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LSG Hamburg - L 6 R 75/06

Landessozialgericht Hamburg vom 27.03.2009
Inhalt
  • Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide sind rechtmäßig, denn
  • 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB
  • VI) erfüllt haben. Auf die allgemeine Wartezeit werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet

LSG Sachsen - L 4 RA 186/99

Sächsisches Landessozialgericht vom 25.04.2001
Inhalt
  • statthafte und zulässige Berufung des Klägers, § 143 SGG, erweist sich als unbegründet. Er hat kein Recht
  • die allgemeine Wartezeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt haben, § 140 SGB VI. Nach
  • festgestellt. Zusammen mit den Jahren 1991 bis 1994 ist damit die allgemeine Wartezeit erfüllt. Die

BFH - X R 22/12

Bundesfinanzhof vom 05.02.2014
Inhalt
  • --wenn auch zur Rechtslage vor 2001-- zu Recht entschieden, die an Sinn und Zweck der § 34 Abs. 3
  • allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und wenn auch nicht zwingend, aber möglich ist (vgl. BFH
  • Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen. 242. Entgegen der Auffassung der Kläger gelten die

OLG Düsseldorf - I-18 U 145/04

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 02.02.2005
Inhalt
  • Berufung der Beklagten bleibt in der Sache erfolglos. Das Landgericht hat der Klägerin zu Recht die von ihr
  • "Bargeld" ebenfalls eine allgemeine 80Geschäftsbedingung der Beklagten, weil sie durch ihre Erläuterungen
  • gegeben hat, dann widerspricht diese Allgemeine Geschäftsbedingung auf dem Aufkleber Ziffer 8.1. der

BSG - S 11 AL 1540/03

Bundessozialgericht vom 28.08.2007
Inhalt
  • 2003 befunden hat, hat das LSG zu Recht auch über den zweiten Bescheid vom 22. April 2003
  • Sozialdatenschutz - (SGB X) unzutreffend bewertet und bei der Beweiswürdigung Denkgesetze und allgemeine
  • Mitteilungspflicht von auf ihren Namen angelegten Sparbüchern als Vermögen. Ein Verstoß gegen allgemeine

LSG Bayern - L 5 RJ 128/01

Bayerisches Landessozialgericht vom 23.09.2003
Inhalt
  • entrichtet hat, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt. Zu Recht ist jedoch die Erfüllung
  • - schäftigung oder Tätigkeit geleistet haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit die allgemeine

BGH - 2 StE 8/96

Bundesgerichtshof vom 20.12.2002
Inhalt
  • beschriebenen Geschehens unberührt. Die Frage, ob der Beschwerdeführer darüber hinaus zu recht wegen
  • § 363 StPO ableiten. Der (allgemeine) Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 5 StPO setzt voraus, daß die
  • Aufrechterhaltung derart dem Gebot der Gerechtigkeit widerspräche, daß das allgemeine Interesse am

LSG Hessen - L 3 U 1236/98

Hessisches Landessozialgericht vom 22.08.2001
Inhalt
  • zu Recht abgelehnt, das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen. Nach den hier noch anzuwendenden
  • auch mit ihm gefahren, um allgemeine Verkaufspraxis zu sammeln, das Gebiet und die Leute kennen zu
  • Agentur aufzumachen und sei mitgefahren, um allgemeine Verkaufspraxis zu sammeln, das Gebiet und die

OLG Celle - 4 W 7/04

Oberlandesgericht Celle vom 14.04.2004
Inhalt
  • : Bürgerliches Recht Normen: WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4, WEG § 27 Abs. 4 Leitsatz: Beschließt die
  • Recht hat das Landgericht angenommen, dass die Antragsgegnerin als frühere Verwalterin der
  • anderen Erwägungen, im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass die Antragsgegnerin hinsichtlich der
  • erst Recht mit besonderer Gründlichkeit die Werthaltigkeit der von dem ehemaligen Beiratsmitglied
  • keine Bedenken hatte, hat das Landgericht doch mit Recht angenommen, dass für die Antragsgegnerin aus

BFH - VIII R 36/04

Bundesfinanzhof vom 28.10.2008
Inhalt
  • -Beschluss vom 23. Januar 2008 XII ZB 155/07, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2008, 583). Konkrete
  • der Klage (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO). Zu Recht geht das FA davon aus, dass sowohl die
  • % für die Kläger, 30 % für die C) ist das FG auch zu Recht davon ausgegangen, dass sowohl die
  • allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (ständige Rechtsprechung, Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6
  • , gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (ständige Rechtsprechung, Gräber/Ruban

BGH - 1 BGs 130/2001

Bundesgerichtshof vom 06.04.2009
Inhalt
  • Bundesgerichtshofs hat den Antrag des früheren Beschuldigten zu Recht auch bezüglich des Beschlusses vom 25
  • ebenfalls zu Recht 8und mit zutreffender Begründung seine Zuständigkeit für die Entscheidung über den
  • Verfassungsschutzbehörden aufgrund der Drohbriefe im Sommer 2001 - in der Sache möglicherweise mit Recht - von einer
  • Problematik der Entschädigung von Zwangsarbeitern und Ähnlichem um eher allgemeine, zur damaligen Zeit
  • durchgeführt wurden, nichts entnehmen, was wesentlich über allgemeine Erkenntnisse über deren

LSG Bayern - L 16 RJ 19/01

Bayerisches Landessozialgericht vom 08.10.2003
Inhalt
  • Verfahrensverletzungen gegeben, es seien die Tatsachen falsch und unvollständig festgestellt und das Recht falsch
  • Versicherten endgültig festgestellt und ihm das Recht auf Invalidenrente, beginnend mit dem 05.03.1998
  • Versicherungsfalls im November 2002 steht aber, wie die Beklagte zu Recht dargelegt hat, ebenfalls
  • haben und 3. vor Entritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Dabei bestimmt
  • aufgrund eines Tatbestand eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (§ 43

OLG Frankfurt - 16 U 182/01

Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.05.2002
Inhalt
  • wieder aufgenommen habe. Dies gilt erst recht für einen Sozialversicherungsträger, weil sich
  • .). Dementsprechend fordert der Kläger gemäß § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB zu Recht Verzugszinsen ab 1. März 2000
  • angesichts der partiellen Strafbewehrtheit seiner Forderungen (§ 266a StGB) die allgemeine Erfahrung
  • Arbeitnehmeranteile, nicht dagegen die Nichtzahlung der Arbeitgeberanteile, strafbar sein lässt, reicht allein

LAG Hessen - 11 Sa 2000/06

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.09.2007
Inhalt
  • Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse auch weder aus dem säkularen Recht, noch aus dem
  • Arbeitsrechtsregelungen. Auch das säkulare Recht enthält dagegen keine Bestimmung, welche die normative
  • , wobei der allgemeine Sprachgebrauch unter Berücksichtigung des vertraglichen Regelungszusammenhangs
  • der Fassung des Diakonischen Werks ist eine aufgrund kirchlichen Rechts (Art. 71 d. Kirchenordnung

VG Münster - 11 K 566/08

Verwaltungsgericht Münster vom 08.04.2009
Inhalt
  • Vorschrift verstößt gegen höherrangiges Recht, weil der weitgehende Ausschluss der Beihilfefähigkeit
  • das 23 grundrechtsgleiche Recht, das diese Verfassungsnorm dem Beamten in Bezug auf die
  • allgemeine Bestimmung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVO zum Tragen kommen. Es ist jedoch gerade Sinn und
  • . Es reicht nicht aus, dass die Einschränkung die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern unberührt lässt