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LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 SO 10/05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2008
- Inhalt
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- die Klägerin zu Recht als Erbin gemäß § 92c Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Anspruch nimmt. 3Die
- § 88 BSHG oder § 21 StHG entsprechende Schutzvorschriften. Zu Recht verweise die Beklagte auf die mit
- Sozialgericht hat die zulässige (reine) Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) der Klägerin zu Recht
- Klägerin zu Recht nach Maßgabe des § 92c Abs. 1 Satz 1 BSHG in seiner bis zum 31.12.2004 geltenden
- materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 92c BSHG liegen vor, wie das Sozialgericht zu Recht
HessVGH - 6 A 694/08
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.11.2008
- Inhalt
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- von ihr behauptete Recht, ungefährliche Pflanzenschutzmittel in organisatorischer Freiheit durch
- nicht verfassungswidrig. Sie beschränkten als Berufsausübungsregelungen das Recht der Klägerin im Rahmen
- zutreffend festgestellt. Insbesondere ist die Vorinstanz zu Recht davon ausgegangen, dass der
- zu Recht angenommen, ist es der Klägerin auch nicht zuzumuten, behördliche Maßnahmen aufgrund der
- , dass die Klage zu Recht gegen das Land Hessen gerichtet wurde. Nach § 34 Abs. 1 PflSchG obliegt die
OLG Brandenburg - 5 U 117/08
Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 29.05.2009
- Inhalt
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- , zumal die Frage, ob das nebeneinander bestehende Recht des Gläubigers, Erfüllung zu verlangen oder
- „B…“ geschlossen. Die Klägerin ist in diesem Vertrag allgemein als Eigentümerin zu 1 bezeichnet
- Aufstellung eines Bebauungsplanes einen Nachbesserungsanspruch – der nach altem Recht nicht bestand
- seit dem 1. Januar 2002 geltenden Recht, das erstmals einen Nachbesserungsanspruch des Käufers
- Recht, wenn der Käufer zu einer mangelfreien Erfüllung des Kaufvertrages nicht in der Lage oder Willens
LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 KA 12/99
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 29.01.2003
- Inhalt
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- rechtlicher Charakter zu. Dieses objektive Recht schlage jedoch in ein subjektives Recht um, wenn
- nicht gegen höherrangiges Recht. Durch die in § 5 Abs. 2 HVM in der seit dem 1. Juli 1997 g. F
- verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht. Insbesondere sind sie mit dem auf der Grundlage des § 87 Abse. 1
- Honorar-anforderungen für ärztliche Leistungen, die unter Abschnitt A I. Teil B Nr. 5 der Allgemei-nen
- Bestimmungen. Eine Budgetierung sehen die Allgemei-nen Bestimmungen A I. Teil B Nr. 1.5 nur für die dort im
BSG - S 14 KA 160/07
Bundessozialgericht vom 02.09.2009
- Inhalt
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- Beigeladenen zu 8. zu Recht erteilt worden. Die Beurteilung des Beklagten, dass ein Sonderbedarf bestehe
- Ansicht, das LSG habe zu Recht die angefochtene Sonderbedarfszulassung als rechtmäßig angesehen. Die
- ÄBedarfsplRL als Schwerpunkt, fakultative Weiterbildung bzw besondere Fachkunde anzusehen. Zu Recht
- Recht des SGB V besteht das normative Nebeneinander von Zulassung und Ermächtigung, dem die
- kinderpneumologischen Bereich vorliegt, zu Recht dem Umstand erhebliche Bedeutung beigemessen, dass in den EBM
HessVGH - 7 UZ 269/06.A
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.02.2006
- Inhalt
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- Einzelfalles ab und lässt sich daher nicht allgemein beantworten. In der Regel wird zwar eine Gefahrenlage
- Entscheidung eine konkrete Gefahr für den an einer Herzerkrankung leidenden Kläger zu Recht verneint
- Ausländer mitgegebene Medikamentenvorrat länger als ein oder zwei Jahre reicht und deshalb an einem
BGH - X ZR 45/98
Bundesgerichtshof vom 09.05.2000
- Inhalt
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- Richter Rogge, die Richter Scharen, Keukenschrijver, Raebel und die Richterin Mühlens für Recht erkannt
- .) beschrieben, es sei allgemein bekannt, daß zur Erzielung einer möglichst restfreien Entleerung eines
- Bundespatentgerichts wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die
LG Bonn - 1 O 67/03
Landgericht Bonn vom 21.04.2004
- Inhalt
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- Maßnahme Normen: § 39 Abs.1 lit. b) OBG NW, § 40 Abs. 4 OBG NW Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- (Rechts-) Wissenschaften Tenor: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.169,32 EUR nebst
LG Düsseldorf - 2a O 302/03
Landgericht Düsseldorf vom 14.04.2004
- Inhalt
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- - Offermanns und die Richterin Schuster für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
- inhaltsbeschreibenden Sachhinweisen im Lebensmittelsektor allgemein und insbesondere im Bereich der
- Unzulässigkeit der Klage und trägt hierzu vor, die Klägerin handele mit ihrem Vorhaben rechts- und
BGH - 4 StR 623/07
Bundesgerichtshof vom 12.02.2008
- Inhalt
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- Recht von versuchtem Betrug ausgegangen ist. 14cc) Jedoch bedarf der Schuldspruch in den Fällen II. 1
- die allgemein bei allen Taten zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte Erwägung rechtlichen Bedenken
- Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt. Das Rechtsmittel führt auf die Sachrüge
FG Berlin-Brandenburg - 2 K 2230/02
Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 17.04.1996
- Inhalt
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- der Entscheidungen des BFH -BFHE- 110, 59, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1973, 726). Es sei allgemein
- Bewertungsverfahrens nach den §§ 78 ff. BewG keine Berücksichtigung finden. 28 Der Beklagte hat auch zu Recht den
- Rechts -GbR- die aus den Eheleuten xxx und xxx besteht. 2Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17
BSG - B 12 RA 8/00 R
Bundessozialgericht vom 19.06.2001
- Inhalt
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- der Beitragsentrichtung für die Monate Oktober bis Dezember 1994 zu Recht aufgehoben hat. Die
- Beitragszahlung nicht "ohne Verschulden gehindert" war. Dabei braucht nicht allgemein und abschließend
- Rechts. Sie gelte für Pflichtbeiträge und für freiwillige Beiträge. Hätten zB Versicherte, die
LG Bonn - 16 0 96/95
Landgericht Bonn vom 05.01.1996
- Inhalt
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- für Handelssachen Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 16 0 96/95 Sachgebiet: Recht (allgemein - und
- (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlaß einer einstweiligen
LSG Sachsen-Anhalt - L 5 AS 148/10
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 05.10.2010
- Inhalt
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- . Februar 2010 zu Recht nicht zugelassen. Nach § 144 Abs. 2 SGG ist die Berufung zuzulassen, wenn 1
- diese Normen zu ermitteln. Allgemein klärungsbedürftige Rechtsfragen ergeben sich daraus nicht
- Erstattungsstreitigkeit zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden 10.000,00 EUR nicht
BPatG - 20 W (pat) 18/04
Bundespatentgericht vom 22.06.2009
- Inhalt
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- Aufgabenstellung des Streitpatents (vgl. Streitpatentschrift S. 3, Z. 2 - 4) mag bzgl. des allgemein
- Einspruchsverfahren zu Recht vollständig aufrechterhalten. Die Beschwerden sind unbegründet. 5. Für
- Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Fortbildung des Rechts sein. Dr. Mayer Dr. Hartung Werner Kleinschmidt Pr