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§ 18 SchRG
- Inhalt
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- worden ist, so hat dieser auf Verlangen sein Recht eintragen zu lassen.
- (1) Steht der Inhalt des Schiffsregisters, soweit er das Eigentum, eine Schiffshypothek, ein Recht
- Abs. 1 Satz 2 genannten Art betrifft, mit der wirklichen Rechtslage nicht im Einklang, so kann der
- , dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen oder durch die Eintragung einer nicht bestehenden
- Schiffsregisters von dem verlangen, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird.(2) Kann das
OLG Karlsruhe - 1 AK 102/11
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 25.03.2013
- Inhalt
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- unzulässig, wenn die Verfolgung nach deutschem Recht verjährt ist. Hiervon ist vorliegend auszugehen, da
- Übereinkommens ausdrücklich in Art. 31 Abs.1 lit.e RbEuHb genannt ist. Gleiches gilt auch für Art. IV des
- 32, 221) und ein Fall, in welchen Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht
- Auslieferungshindernisses aufgrund Eintritts der Verfolgungsverjährung allein nach deutschem Recht. Tenor 1. Die
- begangen haben soll, so dass sie sich auch nach deutschem Recht strafbar gemacht haben könnte und daher für
OLG Celle - 14 U 196/01
Oberlandesgericht Celle vom 21.03.2002
- Inhalt
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- ) aufgesessen war. Auch wenn die Beklagte zu 3 mit einer versuchten Ausweichbewegung nach rechts nicht
- Oberlandesgericht ############## und ####### für Recht erkannt: Die Berufung der Klägerin gegen das
- € hinaus gegangen ist. Im Hinblick auf die Berufungsangriffe gilt folgendes: Die Klägerin kann von
- rechts begrenzenden durchgezogenen Linie. Angesichts der Breite des Lkw der Klägerin, der ja zudem
- auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine
Cornelia Hinderks
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- Organisationen
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- Mitglied im BDÜ, Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer
BGH - 3 StR 339/99
Bundesgerichtshof vom 09.08.2000
- Inhalt
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- es am Tatort an der Ausführung des Diebstahls unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 339/99 vom 9. August 2000 in der Strafsache
- Bundesanwaltschaft, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: 1
- Bande war es, den Kraftfahrzeugmarkt in Polen mit Ersatzteilen zu beliefern, die sie sich dadurch
- in einem Waldversteck ausschlachtete. Der Angeklagte lebte als einziges Mitglied der im übrigen aus
FG Düsseldorf - 11 K 3234/03 BG
Finanzgericht Düsseldorf vom 23.05.2005
- Inhalt
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- Erbbauberechtigte mit der Zahlung des Erbbauzinses i. H. v. mindestens einem Jahresbetrag in Rückstand ist oder das
- Jahresfrist mit einer Frist von 18 Monaten kündigt. Der Pächter hat das Recht die Pachtzeit zwei Mal um je
- R 276/81, BFHE 141, 498, BStBl. II 1984, 820). Voraussetzung ist jedoch, dass der Besitz in
- , ist in der Regel dem Käufer zuzurechnen. Zwar wird im Allgemeinen - wie oben bereits dargelegt - der
- . II 1986, 128), was sie im Streitfall nicht hat. 43Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b GrStG ist
BAG - 3 AZR 92/11
Bundesarbeitsgericht vom 13.11.2012
- Inhalt
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- Entscheidung des Arbeitsgerichts zu Recht zurückgewiesen. 13I. Die Klage ist zulässig. 141. Die
- erfüllt und deshalb bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand treten kann. Damit ist
- ist begründet. Der Versorgungsfall kann im Falle des Klägers bereits mit Vollendung des 60
- § 26 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d Anhang II TR-DPG zu Recht dahingehend ausgelegt, dass der Versorgungsfall
- Buchst. d Anhang II der „Tarifregelung für die Beschäftigten der Deutschen Postgewerkschaft“ mit
Anordnung einer Zollprüfung bei mittelbar an der Einfuhr Beteiligten
martina heck vom 22.04.2014
- Inhalt
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- mit Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin im Sinne dieser Vorschrift mittelbar an den
- Prüfungsanlass reicht dafür aus, dass nach der Lebenserfahrung für die Nutzung solcher Rechte ein Entgelt
- Recht auf Einsicht in die Prüfungsakten hat. Wie dem Bundesfinanzhof überdies ebenfalls aus den
- Einfuhrgeschäfts erforderlichen Angaben zu ermitteln. “Mittelbar beteiligt” in diesem Sinne ist dabei ein
- Vereinbarungen mit dem Exporteur (oder einem zwischengeschalteten Dritten) verpflichtet ist, für die
OLG Köln - 6 U 84/06
Oberlandesgericht Köln vom 01.12.2006
- Inhalt
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- Widerklage der Beklagten zu Recht abgewiesen hat. A 78Die Widerklage ist auch unter Berücksichtigung des
- Berufung ist zulässig und hat insoweit auch in der Sache Erfolg, als die Beklagte antragsgemäß
- . Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht
- beizumessen ist und dass deshalb bei Übereinstimmung der Zeichen in dem jeweils prägenden
- ausgeglichen. Das weitere Wortelement "DE" ist nicht beschreibend, weil der Verkehr es auch im
OLG Düsseldorf - 24 U 185/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 13.12.2007
- Inhalt
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- Rechtsstreits ist. 21 2. Zu Recht hat das Landgericht auch einen Verfügungsgrund angenommen. Zwar birgt die
- Entscheidung des Berufungsgerichts im Urteilsverfahren auch zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung
- des Landgerichts ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen. 3Die Berufung hat in
- Recht hat das Landgericht dem Antrag auf Erlass der von der Verfügungsklägerin begehrten
- /Emmerich, BGB (2006), § 535 Rdnr. 35). a) 10Wie das Landgericht zu Recht angenommen hat, gebraucht die
BGH - VIII ZR 378/04
Bundesgerichtshof vom 22.06.2005
- Inhalt
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- Grundbuchs erfolgendes Geschäft vereitelt. II. Die Revision ist begründet. Die Revision rügt zu Recht, daß
- Rechts wegen Tatbestand: Der Kläger begehrt von der Beklagten zu 1 Miete bzw. Nutzungsentschädigung in
- Hermanns für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil der Zivilkammer 67 des
- desselben. Der Beklagte zu 2 schenkte sein mit zwei Gebäuden bebautes Anwesen in B. , S. Straße , mit
- gekündigt. Aus § 152 Abs. 1 ZVG habe er das Recht, eine Kündigung des Mietvertrags auszusprechen
BGH - XII ZR 168/04
Bundesgerichtshof vom 24.01.2007
- Inhalt
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- Ausführungen halten der rechtlichen Nachprüfung stand. 101. Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen
- anderen Gerichtsstand begründet ist, hat das Landgericht die Berufung zu Recht zurückgewiesen. Hahne
- Richterin Dr. Hahne, die Richter Sprick, Fuchs, Dr. Ahlt und die Richterin Dr. Vézina für Recht
- . Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben. Mit der vom Landgericht zugelassenen Revision
- § 29 ZPO nicht begründet ist. 11a) Der Erfüllungsort im Sinne von § 29 ZPO bestimmt sich nach
OLG Koblenz - 2 Ss 184/10
Oberlandesgericht Koblenz vom 03.11.2010
- Inhalt
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- Angeklagte Revision eingelegt, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend macht und
- eigenen Anstrengungen unternommen, reicht für sich nicht aus. Vielmehr ist darzulegen, dass und
- die Aufhebung der Entscheidung beantragt. II. Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache einen
- Nachprüfung, ob das Landgericht den Angeklagten zu Recht der Verletzung der Unterhaltspflicht schuldig
- zweiten Ehefrau, mit der er im November 2007 die Ehe geschlossen hatte, unterhaltspflichtig war
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 A 4352/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.09.2002
- Inhalt
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- - Kosten in Höhe von 29.519,56 DM für die im Zusammenhang mit dem Hilfefall M. C. in der Zeit vom 31
- Vollzeitpflege seines Kindes in einer anderen Familie ersetzt. 69Das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts
- verbleibt insbesondere das Recht, Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII in Anspruch zu nehmen, bei dem
- Erziehungsverantwortlichen. Soll auch dieses Recht übergehen, ist es erforderlich, eine
- herbeizuführen. Ist dem Sorgeberechtigten das Recht auf Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung nicht entzogen
Verjährung von Ordnungswidrigkeiten
Rechtsanwalt Thomas Brunow vom 11.04.2011
- Inhalt
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- eigentlich erfüllen müsste, zu Recht mit Hinweis auf die eingetretene Verjährung die Leistung verweigern
- selbst zu tragen hat. Verjährungsfristen Im Bereich des OWi-Rechts beginnt die Verjährung gemäß
- ein Firmenwagen der GmbH, in der unser Mandant der Geschäftsführer ist, am 25.04.2010 die zulässige
- Ortsgeschwindigkeit um 27 km/h. Im Zuge der Ermittlungen telefonierte unser Mandant mit der
- abgetan, dass sich unser Mandant am 30.06.2010 telefonisch mit der Polizei in Verbindung gesetzt hätte