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LSG Nordrhein-Westfalen - L 15 U 154/98
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 04.09.2001
- Inhalt
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- RVO; denn nach § 212 SGB VII gilt das neue Recht grundsätzlich erst für Versicherungsfälle, die nach
- Krankheit in der medizinischen Wissenschaft allgemein anerkannt sein, d. h. durch die herrschende
- das allgemeine Auftreten der Krankheit, nicht dagegen auf ihre Verursachung durch die gefährdende
- -Syndroms mit einiger Wahrscheinlich keit anzunehmen sei, reicht dies nicht aus, um eine gruppentypische
FG Düsseldorf - 14 K 3830/04 F
Finanzgericht Düsseldorf vom 18.10.2007
- Inhalt
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- die Klägerin das Recht, sich selbst an einer Spielgemeinschaft zu beteiligen, wenn sich in einer
- allgemein kein Rückzahlungsanspruch bzgl. des Spieleinsatzes bestehe, kommt für die Frage eines
- sind. Die Mitspieler erteilen der Klägerin gemäß Ziff. 7 der Teilnahmebedingungen (Allgemeine
- Innenverhältnis die Rechte an dem Treugut (= Spieleinsatz) zustünden und der Treugeber das Marktgeschehen
HessVGH - 3 N 4/83
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 13.09.1989
- Inhalt
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- . Kinderspielplätze seien in Wohngebieten allgemein zulässig. Wenn der Spielplatz in dem
- privaten Belangen, nämlich in ihrem Recht auf eine gebietscharaktermäßige Wohnnutzung ihres in einem reinen
- Bürgers, wenn der in der Bekanntmachung benutzte Name des Plangebiets allgemein geläufig ist. Bei
- derart allgemein bekannten Gebietsnamens bedient, daß hiervon für den interessierten Bürger die
VG Düsseldorf - 22 K 3614/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 04.05.2010
- Inhalt
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- einmal ein Bedürfnis im waffenrechtlichen Sinne anerkannt werden kann, kann erst recht keine
- ==allgemeine Schießerlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung Normen: WaffG § 10 Abs. 5 WaffG § 12
- "allgemeine 2 Erlaubnis zum Schießen mit einem speziellen Druckluftgewehr außerhalb von
- 10. Juli 2007 zu verpflichten, ihr eine allgemeine Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe
- vom 10. Juli 2007 zu verpflichten, ihr eine allgemeine Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe
OVG Rheinland-Pfalz - 2 A 10983/10.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.11.2010
- Inhalt
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- für Recht erkannt: Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt
- steht – wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat – ein Anspruch gegen den Beklagten auf
- Gleichbehandlungsgrundsatzes an diese gebunden. Das Gericht kann überprüfen, ob die Richtlinien mit höherrangigem Recht
- unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde
- Erwägungen angestellt haben. Hat der Dienstherr – wie hier – allgemeine Richtlinien über die Erstellung
LSG Hamburg - L 1 KR 17/06
Landessozialgericht Hamburg vom 11.10.2006
- Inhalt
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- zwar nicht davon aus, dass der Kläger vollen Umfangs geschäftsunfähig ist. Es ist jedoch allgemein
- Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit gefangen sei, sei er nicht in der Lage, von kritischen Abwägungen
- " bestünden keine Zweifel. Ausgeweitet habe sich das Begehren des Klägers, Recht zu bekommen, dahingehend
- , dass er allgemein feststellen lassen möchte, gesund, d. h. auch arbeitsfähig zu sein. Möglicherweise
- Gekränktseins am Recht mit der für ihn zwingenden Folge, dass der NDR ihn wieder einzustellen habe
OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 2358/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04.09.2008
- Inhalt
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- geltende Recht dem Berechtigten im Regelfall für die Verfolgung seines materiellen Rechts in der
- zurückzuweisen. 2930Zu Recht habe das Verwaltungsgericht die Klage unter dem Gesichtspunkt der
- der Rechtsvernichtung bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der
- stehenden Zeitraums lassen sich allgemein geltende Kriterien nicht angeben. Diese hängen vielmehr
- losgelöstes Gebot, sondern existiert nur insoweit, als es Ausdruck im materiellen öffentlichen Recht
VG Münster - 10 K 937/08
Verwaltungsgericht Münster vom 05.09.2008
- Inhalt
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- der Kläger durch den zur Prüfung gestellten Verwaltungsakt in einem subjektiven Recht verletzt wird
- Betracht. 30Die Klägerin hat als sonstige Betroffene nur ein subjektives öffentliches Recht auf eine
- grundgesetzlichen Gewährleistungen oder dem einfachen Recht ergeben können, gegen den Plan einwendet
- eingegriffen wird. Vielmehr macht die Klägerin insoweit allgemeine öffentliche Belange geltend, die
- unterhalb der Erheblichkeitsgrenze liegen sowie allgemeine öffentliche Belange. So kann sich ein
OVG Niedersachsen - 4 LC 272/11
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 10.12.2013
- Inhalt
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- . den allgemein üblichen Umgangskontakt mit ihm habe, er also alle 14 Tage das Wochenende von
- Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat
- Ehefrau. Vielmehr hält sich D. nur im Rahmen des allgemein üblichen „Umgangskontakts“ beim Kläger auf
- Berufungsverfahren nicht für erforderlich hält. 24Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen
VG Köln - 13 K 40/05
Verwaltungsgericht Köln vom 31.05.2007
- Inhalt
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- Recht beanstandet, dass dem Arzneimittel jedenfalls die von der Klägerin angegebene therapeutische
- in der Europäischen Union allgemein medizinisch verwendet wurden, deren Wirkungen und Nebenwirkungen
- unterliegt auch der aus diesem gewonnene Thymusextrakt einer gewissen Variabilität. Zu Recht wird in der
- diese Aussage zu allgemein ist, um daraus auf eine Wirksamkeit des hier in Rede stehenden Präparats
BAG - 9 AZR 374/06
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Revision ist unbegründet. Das Landesarbeitsgericht hat die Beklagte im Ergebnis zu Recht verurteilt
- Gegenansprüche zu. 12II. Die Beklagte hat dem Kläger zu 2) zu Recht die ungekürzte Jahresleistung gezahlt
- geltend, dass eine allgemein gehaltene Klausel, die lediglich die “Maßregelung” wegen der Teilnahme am
- allgemein von der Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder davon abhängt, dass der Arbeitnehmer
BPatG - 4 Ni 18/98
Bundespatentgericht vom 26.01.2000
- Inhalt
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- Richter Dipl.-Ing. Winklharrer, Müllner, Dipl.-Ing. Bork und Dipl.-Ing. Bülskämper für Recht erkannt: 1
- Fahrzeugen heutzutage Luftreifen anstelle von Raupen allgemein üblich. Dies beruhe hauptsächlich darauf
- Ausgestaltung; in der Druckschrift seien Räder allgemein offenbart und darunter verstehe der
- Technik. Sie haben deshalb auch zu Recht in der Argumentation der unterlegenen Klägerin während der
LSG Nordrhein-Westfalen - L 16 B 10/07 KR ER
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 05.03.2007
- Inhalt
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- erwiesen hätten und deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen
- Harnblasenkarzinom im fortgeschrittenen Stadium mit Befall der Knochen und der Lunge sowie der Leber. Allgemein
- Wesentlichen zu Recht stattgegeben die AG´in zu der hier allein noch streitgegenständlichen KÜ für das
- Recht angenommen, dass eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder
LSG Bayern - L 5 B 822/08 KR ER
Bayerisches Landessozialgericht vom 13.10.2008
- Inhalt
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- Übrigen zulässig, §§ 172, 173 Sozialgerichtsgesetz - SGG, aber unbegründet. Zu Recht hat das
- . Sie setzen einen Anordnungsanspruch, also ein materielles Recht auf die inhaltliche Entscheidung
- in Frage; zudem ergibt sich aus dem allgemein zugänglichen Beschluss des Gemeinsamen
- IVIG nach allgemein anerkannten Kriterien Erfolgsaussicht und Freiheit von Nebenwirkungen zuzugestehen
OLG Düsseldorf - I-18 U 238/00
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 06.07.2005
- Inhalt
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- Klägerin nimmt aus abgetretenem und übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers die Beklagte auf
- Anhebung der "Wert- und Haftungsgrenze" führt; mit Abs. 6 bedingt die Beklagte sich das Recht aus, den
- insbesondere aus der allgemein bekannten Verkehrssitte ableiten lässt und im gesetzlichen Leitbild
- unwirksame "Haftungshöchstgrenze" kann vielmehr ohne weiteres von ihr abgeteilt werden (s. allgemein