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BGH - VIII ZR 321/03

Bundesgerichtshof vom 30.06.2004
Inhalt
  • jeweils in einem Vertragsstaat des Übereinkommens haben (Art. 1 Abs. 1 Buchst. a CISG). Zu Recht ist es
  • und die Richter Dr. Beyer, Wiechers, Dr. Wolst sowie die Richterin Hermanns für Recht erkannt: Auf die
  • nach Grund und Höhe anerkannt, jedoch in Höhe der Klageforderung mit einer Schadensersatzforderung
  • . Mit Einschreiben vom 26. März 2001 rügte die Beklagte der Klägerin gegenüber, das im September 2000
  • in einer Testzeitschrift bekommen. Auch mit ihrer Abnehmerin habe sie die Lieferung unbestrahlter

OLG Hamm - 2 Ws 25/09

Oberlandesgericht Hamm vom 10.02.2009
Inhalt
  • in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, wegen versuchten Betruges in 7 Fällen
  • , davon in 5 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, und wegen vorsätzlichen
  • fristgemäß erhobene sofortige Beschwerde ist zulässig, kann in der Sache aber keinen Erfolg haben. 11Die
  • Staatsanwaltschaft hat die Unterbrechung der Strafvollstreckung zu Recht abgelehnt. Das Landgericht
  • Bochum hat die Einwendungen des Beschwerdeführers zu Recht zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung der

BGH - II ZR 16/04

Bundesgerichtshof vom 14.11.2005
Inhalt
  • BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 16/04 Verkündet am: 14. November 2005
  • Caliebe für Recht erkannt: Auf die Revision des Klägers wird das Teilurteil des 2. Zivilsenats des
  • Klägers ist, da der Beklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung im Revisionsverhandlungstermin nicht
  • Rechtsstreit in der Revisionsinstanz nicht endentscheidungsreif ist (§ 563 Abs. 3 ZPO), ist die Sache an
  • , auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts

BGH - VIII ZR 230/06

Bundesgerichtshof vom 11.07.2007
Inhalt
  • für Recht erkannt: Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 62 des Landgerichts
  • Mietverhältnis zum 31. Januar 2006 wirksam gekündigt. II. 6Diese Ausführungen halten im Ergebnis der
  • hat (Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 155/04, NJW 2005, 1572, unter II 2 a aa), ist § 565 Abs. 2
  • BGB ist in der bis zum 1. September 2001 geltenden Fassung vorliegend anzuwenden, weil das
  • tragen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin war Mieterin, die Beklagten waren Vermieter einer

Wie gründe ich einen Verein?

Max Rand vom 28.01.2013
Inhalt
  • Rechtsform gewählt werden kann. Das ist aber selten der Fall, da  das deutsche Recht eine Reihe von
  • Mitglieder meistens persönlich, wenn auch in verschiedenen Umfang. a) Hauptzweck: Gemeinnützig &gt
  • (anders: GbR) Der e.V. ist eine grundsätzlich demokratische Organisationform mit gleichen Rechten
  • Bürgerlichen Rechts (GbR) Hier haften die Mitglieder allerdings persönlich. c) Selten: der nicht
  • ; Idealverein: der eingetragene Verein (e.V) Der Idealverein ist ein Verein, dessen Zweck nicht auf

BGH - VIII ZR 104/09

Bundesgerichtshof vom 17.02.2010
Inhalt
  • Klägerin ist seit 1959 Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das die Beklagten im Jahr 1997
  • . Milger und Dr. Fetzer sowie den Richter Dr. Bünger für Recht erkannt: Die Revision der Beklagten gegen
  • aber nach einem Mieterwechsel in dieser Wohnung zunächst nicht weiter. Mit Schreiben vom 16. Oktober
  • die unzureichende Lärm- und Schalldämmung in der darüber liegenden Wohnung beeinträchtigt. Der im
  • Leistung gerichteten Erfüllungsanspruch handele. Mit dem Begriff "gewähren" in § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB

BSG - 4 RS 5/07

Bundessozialgericht vom 16.08.2006
Inhalt
  • benannten § 154 Abs 3 Satz 1 Nr 2 Halbsatz 2 SGB VI zu entnehmen sein soll. Erst recht ist in der
  • Gericht oder dem sein Recht im Gesetz suchenden Bürger ermöglichte, aus ihm zu erkennen, welche
  • zu Recht nicht umstritten ist - nach den das BSG bindenden tatsächlichen Feststellungen des LSG
  • EinigVtr verwies, verweist das neue Recht erstmals in einem Zwischenschritt auf § 84a Satz 1 BVG nF
  • , dies aber nur in dessen Neufassung durch Art 1 SER/DbAG-ÄndG. Dadurch wird, anders als nach altem Recht

§ 11 EntschG

Bewirtschaftung des Entschädigungsfonds
Inhalt
  • einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen
  • Rechts zu entrichten, finden die allgemein für Bundesbehörden geltenden Vorschriften
  • (1) Die Einnahmen und Ausgaben des Entschädigungsfonds werden für jedes Rechnungsjahr in
  • Jahresrechnung für den Entschädigungsfonds auf und fügt sie als Anhang der Haushaltsrechnung
  • des Bundes bei. Die Jahresrechnung muss in übersichtlicher Weise den Bestand des Sondervermö

§ 104 BHO

Prüfung der juristischen Personen des privaten Rechts
Inhalt
  • Bundesrechnungshof eine Prüfung durch ihn vereinbart ist oder 4.sie nicht Unternehmen sind und in ihrer
  • Satzung mit Zustimmung des Bundesrechnungshofes eine Prüfung durch ihn vorgesehen ist. (2
  • Gewinn eines Unternehmens, an dem er nicht beteiligt ist, mehr als der vierte Teil zu, so prüft der
  • Personen des privaten Rechts, wenn 1.sie auf Grund eines Gesetzes vom Bund Zuschüsse erhalten
  • (1) Der Bundesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der juristischen

§ 2 GeoZG

Anwendungsbereich
Inhalt
  • Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798; 1995 II S. 602) auch im Bereich der
  • juristischen Personen des öffentlichen Rechts.(2) Natürliche und juristische Personen des
  • Geodatendienste, die sich auf Daten beziehen, die in den Geodaten enthalten sind, auf die dieses

§ 2 HwO

Inhalt
  • und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, in denen Waren zum Absatz an
  • Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig
  • bewirkt werden, 2.für handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Versorgungs- oder sonstigen
  • Betrieb der in Nummer 1 bezeichneten öffentlich-rechtlichen Stellen verbunden sind, 3.für
  • handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Unternehmen eines zulassungspflichtigen Handwerks, der

LG Köln - 23 O 154/09

Landgericht Köln vom 07.10.2009
Inhalt
  • beantragt, 10die Klage abzuweisen. 1112Die Beklagte ist der Auffassung, der Rücktritt sei zu Recht
  • unwirksam. Es ist bereits fraglich, ob die hier in Rede stehenden, im erfragten Zeitraum bei dem Kläger am
  • ist. In diesem Sinne ist die Klage begründet. Der zwischen den Parteien geschlossene
  • , § 19 ff. VVG n.F.. Der Rücktritt ist unwirksam. 16Gemäß § 19 II VVG n.F., der gemäß Art. 1 EGGVG
  • Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen, § 19 III 2

BGH - III ZR 225/05

Bundesgerichtshof vom 23.08.2005
Inhalt
  • Berufungsurteil ist gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufzuheben, da es, wie die Beschwerde mit Recht rügt
  • Klaganspruchs ist dann schlüssig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz
  • geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden
  • . 1Die Klägerin verlangt aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes, eines Rechtsanwalts, von dem
  • Landgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben. II. 5Das

OLG Saarbrücken - 1 W 198/05

Saarländisches Oberlandesgericht vom 16.08.2005
Inhalt
  • ist daher gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig. Das Landgericht hat zu Recht festgestellt, dass die
  • Gaststätte als Speiselokal mit gehobenem Ambiente erst recht nicht erwartet werden konnte. Sie hat diese
  • Abs. 1 BGB. Das Landgericht ist nach alledem zu Recht davon ausgegangen, dass das Klagebegehren
  • jedoch in der Sache der Erfolg versagt bleiben, da die mit ihm angefochtene Entscheidung des
  • ist daher in der Weise zu treffen, dass grundsätzlich der Partei die Kosten aufzuerlegen sind, die sie

BVerfG - 2 BvR 290/08

Bundesverfassungsgericht vom 18.11.2008
Inhalt
  • 17. Januar 2008 - 38 C 449/07 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht
  • Entscheidungen BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 290/08 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über
  • dem Kläger des Ausgangsverfahrens mit Mahnbescheid auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 328
  • . 3 Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer mit Urteil vom 17. Januar 2008 - 38 C 449/07 - im
  • Stellung genommen. II. 8 Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig und offensichtlich begründet. Das