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BGH - VIII ZR 321/03
Bundesgerichtshof vom 30.06.2004
- Inhalt
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- jeweils in einem Vertragsstaat des Übereinkommens haben (Art. 1 Abs. 1 Buchst. a CISG). Zu Recht ist es
- und die Richter Dr. Beyer, Wiechers, Dr. Wolst sowie die Richterin Hermanns für Recht erkannt: Auf die
- nach Grund und Höhe anerkannt, jedoch in Höhe der Klageforderung mit einer Schadensersatzforderung
- . Mit Einschreiben vom 26. März 2001 rügte die Beklagte der Klägerin gegenüber, das im September 2000
- in einer Testzeitschrift bekommen. Auch mit ihrer Abnehmerin habe sie die Lieferung unbestrahlter
OLG Hamm - 2 Ws 25/09
Oberlandesgericht Hamm vom 10.02.2009
- Inhalt
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- in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, wegen versuchten Betruges in 7 Fällen
- , davon in 5 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, und wegen vorsätzlichen
- fristgemäß erhobene sofortige Beschwerde ist zulässig, kann in der Sache aber keinen Erfolg haben. 11Die
- Staatsanwaltschaft hat die Unterbrechung der Strafvollstreckung zu Recht abgelehnt. Das Landgericht
- Bochum hat die Einwendungen des Beschwerdeführers zu Recht zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung der
BGH - II ZR 16/04
Bundesgerichtshof vom 14.11.2005
- Inhalt
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- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 16/04 Verkündet am: 14. November 2005
- Caliebe für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Teilurteil des 2. Zivilsenats des
- Klägers ist, da der Beklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung im Revisionsverhandlungstermin nicht
- Rechtsstreit in der Revisionsinstanz nicht endentscheidungsreif ist (§ 563 Abs. 3 ZPO), ist die Sache an
- , auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts
BGH - VIII ZR 230/06
Bundesgerichtshof vom 11.07.2007
- Inhalt
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- für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 62 des Landgerichts
- Mietverhältnis zum 31. Januar 2006 wirksam gekündigt. II. 6Diese Ausführungen halten im Ergebnis der
- hat (Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 155/04, NJW 2005, 1572, unter II 2 a aa), ist § 565 Abs. 2
- BGB ist in der bis zum 1. September 2001 geltenden Fassung vorliegend anzuwenden, weil das
- tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin war Mieterin, die Beklagten waren Vermieter einer
Wie gründe ich einen Verein?
Max Rand vom 28.01.2013
- Inhalt
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- Rechtsform gewählt werden kann. Das ist aber selten der Fall, da das deutsche Recht eine Reihe von
- Mitglieder meistens persönlich, wenn auch in verschiedenen Umfang. a) Hauptzweck: Gemeinnützig >
- (anders: GbR) Der e.V. ist eine grundsätzlich demokratische Organisationform mit gleichen Rechten
- Bürgerlichen Rechts (GbR) Hier haften die Mitglieder allerdings persönlich. c) Selten: der nicht
- ; Idealverein: der eingetragene Verein (e.V) Der Idealverein ist ein Verein, dessen Zweck nicht auf
BGH - VIII ZR 104/09
Bundesgerichtshof vom 17.02.2010
- Inhalt
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- Klägerin ist seit 1959 Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das die Beklagten im Jahr 1997
- . Milger und Dr. Fetzer sowie den Richter Dr. Bünger für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen
- aber nach einem Mieterwechsel in dieser Wohnung zunächst nicht weiter. Mit Schreiben vom 16. Oktober
- die unzureichende Lärm- und Schalldämmung in der darüber liegenden Wohnung beeinträchtigt. Der im
- Leistung gerichteten Erfüllungsanspruch handele. Mit dem Begriff "gewähren" in § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB
BSG - 4 RS 5/07
Bundessozialgericht vom 16.08.2006
- Inhalt
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- benannten § 154 Abs 3 Satz 1 Nr 2 Halbsatz 2 SGB VI zu entnehmen sein soll. Erst recht ist in der
- Gericht oder dem sein Recht im Gesetz suchenden Bürger ermöglichte, aus ihm zu erkennen, welche
- zu Recht nicht umstritten ist - nach den das BSG bindenden tatsächlichen Feststellungen des LSG
- EinigVtr verwies, verweist das neue Recht erstmals in einem Zwischenschritt auf § 84a Satz 1 BVG nF
- , dies aber nur in dessen Neufassung durch Art 1 SER/DbAG-ÄndG. Dadurch wird, anders als nach altem Recht
§ 11 EntschG
Bewirtschaftung des Entschädigungsfonds
- Inhalt
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- einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen
- Rechts zu entrichten, finden die allgemein für Bundesbehörden geltenden Vorschriften
- (1) Die Einnahmen und Ausgaben des Entschädigungsfonds werden für jedes Rechnungsjahr in
- Jahresrechnung für den Entschädigungsfonds auf und fügt sie als Anhang der Haushaltsrechnung
- des Bundes bei. Die Jahresrechnung muss in übersichtlicher Weise den Bestand des Sondervermö
§ 104 BHO
Prüfung der juristischen Personen des privaten Rechts
- Inhalt
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- Bundesrechnungshof eine Prüfung durch ihn vereinbart ist oder 4.sie nicht Unternehmen sind und in ihrer
- Satzung mit Zustimmung des Bundesrechnungshofes eine Prüfung durch ihn vorgesehen ist. (2
- Gewinn eines Unternehmens, an dem er nicht beteiligt ist, mehr als der vierte Teil zu, so prüft der
- Personen des privaten Rechts, wenn 1.sie auf Grund eines Gesetzes vom Bund Zuschüsse erhalten
- (1) Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der juristischen
§ 2 GeoZG
Anwendungsbereich
- Inhalt
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- Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798; 1995 II S. 602) auch im Bereich der
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts.(2) Natürliche und juristische Personen des
- Geodatendienste, die sich auf Daten beziehen, die in den Geodaten enthalten sind, auf die dieses
§ 2 HwO
- Inhalt
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- und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in denen Waren zum Absatz an
- Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig
- bewirkt werden, 2.für handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Versorgungs- oder sonstigen
- Betrieb der in Nummer 1 bezeichneten öffentlich-rechtlichen Stellen verbunden sind, 3.für
- handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Unternehmen eines zulassungspflichtigen Handwerks, der
LG Köln - 23 O 154/09
Landgericht Köln vom 07.10.2009
- Inhalt
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- beantragt, 10die Klage abzuweisen. 1112Die Beklagte ist der Auffassung, der Rücktritt sei zu Recht
- unwirksam. Es ist bereits fraglich, ob die hier in Rede stehenden, im erfragten Zeitraum bei dem Kläger am
- ist. In diesem Sinne ist die Klage begründet. Der zwischen den Parteien geschlossene
- , § 19 ff. VVG n.F.. Der Rücktritt ist unwirksam. 16Gemäß § 19 II VVG n.F., der gemäß Art. 1 EGGVG
- Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen, § 19 III 2
BGH - III ZR 225/05
Bundesgerichtshof vom 23.08.2005
- Inhalt
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- Berufungsurteil ist gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufzuheben, da es, wie die Beschwerde mit Recht rügt
- Klaganspruchs ist dann schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz
- geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden
- . 1Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes, eines Rechtsanwalts, von dem
- Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben. II. 5Das
OLG Saarbrücken - 1 W 198/05
Saarländisches Oberlandesgericht vom 16.08.2005
- Inhalt
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- ist daher gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Das Landgericht hat zu Recht festgestellt, dass die
- Gaststätte als Speiselokal mit gehobenem Ambiente erst recht nicht erwartet werden konnte. Sie hat diese
- Abs. 1 BGB. Das Landgericht ist nach alledem zu Recht davon ausgegangen, dass das Klagebegehren
- jedoch in der Sache der Erfolg versagt bleiben, da die mit ihm angefochtene Entscheidung des
- ist daher in der Weise zu treffen, dass grundsätzlich der Partei die Kosten aufzuerlegen sind, die sie
BVerfG - 2 BvR 290/08
Bundesverfassungsgericht vom 18.11.2008
- Inhalt
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- 17. Januar 2008 - 38 C 449/07 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht
- Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 290/08 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
- dem Kläger des Ausgangsverfahrens mit Mahnbescheid auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 328
- . 3 Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer mit Urteil vom 17. Januar 2008 - 38 C 449/07 - im
- Stellung genommen. II. 8 Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig und offensichtlich begründet. Das