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LSG Hamburg - L 6 R 75/06
Landessozialgericht Hamburg vom 27.03.2009
- Inhalt
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- Sozialgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide sind rechtmäßig, denn
- 65. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB
- VI) erfüllt haben. Auf die allgemeine Wartezeit werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet
LSG Sachsen - L 4 RA 186/99
Sächsisches Landessozialgericht vom 25.04.2001
- Inhalt
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- statthafte und zulässige Berufung des Klägers, § 143 SGG, erweist sich als unbegründet. Er hat kein Recht
- die allgemeine Wartezeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt haben, § 140 SGB VI. Nach
- festgestellt. Zusammen mit den Jahren 1991 bis 1994 ist damit die allgemeine Wartezeit erfüllt. Die
BFH - X R 22/12
Bundesfinanzhof vom 05.02.2014
- Inhalt
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- --wenn auch zur Rechtslage vor 2001-- zu Recht entschieden, die an Sinn und Zweck der § 34 Abs. 3
- allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt und wenn auch nicht zwingend, aber möglich ist (vgl. BFH
- Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen. 242. Entgegen der Auffassung der Kläger gelten die
OLG Düsseldorf - I-18 U 145/04
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 02.02.2005
- Inhalt
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- Berufung der Beklagten bleibt in der Sache erfolglos. Das Landgericht hat der Klägerin zu Recht die von ihr
- "Bargeld" ebenfalls eine allgemeine 80Geschäftsbedingung der Beklagten, weil sie durch ihre Erläuterungen
- gegeben hat, dann widerspricht diese Allgemeine Geschäftsbedingung auf dem Aufkleber Ziffer 8.1. der
BSG - S 11 AL 1540/03
Bundessozialgericht vom 28.08.2007
- Inhalt
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- 2003 befunden hat, hat das LSG zu Recht auch über den zweiten Bescheid vom 22. April 2003
- Sozialdatenschutz - (SGB X) unzutreffend bewertet und bei der Beweiswürdigung Denkgesetze und allgemeine
- Mitteilungspflicht von auf ihren Namen angelegten Sparbüchern als Vermögen. Ein Verstoß gegen allgemeine
LSG Bayern - L 5 RJ 128/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 23.09.2003
- Inhalt
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- entrichtet hat, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt. Zu Recht ist jedoch die Erfüllung
- - schäftigung oder Tätigkeit geleistet haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit die allgemeine
BGH - 2 StE 8/96
Bundesgerichtshof vom 20.12.2002
- Inhalt
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- beschriebenen Geschehens unberührt. Die Frage, ob der Beschwerdeführer darüber hinaus zu recht wegen
- § 363 StPO ableiten. Der (allgemeine) Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 5 StPO setzt voraus, daß die
- Aufrechterhaltung derart dem Gebot der Gerechtigkeit widerspräche, daß das allgemeine Interesse am
LSG Hessen - L 3 U 1236/98
Hessisches Landessozialgericht vom 22.08.2001
- Inhalt
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- zu Recht abgelehnt, das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen. Nach den hier noch anzuwendenden
- auch mit ihm gefahren, um allgemeine Verkaufspraxis zu sammeln, das Gebiet und die Leute kennen zu
- Agentur aufzumachen und sei mitgefahren, um allgemeine Verkaufspraxis zu sammeln, das Gebiet und die
OLG Celle - 4 W 7/04
Oberlandesgericht Celle vom 14.04.2004
- Inhalt
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- : Bürgerliches Recht Normen: WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4, WEG § 27 Abs. 4 Leitsatz: Beschließt die
- Recht hat das Landgericht angenommen, dass die Antragsgegnerin als frühere Verwalterin der
- anderen Erwägungen, im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass die Antragsgegnerin hinsichtlich der
- erst Recht mit besonderer Gründlichkeit die Werthaltigkeit der von dem ehemaligen Beiratsmitglied
- keine Bedenken hatte, hat das Landgericht doch mit Recht angenommen, dass für die Antragsgegnerin aus
BFH - VIII R 36/04
Bundesfinanzhof vom 28.10.2008
- Inhalt
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- -Beschluss vom 23. Januar 2008 XII ZB 155/07, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2008, 583). Konkrete
- der Klage (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO). Zu Recht geht das FA davon aus, dass sowohl die
- % für die Kläger, 30 % für die C) ist das FG auch zu Recht davon ausgegangen, dass sowohl die
- allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (ständige Rechtsprechung, Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6
- , gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (ständige Rechtsprechung, Gräber/Ruban
BGH - 1 BGs 130/2001
Bundesgerichtshof vom 06.04.2009
- Inhalt
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- Bundesgerichtshofs hat den Antrag des früheren Beschuldigten zu Recht auch bezüglich des Beschlusses vom 25
- ebenfalls zu Recht 8und mit zutreffender Begründung seine Zuständigkeit für die Entscheidung über den
- Verfassungsschutzbehörden aufgrund der Drohbriefe im Sommer 2001 - in der Sache möglicherweise mit Recht - von einer
- Problematik der Entschädigung von Zwangsarbeitern und Ähnlichem um eher allgemeine, zur damaligen Zeit
- durchgeführt wurden, nichts entnehmen, was wesentlich über allgemeine Erkenntnisse über deren
LSG Bayern - L 16 RJ 19/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 08.10.2003
- Inhalt
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- Verfahrensverletzungen gegeben, es seien die Tatsachen falsch und unvollständig festgestellt und das Recht falsch
- Versicherten endgültig festgestellt und ihm das Recht auf Invalidenrente, beginnend mit dem 05.03.1998
- Versicherungsfalls im November 2002 steht aber, wie die Beklagte zu Recht dargelegt hat, ebenfalls
- haben und 3. vor Entritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Dabei bestimmt
- aufgrund eines Tatbestand eingetreten ist, durch den die allgemeine Wartezeit vorzeitig erfüllt ist (§ 43
OLG Frankfurt - 16 U 182/01
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 23.05.2002
- Inhalt
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- wieder aufgenommen habe. Dies gilt erst recht für einen Sozialversicherungsträger, weil sich
- .). Dementsprechend fordert der Kläger gemäß § 284 Abs. 1 Satz 1 BGB zu Recht Verzugszinsen ab 1. März 2000
- angesichts der partiellen Strafbewehrtheit seiner Forderungen (§ 266a StGB) die allgemeine Erfahrung
- Arbeitnehmeranteile, nicht dagegen die Nichtzahlung der Arbeitgeberanteile, strafbar sein lässt, reicht allein
LAG Hessen - 11 Sa 2000/06
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.09.2007
- Inhalt
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- Arbeitgeber abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse auch weder aus dem säkularen Recht, noch aus dem
- Arbeitsrechtsregelungen. Auch das säkulare Recht enthält dagegen keine Bestimmung, welche die normative
- , wobei der allgemeine Sprachgebrauch unter Berücksichtigung des vertraglichen Regelungszusammenhangs
- der Fassung des Diakonischen Werks ist eine aufgrund kirchlichen Rechts (Art. 71 d. Kirchenordnung
VG Münster - 11 K 566/08
Verwaltungsgericht Münster vom 08.04.2009
- Inhalt
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- Vorschrift verstößt gegen höherrangiges Recht, weil der weitgehende Ausschluss der Beihilfefähigkeit
- das 23 grundrechtsgleiche Recht, das diese Verfassungsnorm dem Beamten in Bezug auf die
- allgemeine Bestimmung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVO zum Tragen kommen. Es ist jedoch gerade Sinn und
- . Es reicht nicht aus, dass die Einschränkung die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern unberührt lässt