Suche nach "essen"
Ergebnisse 26599
Seite 781 von 1774
Anlage GlasVAusbV
(zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum
Glasveredler/zur Glasveredlerin
- Inhalt
-
- und Leistung in Stromkreisen zuordnen, messen und ihre Abhängigkeit zueinander berechnen
- vor Witterungseinflüssen, Beschädigungen und Diebstahl schützenh)Abstimmungen mit den
- Strom durchführeng)Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen, Beschädigungen und
Anlage ZweiradAusbV
(zu § 5 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin
- Inhalt
-
- messen, prüfen und beurteilend)elektrische Verbindungen, Leitungen und Leitungsanschlüsse
- Sicherungen prüfenf)Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen
- , messen, Einhaltung von Toleranzen und Passungen prüfenh)Werkstücke mit Winkeln
- Temperaturen, messen und prüfenj)Prüfergebnisse dokumentieren5k)Funktion von Schutz- und
- Potenzialausgleichsleitern prüfen und beurteilenl)Isolationswiderstände messen und
Anlage HörgAkAusbV 1997
(zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung zum
Hörgeräteakustiker/zur Hörgeräteakustikerin
- Inhalt
-
- , Mittelohrimpedanzen messen sowie Gehörgangsrestvolumen und Stapediusreflexschwellen bestimmeni)Vertä
- messen und dokumentierene)induktive Übertragungseigenschaften von Hörsystemen messen und
- ;rsystemen messen und dokumentieren18Auswählen und Anpassen von Hörsystemen und Zubehör
- )elektrische Größen, insbesondere Spannung, Strom und Widerstand, messen 2 g
- ärm messen und Messungen auswertenc)entsprechend der Lärmsituation über Mö
BGH - I ZR 166/07
Bundesgerichtshof vom 12.11.2009
- Inhalt
-
- dessen Wissen und Zustimmung auf der Internetseite der Beklagten zu 1 einstellten. Unstreitig war
- es ausgeführt: 11Die Beklagte zu 1 habe auf ihrer Internetseite ohne Zustimmung des Klägers dessen
- “ verletzt dessen ausschließliches Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG
- gefertigten Lichtbilder weder selbst ohne seine Zustimmung von dessen Internetseite heruntergeladen noch
- deutlich zu machen. Allein die Kenntlichmachung eines fremden Inhalts als solchen schließt dessen
OLG Köln - 2 Wx 81/10
Oberlandesgericht Köln vom 21.07.2010
- Inhalt
-
- ihrerseits setzte die beiden Kinder des Ehemannes aus dessen erster Ehe zu ihren Erben ein. Dabei handelt es
- , ersatzweise dessen Abkömmlinge, zu ihren Erben ein. Hinsichtlich dieser Ersatzerbeneinsetzung behielt sie
- der Grundstücksbeteiligung - aus der Familie des Herrn M. und dessen Arbeitsleistung stammen werde
- Kinder des Ehemannes aus dessen erster Ehe zu vererbendes Vermögen werde im Wesentlichen aus dieser Ehe
- Herrn M. aus dessen erster Ehe vorlag, handelt es sich dagegen um einen unbeachtlichen Rechtsirrtum
HessVGH - 12 TG 4149/95
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 20.02.1996
- Inhalt
-
- zufolge wohnt der Antragsteller in H zusammen mit seinem Vater, dessen Ehefrau und weiteren zwei Kindern
- DVAuslG) dessen Berechtigung von Amts wegen zu prüfen und den Aufenthalt erforderlichenfalls zu
- Antragstellers sich um dessen Wohl allem Anschein nach schon von dessen ersten oder zweiten Lebensjahr
- an nicht (mehr) gekümmert und die tatsächliche Sorge dessen Vater und Großmutter väterlicherseits
- . April 1992 über Jahre hin von dessen Aufenthalt im Bundesgebiet unterrichtet war und gleichwohl
BFH - XI R 58/06
Bundesfinanzhof vom 14.05.2008
- Inhalt
-
- Mitgliedstaat, dessen Steuerverwaltung ihm die Bescheinigung ausgestellt hat, steuerpflichtig und ansässig ist
- das "Zuwasserlassen" des Schiffes in S stattfinden. Das Schiff, dessen Bugkabine zum Büro ausgebaut
- worden. Nur das ausstellende Land und dessen Behörden hätten tatsächlich die Möglichkeit, in ihrem
- grundsätzlich die Vermutung, dass der Betreffende nicht nur in dem Mitgliedstaat, dessen Steuerverwaltung ihm
- an der wirtschaftlichen Realität des Sitzes, dessen Anschrift in dieser Bescheinigung angegeben ist
HessVGH - 12 UE 3026/86
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 12.03.1990
- Inhalt
-
- . April 1984 wies der Landrat des W-kreises in F -- nachdem der Kläger und dessen Ehefrau mit Schreiben
- . 14 Mit Gerichtsbescheid vom 2. Oktober 1986 -- vor dessen Erlaß die Beteiligten gehört wurden -- hob
- Gerichts in E. ergebe, aufgrund dessen er am 21. Januar 1986 durch das Amtsgericht ... wegen des
- Gesichtspunkte nicht vorzunehmen, sondern es sind die Wertordnung des Grundgesetzes und dessen
- (vgl. OVG Hamburg, a.a.O.). 34 Ungeachtet dessen ist jedoch -- wie der Kläger zu Recht geltend macht
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 VG 6/98
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 23.06.2003
- Inhalt
-
- am 20. April 1991 zugrunde, über dessen Hergang im Einzelnen divergierende Schil-derungen des
- hinein erfolgt sei. Dessen ungeachtet sei aber jedenfalls E. anschließend in das Zimmer eingedrungen und
- Schädigers, sondern e-benso gut auf einem Unglücksfall aus Anlass von dessen Verfolgung beruhen könne. Die
- , rechtswidrigen, tätlichen Angriffs gegen seine oder eine an-dere Person oder durch dessen rechtmäßige
- Auseinandersetzung des Berufungsklägers mit Herrn E. und dessen anschließender Verfolgung eingetreten sind
BGH - 1 StR 200/01
Bundesgerichtshof vom 25.10.2001
- Inhalt
-
- erklärt, daß er am Vorabend der Tat mit dem Opfer in dessen Wohnung den Geschlechtsverkehr ausgeübt
- Opfer in dessen Wohnung abholen. Tatsächlich hatte er die Reise indes nicht vor. Diese Verabredung hat
- gekommen – wurde ihm zunächst sein Fingerabdruck vorgehalten. Für dessen Zustandekommen hatte er keine
- sich schon vor der Tat ein Alibi zurechtgelegt habe. Er habe Fo. und dessen Mutter die Verabredung
- Angeklagte bei seiner Planung angenommen habe – der noch schlafende Fo. und dessen Mutter, die üblicherweise
OLG Brandenburg - 11 U 48/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 02.03.2006
- Inhalt
-
- dessen Haftpflichtversicherer an einer außergerichtlichen Einigung der Parteien. 5Schließlich hat der
- Verfahren des ersten Rechtszuges leidet an einem wesentlichen Mangel, aufgrund dessen in erheblichem Umfang
- Landgericht hat einen wesentlichen Teil des Streitstoffs unberücksichtigt gelassen und infolge dessen
- Verhalten der Prozessparteien im Umgang sowohl mit dem jeweiligen Vertragspartner als auch dessen
- machen, § 242 BGB, wie noch auszuführen sein wird. 44 Angesichts dessen muss nicht abschließend
OLG Köln - 19 U 138/98
Oberlandesgericht Köln vom 22.10.1999
- Inhalt
-
- Beklagten für dessen Bustouristikunternehmen mit Mietkaufvertrag vom 29./30. November 1995 einen
- 29.07.1998, auf dessen Inhalt wegen sämtlicher Einzelheiten Bezug genommen wird, hat das
- Mietkaufvertrages arglistig getäuscht hat, indem der Zeuge S., dessen Handeln sich die Klägerin
- dessen Täuschungshandlung zurechnen lassen muss. Denn zwischen der Klägerin und dem Zeugen S. bestand
- Zeugen B. während dessen Vertragslaufzeit mit der Klägerin Ansprechpartner für alles war, was den
BGH - X ZR 179/02
Bundesgerichtshof vom 22.08.1996
- Inhalt
-
- Klägerin sind eingetragene Inhaber des deutschen Patents 37 10 648, dessen Anspruch 1 (ohne
- ) das zweite optische Gerät weist einen Kupplungsgrundkörper, längs dessen Außenumfang angeordnete
- , dann aber von einem anderen Unternehmen hergestelltes Videokamerasystem, dessen Kamerakopf ein
- dessen Heranziehung die Beklagten Einwände nicht erheben, ist ganz in wirtschaftlichem Sinne zu
- in dessen Ausbieten derart geschehen, daß Interessenten Gebote auf Überlassung abgeben können (vgl
BGH - I ZR 22/06
Bundesgerichtshof vom 24.04.2008
- Inhalt
-
- zählt auch der Landesverband Niedersachsen (nachfolgend: Landesverband). Dessen Mitgliederversammlung
- „Haus & Grund Hannover“ und nach dessen Austritt aus dem Landesverband ihre Firma und den Domainnamen
- . Schutzwirkung für einen neuen Namen könne zwar grundsätzlich auch schon vor dessen Eintragung in das
- Wortfolge „Haus & Grund“ aber nicht konkret dessen satzungsgemäße Aufgaben. Es kommt hinzu, dass die
- & Grund Hannover“ auf dessen Namensrecht berufen könne mit der Folge, dass sie dieses dem Kläger in
BGH - § 202a StGB schützt den E-Mail-Account auch vor dem Zugriff durch den System-Administrator
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 05.01.2021
- Inhalt
-
- . kennen, als er im März 2006 dessen sexuelle Dienstleistungen als „Callboy“ in Anspruch nahm. In der
- in die Gruppe „E. D. S.“ eingetragene Benutzerprofil „p. “, dessen Kennwort unter den
- Administratoren unter dem Blick des jeweiligen Ministeriumsbediensteten nach dessen Anmeldung mit
- seinem Kennwort im System entweder mit ihm vor Ort oder durch „Fernaufschalten“ auf dessen
- diese für 600 bzw. später 400 Euro an B. oder dessen Mitarbeiterin. Der Angeklagte H. ging dabei wie