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LAG Hamm - 11 Sa 1469/06
Landesarbeitsgericht Hamm vom 15.03.2007
- Inhalt
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- ). Der Runderlass des Kultusministeriums vom 11.06.1979 verstoße gegen höherrangiges Recht. Die
- vom 11.06.1979 verstießen nicht gegen höherrangiges Recht. Nach ständiger Rechtsprechung des
- unterliegen keiner Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305
OLG Düsseldorf - 85 O 75/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 06.09.2006
- Inhalt
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- Voraussetzungen liegen aber nicht vor. 1.2728Wie das OLG Köln in seinem Verweisungsbeschluss zu Recht
- Regelungszweck muss erst recht dann gelten, wenn der Vertragshändler allein wegen des höheren
- anderen Nachweismöglichkeiten bestehen. Da es sich bei dem Firmenkundenprogramm 2001 um Allgemeine
LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 56/03
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 10.10.2007
- Inhalt
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- hat die Klage im Ergebnis zu Recht angewiesen. Der angefochtene Honorarkürzungsbescheid vom 31
- Beklagte hat die abgegebene Abrechnung des Klägers für das II. Quartal 1996 zu Recht als unrichtig
- sind (Allgemeine Bestimmungen A I S. 1 EBM), können sie im Wege der sachlichrechnerischen
BGH - OF EnVR 8/12
Bundesgerichtshof vom 11.12.2012
- Inhalt
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- 21. Februar 2011 zurückgewiesen worden ist. 61. Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass
- der Auffassung der Rechtsbeschwerde hat das Beschwerdegericht im Ergebnis auch zu Recht das von der
- Gasnetzes, mitwirken muss. 16(1) Weder die allgemeine Vorschrift des § 17 Abs. 1 und 2 EnWG noch die
LSG Bayern - L 13 R 95/10
Bayerisches Landessozialgericht vom 06.10.2010
- Inhalt
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- waren. Entscheidungsgründe: Die zulässige Berufung ist unbegründet. Das SG hat zu Recht die Klage
- Feststellungen von Dr. E. also nicht unter 6 Stunden; eine nach dem seit 1. Januar 2002 gültigen Recht
- haben, 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Teilweise bzw
OLG Köln - 8 U 19/06
Oberlandesgericht Köln vom 08.03.2007
- Inhalt
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- Recht – mit Umsatzsteuer belegt wurden, nachdem das Finanzamt in den Jahren zuvor die
- , qualifiziert der Bundesgerichtshof einen Vertrag, durch den einem Steuerberater allgemein die
- ihm die Diskrepanz der Eingänge erst recht auffallen müssen. Auch wenn der Beklagte 35 keinen Auftrag
- Mandanten in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine
- . Insbesondere reicht hierfür auch nicht die Behauptung aus, wonach Gesellschafterkonten normalerweise
BGH - 5 C 27/85
Bundesgerichtshof vom 24.10.2007
- Inhalt
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- habe insoweit zu Recht auf den Umsatz abgestellt, weil dieser die Zahlungseingänge abbilde, die der
- Beschwerdegericht hat im Ergebnis zu Recht die von der Bundesnetzagentur vorgenommenen Kürzungen des Umlaufvermögens
- einen Verfahrensbeteiligten über die allgemeine Mitwirkungslast hinausgehende Mitwirkungspflichten
- betreffen ansonsten nur die allgemeine Verwaltung seiner Netze. Die aus dem Umlaufvermögen zu bestreitenden
AG Erkelenz - 14 C 131/10
Amtsgericht Erkelenz vom 10.08.2010
- Inhalt
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- Erkenntnisse verzichtet. Doch ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen
- rasantem Tempo auf die rechts neben dem klägerischen Fahrzeug befindliche freie Parklücke zugefahren
- rechts daneben stehenden Fahrzeug gekommen sei. Dem Beklagten zu 1) sei es noch gelungen, an dem
- Parklücke rechts neben dem klägerischen Fahrzeug zu parken, dessen Beifahrertür zu diesem Zeitpunkt
OVG Niedersachsen - 5 LA 260/12
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 05.06.2013
- Inhalt
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- " allgemein auf Dienstposten eingesetzt werden, die ihrer Wertigkeit nach zwischen den
- Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint (Nds
- Rechts- oder Tatsachenfrage gestellt, deren Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der
- Rechtsprechung oder für eine bedeutsame Fortentwicklung des Rechts geboten erscheint, sondern der Sache nach
BAG - 3 AZR 797/07
Bundesarbeitsgericht vom 26.05.2009
- Inhalt
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- Betriebsrente vom 31. August 2000 heißt es ua. wie folgt: „Im übrigen verweisen wir auf das allgemeine
- Personalstelle überreicht wurden.“ 8 Das Allgemeine Hinweisblatt zu Besitzstand I (Allgemeines
- hatte er das „Allgemeine Hinweisblatt zum Besitzstand I“ erhalten, wonach er Arbeitseinkünfte jeglicher
- Kenntnisse zur Wahrung seiner Rechte zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Senat bislang
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 596/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 10.01.2008
- Inhalt
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- allein nach Recht und Gesetz verfahren und nicht in ihnen zurechenbarer Weise Anlass zu
- der Begründung zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass das zwischen den Parteien bestehende
- Beklagte habe dabei auch an das allgemeine Interesse an einer Verwaltung zu denken, deren Beschäftigte
- LAG Mainz 10.01.2008 10 Sa 596/07 fristlose Kündigung wegen rech Aktenzeichen: 10 Sa 596/07 7 Ca
§ 5 KStG 1977
Befreiungen
- Inhalt
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- Rechts, die wie die Berufsverbände allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen ihrer
- .Zusammenschlüsse von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von steuerbefreiten Kö
- ;ffentlichen Rechts errichteten Arbeitsgemeinschaften Medizinischer Dienst der Krankenversicherung im
OLG Düsseldorf - VK 20/07
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 23.01.2008
- Inhalt
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- . 1920Ihr Nachprüfungsantrag sei von der Vergabekammer zu Recht als zulässig und begründet angesehen
- , habe die Vergabekammer zu Recht den Ausschluss von der Wertung angeordnet. Darüber hinaus seien sowohl
- für ausnahmslos alle Behältersysteme zu. Hierbei handelt es sich aber um eine allgemein gehaltene
- Beigeladenen und der Leistung festgestellt werden. Mit Recht hat die Antragsgegnerin von einer
- Vergaberechtsverstoßes, um den Zugang zu einem Nachprüfungsverfahren zu erhalten. Hierfür reicht die völlig vage und
LSG Sachsen - L 1 KA 21/01
Sächsisches Landessozialgericht vom 26.07.2006
- Inhalt
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- , so dürfe ein recht-loser Zustand nicht als Grundlage für die Honorarverteilung in späteren Zeiträumen
- beschränkte Berufung des Klägers ist unbegrün-det. Zu Recht hat das SG insoweit die Klage abgewiesen
- Teilsumme für die vertragsärztli-che Behandlung allgemein entsprechend erhöht wird. Des Weiteren
- . 2 SGB V ein subjektives Recht des einzelnen Vertragsarztes auf höheres Honorar erst dann in
- für deren Erreichung allgemein erforderlichen Punktwert nicht zulässt. Bei der Laborreform zum
FG Düsseldorf - 16 K 2635/07 KE
Finanzgericht Düsseldorf vom 18.09.2008
- Inhalt
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- materiellen Recht. Vor diesem Hintergrund ist die zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ergangene
- steuerliche Bedeutung zukommt, bestimmt sich allein nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht
- voraus. Zur Frage, wann das materielle Recht eine rückwirkende Änderung zulässt, haben sich in der
- eingetretener Umstände ergeben dürfe (vgl. allgemein zu allen Unterfallgruppen etwa RFH-Urteil vom 8. November
- Steuerbescheiden bildet (wohl zu Recht kritisch Schmieszek, in Beermann, Kommentar zur AO, FGO, § 41 AO