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LSG Nordrhein-Westfalen - L 20 SO 10/05

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2008
Inhalt
  • die Klägerin zu Recht als Erbin gemäß § 92c Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Anspruch nimmt. 3Die
  • § 88 BSHG oder § 21 StHG entsprechende Schutzvorschriften. Zu Recht verweise die Beklagte auf die mit
  • Sozialgericht hat die zulässige (reine) Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) der Klägerin zu Recht
  • Klägerin zu Recht nach Maßgabe des § 92c Abs. 1 Satz 1 BSHG in seiner bis zum 31.12.2004 geltenden
  • materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 92c BSHG liegen vor, wie das Sozialgericht zu Recht

HessVGH - 6 A 694/08

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 26.11.2008
Inhalt
  • von ihr behauptete Recht, ungefährliche Pflanzenschutzmittel in organisatorischer Freiheit durch
  • nicht verfassungswidrig. Sie beschränkten als Berufsausübungsregelungen das Recht der Klägerin im Rahmen
  • zutreffend festgestellt. Insbesondere ist die Vorinstanz zu Recht davon ausgegangen, dass der
  • zu Recht angenommen, ist es der Klägerin auch nicht zuzumuten, behördliche Maßnahmen aufgrund der
  • , dass die Klage zu Recht gegen das Land Hessen gerichtet wurde. Nach § 34 Abs. 1 PflSchG obliegt die

OLG Brandenburg - 5 U 117/08

Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 29.05.2009
Inhalt
  • , zumal die Frage, ob das nebeneinander bestehende Recht des Gläubigers, Erfüllung zu verlangen oder
  • „B…“ geschlossen. Die Klägerin ist in diesem Vertrag allgemein als Eigentümerin zu 1 bezeichnet
  • Aufstellung eines Bebauungsplanes einen Nachbesserungsanspruch – der nach altem Recht nicht bestand
  • seit dem 1. Januar 2002 geltenden Recht, das erstmals einen Nachbesserungsanspruch des Käufers
  • Recht, wenn der Käufer zu einer mangelfreien Erfüllung des Kaufvertrages nicht in der Lage oder Willens

LSG Niedersachsen-Bremen - L 11 KA 12/99

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 29.01.2003
Inhalt
  • rechtlicher Charakter zu. Dieses objektive Recht schlage jedoch in ein subjektives Recht um, wenn
  • nicht gegen höherrangiges Recht. Durch die in § 5 Abs. 2 HVM in der seit dem 1. Juli 1997 g. F
  • verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht. Insbesondere sind sie mit dem auf der Grundlage des § 87 Abse. 1
  • Honorar-anforderungen für ärztliche Leistungen, die unter Abschnitt A I. Teil B Nr. 5 der Allgemei-nen
  • Bestimmungen. Eine Budgetierung sehen die Allgemei-nen Bestimmungen A I. Teil B Nr. 1.5 nur für die dort im

BSG - S 14 KA 160/07

Bundessozialgericht vom 02.09.2009
Inhalt
  • Beigeladenen zu 8. zu Recht erteilt worden. Die Beurteilung des Beklagten, dass ein Sonderbedarf bestehe
  • Ansicht, das LSG habe zu Recht die angefochtene Sonderbedarfszulassung als rechtmäßig angesehen. Die
  • ÄBedarfsplRL als Schwerpunkt, fakultative Weiterbildung bzw besondere Fachkunde anzusehen. Zu Recht
  • Recht des SGB V besteht das normative Nebeneinander von Zulassung und Ermächtigung, dem die
  • kinderpneumologischen Bereich vorliegt, zu Recht dem Umstand erhebliche Bedeutung beigemessen, dass in den EBM

HessVGH - 7 UZ 269/06.A

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 23.02.2006
Inhalt
  • Einzelfalles ab und lässt sich daher nicht allgemein beantworten. In der Regel wird zwar eine Gefahrenlage
  • Entscheidung eine konkrete Gefahr für den an einer Herzerkrankung leidenden Kläger zu Recht verneint
  • Ausländer mitgegebene Medikamentenvorrat länger als ein oder zwei Jahre reicht und deshalb an einem

BGH - X ZR 45/98

Bundesgerichtshof vom 09.05.2000
Inhalt
  • Richter Rogge, die Richter Scharen, Keukenschrijver, Raebel und die Richterin Mühlens für Recht erkannt
  • .) beschrieben, es sei allgemein bekannt, daß zur Erzielung einer möglichst restfreien Entleerung eines
  • Bundespatentgerichts wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die

LG Bonn - 1 O 67/03

Landgericht Bonn vom 21.04.2004
Inhalt
  • Maßnahme Normen: § 39 Abs.1 lit. b) OBG NW, § 40 Abs. 4 OBG NW Sachgebiet: Recht (allgemein - und
  • (Rechts-) Wissenschaften Tenor: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.169,32 EUR nebst

LG Düsseldorf - 2a O 302/03

Landgericht Düsseldorf vom 14.04.2004
Inhalt
  • - Offermanns und die Richterin Schuster für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des
  • inhaltsbeschreibenden Sachhinweisen im Lebensmittelsektor allgemein und insbesondere im Bereich der
  • Unzulässigkeit der Klage und trägt hierzu vor, die Klägerin handele mit ihrem Vorhaben rechts- und

BGH - 4 StR 623/07

Bundesgerichtshof vom 12.02.2008
Inhalt
  • Recht von versuchtem Betrug ausgegangen ist. 14cc) Jedoch bedarf der Schuldspruch in den Fällen II. 1
  • die allgemein bei allen Taten zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte Erwägung rechtlichen Bedenken
  • Verfahren beanstandet und die Verletzung sachlichen Rechts rügt. Das Rechtsmittel führt auf die Sachrüge

FG Berlin-Brandenburg - 2 K 2230/02

Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 17.04.1996
Inhalt
  • der Entscheidungen des BFH -BFHE- 110, 59, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1973, 726). Es sei allgemein
  • Bewertungsverfahrens nach den §§ 78 ff. BewG keine Berücksichtigung finden. 28 Der Beklagte hat auch zu Recht den
  • Rechts -GbR- die aus den Eheleuten xxx und xxx besteht. 2Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 17

BSG - B 12 RA 8/00 R

Bundessozialgericht vom 19.06.2001
Inhalt
  • der Beitragsentrichtung für die Monate Oktober bis Dezember 1994 zu Recht aufgehoben hat. Die
  • Beitragszahlung nicht "ohne Verschulden gehindert" war. Dabei braucht nicht allgemein und abschließend
  • Rechts. Sie gelte für Pflichtbeiträge und für freiwillige Beiträge. Hätten zB Versicherte, die

LG Bonn - 16 0 96/95

Landgericht Bonn vom 05.01.1996
Inhalt
  • für Handelssachen Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 16 0 96/95 Sachgebiet: Recht (allgemein - und
  • (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlaß einer einstweiligen

LSG Sachsen-Anhalt - L 5 AS 148/10

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 05.10.2010
Inhalt
  • . Februar 2010 zu Recht nicht zugelassen. Nach § 144 Abs. 2 SGG ist die Berufung zuzulassen, wenn 1
  • diese Normen zu ermitteln. Allgemein klärungsbedürftige Rechtsfragen ergeben sich daraus nicht
  • Erstattungsstreitigkeit zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden 10.000,00 EUR nicht

BPatG - 20 W (pat) 18/04

Bundespatentgericht vom 22.06.2009
Inhalt
  • Aufgabenstellung des Streitpatents (vgl. Streitpatentschrift S. 3, Z. 2 - 4) mag bzgl. des allgemein
  • Einspruchsverfahren zu Recht vollständig aufrechterhalten. Die Beschwerden sind unbegründet. 5. Für
  • Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Fortbildung des Rechts sein. Dr. Mayer Dr. Hartung Werner Kleinschmidt Pr