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SozG Detmold - S 17 P 110/10 ER

Sozialgericht Detmold vom 10.12.2010
Inhalt
  • ist nur allgemein eine verständliche, übersichtliche und vergleichbare Veröffentlichung im Internet
  • , dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des
  • noch glaubhaft gemacht. Die Befürchtung eines Reputationsschadens reicht hierfür nicht aus. Auch

VGH Baden-Württemberg - 13 S 2428/08

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 06.05.2009
Inhalt
  • . zu versagen. Denn zu Recht habe der Beklagte erkannt, schon wegen Vorliegens der tatbestandlichen
  • Pass verbundenen besseren Reisemöglichkeiten sowie allgemein die Passproblematik serbisch
  • und daher nicht mehr herangezogen werden dürfe, lasse sich nicht allgemein festlegen; hierzu komme es
  • § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG a.F. eröffneten Ermessens zu Recht unberücksichtigt geblieben und auch nach
  • StAG zunächst der Frage nachzugehen, ob insoweit das bis 27.08.2007 geltende Recht für den Kläger

SozG Würzburg - S 15 AS 677/06

Sozialgericht Würzburg vom 08.11.2007
Inhalt
  • Bescheid vom 18.05.2006 ebenfalls nicht, da er nur allgemein die Bewilligungsentscheidung ab dem
  • ). Der Adressat muss in die Lage versetzt werden, seine Rechte und Pflichten zu erkennen, weshalb der
  • setzt voraus, dass Rechte begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt werden. Es ist
  • den Sanktionsbescheid in die Rechte des Klägers vorgenommen wird, muss dieser genau wissen, welche

LG Frankfurt a. M. - Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen Netzwerks

Rechtsanwalt Jan Gerth vom 06.01.2021
Inhalt
  • meisten, denn sie haben doch recht! Es ist nur schwer zu ertragen in diesem ausländerfeindlichen
  • Feststellung zielt, der Beklagten habe kein Recht zugestanden, das Nutzerkonto des Klägers zu
  • gemäß Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 der Rom I-VO 593/2008 nach deutschem Recht zu beurteilen. Dies
  • allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der
  • ; OLG Frankfurt NJW 2013, 798, 799; Wenzel/Burkhardt/Peifer, Das Recht der Wort- und

BSG - B 3 KR 3/04 R

Bundessozialgericht vom 01.09.2005
Inhalt
  • zu Recht abgewiesen. Dem Kläger steht nach rechtswirksamer Kündigung des Vertrages vom 7. Dezember
  • 1996 durch die Beklagten kein Recht auf die Feststellung zu, dass er auf der Basis dieses Vertrages
  • Leistungserbringer in Zukunft insgesamt nur noch nach öffentlichem Recht zu bewerten sein sollen (vgl BSGE 89, 24
  • gegen höherrangiges Recht verstoßen. Ein solcher Verstoß ist vorliegend nicht ersichtlich. Der
  • der Gesetzgeber veranlasst, eine allgemeine Rechtsgrundlage für die ambulante Rehabilitation

OLG Saarbrücken - 4 U 80/07

Saarländisches Oberlandesgericht vom 09.10.2007
Inhalt
  • Recht hat das Landgericht – wenngleich unter dem unzutreffenden rechtlichen Blickwinkel des § 17 Abs
  • das Landgericht mit Recht der Frage gewidmet, ob die Beklagte nach Inverzugsetzung hinsichtlich der
  • aus Sicht des betroffenen Verkehrs nicht fern, die ausnahmslose, allgemeine Benutzung von
  • linken Seite des ganz rechts auf dem Parkstreifen abgestellten PKW der Beklagten zu 1) und dem
  • . Hätte die Klägerin von dem aus ihrer Fahrtrichtung rechts gelegenen Rand dieses Verbundsteinbelags nur

LSG Bayern - L 13 R 57/07

Bayerisches Landessozialgericht vom 14.11.2007
Inhalt
  • Kläger das Recht für eine Beschäftigung mit einer vollen Arbeitszeit pro Tag in einer anderen Arbeit
  • versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft worden. Zwar sei die allgemeine Wartezeit von fünf
  • Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die
  • VI). Zwar hat der Kläger die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB VI) für
  • Miktionsstörungen angegeben hatte. Die Nierenlager rechts zeigten sich weder klopf- noch

LAG Baden-Württemberg - 20 Sa 75/01

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 28.03.2002
Inhalt
  • Klägerin über Art. 12 Abs. 1 GG und über Art. 14 Abs. 1 GG als Recht am eingerichteten und ausgeübten
  • . 16). Das Zeugnis muss aber allgemein verständlich gefasst sein. Im diesen Rahmen ist der Arbeitgeber
  • Arbeitsverhältnisses zu bewegen (allgemeine Auffassung, vgl. KR-Fischermeier, 5. Auflage, § 626 BGB Rnr. 406
  • zumutbar, abzuwenden (allgemeine Auffassung,, vergleiche Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 9. Auflage
  • ihres Rechts im Ungewissen ist und die verpflichtete Beklagte die zur Beseitigung der Ungewissheit

VG Düsseldorf - 4 K 5658/06

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 13.03.2008
Inhalt
  • .) sind nicht nachgewiesen. Erst recht sind keine konkreten Gefahren erkennbar, die bereits im
  • Abgrabungsvorhaben (S. 22). 72Die vom Beklagten eingeholten ablehnenden Stellungnahmen halten dem allgemein
  • Bauordnungsrecht - zulässigerweise als allgemeine Anfrage dahin gestellt werden, ob auf dem Grundstück überhaupt
  • eine nachvollziehende, die allgemeine gesetzliche Wertung für den Einzelfall konkretisierende
  • , reicht nicht aus. Ebenso wenig genügt eine Anknüpfung an die allgemeinen Eigenschaften eines Vorhabens

OVG Nordrhein-Westfalen - 2 A 5143/00

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.2002
Inhalt
  • nunmehr geltende Recht maßgebend. Denn nach der hier für eine Anwendung des bis zum 31. Dezember 1992
  • bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat (§ 6 Abs. 2 Satz 1
  • müsste. Der allgemeine Hinweis in der mündlichen Verhandlung, in kommunistischen Staaten seien auch
  • geltenden Rechts gemäß § 100 Abs. 1 BVFG allein in Betracht 25 zu ziehenden Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr
  • Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt

OLG Brandenburg - 5 U 105/06

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 26.04.2006
Inhalt
  • machen, reicht es für die Entbehrlichkeit erst recht aus, wenn der Schuldner nicht einmal erklären kann
  • denen nach früherem Recht (§ 326 Abs. 2 BGB a. F.) ein Interessewegfall bejaht wurde (Palandt/Grüneberg
  • mindestens drei Kaufverträgen findet, um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt. 27 3. Da die Kläger
  • Baulandqualität herzustellen. Bereits dies reicht aus, um feststellen zu können, dass aufgrund

SozG Detmold - S 19 RJ 141/04

Sozialgericht Detmold vom 05.07.2005
Inhalt
  • Erstattung der seit dem 01.04.2004 einbehaltenen hälftigen Beiträge. 16Die Beklagte hat zu Recht ihre
  • - Modernisierungsgesetz (vgl. BT Drucks 15/1830 S. 9) ist zwar, wie die Klägerin zu Recht ausführt, noch nicht
  • der Fall gewesen wäre. Im Jahre 2004 lag der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz der
  • Rechte, sondern trägt auch gemeinsam mit den anderen Versicherten ihre Risiken (BVerfGE 58,81,123
  • einstehen. Dabei haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Dass diese nicht immer gleichartig und

VG Gießen - 10 E 2666/03

Verwaltungsgericht Gießen vom 07.06.2004
Inhalt
  • Recht der Staatsangehörigkeit keine allgemeine Vorschrift über die Rücknahme von Einbürgerungen
  • sei für das deutsche Recht insgesamt völlig unmaßgeblich. Insoweit habe der Kläger auch nicht
  • kollidierenden deutschen Rechts- und Werteordnung. Nach Abwägung aller Interessen überwiege das Interesse an der
  • Mehrehen, die nach Maßgabe ausländischen Rechts eingegangen wurden, der Vorstellung des Grundgesetzes von

OVG Schleswig-Holstein - 3 MB 18/10

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • , ob diese Regelung dem Antragsteller überhaupt ein subjektives Recht vermittelt (ablehnend: BayVGH
  • Beurteilungsrichtlinien (BURL) nicht erkennbar. Der Antragsteller geht in seiner Beschwerdeerwiderung allerdings zu Recht
  • Zweitbeurteilern über allgemeine Beurteilungsfragen und Koordinierungsziele in Ihrer Behörde durchzusetzen bzw. als
  • besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung eines Rechts des
  • Diskriminierung darstellen, sofern sie objektiv und angemessen sind und im Rahmen des nationalen Rechts durch

BAG - 10 AZR 601/12

Bundesarbeitsgericht vom 28.08.2013
Inhalt
  • diesem vertraglich und/oder gesetzlich eingeräumten Recht in Zukunft keinen Gebrauch mehr machen will
  • Arbeitsort bestimmt. Zu Recht weist das Landesarbeitsgericht darauf hin, dass sich Gegenteiliges nicht aus
  • um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, auf die die Vorschriften des § 305 ff. BGB zur Anwendung
  • , dienstlicher Wohnsitz ist Hannover, als Flugbegleiterin eingestellt. 2.Rechte und Pflichten Die Rechte und