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OLG Hamm - 15 W 444/06
Oberlandesgericht Hamm vom 19.09.2007
- Inhalt
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- dem Erwerber oder einer Drittperson einen sonstigen Gebäudeteil (Kfz- Abstellplatz, Kellerräume
- , Terrassen) oder eine sonstige Grundstücksteilfläche zur ausschließlichen Sondernutzung überlassen
LAG Köln - 7 Sa 863/01
Landesarbeitsgericht Köln vom 27.02.2002
- Inhalt
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- Teil II L II BAT sei auch nicht eine Gleichstellung "sonstiger Angestellter" vorgesehen
- betriebsüblicher Entwicklung wäre sie, die Klägerin, als "sonstige Angestellte" im Sinne der tariflichen
LSG Berlin-Brandenburg - L 4 AL 310/06
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.03.2008
- Inhalt
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- . 1 Nr. 1 SGB III). Schließlich erfüllt die Klägerin auch die sonstigen persönlichen Voraussetzungen
- Fahrkosten und sonstige Aufwendungen in Höhe von 59,50 EUR, d. h. von einem Gesamtbedarf von 566,50
LSG Sachsen-Anhalt - L 5 AS 112/10 B ER
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 30.04.2010
- Inhalt
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- weder zur Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte, ausgenommen
- , Tiefgaragenstellplatz: 30,68 EUR, Heizungs- und Warmwasserkosten: 33,65 EUR sowie sonstige Betriebskosten: 33,65 EUR
BGH - 5 StR 563/13
Bundesgerichtshof vom 11.03.2014
- Inhalt
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- ihrem sonstigen sozialen Nahraum ersichtlich keinen ausreichenden Schutz erfahren und deshalb
- des Gesetzgebers nicht, die Einschränkung des Bundesverfassungsgerichts für sonstige vor
OLG Hamm - 3 U 73/98
Oberlandesgericht Hamm vom 24.02.1999
- Inhalt
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- vorbehaltlich eines Anspruchsübergangs auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstigen Dritten
- Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden. Der Beklagte beantragt
BSG - S 11 Ar 151/97
Bundessozialgericht vom 06.02.2003
- Inhalt
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- Sperrzeit, und zwar wegen des Nichtvorliegens einer besonderen Härte bzw der sonstigen Voraussetzungen des
- können und müssen. Für sonstige wichtige Gründe sind keine Anhaltspunkte vorhanden. Über das Vorliegen
BAG - 4 AZR 187/06
Bundesarbeitsgericht vom 21.02.2007
- Inhalt
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- TdL geltenden Fassung. Außerdem finden die für den Arbeitgeber geltenden sonstigen Tarifverträge
- nicht in VergGr. Ib eingruppiert sein. Dies sieht die Klägerin selbst so. 265. Sonstige Einwände
VG Münster - 5 L 779/06
Verwaltungsgericht Münster vom 24.10.2006
- Inhalt
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- sonstigen Lebensverhältnisse faktisch integriert sind. In diesem Zusammenhang ist darauf
- Aufenthaltsstaat etwa geschaffenen - intensiven - familiären und persönlichen Bindungen und seine sonstige
LSG Hessen - L 6 Kg 1031/96
Hessisches Landessozialgericht vom 11.06.1997
- Inhalt
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- der ihnen zustehenden Ausbildungsvergütung oder mit Einkünften aus einer sonstigen Erwerbstätigkeit
- diesem Sinne, ebenso wie eine sonstige selbständige Tätigkeit. Da die Tochter der Klägerin im Jahre 1994
OLG Frankfurt - 23 U 151/00
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 06.04.2005
- Inhalt
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- sonstiger Weise nach § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB, oder etwa dem Gesichtspunkt des
- Gesellschafter im Hinblick auf dessen Abfindungsanspruch oder sonstige Ansprüche, die mit dem
EuGH - C-45/95
Europäischer Gerichtshof vom 25.06.1997
- Inhalt
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- Steuerbefreiungen Unbeschadet sonstiger Gemeinschaftsvorschriften befreien die Mitgliedstaaten unter den
- Gemeinschaftsrecht 2. Artikel 13 Teil B Buchstabe c der Sechsten Richtlinie lautet: „B. Sonstige
LSG Berlin-Brandenburg - L 2 U 70/98 W
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 11.11.2003
- Inhalt
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- Schichtdienst oder unter sonstigen widrigen Bedingungen ausgeführt werden musste. Derartige Faktoren sind nach
- sonstige berufliche Tätigkeiten mit einem vergleichbaren Belastungsprofil vor Augen, wie sich aus dem
LG Kiel - 7 S 72/08
Landgericht Kiel vom 13.03.2017
- Inhalt
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- dienende Vorschriften in Rede stehen. Die Anwendung sonstiger Normen, die einen anderen Zweck
- sonstige Norm hat der Bundesgerichtshof in der besagten Entscheidung § 1 Abs. 1 S. 1 BadWürttSchlG
BGH - V ZB 103/05
Bundesgerichtshof vom 24.11.2005
- Inhalt
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- des Grundstücks nicht aus dem Kaufvertrag oder aus sonstigen Umständen ergibt. Dabei kann der Wert
- Kaufpreises ohne sonstige Gegenleistung des Verkäufers ist eher die Ausnahme. Davon ausgehend ist es