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OLG Hamm - 15 W 169/06
Oberlandesgericht Hamm vom 23.07.2007
- Inhalt
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- .). Der allgemeine Gleichheitssatz ist aber nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber
- Gebührenschuldner an der Wahrnehmung seiner Rechte hindern könnte. Der Senat hatte in seiner
- konkret glaubhaft machen. 30Dafür reicht allein der nach dem Akteninhalt feststehende Umstand nicht aus
LG Köln - 28 O 685/08
Landgericht Köln vom 12.11.2008
- Inhalt
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- ist. Dies hat zur Folge, dass die bloße Idee, eine allgemeine Vorstellung oder Planung diesen
- untersagen, ihre Kampagne "XXX im All" entsprechend der "XXX-Kampagne" 2008 Anlage 1b rechte Seite wie folgt
- zu begründen. Dazu reicht es nicht aus, dass die Aufmerksamkeit von Teilen des Verkehrs erweckt
LG Duisburg - 4 O 149/02
Landgericht Duisburg vom 07.08.2002
- Inhalt
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- ersichtlich um eine allgemeine Geschäftsbedingung. Denn das Vertragsangebot vom 16.11.1998 ist für eine
- und die Rechte aus der Lebensversicherung an sie abgetreten. Die Firma GmbH löste ein Darlehen des
- , 217 f). Es reicht aus, dass der Geschäftsherr sich das Ergebnis der Tätigkeit des Herrn , nämlich die
LG Bonn - 9 O 323/93
Landgericht Bonn vom 02.05.1994
- Inhalt
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- . Zivilkammer des Landgerichts Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 9 O 323/93 Sachgebiet: Recht (allgemein
- nicht zu erkennen. 58a) Es ist allgemein anerkannt, daß bei den Blutspendern sensible und
- gleiche resistentere Restvirus zurückbleiben kann. Er fordert deshalb zu Recht, daß experimentell belegt
- Kläger in der Zeit seit der Infektion - und erst recht in der Zukunft - überhaupt noch interessiert
- - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: 1. Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem
EuGH - C-312/00 P
Europäischer Gerichtshof vom 10.12.2002
- Inhalt
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- Urteil hat das Gericht für Recht erkannt und entschieden: „1. In der Rechtssache T-79/96 hat die
- und 151 des angefochtenen Urteils zu Recht entschieden hat, dem Urteil T. Port könne nicht entnommen
- erfüllt sind, hat das Gericht zu Recht der Schadensersatzklage gegen die Kommission in der Rechtssache T
- eigenen Kosten im Rechtsmittelverfahren. Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF für Recht erkannt und
- . 43 bis 46), dass es nicht der allgemeine oder einzelfallbezogene Charakter eines Rechtsakts
OLG Düsseldorf - I-16 U 160/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 28.10.2005
- Inhalt
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- unbegründet. Das Landgericht hat zu Recht bereits die Aktivlegitimation des Klägers verneint, weil dieser
- Klage ist unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht bereits die Aktivlegitimation des Klägers
- beruht, dass es - wie bereits aus der bisherigen gerichtlichen Praxis, aber auch aus allgemein
- . Soweit es sich hierbei um abstrakte, also vom Einzelfall unabhängige Umstände handelt, ist erst recht
- Rechte der Verbraucher gehört. An ihn wurden in der Vergangenheit - auch aufgrund einer Initiative
LSG Berlin-Brandenburg - L 30 AL 106/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 17.03.2005
- Inhalt
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- jedoch unbegründet. Das Sozialgericht Potsdam hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Klage gegen den
- Beklagten ist in Form des Änderungsbescheides vom 19. März 2004 rechtmäßig. 27 Die Beklagte hat zu Recht
- . ausführt: 53„…Nach der Rechtsprechung des BSG ist allgemein zu sagen: Offensichtlich unwirtschaftlich
- Bewilligung von Arbeitslosenhilfe für die Zeit vom 27. März 2001 bis 23. Juli 2001 zu Recht ganz
- Maßstab bei der Frage anzulegen, ob Sachen und Rechte unwirtschaftlich verwertet werden können (BSG
LG Bonn - 2 O 7/01
Landgericht Bonn vom 31.05.2007
- Inhalt
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- : § 323 Abs. 1 S. 3 HGB Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Die
- 1998 der J GmbH. Bezüglich letzterem geht der Kläger aus abgetretenem Recht vor. Die Beklagte zu 1
- angefordert". 62Der Kläger geht aus abgetretenem Recht der J GmbH wegen der Prüfung des Jahresabschlusses 1998
- Recht der J GmbH wegen Pflichtverletzung bei der Prüfung des Jahresabschlusses 1998 gemäß § 323 Abs. 1
- Verlust des Eigentums und dinglicher Rechte. Zudem setzt sie voraus, dass ein Dritter vorrangig haftet
Erläuterung: Die neue Datenschutzerklärung von Google
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 10.02.2012
- Inhalt
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- Informationen, um Trends betreffend die allgemeine Nutzung unserer Dienste aufzuzeigen. Sprich: Man
- , aber auch die Einhaltung von Nutzungsbedingungen. Und, man lese genau: Wenn die Rechte, das
- Datenschutzerklärung kann sich von Zeit zu Zeit ändern. Wir werden Ihre Rechte nach dieser
BFH - VI R 60/11
Bundesfinanzhof vom 18.04.2013
- Inhalt
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- Rechtsfrage zuständig geworden ist (allgemeine Auffassung, z.B. BFH-Urteile vom 15. Juni 2010 VIII R 10
- für die Fortbildung des Rechts auf diesem Gebiet und die Sicherung einer einheitlichen
- Rechtsentwicklung und Fortbildung des Rechts deutlich erschwert (vgl. auch Sunder- Plassmann in HHSp, § 11 FGO Rz
FG Düsseldorf - 1 K 4952/02
Finanzgericht Düsseldorf vom 23.07.2004
- Inhalt
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- worden wäre. Das allgemeine Vertrauen, der Steuergesetzgeber werde steuerrechtliche Freiräume für die
- der Landesgesetzgeber die Kirchen ermächtigt, im Rahmen ihres Rechts zur Erhebung von Kirchensteuern
- Rechts erhalten (vgl. Suhrbier-Hahn, Kirchensteuerrecht, S. 10). Zu diesem Zeitpunkt war das von der
LSG Bayern - L 15 SB 171/07
Bayerisches Landessozialgericht vom 11.11.2008
- Inhalt
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- Grundgesetzes (GG) normierte allgemeine Gleichheitssatz gewährleistet innerhalb des § 3 SchwbG nur
- Gliedmaßen" bestehen bei dem Kläger folgende Funktionseinschränkungen: Schultergelenk: rechts links
- ausgeführt, ebenso der Zehengang. Der Einbeinstand wird rechts unsicher ausgeführt, links sicher
OLG Düsseldorf - VI-U (Kart) 2/03
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 26.11.2003
- Inhalt
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- Recht zum Gegenstand eines Ex-ante- Regulierungsverfahrens gemacht worden ist, muss in diesem
- soll jedem Vertragspartner das "Recht zur außerordentlichen/fristlosen Kündigung aus wichtigem
- zufolge im Rechtssinn "allgemeine Netzzugänge" dar (GA 179), ist durch Vernehmung des dazu von ihr
- Beklagte die durch Interconnection-Anschlüsse bereit gestellten Netzzugänge als "allgemeine Netzzugänge
- rechtlich nicht bindend. Bloße Auskünfte einer Verwaltungsbehörde zu Rechts- oder Handhabungsfragen geben
BVerfG - 1 BvR 3217/07
Bundesverfassungsgericht vom 24.06.2014
- Inhalt
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- Gesetz vom 11. Dezember 2013 hat er das Recht, das Vorstandsmitglied für das Ressort Forschung und
- noch Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Ein Recht zur Stellungnahme hat nun der Senat bei der
- kein Recht, die Personen zur Leitung einer wissenschaftlichen Einrichtung ausschließlich selbst zu
- bestimmen (vgl. BVerfGE 111, 333 ). Doch ist das Recht eines plural zusammengesetzten
- , Das Recht der Hochschulmedizin, 2005, S. 112 ff.). 66 b) Auch das Niedersächsische Hochschulgesetz
VG Düsseldorf - 13 K 5733/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 11.05.2007
- Inhalt
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- Jahr 1998 und damit erst recht in dem hier streitgegenständlichen Zeitraum ab dem 1. Januar 2000 für
- Bundesverfassungsgerichtsentscheidung - zukünftigen Verpflichtung und damit erst recht nicht auf den
- mit dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und generell
- Leistungen für dritte und weitere Kinder von Beamten berücksichtigt. So seien das allgemeine
- Verfassungsverstoßes verpflichtet sei, eine allgemeine rückwirkende Behebung sei mit Blick auf die in