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OLG Köln - 17 U 34/00

Oberlandesgericht Köln vom 07.03.2001
Inhalt
  • 1) bis 3) mit Recht auf die Einrede der Verjährung der Honorarforderung des Klägers. Die Berufung
  • Recht insgesamt die Einrede der Verjährung entgegen. 29Die Honorarforderung des Klägers als
  • Architekten nach der Rechtsprechung nach den Bestimmungen der HOAI, wie allgemein anerkannt ist. Ein
  • ." habe als Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Vertragsschluss mit dem Kläger lediglich aus den
  • DM bezahlt werden sollten", reicht angesichts ihrer weiteren Bekundungen, Beginn und Ende des

LSG Nordrhein-Westfalen - L 8 RJ 121/00

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 28.11.2001
Inhalt
  • ist nicht begründet. 3334Das Sozialgericht hat zu Recht mit Urteil vom 08.08.2000 die Klage abgewiesen
  • S 6). Der Tarifvertrag ist dann daraufhin zu untersuchen, ob die Lohngruppen allgemein nach
  • allgemeine Merkmale enthält, nach denen der jeweilige Arbeitgeber eine Eingruppierung der
  • allgemeine Merkmale (Dauer der Anlern- bzw. Ausbildungszeit), nach denen der jeweilige Arbeitgeber eine

VG Saarlouis - 3 K 228/10

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 24.08.2010
Inhalt
  • die allgemeine Zugänglichmachung der Informationen über das Internet einfach und effizient
  • betriebsinterner Daten als Ausfluss des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiege. Bei
  • Interesse des betroffenen Herstellers an der Geheimhaltung als Ausfluss des Rechts auf
  • Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiege, erscheine der Eingriff der Veröffentlichung
  • der Rechte des Klägers liegt daher nicht vor. Zur Begründung wird zunächst gemäß § 117 Abs. 5 VwGO

OLG Köln - 7 U 178/99

Oberlandesgericht Köln vom 25.05.2000
Inhalt
  • des Art. 10 (Aufsichtsregeln) und des Art. 11 (Wohlverhaltensregeln), die durch § 31 WpHG (allgemeine
  • . entgegennahm. 5Die zur Durchführung der WPD-Richtlinie (RL) erforderlichen Rechts- und
  • Zweck habe, zu Gunsten des Geschädigten hinreichend bestimmbare Rechte zu begründen. Die WPD-Richtlinie
  • individuelle Rechte zu verleihen. Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen in den
  • Rechte und Pflichten der U. fristgerecht umgesetzt worden. 27Abgesehen davon gilt für die U. in gleicher

OLG Brandenburg - 2 U 28/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 18.05.2006
Inhalt
  • allgemein nur auf die Zuteilungsfähigkeit von Verwandten ankomme. Zudem sei nicht ersichtlich, dass der
  • gelte. Eine allgemeine Erklärung, wonach Änderungen in der Rechtsprechung des BGH nach Schluss der
  • eine rechts- oder sittenwidrige Handlung im Bewusstsein der Unrichtigkeit herbeigeführt hat (Palandt
  • des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Die Entscheidung

OLG Düsseldorf - I ZR 189/99

Oberlandesgericht Düsseldorf vom 22.03.2007
Inhalt
  • über den Arbeitspreis (z.B. Gemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten etc.) oder den Verrechnungspreis
  • , der Rechte aus § 19 Abs. 1, 33 GWB geltend macht, also bei der Klägerin. Dies gilt grundsätzlich
  • Rech-nungen müssen die konkret verlangten und von der Klägerin gezahlten Netznutzungsentgelte (das

EuGH - C-183/95

Europäischer Gerichtshof vom 17.07.1997
Inhalt
  • Sachverständigendelegation zu Recht allgemeine Schlußfolgerungen für ganz Japan ziehen, so können spätere
  • , nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antastet
  • vorgelegte Frage für Recht erkannt: Die Prüfung der Entscheidung 95/119/EG der Kommission vom 7
  • . bis 31. März 1995 wiedergegeben. Dieser Bericht vom 4. April 1995 enthält erstens allgemeine

LSG Schleswig-Holstein - L 4 KA 4/06

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 22.05.2007
Inhalt
  • GKV Modernisierungs¬gesetzes nicht mehr anwendbar waren, soweit sie gegen höherrangiges Recht
  • allgemein übliche Praxisausstattung und auch über einen Internet-Anschluss verfügt, könnte dafür sprechen
  • SGB V zur Prüfung nach Durchschnittswerten nicht getroffen worden sei. Dadurch sei die allgemeine
  • Leistungslegende an, sondern an die allgemeine Aufgabe des Arztes, das Krankheitsgeschehen und seine Auswirkungen
  • Anwendung des neuen Rechts beziehe sich nach Auffassung der Kammer nicht auf das zu prüfende Quartal

BGH - VII ZR 80/05

Bundesgerichtshof vom 28.07.2007
Inhalt
  • . Wiebel, Prof. Dr. Kniffka, die Richterin Safari Chabestari und den Richter Dr. Eick für Recht erkannt
  • Tatbestand: 1Die Klägerin nimmt die Beklagte zu 2 (künftig: Beklagte) aus abgetretenem Recht auf
  • I. 151. Das Berufungsgericht spricht der Klägerin aus abgetretenem Recht gemäß § 635 BGB
  • Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, 18dass die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte
  • . a) Das Berufungsgericht führt aus, der Klägerin stehe aus abgetretenem Recht ein Anspruch gemäß

LSG Nordrhein-Westfalen - L 3 RJ 72/01

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 21.07.2003
Inhalt
  • hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kläger ist durch die angefochtenen Bescheide nicht beschwert
  • Sachverständige Dr. B. aber zu Recht entgegengehalten, dass allein aus der Diagnose eines
  • Unterrichtsstunden voraus (§ 3 Abs. 1 BewachV). Die Unterrichtung umfasst dabei das Recht der öffentlichen
  • weder erwerbs- noch berufsunfähig ist, kann er erst recht nicht erwerbsgemindert sein. Denn die
  • umfangreiche, allgemeine Ausführungen zur Fibromyalgie, zur chronischen Schmerzkrankheit, zur somatoformen

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 519/02

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.06.2003
Inhalt
  • Anspruchs ist insgesamt neues Recht maßgebend, denn die Klägerin zu 1) lebt ebenso wie die übrigen
  • Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat (§ 6
  • verstehen ist, dass die Klägerin zu 1) ihre Aufnahme aus eigenem Recht nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG
  • er zugleich für den Fall, dass eine Aufnahme aus eigenem Recht nicht in Betracht kommt, als ein
  • Eltern der Klägerin zu 1) eine allgemeine 64Hinweispflicht des Bundesverwaltungsamtes auf die zum 1

LSG Sachsen - L 3 KG 3/99

Sächsisches Landessozialgericht vom 08.11.2000
Inhalt
  • Vollmachtseinreichung zu Recht als unzulässig verworfen worden. Das Klagebegehren sei aber auch in der Sache
  • den vom Prozessbevollmächtigten ohne Vorlage einer Prozessvollmacht eingelegten Widerspruch zu Recht
  • Prozessbevollmächtigte des Klägers zu Recht hingewiesen hat -, dass eine solche Entscheidung ausschließlich aus
  • Abs. 2 BKGG hat die Beklagte dem Kläger mit dem Bescheid vom 21.05.1997 zu Recht für das Jahr 1994
  • schriftlichen Vollmacht gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 zu entscheiden hat (so wohl allgemeine Auffassung, vgl

OLG Hamm - 30 U 93/09

Oberlandesgericht Hamm vom 02.12.2009
Inhalt
  • Pachtvertrages um eine allgemeine Geschäftsbedingung (vgl. §§ 305 ff. BGB) handelt; auch die
  • allgemeine Geschäftsbedingung. Zwar betreibt die Beklagte, wie im Senatstermin erörtert worden ist
  • öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch genutzt wird. Dies ist hier der Fall; die
  • Klägerin ist eine inländische Person des öffentlichen Rechts; zum öffentlichen Gebrauch dient auch
  • Einzelfallentscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung; weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung

LSG Sachsen - L 6 SB 54/05

Sächsisches Landessozialgericht vom 26.10.2005
Inhalt
  • Sozialgericht zu Recht angenommen, dass § 131 Abs. 5 SGG auf die vorliegend in der Sache erhobene
  • , dass die An-wendung des § 131 Abs. 5 SGG auf die Verpflichtungsklage durchaus mit dem Recht auf
  • entfernt davon als zuvor. Dies gilt erst recht, wenn die Behörde – wie vorliegend – von dem ihr
  • Gericht – möglicherweise zu Recht – der Meinung ist, dass eine Entscheidung auf das von der Behörde
  • Widersprüchlichkeiten, unkon-kreten oder lückenhaften Befunden usw. geradezu aufdrängten. Erst recht

BSG - B 14 KG 4/99 R

Bundessozialgericht vom 12.04.2000
Inhalt
  • 194). Daran fehlt es. Nach dem bis Ende 1993 geltenden Kg-Recht konnte ein Auszubildender wirksam
  • ab 1. Januar 1994 geltenden Recht in Abkehr von dieser Rechtsprechung geregelt: Die Einkommensgrenze
  • beschränkt, sondern als allgemeine Rechtsgrundsätze auch im Sozialrecht anwendbar sind (BSGE 66, 238