und Lehre einerseits sowie der Rechte der
- insoweit gesichert ist - haushaltstechnisch in Wegfall zu bringen, gleichzeitig aber an anderer Stelle
- deckungsgleich mit einer C 3-Stelle ist. Der Wegfall der einen Stelle und die gleichzeitige Etablierung der
- sowie schließlich in der selbstverständlichen Erkenntnis getroffen worden, dass mit dem Wegfall
§ 141 SGB 11
Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen
- Inhalt
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- Einnahmen, die sich aus dem ab dem 1. Januar 2017 geltenden Recht ergeben.(4a) In den Fällen des
- ) Ist bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in der vollstationären Pflege der
- individuelle Eigenanteil im Vormonat, so ist zum Leistungsbetrag nach § 43 von Amts wegen ein
- eingesetzt worden ist. Verringert sich die Differenz zwischen Pflegesatz und Leistungsbetrag in der
- Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen im Monat Dezember 2016 in der Einrichtung zu tragen gehabt
Rechtsanwältin Mareike Luther
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BGH - 4 StR 549/04
Bundesgerichtshof vom 07.07.2005
- Inhalt
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- Staatsanwaltschaft, mit der sie die Verletzung materiellen Rechts rügt und die Beweiswürdigung des
- – Schilderung der Besprechung vom 4. März 2002 im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen reicht nicht
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 549/04 vom 7. Juli 2005 in der Strafsache gegen
- Verteidiger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1. Die
- Gebäudes M. 23 ein Kaufhaus errichtet werden. In dem notariellen Kaufvertrag, mit dem die F. die
HessVGH - 4 TH 1864/94
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 10.11.1994
- Inhalt
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- Befugnis der Behörde, in Ausführung des gesetzgeberischen Willens konkrete Rechte und Pflichten im
- Nutzungsverbot wird jedoch - anders als im Regelfall mit einer Beseitigungsanordnung - nicht in das
- Rechtsverhältnisses oder seiner Rechte und Pflichten in einem Überordnungsverhältnis und
- 52). Das Grundstück ist mit einem dreigeschossigen Gebäude bebaut, dessen Wiederaufbau mit Bauschein
- genehmigt. 2Die Antragsteller zu 2 haben in dem Gebäude V.-straße die Räumlichkeiten im 2. Obergeschoß und
SozG Nürnberg - S 17 R 177/05
Sozialgericht Nürnberg vom 17.08.2007
- Inhalt
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- Widerspruchsbescheides vom 23.02.2005 ist nicht zu beanstanden. Zu Recht hat die Beklagte es
- im Einzelfall ergibt, dass bei seinem Erlass das Recht unrichtig angewandt oder von einem
- bestandskräftig geworden. Auch insoweit ist die Rechtslage im vorliegenden Fall nicht mit derjenigen
- Vergangenheit zurückzunehmen, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei seinem Erlass das Recht
- , Az. B 5 RJ 42/99 R, beide veröffentlicht in juris). Vielmehr reicht es aus, wenn die früheren
BGH - 4 StR 634/07
Bundesgerichtshof vom 17.04.2008
- Inhalt
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- Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (st. Rspr
- Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat nur in dem aus der Beschlussformel
- . Juli 2007 mit den Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte im Fall I 2 g der Urteilsgründe
- verurteilt worden ist; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die
- in Tateinheit mit Freiheitsberaubung (Fall I 2 g der Urteilsgründe), zu einer Gesamtfreiheitsstrafe
§ 88a IRG
Voraussetzungen der Zulässigkeit
- Inhalt
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- und nach deutschem Recht nicht mit Strafe bedroht ist;2.die betroffene Person zu der der Anordnung
- unter Vorlage der in § 88b genannten Unterlagen darum ersucht hat und2.auch nach deutschem Recht
- beiderseitige Strafbarkeit nicht zu prüfen ist, wenn die dem Ersuchen zugrunde liegende Tat nach dem Recht
- ;hrungsangelegenheiten auch zulässig ist, wenn das deutsche Recht keine gleichartigen Steuern oder
- ;hrungsbestimmungen enthält wie das Recht des ersuchenden Mitgliedstaates.(2) Die Vollstreckung einer nach Absatz