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BGH - IX ZB 91/06

Bundesgerichtshof vom 25.08.2008
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 91/06 vom 12. Juni 2008 in dem Insolvenzverfahren Der IX
  • Schlechterstellung der Gläubiger wahrscheinlich ist. (BGH, Beschl. v. 5. April 2006 - IX ZB 50/05, ZInsO 2006, 547
  • Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des
  • Gefährdung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger reicht nicht aus, um zu einer Versagung der
  • grundsätzlicher Bedeutung, zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Hubert Mayer

Schule
  • Fernuniversität Hagen Recht stud. iur. (LLB Abschluss wohl im WS 2010/11)
Netzwerk
  • LinkedIn: http://www.linkedin.com/in/hubertmayer

OLG Frankfurt - 16 U 195/03

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 07.06.2004
Inhalt
  • in der ... Straße, und im Übrigen nicht gegen die hintere rechte Tür des A B, sondern auf dessen
  • vor 15 Uhr mit seinem PKW im Bereich einer Kreuzung in O1-O2 mit dem bei der Beklagten zu 2
  • „gesamten Front“ seines Wagens in die „rechte Tür“ des Wagens des Beklagten zu 1) hineingefahren, weil
  • ...-Stoßfängers“ festgestellt, die nahe legt, daß der C ... mit der Frontpartei gegen die „hintere rechte Ecke
  • möglich gehalten hat, mit geringer Differenzgeschwindigkeit gegen die rechte hintere Stoßstangenkante

BGH - IX ZR 152/04

Bundesgerichtshof vom 13.07.2006
Inhalt
  • Recht ist allerdings das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Zulässigkeit und die Wirkung
  • der geltend gemachten Aufrechnung nach deutschem Recht zu beurteilen ist und dass für die Frage
  • RV schweizerischem Recht unterliegt, ist die Frage der Wirksamkeit der erklärten Aufrechnung nach
  • - IX ZR 32/93, NJW 1994, 1413, 1416, insoweit in BGHZ 124, 237 nicht abgedruckt). Bei der mit der Klage
  • gesamte Kaufvertragsverhältnis, deutschem Recht unterworfen ist. 10b) Aus dem Vorbringen der Beklagten

BSG - B 11 AL 47/07 R

Bundessozialgericht vom 18.12.2008
Inhalt
  • Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung nach deutschem Recht auf. Mit der vom LSG
  • Neuntes Buch (SGB IX). Der 1969 geborene Kläger ist ausgebildeter Schreiner und war zuletzt bis
  • nach dem schweizerischen bürgerlichen Recht geführt werde. Denn die Vorsorgeeinrichtung sei Träger
  • Klägerin die Verletzung materiellen Rechts. SG Dessau - S 7 AL 78/04 - LSG Sachsen-Anhalt - L 2 AL 169
  • zugelassenen Revision rügt der Kläger eine Verletzung materiellen Rechts. Er macht insbesondere geltend, das

BGH zu den Voraussetzungen einer Markenverletzung bei Klangmarken

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.02.2019
Inhalt
  • -Software mit der Bezeichnung "Commit CRM" an IT-Dienstleistungsunternehmen. CRM ist die Abkürzung für
  •            Die Beklagte ist ein Unternehmen mit Sitz in Israel, das über seine Homepage "www.c. .com" weltweit
  • zu bringen und/oder das Zeichen in der Werbung zu benutzen.        Mit dem Klageantrag II hat die
  • das Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen für Waren
  • - wenn auch nicht hohe - Ähnlichkeit in schriftbildlicher und klanglicher Hinsicht, ist im Ergebnis

OneNote Notizen und Outlook Aufgaben

Harold Treysse vom 16.02.2016
Inhalt
  • , dass OneNote in Verbindung mit Outlook ein unschlagbares Team darstellt. Sie erinnern sich
  • ? Ansonsten ist hier der Link zu dem Artikel. Vorab, dieses nachfolgende Beispiel ist mit OneNote und
  • zuweisen. OneNote sorgt dafür, dass diese Aufgabe immer synchron mit Outlook ist.  
  • Abschnitt“ umbenennen (rechte Maustaste / umbenennen). Für jedes Meeting legen Sie sich eine neue Seite
  • oben). Wählen Sie den kleinen Pfeil unten rechts aus dem Symbol und aus der Auswahlliste

OLG Celle - Not 3/04

Oberlandesgericht Celle vom 01.03.2004
Inhalt
  • Disziplinarmaßnahme, um ihn auch in Zukunft dazu anzuhalten, seine Amtstätigkeiten im Einklang mit Recht und Gesetz
  • Person mit, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, weil dessen Rechte oder Pflichten durch den
  • . beruflich verbunden. Der Notar ist disziplinarrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten. 1. Mit
  • einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist nämlich seines Vaters - mitgewirkt, was nach
  • Billigung des Verhaltens, das im Widerspruch zum geltenden Recht steht, ausgehen durfte. Aus den

BVerwG - 10 C 11.12

Bundesverwaltungsgericht vom 29.11.2012
Inhalt
  • führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist
  • . Mit dem in der Mongolei lebenden Vater der Klägerin war die Mutter nicht verheiratet. 3 Im Mai 2008
  • fehle im mongolischen Recht die Rechtsgrundlage. Eine Härte nach § 32 Abs. 4 AufenthG liege nicht
  • nunmehr in Trier. II 10 Die Revision der Klägerin ist zulässig und begründet. Zwar hat das
  • Aufenthaltserlaubnis besitzen. 14 1.1 Zu Recht ist das Berufungsgericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die

VG Neustadt - 4 K 571/08.NW

Verwaltungsgericht Neustadt vom 04.09.2008
Inhalt
  • überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonst wie in seinem Inhalt
  • Verzicht auf seine materiellen subjektivöffentlichen Rechte). 2.1. Es ist in der Rechtsprechung allgemein
  • Beigeladenen. Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks mit der FlurNr. 1982/6 in der Gemarkung H…………, M
  • , verzichten. Jedenfalls verstößt ein Nachbar gegen den auch im öffentlichen Recht geltenden und auch das
  • Fall ist, sondern begibt sich eines Rechts aus seinem Grundstück, dem aber keinerlei dingliche Wirkung

LSG Hamburg - L 3 B 60/05 ER SO

Landessozialgericht Hamburg vom 05.04.2005
Inhalt
  • seit dem 23. März 2005 auch Arbeitslosengeld II erhält, ist im Beschwerdeverfahren jedenfalls der
  • Erwerbsfähiger in eigener Person oder als Angehöriger dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II ist
  • zu Recht unter Hinweis darauf abgelehnt, dass derartige Leistungen nicht erhält, wer als
  • (vgl. Voelzke in Hauck/Noftz, SGB XII, § 21, Rdnr. 4, 7) ist. Eine nachträgliche Gewährung von
  • Leistungen nach dem SGB II für diesen Zeitraum ist nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens

BVerwG - 7 C 1.11

Bundesverwaltungsgericht vom 22.03.2012
Inhalt
  • ausdrücklich enthalten (UA S. 46). 36 b) Nicht mit revisiblem Recht vereinbar ist auch die Annahme des
  • Beklagte und die Beigeladene verweisen in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass der
  • Absturz eines Airbus A 380 erst recht sehr unwahrscheinlich sei. Das gilt umso mehr im Hinblick darauf
  • Überzeugungsbildung, das dem materiellen Recht zuzuordnen ist, verfehlt. Die Beweislast für das Vorliegen der
  • Schutz individueller Rechte eines in der Nähe des Zwischenlagers wohnenden Drittbetroffenen gegen

OVG Nordrhein-Westfalen - 20 B 960/97.AK

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 24.04.1998
Inhalt
  • verfestigte Positionen, insbesondere Eigentums- oder eigentumsgleiche (dingliche) Rechte sowie das Recht
  • Belastungssituation dringt nicht durch. In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, daß die im Gesetz
  • Antragstellerin zu betrachten, aber nicht als Recht (im Sinne einer ungeachtet gegenläufiger
  • Gegenstand der Plangenehmigung geworden sind, Rechte der Antragstellerin im Sinne des § 8 Abs. 2
  • beeinträchtigte Rechte sind nicht ersichtlich -, weil der durch sie ermöglichte Luftverkehr sie mit

OLG Frankfurt - s OWi 366/08

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.08.2008
Inhalt
  • OWiG) reicht auch ohne konkrete Verweisung dann aus, wenn eine Verwechselung ausgeschlossen ist und
  • verhängt. Hiergegen wendet sich der Betroffene mit der Rüge formellen und sachlichen Rechts. Die
  • Feststellungen reicht es ebenfalls in der Regel aus, auf die in der Akte befindlichen Lichtbilder gemäß § 267
  • der mit einer automatischen Ampelanlage geregelten Kreuzung A in Richtung B. Zu diesem Zeitpunkt
  • der Kreuzung dokumentieren. In diesen Fällen ist dem Rechtsmittelgericht eine ausreichende Prüfung

SozG Leipzig - S 19 AS 324/05

Sozialgericht Leipzig vom 14.11.2006
Inhalt
  • zB Waibel, Die Anspruchsgrundlage im SGB II, NZS, 2005, 512, 516 (IV. Rechte und Pflichten im
  • Einkommens des Klägers. Dieses Begehren ist weder mit dem geltenden Gesetz noch Recht vereinbar. Zwischen
  • Begriffe "in eheähnlicher Gemein-schaft lebt" im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 b) SGB II. Mit
  • Gemeinschaft im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist
  • , in den jeweiligen Rechtsgebieten vom zuständigen (Leistungs-) Träger ihre Rechte geltend zu machen