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Anlage GlasVAusbV

(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin
Inhalt
  • und Leistung in Stromkreisen zuordnen, messen und ihre Abhängigkeit zueinander berechnen 
  • vor Witterungseinflüssen, Beschädigungen und Diebstahl schützenh)Abstimmungen mit den
  • Strom durchführeng)Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen, Beschädigungen und

Anlage ZweiradAusbV

(zu § 5 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin
Inhalt
  • messen, prüfen und beurteilend)elektrische Verbindungen, Leitungen und Leitungsanschlüsse
  • Sicherungen prüfenf)Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen
  • , messen, Einhaltung von Toleranzen und Passungen prüfenh)Werkstücke mit Winkeln
  • Temperaturen, messen und prüfenj)Prüfergebnisse dokumentieren5k)Funktion von Schutz- und
  • Potenzialausgleichsleitern prüfen und beurteilenl)Isolationswiderstände messen und

Anlage HörgAkAusbV 1997

(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum Hörgeräteakustiker/zur Hörgeräteakustikerin
Inhalt
  • , Mittelohrimpedanzen messen sowie Gehörgangsrestvolumen und Stapediusreflexschwellen bestimmeni)Vertä
  • messen und dokumentierene)induktive Übertragungseigenschaften von Hörsystemen messen und
  • ;rsystemen messen und dokumentieren18Auswählen und Anpassen von Hörsystemen und Zubehör
  • )elektrische Größen, insbesondere Spannung, Strom und Widerstand, messen 2  g
  • ärm messen und Messungen auswertenc)entsprechend der Lärmsituation über Mö

BGH - I ZR 166/07

Bundesgerichtshof vom 12.11.2009
Inhalt
  • dessen Wissen und Zustimmung auf der Internetseite der Beklagten zu 1 einstellten. Unstreitig war
  • es ausgeführt: 11Die Beklagte zu 1 habe auf ihrer Internetseite ohne Zustimmung des Klägers dessen
  • “ verletzt dessen ausschließliches Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG
  • gefertigten Lichtbilder weder selbst ohne seine Zustimmung von dessen Internetseite heruntergeladen noch
  • deutlich zu machen. Allein die Kenntlichmachung eines fremden Inhalts als solchen schließt dessen

OLG Köln - 2 Wx 81/10

Oberlandesgericht Köln vom 21.07.2010
Inhalt
  • ihrerseits setzte die beiden Kinder des Ehemannes aus dessen erster Ehe zu ihren Erben ein. Dabei handelt es
  • , ersatzweise dessen Abkömmlinge, zu ihren Erben ein. Hinsichtlich dieser Ersatzerbeneinsetzung behielt sie
  • der Grundstücksbeteiligung - aus der Familie des Herrn M. und dessen Arbeitsleistung stammen werde
  • Kinder des Ehemannes aus dessen erster Ehe zu vererbendes Vermögen werde im Wesentlichen aus dieser Ehe
  • Herrn M. aus dessen erster Ehe vorlag, handelt es sich dagegen um einen unbeachtlichen Rechtsirrtum

HessVGH - 12 TG 4149/95

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.02.1996
Inhalt
  • zufolge wohnt der Antragsteller in H zusammen mit seinem Vater, dessen Ehefrau und weiteren zwei Kindern
  • DVAuslG) dessen Berechtigung von Amts wegen zu prüfen und den Aufenthalt erforderlichenfalls zu
  • Antragstellers sich um dessen Wohl allem Anschein nach schon von dessen ersten oder zweiten Lebensjahr
  • an nicht (mehr) gekümmert und die tatsächliche Sorge dessen Vater und Großmutter väterlicherseits
  • . April 1992 über Jahre hin von dessen Aufenthalt im Bundesgebiet unterrichtet war und gleichwohl

BFH - XI R 58/06

Bundesfinanzhof vom 14.05.2008
Inhalt
  • Mitgliedstaat, dessen Steuerverwaltung ihm die Bescheinigung ausgestellt hat, steuerpflichtig und ansässig ist
  • das "Zuwasserlassen" des Schiffes in S stattfinden. Das Schiff, dessen Bugkabine zum Büro ausgebaut
  • worden. Nur das ausstellende Land und dessen Behörden hätten tatsächlich die Möglichkeit, in ihrem
  • grundsätzlich die Vermutung, dass der Betreffende nicht nur in dem Mitgliedstaat, dessen Steuerverwaltung ihm
  • an der wirtschaftlichen Realität des Sitzes, dessen Anschrift in dieser Bescheinigung angegeben ist

HessVGH - 12 UE 3026/86

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 12.03.1990
Inhalt
  • . April 1984 wies der Landrat des W-kreises in F -- nachdem der Kläger und dessen Ehefrau mit Schreiben
  • . 14 Mit Gerichtsbescheid vom 2. Oktober 1986 -- vor dessen Erlaß die Beteiligten gehört wurden -- hob
  • Gerichts in E. ergebe, aufgrund dessen er am 21. Januar 1986 durch das Amtsgericht ... wegen des
  • Gesichtspunkte nicht vorzunehmen, sondern es sind die Wertordnung des Grundgesetzes und dessen
  • (vgl. OVG Hamburg, a.a.O.). 34 Ungeachtet dessen ist jedoch -- wie der Kläger zu Recht geltend macht

LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 VG 6/98

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 23.06.2003
Inhalt
  • am 20. April 1991 zugrunde, über dessen Hergang im Einzelnen divergierende Schil-derungen des
  • hinein erfolgt sei. Dessen ungeachtet sei aber jedenfalls E. anschließend in das Zimmer eingedrungen und
  • Schädigers, sondern e-benso gut auf einem Unglücksfall aus Anlass von dessen Verfolgung beruhen könne. Die
  • , rechtswidrigen, tätlichen Angriffs gegen seine oder eine an-dere Person oder durch dessen rechtmäßige
  • Auseinandersetzung des Berufungsklägers mit Herrn E. und dessen anschließender Verfolgung eingetreten sind

BGH - 1 StR 200/01

Bundesgerichtshof vom 25.10.2001
Inhalt
  • erklärt, daß er am Vorabend der Tat mit dem Opfer in dessen Wohnung den Geschlechtsverkehr ausgeübt
  • Opfer in dessen Wohnung abholen. Tatsächlich hatte er die Reise indes nicht vor. Diese Verabredung hat
  • gekommen – wurde ihm zunächst sein Fingerabdruck vorgehalten. Für dessen Zustandekommen hatte er keine
  • sich schon vor der Tat ein Alibi zurechtgelegt habe. Er habe Fo. und dessen Mutter die Verabredung
  • Angeklagte bei seiner Planung angenommen habe – der noch schlafende Fo. und dessen Mutter, die üblicherweise

OLG Brandenburg - 11 U 48/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 02.03.2006
Inhalt
  • dessen Haftpflichtversicherer an einer außergerichtlichen Einigung der Parteien. 5Schließlich hat der
  • Verfahren des ersten Rechtszuges leidet an einem wesentlichen Mangel, aufgrund dessen in erheblichem Umfang
  • Landgericht hat einen wesentlichen Teil des Streitstoffs unberücksichtigt gelassen und infolge dessen
  • Verhalten der Prozessparteien im Umgang sowohl mit dem jeweiligen Vertragspartner als auch dessen
  • machen, § 242 BGB, wie noch auszuführen sein wird. 44 Angesichts dessen muss nicht abschließend

OLG Köln - 19 U 138/98

Oberlandesgericht Köln vom 22.10.1999
Inhalt
  • Beklagten für dessen Bustouristikunternehmen mit Mietkaufvertrag vom 29./30. November 1995 einen
  • 29.07.1998, auf dessen Inhalt wegen sämtlicher Einzelheiten Bezug genommen wird, hat das
  • Mietkaufvertrages arglistig getäuscht hat, indem der Zeuge S., dessen Handeln sich die Klägerin
  • dessen Täuschungshandlung zurechnen lassen muss. Denn zwischen der Klägerin und dem Zeugen S. bestand
  • Zeugen B. während dessen Vertragslaufzeit mit der Klägerin Ansprechpartner für alles war, was den

BGH - X ZR 179/02

Bundesgerichtshof vom 22.08.1996
Inhalt
  • Klägerin sind eingetragene Inhaber des deutschen Patents 37 10 648, dessen Anspruch 1 (ohne
  • ) das zweite optische Gerät weist einen Kupplungsgrundkörper, längs dessen Außenumfang angeordnete
  • , dann aber von einem anderen Unternehmen hergestelltes Videokamerasystem, dessen Kamerakopf ein
  • dessen Heranziehung die Beklagten Einwände nicht erheben, ist ganz in wirtschaftlichem Sinne zu
  • in dessen Ausbieten derart geschehen, daß Interessenten Gebote auf Überlassung abgeben können (vgl

BGH - I ZR 22/06

Bundesgerichtshof vom 24.04.2008
Inhalt
  • zählt auch der Landesverband Niedersachsen (nachfolgend: Landesverband). Dessen Mitgliederversammlung
  • „Haus & Grund Hannover“ und nach dessen Austritt aus dem Landesverband ihre Firma und den Domainnamen
  • . Schutzwirkung für einen neuen Namen könne zwar grundsätzlich auch schon vor dessen Eintragung in das
  • Wortfolge „Haus & Grund“ aber nicht konkret dessen satzungsgemäße Aufgaben. Es kommt hinzu, dass die
  • & Grund Hannover“ auf dessen Namensrecht berufen könne mit der Folge, dass sie dieses dem Kläger in

BGH - § 202a StGB schützt den E-Mail-Account auch vor dem Zugriff durch den System-Administrator

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
Inhalt
  • . kennen, als er im März 2006 dessen sexuelle Dienstleistungen als „Callboy“ in Anspruch nahm. In der
  • in die Gruppe „E. D. S.“ eingetragene Benutzerprofil „p. “, dessen Kennwort unter den
  • Administratoren unter dem Blick des jeweiligen Ministeriumsbediensteten nach dessen Anmeldung mit
  • seinem Kennwort im System entweder mit ihm vor Ort oder durch „Fernaufschalten“ auf dessen
  • diese für 600 bzw. später 400 Euro an B. oder dessen Mitarbeiterin. Der Angeklagte H. ging dabei wie