Suche nach "recht allgemein"
Ergebnisse 8469
Seite 454 von 565
LSG Hessen - L 13 RJ 431/99
Hessisches Landessozialgericht vom 07.08.2000
- Inhalt
-
- Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) XY. am 6. März 1995 bei der Firma E. ER., dem ehemaligen Arbeitgeber
- Abführung von Beiträgen herangezogen worden sei, reicht über das Rechtsschutzinteresse an der
- Wahrnehmung eigener Rechte hinaus und würde in eine generell unzulässige Popularklage münden. Da der Kläger
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 R 363/08
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 18.09.2008
- Inhalt
-
- VI bzw. § 6 Abs. 1 AAÜG i. V. m. Anlage 3 zum AAÜG verstießen nicht gegen höherrangiges Recht. Mit
- auch nicht gegen europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in
- Begrenzung dieser Einkommen auf die allgemeine Obergrenze der in der Sozialversicherung
- Rentenversicherung versicherten Beschäftigten in den Altbundesländern – die "allgemeine" BBG
VG Köln - 13 K 717/09
Verwaltungsgericht Köln vom 30.09.2010
- Inhalt
-
- Recht haben, 23Schoch, a.a.O., § 1 RNr. 78; Rossi, IFG Handkommentar, 2006, § 1 RNr. 40, 45
- Wirkung, weder für den geprüften Zuwendungsgeber und erst recht nicht für den Zuwendungsempfänger
- . Gesetzesbegründung, Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 15/4493, S. 7; allgemeine Auffassung, s. Schoch, IFG
- angefordert sowie ob vorgesehene Sanktionsmaßnahmen ergriffen wurden. 29Das allgemeine Prüfungsverfahren
BAG - 10 AZR 537/12
Bundesarbeitsgericht vom 28.08.2013
- Inhalt
-
- diesem vertraglich und/oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will
- Arbeitsort bestimmt. Zu Recht weist das Landesarbeitsgericht darauf hin, dass sich Gegenteiliges nicht
- Landesarbeitsgericht ist davon ausgegangen, dass es sich bei dem Arbeitsvertrag der Parteien um Allgemeine
- verabredete Allgemeine Arbeitsbedingungen. Sie gelten nur dann, wenn die Parteien des Arbeitsvertrags
BAG - 10 AZR 842/07 H
Bundesarbeitsgericht vom 22.10.2008
- Inhalt
-
- die Klage zu Recht abgewiesen. 11I. Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, dass der
- wird damit gegenüber Beschäftigten, für die diese Maßgaben gelten, benachteiligt. Mit Recht macht die
- Grundvergütung, den Ortszuschlag und die allgemeine Zulage nicht mindestens in dem Umfang, der dem
- auch im Entgeltbereich zulässig. § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG konkretisiert das allgemeine
OLG Düsseldorf - I-22 U 2/08
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 28.03.2008
- Inhalt
-
- Beklagte hat zunächst nur allgemein bestritten (Bl. 59 GA), der dann folgende Vortrag zum Wert der
- sich um das allgemeine Problem, dass auf eine Fixierung von Abreden verzichtet wird, weil davon
- hinreichender Sicherheit, weil unklar ist, ob es um allgemeine, nicht vergütungspflichtige Änderungen und
- , § 126 Abs. 1 BGB. Diese Anforderung ist nicht gewahrt, es reicht insbesondere nicht aus, wenn der
LSG Bayern - L 8 AL 197/04
Bayerisches Landessozialgericht vom 08.04.2005
- Inhalt
-
- Tätigkeit durch das Unternehmerrisiko und durch das Recht sowie die Möglichkeit gekennzeichnet, über
- der Grundsätze, welche für die allgemeine Beurteilung der Versicherungspflicht maßgebend seien, zu
- 11.10.2001 angegeben, regelmäßig seit längerer Zeit. Nicht nur die Abtretung der Rechte am Patent für
- Klägerin noch ihre Rechte am Patent mit dem Titel Comfortparker "mechanische Parkeinrichtung" am
- nur die Abtretung der Rechte am Patent für die mechanische Parkeinrichtung "Comfortparker" ist als
VG Köln - 1 K 1823/99
Verwaltungsgericht Köln vom 27.11.2008
- Inhalt
-
- Investitionswerts nicht ausgereicht hätten, habe sich die Regulierungsbehörde zu Recht auf die Studie des
- gewährleistete Recht verletzt sein kann, den Inhalt von vertraglichen Vereinbarungen mit der Gegenseite frei
- Recht außer der Kostenorientierung zusätzlich das Tatbestandsmerkmal "effizient" aufweist, den
- mit der Formulierung "weit reichende Befugnisse" das gemeint ist, was im innerstaatlichen Recht
- bei behördlichen Beurteilungsspielräumen nach rein innerstaatlichem Recht - darauf zu beschränken
VG Münster - 5 K 1808/05
Verwaltungsgericht Münster vom 25.07.2006
- Inhalt
-
- Bildmaterials am Arbeitsplatz schon für sich und erst recht bei einem kirchlichen Träger ein grobes
- Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung allgemein zugemuteten Belastungen ein Sonderopfer
- auferlegten Pflichten erst recht eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne, nicht eingegangen
- allgemein üblich gewesen sei, die Personalcomputer am Arbeitsplatz privat zu nutzen. 17Zur weiteren
- Arbeitszeit erledigen zu können, so vermag ihn dieses nicht zu entlasten. 42Erst Recht bestehen erhebliche
VG Saarlouis - 5 L 822/09
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 07.10.2009
- Inhalt
-
- BauNVO enthaltene Rücksichtnahmegebot ist keine allgemeine Härteklausel, die über den speziellen
- Befreiungen rechtswidrig wären und zugleich gegen Rechte des Antragstellers verstießen. Auch in
- vereinbaren ist. Hierbei sind allein diejenigen Vorschriften des öffentlichen Rechts in den Blick zu
- Nachbarn genommen hat. Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt
- Rechte eingeräumt werden sollten. Dies gilt auch im Hinblick auf die bereits vorhandene an das
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 1793/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 03.12.2003
- Inhalt
-
- würden und so recht häufig Schleppvorgänge notwendig werden könnten. Die Erteilung einer
- Dauergenehmigung für das Schleppen eigener und fremder nicht betriebsbereiter Fahrzeuge greife in das Recht
- . Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Versagung der beantragten
- Verordnung in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen
- erst recht bei der Erteilung einer Dauerausnahmegenehmigung. Etwas anderes ergibt sich jedenfalls bei
VG Gelsenkirchen - 12 K 1529/07
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 14.10.2008
- Inhalt
-
- . Diese Richtlinie sei nicht zum 23. November 1996 fristgesetzt in nationales Recht umgesetzt worden und
- Richtlinie nicht fristgemäß in nationales Recht umgesetzt und liegen die Voraussetzungen vor, unter denen
- Schwere gleiche Verstöße gegen nationales Recht. Dabei muss die Sanktion wirksam, verhältnismäßig und
- geahndet, die das Bundesverwaltungsgericht für einen vergleichbaren Verstoß gegen nationales Recht
- hat keinen Erfolg. Sie ist als allgemeine Leistungsklage zulässig, da der Kläger mit der Gewährung
VG Gießen - 8 E 1963/06
Verwaltungsgericht Gießen vom 19.06.2007
- Inhalt
-
- 04.12.2000 (2000/76/EG) zu geschehen habe. Diese sei durch die 17. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt
- recht unter die Ausnahme der Abfallrahmenrichtlinie für Tierkörper falle, da auch einer Verunreinigung
- HMULV vom 04.07.2005 - II 9.1-53 - von unzutreffenden Annahmen aus. Dies gelte erst recht vor dem
- vom 04.12.2000 über die Verbrennung von Abfällen in innerstaatliches Recht (vgl. Feldhaus
- Verordnungen des Rates und der Kommission diejenigen Rechtsakte, welche allgemeine Geltung haben
OLG Köln - 1 U 40/07
Oberlandesgericht Köln vom 18.01.2008
- Inhalt
-
- zulässige Berufung ist unbegründet. 2930Das Landgericht hat dem Kläger zu Recht einen Anspruch auf
- nicht zu beanstanden. 2. Betriebskosten 37Ebenfalls zu Recht hat das Landgericht dem Kläger einen
- beachten sind (Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht § 305 c Rn. 11, 12). Legt man aber rein objektive
- zum Verwaltervertrag den Namen "B C" trägt. Insoweit hat das Gericht zu Recht ausgeführt erkannt
- allgemeine Geschäftsbedingung i. S. der § 305 ff. BGB, welche weder nach § 307 BGB noch nach § 305 c BGB
LAG Baden-Württemberg - 12 TaBV 6/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 15.06.2005
- Inhalt
-
- unberührt bleibt das Recht, die Betriebsvereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
- kündigenden Person jedes rechtlich zulässige Mittel recht sein, das ihr den Erfolg, wenn schon nicht in
- innerer Zusammenhang ist nicht ersichtlich. 64 3a. 65 Zu Recht weist die Arbeitgeberin darauf hin, dass
- die Funktion eines deklaratorischen Hinweises auf andernorts geregelte Bestimmungen zu. Zu Recht
- Betriebsvereinbarung in der Fassung vom 01.01.1997. Sie enthält allgemeine Bestimmungen über 4 – die Aufnahme