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BAG - 1 ABR 75/11
Bundesarbeitsgericht vom 05.03.2013
- Inhalt
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- . Juni 2003 - I ZR 269/00 - zu II 1 a der Gründe, NJW 2003, 3058). Das Gericht ist an die im Vorprozess
- arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist ein Beteiligter antragsbefugt, wenn er eigene Rechte geltend
- vorträgt, Träger des streitbefangenen Rechts zu sein. Ausnahmen gelten im Fall einer zulässigen
- Rechtsposition betroffen sein kann. Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend
- Demografieanalyse in den Betrieben und die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen. 3Die PGM schloss mit
OLG Frankfurt - 4 UF 38/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.12.2002
- Inhalt
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- Anerkenntnisse auf ein Verschulden im Sinne des chilenischen Rechts bei einer der Parteien verbunden ist. Sie
- anzuwendenden chilenischem Recht eine Scheidung nicht möglich sei, mit Schriftsatz vom 21.06.1996 den Antrag
- chilenische Recht diese nicht vorsehe. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung habe sich dann die Frage
- fiktiv in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird. Somit ist der Betrag mit dem für das
- diese mit Hilfe des aktuellen Rentenwerts (ARW) nach § 1587a III, IV BGB in eine Rente der gesetzlichen
LSG Nordrhein-Westfalen - L 19 B 82/05 AS ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2005
- Inhalt
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- erforderlich ist. Ein bloßer Verdacht genügt auch im Hinblick auf den nicht unerheblichen Eingriff in die
- Rechte des Leistungsbeziehers nicht (Radüge in Hauck-Noftz, SGB III, Stand September 2005, § 331 Rdnr. 9
- hat (Beschluss vom 06.10.2005), ist unbegründet. Hierbei lässt der Senat die in Rechtsprechung und
- Abs. 2 Satz SGB II i.V.m. 331 SGB III auch bei anfänglich rechtswidrigen Bescheiden möglich ist. Denn
- ). Ein entsprechender Kenntnisstand ist nicht stets mit dem Zugang der Mitteilung eines Dritten
BGH - VIII ZR 344/04
Bundesgerichtshof vom 24.11.2004
- Inhalt
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- . Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO mit
- . Leimert, Wiechers und Dr. Wolst für Recht erkannt: Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das
- Mietvertrag über eine im Eigentum des Klägers stehende Wohnung in W. . Der Vertrag lautet
- ) gemäß nachfolgender Vereinbarung. Mir ist bekannt, daß ich mit der Unterschrift der Anlage das
- . straße in W. bezog sich bisher auf eine Grundmiete von DM 738,00, zuzüglich Nebenkosten. Mit
BGH - I ZR 190/02
Bundesgerichtshof vom 21.04.2005
- Inhalt
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- . Ullmann und die Richter Prof. Dr. Bornkamm, Pokrant, Dr. Büscher und Dr. Bergmann für Recht erkannt: Die
- , 1166 - Optometrische Leistungen II). Nach Zurückverweisung hat die Klägerin mit ihrem Hauptantrag
- Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, daß die Klägerin von der Beklagten nicht verlangen kann, die
- Tonometrie und die Perimetrie nur mit den in den Hilfsanträgen zu 2 bis 5 umschriebenen Hinweisen
- Anträgen zu 2 bis 5 verlangten Hinweise ausgeschlossen ist, sondern insoweit bereits die im Antrag zu 6
BGH - VIII ZR 131/08
Bundesgerichtshof vom 06.10.2004
- Inhalt
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- . Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Beklagte ist Mieterin einer Eigentumswohnung der Klägerin in einem
- ist. Das Berufungsgericht hat der Klägerin zu Recht einen Anspruch auf Zahlung der rückständigen
- vertraglich etwas anderes vereinbart ist, in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der
- Dr. Frellesen, die Richterinnen Hermanns und Dr. Hessel sowie den Richter Dr. Achilles für Recht
- mit 61 dB zwar die Trittschall-Anforderungen der im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden
Art 17 BGBEG
Besondere Scheidungsfolgen; Entscheidung durch Gericht
- Inhalt
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- anzuwendenden Recht.(2) Eine Ehe kann im Inland nur durch ein Gericht geschieden werden.(3) Der
- ; er ist nur durchzuführen, wenn danach deutsches Recht anzuwenden ist und ihn das Recht eines der
- nach deutschem Recht durchzuführen, wenn einer der Ehegatten in der Ehezeit ein Anrecht bei
- Versorgungsausgleich unterliegt dem nach der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 auf die Scheidung anzuwendenden Recht
- Scheidungsantrags angehören. Im Übrigen ist der Versorgungsausgleich auf Antrag eines Ehegatten
BGH - XI ZR 28/12
Bundesgerichtshof vom 01.10.2013
- Inhalt
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- in den Zusammenhang mit vorangehender, im Einzelnen genannter Korrespondenz gestellt ist, und
- im Namen der Klägerin und in deren Vertretung abgegeben habe. Denn der Minister habe mit dem
- Recht zum Selbsteintritt sei durch die Ermächtigung in § 5 Abs. 4 (richtig § 4 Abs. 2 Satz 3) des
- der vorliegende Rechtsstreit, in dem die Klage bereits im Jahr 2007 erhoben worden ist, von der
- . Grüneberg, Maihold und die Richterin Dr. Menges für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin
OLG Köln - 19 U 163/95
Oberlandesgericht Köln vom 29.03.1996
- Inhalt
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- Forderung zu. Diese ist mit dem Tode der Erblasserin unmittelbar auf die Klägerin übergegangen, ohne in
- Rechte aus deren Konten, darunter dem Sparkonto Nr. ..., erwerben sollte, ohne daß sie in den Nachlaß
- fielen (§ 331 BGB). Das ist unstreitig, so daß es nicht darauf ankommt, daß in dem verwendeten
- Nr. ... statt ... trägt. In dem Schreiben der Bank an die Klägerin vom 5.9.1991 (Bl. 15 d.A.) ist
- . Abgesehen davon steht das Recht an der Urkunde gemäß § 952 BGB dem Gläubiger der verbrieften
HessVGH - 2 TG 1355/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 25.05.1987
- Inhalt
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- sind nur in genau bezeichneten Fällen - z.B. §§ 50 Abs. 2 Satz 4, 62 Abs. 2 und 4 HGO - eigene Rechte
- kann grundsätzlich auch im Kommunalverfassungsstreitverfahren erlassen werden. Auch ist die
- ergibt sich, daß jedenfalls die gesetzliche Regelung den Fraktionen kein eigenes Recht einräumt, sonst
- ." gestellt worden. Im vorliegenden Verfahren hat darüber hinaus die Fraktionsvorsitzende in dieser Funktion
- , HGO, § 50, Anm. III). Es trägt mit dazu bei, eine sachgerechte Mitarbeit in der Gemeindevertretung zu
§ 52 BImSchG
Überwachung
- Inhalt
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- einsetzen. Sie haben Genehmigungen im Sinne des § 4 regelmäßig zu überprüfen
- zu bringen. Eine Überprüfung im Sinne von Satz 2 wird in jedem Fall vorgenommen, wenn 1
- ausreichend ist und deshalb die in der Genehmigung festgelegten Begrenzungen der Emissionen überpr
- , soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.(4) Kosten, die durch Prüfungen im
- Absatz 1, § 111 Absatz 5 in Verbindung mit § 105 Absatz 1 sowie § 116 Absatz 1 der
BVerfG - 2 BvQ 17/02
Bundesverfassungsgericht vom 10.06.2002
- Inhalt
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- -Wolff gemäß § 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 93d Abs. 2 Satz 1 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung
- gekommen. Für seine diesbezügliche Beanstandung beruft er sich auf sein Recht aus Art. 17 GG. Der
- Verfassungsbruch des Bundesratspräsidenten werde das Ansehen Deutschlands im In- und Ausland, aber
- Sicherungsfunktion ist im Rahmen eines Verfassungsbeschwerde-Verfahrens kein Raum für den Erlass einer
- einstweiligen Anordnung, wenn davon auszugehen ist, dass eine in dieser Sache noch zu erhebende
BAG - 9 AZR 374/12
Bundesarbeitsgericht vom 15.10.2013
- Inhalt
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- Arbeitnehmer von der Durchsetzung bestehender Rechte abgehalten wird. In der Gefahr, dass er wegen
- zulässige Revision der Beklagten ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat die Beklagte im
- Ergebnis zu Recht verurteilt, dem Urlaubskonto des Klägers vier Urlaubstage aus dem Jahr 2011
- gutzuschreiben und damit nachträglich zu gewähren. 11I. Die Klage ist zulässig. Der Kläger verlangt in Form der
- Rahmenvereinbarung zu kürzen. Die Kürzungsregelung hält einer Kontrolle nach dem Recht der Allgemeinen
LSG Niedersachsen-Bremen - L 1 R 13/06
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 25.01.2007
- Inhalt
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- Technologie der Polymere in I.). Der Kläger arbeitete im Sprengstoffwerk J. vor allem mit 2 Chemie
- -Ingenieuren zusammen, im Chemiekombinat L. vor allem mit mehreren Diplom-Ingenieuren. Nach seinem Übertritt in
- Diplom-Chemiker erst recht, in die AV-techInt aufgenommen zu werden, wenn dies schon für Chemie
- Zugehörigkeit zur AV-techInt zu verpflichten. Erst recht kam eine Entscheidung über die in diesem
- des in das Bundesrecht inkorporierten DDR-Rechts und die umfängliche Rechtsprechung des BSG
BGH - V ZR 275/04
Bundesgerichtshof vom 16.11.2004
- Inhalt
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- Recht in den Blick zu nehmen (ähnlich Stein/ Jonas/Münzberg, aaO, Rdn. 86). Für den fristgerechten
- . Stresemann sowie die Richter Dr. Czub und Dr. Roth für Recht erkannt: Die Revision gegen das Urteil des 11
- eines vor dem Landgericht im September 2003 geschlossenen Vergleichs, in dem es unter Nr. 4 heißt
- der Frage, wem gegenüber der in einem Prozessvergleich vorbehaltene Widerruf zu erklären ist, kommt
- Prozessvergleichs zu erklären ist, wenn die Parteien hierüber keine Regelung getroffen haben. a) Im Anschuss