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Don’t drink and drive
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 21.02.2012
- Inhalt
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- Fahruntüchtigkeit: 1,1 Promille). Die Haftpflichtversicherung durfte in diesem Fall zu Recht den Fahrzeugführer
- IV. Zivilsenats zu bezweifeln. Denn in solchen Fällen ist der Schaden jedenfalls grob fahrlässig
- Mit Urteil vom 11.01.2012 – IV ZR 251/10 – führt der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH
- auf diesen Forderungsgrund beruft (§ 302 Nr. 1 InsO). Der IX. Zivilsenat des BGH hat jedoch mit
- , wenn nicht sogar mit bedingtem Vorsatz verursacht, also ein Unfall billigend in Kauf genommen worden – don’t drink and drive!
BGH - VIII ZR 95/01
Bundesgerichtshof vom 09.10.2002
- Inhalt
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- Rahmenvertrag handelsvertretertypische Rechte und Pflichten übernommen hat und in erheblichem Umfang Aufgaben
- . Leimert, Wiechers und Dr. Wolst für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 14
- ersteren Teil stattgegeben, sie im übrigen aber abgewiesen. Hiergegen hat die Beklagte Berufung mit
- abgewiesen. Mit ihrer Revision verfolgt die Klägerin ihre im zweiten Rechtszug gestellten Anträge
- halten einer rechtlichen Nachprüfung in einem wesentlichen Punkt nicht stand. 1. Mit Erfolg
Update: BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung eines Sharehosting-Dienstes für urheberrechtsverletzende Inhalte vor
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 20.09.2018
- Inhalt
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- Download-Links in sogenannte Linksammlungen im Internet einstellen. Diese werden von Dritten angeboten und
- Vergangenheit in großem Umfang Mitteilungen über die Verfügbarkeit rechtsverletzender Inhalte von im
- unbeschränkten Download-Links aber von Dritten in Link-sammlungen im Internet eingestellt werden, die
- es mit Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG*** vereinbar ist, wenn der Rechtsinhaber gegen einen
- Verletzer im Sinne von Art. 11 Satz 1**** und Art. 13***** der Richtlinie 2004/48/EG anzusehen ist und
EuGH - C-7/98
Europäischer Gerichtshof vom 28.03.2000
- Inhalt
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- Strafgericht, bei dem die öffentliche Klage erhoben ist, soweit dieses Gericht nach seinem Recht über
- angesprochene Recht auf einen Verteidiger ist für die Gestaltung und Durchführung eines fairen Prozesses von
- Prozesses gehört und daß ein Angeklagter dieses Recht nicht bereits dadurch verliert, daß er nicht in
- 1981 in der Rechtssache 157/80, Rinkau, Slg. 1981, 1391, Randnr. 6), gewährleistet das Recht, sich
- ihm vom Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 4. Dezember 1997 vorgelegten Fragen für Recht erkannt
Ein Beißvorfall als solcher genügt in Niedersachsen für die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
martina heck vom 25.09.2015
- Inhalt
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- 14.05.2013 gegen 18.00 Uhr Frau E. F. zweimal in die rechte Hüfte und den rechten Oberschenkel
- ist der konkrete Nachweis einer gesteigerten Aggressivität dagegen nicht erforderlich. In dem
- .“ des Klägers feststellenden Bescheid im Wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, die Prüfung des
- Beklagte sei seiner bestehenden Prüfungspflicht nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen. Dem ist
- NHundG). Wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 18.01.2012 im Einzelnen
BVerwG - 3 B 10.13
Bundesverwaltungsgericht vom 16.07.2013
- Inhalt
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- , zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung sei das Wohnsitzerfordernis im tschechischen Recht noch nicht
- unterlassen und dadurch sein Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt, ist unschlüssig. Zum
- erhebliche Zweifel, ob die Entscheidung des Berufungsgerichts mit dem EU-Recht vereinbar sei, genügt
- wegen Trunkenheit im Verkehr entzogen worden war, wendet sich gegen die Aberkennung des Rechts, von
- Führerschein der Klassen A und B, der später erweitert wurde, ist ein deutscher Wohnsitz eingetragen. Mit
§ 429 FamFG
Ergänzende Vorschriften über die Beschwerde
- Inhalt
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- Recht der Beschwerde steht dem Verfahrenspfleger zu.(4) Befindet sich der Betroffene bereits in einer
- (1) Das Recht der Beschwerde steht der zuständigen Behörde zu.(2) Das Recht der
- Beschwerde steht im Interesse des Betroffenen 1.dessen Ehegatten oder Lebenspartner, wenn die Ehegatten oder
- benannten Person seines Vertrauenszu, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden sind.(3) Das
- abgeschlossenen Einrichtung, kann die Beschwerde auch bei dem Gericht eingelegt werden, in dessen Bezirk die Einrichtung liegt.
VENTURE PLUS 4 FONDS – GERICHT VERURTEILT BERATER
Rechtsanwalt Istvan Cocron vom 10.11.2017
- Inhalt
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- Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG nie gezeichnet.Das Urteil reiht sich ein in die Erfolge die die
- Schadensersatz in Höhe von insgesamt € 18.400,00 nebst Zinsen erwirkt. Im Gegenzug mü
- von weiteren Verpflichtungen, wie beispielsweise Ratenzahlungsverpflichtungen, gerichtet ist. Im
- ;ssen die Anleger lediglich die Rechte aus der jeweiligen Beteiligung an den Berater übertragen
- Gegenzug muss der Anleger lediglich die Rechte aus der Beteiligung übertragen. CLLB Rechtsanw
BGH - III ZR 109/02
Bundesgerichtshof vom 03.07.2003
- Inhalt
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- oder Übertragung sonstiger Rechte, auf Erteilung einer Gutschrift im Bankverkehr und anderes mehr. In
- Schadenshöhe trage die Auskunftsklage nichts bei. Der Kläger ist zumindest im unklaren darüber, in
- deshalb, weil ein Recht zur Verfügung über den Gegenstand mit der Bestellung eines Nießbrauchs
- Geschäft" dar. Denn selbst mit einer Verfügungsbefugnis sei nicht ohne weiteres das Recht verbunden, den
- , mit wessen Geld und in wessen Namen diese erworben worden seien. Sofern im übrigen der Kläger als
BGH - II ZR 222/99
Bundesgerichtshof vom 03.12.2001
- Inhalt
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- Beklagte zu 1 (im folgenden: Beklagter) stand bis Ende 1990 in den Diensten der V. GmbH. Mit ihr schloß er
- BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 222/99 Verkündet am: 17. Dezember 2001 Boppel
- Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des
- Richterin Münke für Recht erkannt: Auf die Revision des Beklagten zu 1 wird das Urteil des 12
- tragen, während die in diesen beiden Instanzen im übrigen angefallenen außergerichtlichen Kosten der
FG Saarland - 1 V 1148/07
Finanzgericht des Saarlandes vom 08.08.2007
- Inhalt
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- in der Lage gewesen wäre (BFH vom 19. Dezember 2002 IV R 37/01, BStBl II 2003, 385, 388 m.w.N
- nimmt (bedingter Vorsatz). Hierbei reicht es aus, wenn der Täter bei einer Parallelwertung in der
- des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH. Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft.
- er mit seiner Familie im wesentlichen gelebt hat, nimmt die Verkürzung von Einkommensteuern
- billigend in Kauf. Tatbestand I. Die am 11. Mai 1940 geborene Antragstellerin, die im elterlichen Betrieb
VG Darmstadt - 3 E 1009/07
Verwaltungsgericht Darmstadt vom 07.08.2008
- Inhalt
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- worden ist. 31 Im Übrigen wird auch nicht die Verletzung fraktionsspezifischer Rechte geltend
- 12.06.2006, in der die Wahl stattfand. 43 Die Wahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin hängt erst recht
- ; dies ist in der Regel nur in Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern und einem kleinem Wohngebiet
- Zusammensetzung der Klägerin eine andere gewesen. 7Das Schreiben trägt im Briefkopf oben rechts ein Logo
- öffentlichen Rechts trifft. Die Maßnahme ist auch auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen
LG Kaiserslautern - 1 S 62/07
Landgericht Kaiserslautern vom 09.10.2007
- Inhalt
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- längerer Zeit gesetzter - Blinker "im Schreck des Augenblicks" übersehen wurde. Erst recht ergibt sich
- Unfallaufnahme festgestellte Blinkerstellung nach rechts in die Betrachtung ein. Ein Schmerzensgeld
- Landgericht Kaiserslautern IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit (…) gegen 1.(…) 2.(…) wegen
- (…) auf die mündliche Verhandlung vom 09. Oktober 2007 für Recht erkannt: I. Auf die Berufung der
- zu 2/3 zur Last. IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. V. Die Revision wird nicht zugelassen
BGH - VI ZR 8/07
Bundesgerichtshof vom 20.11.2007
- Inhalt
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- bejahen sollte, wird es diese Abwägung zu überprüfen haben. In derartigen Fällen ist im Rahmen der
- , sondern einige Meter davor aufgestellt ist. Entscheidend ist, ob das Einfahren in eine andere Straße
- erscheint. Dies ist in der Regel zu bejahen, wenn das Zeichen 326 nicht mehr als 30 m vor der
- Zoll für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des
- ausgeschlossen ist. Problematisch ist, dass für Kraftfahrer in Einmündungs- oder Kreuzungsbereichen je nach
EuGH - C-164/00
Europäischer Gerichtshof vom 04.06.2002
- Inhalt
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- Recht umgesetzt. Die für das Ausgangsverfahren einschlägigen Vorschriften der TUPE, mit denen Artikel
- Kollektivvertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen im gleichen Maße gebunden ist, wie sie in diesem
- : „(1) Die Rechte und Pflichten des Veräußerers aus einem zum Zeitpunkt des Übergangs im Sinne des
- Leistung vor. 29. Angesichts des allgemeinen Zweckes, die Rechte der Arbeitnehmer im Fall des Übergangs
- Vorabentscheidung vorgelegt. 2. Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen Frau Beckmann (im