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OLG Hamm - 13 WF 55/10
Oberlandesgericht Hamm vom 13.04.2010
- Inhalt
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- Regelung ist an die Stelle der nach früherem Recht bei der Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 33
- Nachholung erst im Vollstreckungsverfahren reicht dagegen nicht aus, da es um die Sanktionierung eines
- mit der Hauptsacheentscheidung ergangenen Kostengrundentscheidung beschränkt, gilt, ist nach dem
- die für das bis zum 31.08.2009 geltende Recht bestehende Regelung des § 20a FGG, die der vorstehend
- nicht selbständig anfechtbar (BT.-Drucks. 16/6308 S. 203), sondern allenfalls zusammen mit der
Inhaltsübersicht MgVG
- Inhalt
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- § 28Tendenzunternehmen Kapitel 3Verhältnis zum nationalen Recht§ 29Fortbestehen
- ; 3Geltungsbereich§ 4Anwendung des Rechts des Sitzstaats§ 5Anwendung der Regelungen über
- und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen§ 17Beschlussfassung im
§ 8 HöfeO
Der Hoferbe beim Ehegattenhof
- Inhalt
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- allgemeinen Rechts mit den Abkömmlingen fortsetzen. Wird die fortgesetzte Gü
- getroffene Bestimmung sowie das Recht, eine solche Bestimmung zu treffen, unberührt.
- allein bestimmen.(3) Gehört der Hof zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft, so kann der
- Abkömmlinge an. Im übrigen steht die Beendigung der fortgesetzten Gütergemeinschaft
VG Düsseldorf - 6 K 6553/99
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 04.07.2002
- Inhalt
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- I bis IV, 2.700 m³ in der Stunde, 64.000 m³ am Tag, 800.000 m³ im Monat sowie 9 Mio. m³ pro Jahr für
- Wasserschutzgebietes werde die Klägerin in ihrem Recht aus Artikel 19 Abs. 4 GG verletzt. Nach
- Planungshoheit oder in irgend ein anderes Recht darstellen könnten. Durch die Verweisung auf das
- Klägerin klagebefugt ist, sie also im Sinne des § 42 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - mit
- ausdrücklich bestimmt - das Recht gewährt, Grundstücke in Gebrauch zu nehmen. Das
OLG Oldenburg - 13 UF 12/10
Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.06.2010
- Inhalt
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- Weise über Bestehen oder Nichtbestehen seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur
- 2010 für Recht erkannt: Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.11.2009 verkündete Urteil des
- Beklagten auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 € vorläufig
- rechtlos gestellt würde, könnte er von ihr keine Auskunft verlangen. Ihm stünde das Recht zu, nach § 62
- Prozessbevollmächtigte vor, mit dem sein Antrag auf Einsicht in die Personenstandsurkunden
LSG Berlin-Brandenburg - L 7 KA 61/09 B
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 14.11.2003
- Inhalt
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- Antragsgegnerin. II. 5Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das Sozialgericht Berlin den
- Quartale II/2005 bis I/2006; im Streit steht ein Rückforderungsbetrag von insgesamt 32.333,99 Euro. 2Mit
- Bescheide seien rechtmäßig, denn zu Recht habe die Antragsgegnerin die Ziffer 03120 EBM-Ä aus dem
- unstreitig ist, nimmt der Senat im Übrigen Bezug auf die zutreffenden Darstellungen im Widerspruchsbescheid
- Grundsatz nach § 86 a Abs. 2 Nr. 4 SGG in Verbindung mit § 85 Abs. 4 Satz 9 SGB V gerade
LSG Berlin-Brandenburg - L 13 SB 248/07
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 26.09.2007
- Inhalt
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- Augenärztin Dr. M vom 16. März 2010 vorgelegt worden, in dem der Visus am 12. Dezember 2008 rechts mit
- Augenarztes Dr. C vom 15. November 1996 bestand ein Visus rechts von 1/50 für das rechte und links von
- Wahrnehmung von Lichtschein und Fingerzählen und links mit 0,05 sowie am 16. März 2010 rechts mit
- ergänzenden Stellungnahme das rechte mit dem linken Auge verwechselt habe. Tatsächlich sei festzustellen
- , dass die rechte mit dem linken Auge verwechselt habe. Tatsächlich sei festzustellen, dass die
SozG Marburg - S 12 KA 268/07
Sozialgericht Marburg vom 10.10.2007
- Inhalt
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- Vereinbarkeit der Altersgrenze mit dem europäischen Recht sogar für die Zeit bis zum Erlass des AGG in Frage
- Altersgrenze mit europäischem Recht hat." Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom
- mündlichen Verhandlung gewesen ist, verwiesen. Entscheidungsgründe: Die Kammer hat in der Besetzung mit je
- AGG (sofern dieser überhaupt über § 6 Abs. 3 AGG anwendbar ist) lässt sich nach nationalem Recht nicht
- und angemessen sind und im Rahmen des nationalen Rechts durch ein legitimes Ziel, worunter
OLG Düsseldorf - I-2 U 51/06
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 29.11.2007
- Inhalt
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- Beklagte zu 2. ist das mit der Auslieferung in Deutschland betraute Transportunternehmen. Sie ist eine
- Tochter der T (T) mit Hauptsitz in H/N. Die Beklagte zu 2. ist wie die anderen Länderorganisationen der
- gleich P ist, und dass, wenn P keine ganze Zahl ist, die Anzahl der Informationspakete (IP) in einer
- , sich mit dem Beklagten zu 1. als im Frachtbrief ausgewiesenen Empfänger in Verbindung zu setzen
- Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Landgericht entschieden, dass der Klägerin gegen die Beklagte zu
LG München I - Zugänglichmachung von Produktfotos auf Internet-Verkaufsplattform II)
Rechtsanwalt Jan Gerth vom 02.06.2019
- Inhalt
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- Recht sind das Bestehen des Rechts, die Rechteinhaberschaft des Verletzten, Inhalt und Umfang des
- Klagebegründung. I. Auf die streitgegenständlichen Ansprüche ist deutsches Recht anzuwenden. Nach Art. 8 Abs
- und 2 Nr. 2 UrhG vorbehaltene Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ist das Recht
- , Tz. 62). Vielmehr erfolgt die Nutzung eines IT-Programms der ... im Rahmen einer konzerninternen
- ist oder zukünftig noch entstehen wird. IV. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR
BGH - XI ZR 148/11
Bundesgerichtshof vom 28.05.2013
- Inhalt
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- Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte ihre aus dem nicht mehr im
- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin nimmt die beklagte Bank aus abgetretenem Recht auf
- Bundesgerichtshofes hat im schriftlichen Verfahren, in dem Schriftsätze bis zum 5. April 2013
- Pamp sowie die Richterin Dr. Menges für Recht erkannt: Unter Zurückweisung der als
- Nachteil der Beklagten erkannt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung
LSG Niedersachsen-Bremen - L 6 U 164/02
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 06.01.2003
- Inhalt
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- vor dem 1. Januar 1997 eingetreten sind, das alte Recht (§§ 548, 580, 581 RVO) anzuwenden ist. Rente
- Teilversteifung des 5. Fingers rechts mit Kälteempfindlichkeit und Behinderung des Faustschlusses fest
- Beklagte eine Teilversteifung des 5. Fingers rechts mit Kälteempfindlichkeit und Behinderung des
- des Klägers richtet sich auch nach Eingliederung des Rechts der Gesetzlichen Unfallversicherung in
- Kleinfinger der rechten Hand im Mittelgelenk nahezu ab. Nach Replantation des Fingers in Streckstellung
Warum unsere Webseite genau so aussieht…
Ali Yildirim vom 25.01.2012
- Inhalt
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- mit dem Lesen beginnt und sich nach rechts-unten durcharbeitet. Daher beginnen wir links-oben mit
- . Das versuchen wir mit der Überschrift zu erreichen: “Die beste Karteikarten Software im Web. Kostenlos
- für iPhone & Android” bietet und über “Online Karteikarten im Pool” verfügt. All das ist above
- dem Logo, dann kommen einige Sätze und schließlich rechts-unten (ohne Schrollvorgang) der Call-to
- -the-fold (also ohne Scrollvorgang) zu sehen und reicht vielen, um sich anzumelden. 6. Zusätzliche
§ 55 MarkenG
Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten
- Inhalt
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- ) Ist vor oder nach Erhebung der Klage das durch die Eintragung der Marke begründete Recht auf
- Rechte (§ 51) ist gegen den als Inhaber der Marke Eingetragenen oder seinen Rechtsnachfolger zu
- Rechte, 3.in den Fällen des Antrags auf Löschung wegen des Bestehens einer geographischen
- von Rechten mit älterem Zeitrang die Inhaber der in den §§ 9 bis 13 aufgeführten
- ;ndlichen Verhandlung gemäß § 26 benutzt worden ist. War die Marke mit älterem
EuGH - C-456/02
Europäischer Gerichtshof vom 07.09.2004
- Inhalt
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- Artikel 18 EG bestimmt: „(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
- , Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigten Beschränkungen – den Arbeitnehmern das Recht, … c) sich in
- Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit gemäß Artikel 39 Absatz 3 Buchstabe c EG das Recht zusteht
- Recht ein Rechtsverhältnis sui generis ist, wie hoch die Produktivität des Betreffenden ist, woher die
- erinnern, dass das Recht zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten jedem Unionsbürger durch