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Die perfide Kommunikation der juristischen „Lebensschützer“ und Abtreibungsgegner
Eva Engelken vom 04.11.2016
- Inhalt
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- . Ein einflussreiches Grüppchen (rechts-)konservativer Juraprofessoren im Verein mit anderen
- deutsche Recht mit seiner Beratungslösung ziemlich weit entfernt, doch eine konservative Strömung
- richten. Dieses Recht wurde auf Verlangen von UNO und WHO 1995 von der Weltbevölkerungskonferenz in
- sogenannte „Lebensrecht des ungeborenen Kindes“ nur deshalb in Stellung, weil sie die Rechte der Frauen
- polnische Abtreibungsrecht praktisch in ein völliges Abtreibungsverbot verwandelt hätte. Davon ist das
§ 10 GBBerG 1993
Ablöserecht
- Inhalt
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- Grundpfandrecht erteilter Brief wird mit dem Zeitpunkt des Erlöschens des Rechts kraftlos. Das
- Rentenschulden und Reallasten entsprechend; anstelle des Nennbetrages tritt der für Rechte dieser
- (1) Eine vor dem 1. Juli 1990 an einem Grundstück in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages
- genannten Gebiet bestellte Hypothek oder Grundschuld mit einem umgerechneten Nennbetrag von nicht
- mehr als 6.000 Euro erlischt, wenn der Eigentümer des Grundstücks eine dem in Euro
OVG Nordrhein-Westfalen - 11 B 2601/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.02.2004
- Inhalt
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- Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht mit der Begründung
- subjektives Recht auf eine Verbindung seines Grundstücks mit dem öffentlichen Wegenetz gewährt
- Widmungszweckes errichtete der Antragsgegner in der Vergangenheit im Mündungsbereich einiger Straßen und Wege
- in besonderem Maße auf den Gebrauch der Straße angewiesen ist. Die Zufahrt bzw. der Zugang zur Straße
- oder die Zweckmäßigkeit der Verkehrsführung in Frage stellen. Denn er ist auf die Geltendmachung
EuGH - C-65/95
Europäischer Gerichtshof vom 17.06.1997
- Inhalt
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- Mitgliedstaat, in dessen Recht ein Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte im allgemeinen und ein anderer
- wird, bei richtiger Auslegung der einschlägigen Vorschriften des nationalen Rechts ein Recht auf
- Frage 1 im Sinne von a zu beantworten ist, mit den zitierten Worten des Artikels 8 der Richtlinie 64
- Maßgabe des Artikels 8 der Richtlinie 64/221 im Lichte der Antwort auf Frage 1 ein Recht auf
- (siehe Urteil Pecastaing, Randnr. 11). 27. In den vorliegenden Rechtssachen sieht das nationale Recht
BSG - S 14 VH 107/99
Bundessozialgericht vom 18.09.2003
- Inhalt
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- verloren. II Die Beschwerde des Klägers ist zulässig. Der Beklagte macht zwar zu Recht geltend, dass der
- Mai 1959 verbüßt hat. Im Sommer 1959 übersiedelte er in die Bundesrepublik Deutschland. Nachdem das
- Satz 1 SGG gestützt werden kann (§160 Abs 2 Nr 3 Halbsatz 2 SGG). Ebenfalls zu Recht weist der Beklagte
- stattgefunden hat oder in der darauf Bezug genommen ist, den Mangel nicht gerügt hat, obwohl sie
- hat sein Recht, den danach vorliegenden Verfahrensmangel zu rügen, auch nicht nach § 202 SGG iVm
Die Debcon blockiert schon seit Stunden das Faxgerät - mal wieder
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 23.08.2019
- Inhalt
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- /0826 AG Gelsenkirchen HRB 12601 Inkassounternehmen eingetragen im Rechts
- verstoßen hat, sind die mit diesem Verfahren verbundenen gesamten Kosten, im Rahmen der sodann anstehenden
- gehen, würde irgendwer zuschlagen. Erst Recht solche Abgemahnten, die fachanwaltlich vertreten sind
- Klagen der Debcon GmbH gegen Mandanten der IT-Kanzlei Gerth hat die Debcon hier, hier und hier verloren
- Aufforderung und Pflicht zur Auskunft nicht zu einem möglichen Täter und/oder Tatverlauf im Rahmen
VerfG Brandenburg - 7 F 257/03
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 19.02.2010
- Inhalt
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- unzulässig das in Art. 52 Abs. 3 LV gewährleistete Recht des Beschwerdeführers auf Gehör noch verletzt sie
- Beschwerdeführers sich in dessen Namen erstmals an das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg mit dem Antrag
- , www.verfassungsgericht.brandenburg.de). II. 3Der Vertreter des Beschwerdeführers hat am 25. Juni 2010 erneut in dessen Namen
- Rechtsanwalt im Sinne von § 19 Abs. 1 VerfGGBbg. Darunter ist – nur – der nach § 12
- Verzichtserklärung habe nach damals geltendem Recht wirksam nur gegenüber dem Senator für Justiz abgegeben
LSG Bayern - L 2 U 234/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 19.11.2003
- Inhalt
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- Zustand nach Arthroskopie mit Knorpelglättung im April 1996 sowie Morbus Sudeck Stadium II bis III
- Kniearthrose rechts und Senk-Spreizfüßen sowie wegen Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule
- behandelt. Der Chirurg Dr. C. äußerte im Bericht vom 09.05.1996, es liege eine Chondromalazie II
- psychosomatische Überlagerung vor. Im Schreiben vom 22.12.1997 äußerte er, er habe in keiner Weise dargelegt
- Behandlung des Kniegelenkes ab Mai 1992 in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall von
VG Berlin - 24 A 273.08
Verwaltungsgericht Berlin vom 13.03.2017
- Inhalt
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- mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere
- nahezu 30 Jahren im Bundesgebiet mit einem verfestigten Aufenthaltsrecht. Er ist sozusagen faktischer
- rechtmäßig in Mehrehe verheirateten Mannes hier mit diesem lebt. Nicht angängig ist es aber, wenn
- Ehemann mit einer seiner Ehefrauen im Bundesgebiet gelebt, steht es ihm daher nicht frei, die Ehefrau in
- eine Zeit lang in ehelicher Gemeinschaft im Bundesgebiet gelebt. Das ist zwischen den Beteiligten
LSG Bayern - 8 AL 122/02
Bayerisches Landessozialgericht vom 17.04.2003
- Inhalt
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- Verfahren gem. § 197a des neuem Rechts - ist in Art. 17 Satz 1 bestimmt, dass Gebühren (gemeint sein
- außer Kraft gesetzt worden ist. Weiter ist es ein allgemein anerkannten Grundsatz, dass neues Recht
- "Streitsachen" nach § 197a SGG geben. Im übrigen ist zu bedenken, dass in Fallgestaltungen der vorliegenden Art
- ausgenommen, da im bezogenen Rechtsstreit weder Kläger noch Beklagte zu den in § 183 SGG genannten
- 25.10.2002 Bezug genommen. Diese setzen sich im wesentlichen mit einem Urteil des BSG (30.01.02
OLG Köln - 6 U 86/08
Oberlandesgericht Köln vom 09.01.2009
- Inhalt
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- habe, die das Recht zur Videozweitverwertung einschlossen, findet in dem von der Beklagten und der
- , BT-Drucks. IV/270, S. 100) sah in dieser Auslegungsregel den bisherigen Rechtszustand abgebildet
- § 31 UrhG-E, BT-Drucks. IV/270, S. 56). 22Dass für Arten der Filmnutzung, mit denen die
- eingeräumt worden sind (BGH, GRUR 1988, 296 [299] – GEMA-Vermutung IV). Sie steht auch im Einklang mit
- sämtliche Rechte an den Filmen auch in Bezug auf damals noch unbekannte Nutzungsarten verfügt. Der Kläger
OLG Oldenburg - Ss 205/07
Oberlandesgericht Oldenburg vom 30.07.2007
- Inhalt
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- wird in Rechtsprechung und Literatur zu Recht allgemein bejaht vgl. etwa OLG Hamburg, NStZ 2001, 655
- , mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt und eine Herabsetzung des Tagessatzes auf 1,30
- Angeklagte ist Asylbewerber. Er lebt in einer Aufnahmestele für Asylbewerber, wo er unentgeltliche
- Unterkunft und Verpflegung sowie ein Taschengeld von 38 € im Monat erhält. Er ist wegen Diebstahls
- vorbestraft. Mit dem angefochtenen Urteil ist er vom Strafrichter des Amtsgerichts Oldenburg wegen
BFH - II R 5/11
Bundesfinanzhof vom 19.06.2013
- Inhalt
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- zusammenfasst) folgt nichts anderes. Zum einen ist darin der hier zu entscheidende Fall, in dem die Rechte aus
- . 2 FGO). Das FG hat zwar zu Recht angenommen, dass die D-LLC in Höhe der Befriedigungsfiktion gemäß
- gedeckt ist, ihm also der Erlös im Verteilungsverfahren zuzuteilen gewesen wäre, gilt er mit dem
- dingliche Recht nur bei dem durch die Vereinbarungstreuhand gebundenen Grundschuldgläubiger eintreten. Im
- Hand des schuldrechtlichen Gläubigers ebenso wie das dingliche Recht aus der Grundschuld im Umfang der
OLG Celle - 4 W 44/10
Oberlandesgericht Celle vom 03.03.2010
- Inhalt
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- Grundstück ist in Abt. II Nr. 2 am 20. Mai 1969 ein Vorkaufsrecht mit folgendem Wortlaut eingetragen
- : Bürgerliches Recht Normen: BGB § 1103, BO § 536 Leitsatz: Wird das Grundstück des Berechtigten geteilt
- Löschungsbewilligung des Eigentümers W. W. vorgelegt und beantragen auf dieser Grundlage die Löschung des in Abt. II
- Beschwerde, der das Grundbuchamt mit Beschluss vom 26. Februar 2010 nicht abgeholfen hat, ist nicht
- Bayerischen Obersten Landesgerichts zwingend und überzeugend ist. Denn im Gegensatz zu den §§ 1025, 1109 BGB
VerfG Brandenburg - 15 UF 93/07
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vom 13.03.2017
- Inhalt
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- keinen Verstoß gegen Art. 52 Absatz 4 Satz 1 LV (Recht auf in zügiges Verfahren) dar. Die Entscheidung
- Beschwerdeführers zu 1) mit seinem Sohn kam, beantragte die Kindesmutter am 12. Februar 2010 im
- Namen des Beschwerdeführers zu 2), im Wege der einstweiligen Anordnung seinen Umgang mit dem
- - und Kindrechte), sowie 52 Absatz 1 Satz 2 (Recht auf den gesetzlichen Richter), Absatz 3 (Gleichheit
- vor dem Gesetz; Recht auf rechtliches Gehör) und Absatz 4 (Recht auf ein faires Verfahren) der