Suche nach "it-recht"
Ergebnisse 37666
Seite 770 von 2512
BPatG - 33 W (pat) 218/00
Bundespatentgericht vom 30.01.2001
- Inhalt
-
- ausgeschlossen ist. Die Markenstelle des Patentamts hat die Anmeldung daher im Ergebnis zu Recht gemäß
- verstehen ist (vgl Pons/Collins 1997, Seite 1795). Das Deutsche Patent- und Markenamt hat insoweit zu Recht
- übersandt. II Die Beschwerde ist nicht begründet. Nach Beurteilung des Senats fehlt der als Marke
- alltäglichen Leben auch ständig dadurch gefestigt und erweitert wird, daß in Deutschland mit offenbar
- Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (st.Rspr. vgl BGH MarkenR 2000, 48
BGH - II ZR 16/09
Bundesgerichtshof vom 09.11.2009
- Inhalt
-
- BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 16/09 vom 9. November 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk
- Erläuterung dieser Rechtsvorschrift keine Verpflichtung. Es reicht aus, wenn die erteilten Hinweise
- Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Die Verfahrensrügen
- : nein BGHZ: nein BGHR: nein BGB § 280 Wird im Anlageprospekt einer Publikums-KG darauf hingewiesen
- Augen führen. BGH, Beschluss vom 9. November 2009 - II ZR 16/09 - OLG Hamm LG Dortmund Der II
OLG Brandenburg - 3 U 148/06
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 30.08.2006
- Inhalt
-
- . 2Er hat geltend gemacht, ein fortbestehendes Recht im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG an dem
- als "ein die Veräußerung hinderndes Recht" beruft. § 57 ZVG lässt den Ersteher in bestehende Miet
- Terminsprotokoll vom 11.04.2007 (Bl. 392 GA). II. 11 Die statthafte und auch im Übrigen zulässige
- Vorausentrichtung oder eine Verrechnung im Sinne des § 57 c Abs. 1 Nr. 1 ZVG aus. Die in § 57 c Abs. 1 Nr. 2 ZVG
- hierfür, die indessen widerlegbar ist (vgl. Holch, in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 95 Rn
OLG Stuttgart - 8 W 116/09
Oberlandesgericht Stuttgart vom 28.04.2009
- Inhalt
-
- 2009, 9; Böhringer, Das neue GmbH-Recht in der Notarpraxis, BWNotZ 2008, 104; Wälzholz, Die Reform des
- : Vertragsgestaltung im GmbH-Recht nach Inkrafttreten des MoMiG; Römermann, Die vereinfachte Gründung mittels
- , vertritt er allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst im eigenen Namen oder
- , NotBZ 2009, 9; Katschinski/Rawert, Vertragsgestaltung im GmbH-Recht nach Inkrafttreten des MoMiG
- Anmeldung beinhaltet folgende Vertretungsregelung: 3 „II. Die Vertretung der Gesellschaft ist allgemein wie
LSG Sachsen - L 2 U 113/00
Sächsisches Landessozialgericht vom 17.12.2001
- Inhalt
-
- Vorgesellschaft, sondern das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) anzuwenden sei. Am
- Beitragsschulden einer Vor- GmbH herangezogen worden ist. Die Klägerin und Herr P ... M ... (im Folgenden: M
- ... GmbH (im Folgenden: GmbH i. G.). Vom Stammkapital in Höhe von 50.000,00 DM übernahmen die Klägerin
- . ihre Geschäftstätigkeit mit Zustimmung der Klägerin auf und beschäftigte in der Folgezeit mehrere
- Arbeitnehmer. Der Antrag auf Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister wurde mit Beschluss
§ 60 GeschmMG 2004
Eingetragene Designs nach dem Erstreckungsgesetz
- Inhalt
-
- in Benutzung genommen hat. Dieser ist befugt, das eingetragene Design im gesamten Bundesgebiet f
- bis zum Inkrafttreten des Erstreckungsgesetzes anzuwendenden Rechtsvorschriften rechtmäßig
- ür den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag und vor dem 1. Juli 1990 rechtmäßig
- in Benutzung genommen hat, kann dieses im gesamten Bundesgebiet weiterbenutzen. Der Inhaber des
- Weiterbenutzung verlangen.(5) Ist eine nach § 4 des Erstreckungsgesetzes in der Fassung vom 31. Mai 2004
§ 60 GeschmMG 2004
Eingetragene Designs nach dem Erstreckungsgesetz
- Inhalt
-
- in Benutzung genommen hat. Dieser ist befugt, das eingetragene Design im gesamten Bundesgebiet f
- bis zum Inkrafttreten des Erstreckungsgesetzes anzuwendenden Rechtsvorschriften rechtmäßig
- ür den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag und vor dem 1. Juli 1990 rechtmäßig
- in Benutzung genommen hat, kann dieses im gesamten Bundesgebiet weiterbenutzen. Der Inhaber des
- Weiterbenutzung verlangen.(5) Ist eine nach § 4 des Erstreckungsgesetzes in der Fassung vom 31. Mai 2004
OLG Karlsruhe - 7 U 248/06
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 27.06.2007
- Inhalt
-
- zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. 5Das Landgericht hat zu Recht sowohl einen Anspruch
- Recht und in der Berufung auch nicht mehr angegriffen feststellt. 72. Dem Kläger steht kein Anspruch
- . §§ 1817 Abs. 1, 1915 Abs. 1, 1960 BGB davon befreit war. 15Zwar ist in dem Beschluss, mit dem die
- bestehend gedachtes oder künftig entstehendes Recht übertragen, belastet, aufgehoben, inhaltlich oder in
- . 61. Die Klage gegen den im Vereinsregister gelöschten Verein ist zulässig, wie das Landgericht zu
Anerkennung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union und in Polen
Rechtsanwalt Alfio Mancani vom 20.07.2015
- Inhalt
-
- eine Maßnahme oder Anordnung, die im Recht des ersuchten Mitgliedstaats nicht bekannt ist, so ist
- Recht mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfalten; Konkurse, Vergleiche und ähnliche Verfahren
- diese Maßnahme oder Anordnung soweit möglich an eine im Recht dieses Mitgliedstaats bekannte Maßnahme
- Gerichtsvollzieher beauftragt die Beträge in polnischer Währung umzurechnen. Die Kosten, die im Zusammenhang mit
- in polnischer Sprache, eine Erklärung, dass der Titel formal rechtskräftig ist und im Herkunftsland
LG Bonn - 32 Qs 5/05
Landgericht Bonn vom 14.01.2005
- Inhalt
-
- /05 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die Beschwerde wird verworfen
- erreichen. II. 7Die gemäß § 46 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 304
- erst recht, weil es sich um eine Ordnungswidrigkeit von großer Gemeinschädlichkeit handele. Derartige
- von anderen Zufahrtswegen gekreuzt wird. Darüber hinaus ist durch das in Rede stehende Fahrverhalten
- Bedeutung, wie sie § 131 b Absatz 1 StPO verlangt, ist nicht gleichzusetzen mit einer "Ordnungswidrigkeit
AG Köln - 136 C 161/04
Amtsgericht Köln vom 24.11.2004
- Inhalt
-
- ist eine Anwaltskanzlei mit Standorten in Köln, Berlin, Frankfurt, Essen 1 und Hamburg, die im Jahre
- 1995 in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gegründet wurde. Namensgeber und
- Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 6.000,00 vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin
- der Bezeichnung "F. Rechtsanwälte" bzw. "F." im Geschäftsverkehr auf. Seit Februar 1999 ist für sie
- Domain www.speditionf.de, unter welcher sie im Internet auftritt. Für sie ist seit dem 01.03.2004 die
Verbraucherschutz durch Notare mit Amtsenthebungsandrohung
Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke vom 20.07.2013
- Inhalt
-
- seiner Rechte in dem Verfahren nicht in der Lage ist, für die Pflicht des Notars, sich ärztlich
- seiner Rechte in dem Verfahren nicht in der Lage ist, für die Pflicht des Notars, sich ärztlich
- 18.07.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.10.2013 in Kraft. § 17 Absatz 2 a Nr. 2 des
- Recht zur Anwendung oder bestehen darüber Zweifel, so soll der Notar die Beteiligten darauf hinweisen
- .(3) Kommt ausländisches Recht zur Anwendung oder bestehen darüber Zweifel, so soll der Notar die
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 3587/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2004
- Inhalt
-
- zulässige Berufung ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat im Ergebnis zu Recht die an die
- zu dem mit Recht so hoch gepriesenen wohltätigen Werke der letztgedachten frommen Stifterin zuerst
- zugelassen und auch im Übrigen zulässig. Sie ist nicht in dem Sinne beschränkt, dass sie lediglich auf eine
- abweisen. Dieses Ergebnis widerspräche der wegen Verletzung der Klägerin in ihrem Recht auf
- Stiftungsträger richten sich nach öffentlichem Recht. 61Die Klägerin ist - auch bezüglich der
Wenn der Angeklagte zur Berufungshauptverhandlung nicht kommt…
Rechtsanwalt Joachim Sokolowski vom 25.03.2014
- Inhalt
-
- /06, Pietiläinen gegen Finnland, in HRRS 2009 Nr. 981). Begründet wird das mit dem Recht auf
- Recht auf Verteidigung gemäß Ar1 6 Abs. 3 lit. c MRK uminterpretiert in ein Recht auf Abwesenheit des
- ) herstellen. Eine schonende Einpassung der Rechtsprechung des EGMR in das innerstaatliche Recht ist
- Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind und die Konvention im Range eines
- eines Vertreters und die anschließende Vertretung] zulässig ist“. Zu Recht weist er überdies darauf
FG Düsseldorf - 14 K 7130/02 E
Finanzgericht Düsseldorf vom 12.06.2003
- Inhalt
-
- . 1 Nr. 2 EStG) rückwirkend verfassungskonform und in Übereinstimmung mit höherrangigem DBA-Recht
- mit DBA- Recht und dem Gleichheitsgrundsatz. Die Änderung der Rechtsprechung zu § 32b Abs. 1 Nr. 3
- sie unmittelbar anwendbares, innerstaatliches Recht geworden seien, den Steuergesetzen vor. Mit
- Recht gelte nur dann nicht, wenn das Gesetz - wie z.B. in § 50 d Abs. 1 Satz 1 EStG geschehen
- habe dieses Recht lediglich formell in das Einkommensteuergesetz übernommen werden sollen, ohne dass