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OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 5269/94
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.12.1998
- Inhalt
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- /EWG und die Entscheidung 88/408/EWG seien nicht ordnungsgemäß in das nationale Recht umgesetzt worden
- den Landesgesetzgeber mit Einschränkungen oder einzuhaltenden Vorgaben versehen kann, ist allgemein
- , auf fremdes, nicht von ihm formuliertes und in Kraft gesetztes Recht eines anderen
- 1. Januar 1986 in deutsches Recht zu übernehmen war. Die parlamentarischen Gremien wollten damit der
- Übertragung der Umsetzungsbefugnis auf innerstaatlicher Ebene steht EG- Recht nicht entgegen, sofern diese
FG Düsseldorf - 17 K 3418/98 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 04.03.2002
- Inhalt
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- Eigentums zu Recht darauf ab, dass es sich bei den Aktien um so genannte junge Aktien gehandelt habe und
- an der Hauptversammlung. Der Kläger weist insoweit zu Recht darauf hin, dass eine Möglichkeit zur
- . Der BFH vertritt zu Recht die Auffassung, dass es für die Zuordnung eines Wirtschaftsguts auf das
- " bedeutet, dass der Handelnde sich stillschweigend auf ein Recht beruft, das ihm in Wahrheit nicht zur
- bürgerlichem Recht ungewöhnlicher Weg gewählt wird; entscheidend muss hinzukommen, dass ein
BSG - S 9 Kr 28/90
Bundessozialgericht vom 24.11.2004
- Inhalt
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- ). Nach seiner Auffassung verstößt die angegriffene Festbetragsfestsetzung nicht gegen einfaches Recht
- oder Verfassungsrecht und auch nicht gegen EG-Recht. Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung der
- ihrem grundgesetzlich geschützten Recht auf gleiche Wettbewerbsbedingungen verletzt habe und auch
- GG begründet ein Recht der Unternehmen auf Teilhabe am Wettbewerb, was zwar nicht vor der Zulassung
- (BVerfGE 82, 209, 223) schützt. Von einem solchen Recht auf fairen Wettbewerb gehen auch die gesetzlichen
OLG Frankfurt - 13 W 29/00
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 18.05.2000
- Inhalt
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- Rechtsauffassung, die Suspendierung des Klägers sei zu Recht erfolgt. 24 Der Senat hat über die Beschwerde
- kann nach deutschem Recht, worauf Schimke in seiner Urteilsanmerkung zutreffend ausführt, ein
- Satzung oder Vereinsordnung festgelegten Verfahrens 46- Einhaltung allgemein gültiger
- gegen staatliches Recht in einem Umfang verstoßen hat, der es rechtfertigen könnte, die gegen den
- Strafbarkeit nach allgemein strafrechtlichen Kriterien beurteilt werden, das Verschulden zur Voraussetzung
BGH - VII ZR 183/04
Bundesgerichtshof vom 22.12.2005
- Inhalt
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- , Prof. Dr. Kniffka und Bauner für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 8
- VerbrKrG und in § 1c AbzG gerade keinen allgemei- nen Rechtsgrundsatz aufgestellt, dass einem Verbraucher
- zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: 1Die Klägerin fordert von den Beklagten, die einen
OLG Düsseldorf - I-9 U 30/09
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 30.11.2009
- Inhalt
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- Parteivernehmung des Klägers zu diesem Punkt sei unzulässig. Da das Recht der V... B... f... B... AG
- gehandelt habe, hat die Beklagte im Berufungsverfahren zu Recht nicht mehr konkret aufgegriffen. 342
- zivilrechtlich allgemein anerkannte Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten
- Größenordnung von 13,9 % (einschließlich Agio) angegeben und das Recht der V... B... f... B... AG
- ... GmbH & Co. KG im Nennwert von 25.000,00 EUR sowie Abtretung aller Rechte aus dieser Beteiligung an
OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 714/00
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.11.2001
- Inhalt
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- Beschluss vom 28. Januar 1999 - 9 B 2682/97 - zu Recht entschieden habe, sei die Gebührenverordnung
- die Mitgliedstaaten richteten und in den Mitgliedstaaten nicht ohne Umsetzung geltendes Recht würden
- Geflügelfleischhygieneuntersuchungen in den Monaten September 1994 bis September 1997 gültiges Recht
- nationales Recht umzusetzen. Hierbei wurde in Angleichung an den für den Bereich der Fleischhygiene
- allgemeine Sperre des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 85/73/EWG, dass sie die tatsächlichen
VG Karlsruhe - 8 K 1037/09
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 09.02.2010
- Inhalt
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- reicht, kann auf sich beruhen. Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber darüber hinaus ein eigenes Recht
- -, Rn. 176 m.w.N. [Juris]). Dies gilt erst recht, wenn - wie hier - die Recht- und Zweckmäßigkeit der
- überprüfen sind. Unabhängig davon kann die an Recht und Gesetz gebundene staatliche Genehmigungsbehörde nach
- Vorschrift legt als allgemeine Zielvorgaben für die ÖPNV-Gestaltung die Integration der
- ausreichender Beachtung der Mitwirkungsbefugnisse oder -rechte der (Verkehrs-) Unternehmer zustande
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 2098/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.03.2006
- Inhalt
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- , könne das Produkt nach deutschem Recht als Arzneimittel eingestuft werden. Nur in einem
- Entscheidung, weil § 54 Abs. 1 Satz 1 LFGB allgemein auf Lebensmittel abstellt, zu denen nach Art. 2 lit
- nationalem Recht keinen gesetzessystematischen Vorrang des Arzneimittelrechts zu geben, weil § 2 Abs. 3 Nr
- ist auch nach nationalem Recht in Abgrenzungsfällen im Ergebnis die Richtlinie 2001/83/EG
- 1997 - 25 CS 96.3855 -, NJW 1998, 845 (845), erst recht überholt. 5657Selbst wenn man den vorstehenden
VG Minden - 11 K 2288/06
Verwaltungsgericht Minden vom 22.10.2008
- Inhalt
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- Beigeladene mit der Ausweisung von Konzentrationszonen das Recht "erkauft", das Gemeindegebiet im
- Recht gerügt, dass eine solche Festsetzung - ihre inhaltliche Gültigkeit unterstellt - auch im
- Recht, dass bei der Abwägungsentscheidung nicht berücksichtigt wurde, dass für die von ihr
- die Klägerin im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht darauf beschränkt hat, allgemein die
- nachprüfbar und angesichts des allgemein bekannten Booms der Windkraft auf dem Weltmarkt auch plausibel
OVG Nordrhein-Westfalen - 19 A 2962/02
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.06.2004
- Inhalt
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- ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat die Leistungsklage zu Recht abgewiesen. 26 Die allgemeine
- Klägers aus eigenem Recht nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag erfüllt sind oder
- öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ist die Geltendmachung von
- gibt es im Bereich der sonderpädagogischen Förderung kein allgemein gültiges "gewöhnliches Maß der
- - oder das Land Nordrhein- Westfalen ein (Mitwirkungs-) Recht bei der Auswahl der
OLG Köln - 15 U 38/06
Oberlandesgericht Köln vom 29.08.2006
- Inhalt
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- Senats auch von Rechts wegen aus gemäß § 255 BGB abzutretendem Recht des Geschädigten aus dem
- Schadensersatzzahlung in Höhe von 2.930,18 € verlangen. 14(1) Zu Recht beanstandet die Klägerin, dass ihr
- Überlegungszeit rechtfertigt die Berücksichtung von weiteren fünf Kalendertagen. 32(2.2) Allgemein anerkannt ist
- - Vorgerichtliche Anwaltskosten + 250,15 € 47- Allgemeine Auslagenpauschale + 25,00 € 48- Gesamtschaden der
- hat und auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung einer
OVG Nordrhein-Westfalen - 6d A 5368/00.O
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.05.2002
- Inhalt
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- Entscheid- ungsrahmens zu Recht darauf, dass sich der Polizeibeamte allein von Gesetz und Recht leiten
- allen Beamten als oberstes Gebot die Pflicht obliege, nach Gesetz und Recht zu handeln. Entscheidend
- angefochtenen Entscheidung). 35Zu Recht hat die Disziplinarkammer den Beamten aus dem Dienst entfernt. Eine
- gilt erst recht, wenn ein Beamter - wie hier - die ihm gegenüber den Bürgern eingeräumte Befugnis
- dieser psychischen Belastung anzusehen. Dass eine Situation vorlag, die über eine allgemein
VGH Baden-Württemberg - 4 S 174/07
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 23.06.2009
- Inhalt
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- vom 15.12.1987 vor, die durch § 153i LBG in nationales Recht umgesetzt worden sei. Eine
- Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten und damit gegen höherrangiges Recht dar. 13 Konsequenz aus dem
- Lehrkraft in Relation zum allgemein geltenden Regelstundenmaß reduziert wird (vgl. hierzu Senatsbeschluss
- allgemeine (Voll-)Arbeitszeit in Relation zu setzen zu der individuell festgesetzten Arbeitszeit. 25
- Dienstleistung bestimmt. Dieses Regelstundenmaß für Lehrer ist in die allgemeine beamtenrechtliche
OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 1521/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19.08.2005
- Inhalt
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- Recht auf Grund der Bilanzwertmethode mit nur 9,25 % angesetzt. Dabei sei sie bezüglich des
- Verzinsung angewandte Marktwertmethode allgemein anerkannt und der angenommene Abschreibungszeitraum
- -Empfehlung 98/322/EG jedenfalls von der Marktwertmethode als allgemein gültigem Bewertungsmaßstab
- Beurteilungsspielraum eingeräumt. Die allgemein für die Rechtfertigung eines solchen angenommenen
- . Der Ausgangsbescheid geht zu Recht von einer Genehmigungspflicht der Entgelte O.1 bis O.5 und B.1