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KG Berlin - 14 U 21/06
Kammergericht vom 09.12.2005
- Inhalt
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- objektiv bestimmbarer Weise ausgestaltet ist. Die - dispositives Recht enthaltende - Regelung in § 707 BGB
- Entscheidung sodann mit Recht davon ausgegangen, dass die Beklagte der vertraglichen Nachschusspflicht weiter
- arglistige Täuschung zu Recht nicht annehmen können. Auch in der Berufungsinstanz kann die
- (Anlage 2 zum Schriftsatz der Beklagten vom 04. August 2004) zu Recht darauf hingewiesen, dass aus
- den Prospekt verantwortlich sein kann. Allgemein richten sich die Ansprüche aus der Prospekthaftung
VG Gelsenkirchen - 14 K 3637/07
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 09.06.2009
- Inhalt
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- Parkerleichterung zu Recht erfolgt. 27Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug
- . 11 StVO können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte
- erfolgt ist und das Abwägungsergebnis vertretbar ist, insbesondere nicht gegen höherrangiges Recht
- Verständnis dürfte weder dem § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO noch (erst Recht) dem Erlass vom 4. September 2001
- „paralleles" Prüfungsverfahren außerhalb des im SGB IX geregelten Verfahrens erst recht zu
LSG Bayern - L 13 R 249/06
Bayerisches Landessozialgericht vom 24.01.2007
- Inhalt
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- Beklagte habe für die nachentrichteten freiwilligen Beiträge zu Recht keine Entgeltpunkte ermittelt, da
- allgemein gehaltenen Beratung insbesondere schon dann gegeben sein, wenn zu erkennen ist, dass der
- verwirklichte Rechte zustünden. Ein entsprechender Beratungsbedarf habe frühestens im Zeitpunkt des Antrags
- , Urteil vom 15.12.1983, Az.: 12 RK 6/83). Grundsätzlich reicht für die Begründung eines
- Regelungen über die Rentenauskunfts- und Renteninformationspflichten kann die Klägerin keine Rechte
BGH - 2 StR 365/04
Bundesgerichtshof vom 22.12.2004
- Inhalt
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- Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das
- Handlungen der in § 6 Abs. 1 VStGB bezeichneten Art (vgl. Lackner/Kühl aaO Rdn. 8 a zu § 130; allgemein
- Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen Gründe: I. Das Landgericht hat den Angeklagten
- wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten
- sein muß, daß er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist. Dabei reicht schon die Weitergabe eines
VG Düsseldorf - 6 K 5600/08
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 19.01.2010
- Inhalt
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- 301 stelle keinen Verstoß gegen § 45 1 c StVO dar, da nur ausnahmsweise die allgemeine Rechts- vor
- StVO müsse innerhalb von Tempo 30-Zonen grundsätzlich die Vorfahrtregelung rechts vor links gelten
- Zone grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO ("rechts vor links") gelten. Ob im
- § 45 Nummer XI. 3.b) (abgedruckt in Hentschel, zu § 45 StVO, s.o.) von der Regel "rechts vor links
OLG Hamm - 8 U 8/08
Oberlandesgericht Hamm vom 26.11.2008
- Inhalt
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- Haftungsbegrenzung berufen, da diese gegen AGB-Recht verstoße. Schließlich meint der Kläger, die Klageforderung
- im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Das Berufungsvorbringen rechtfertigt keine andere Beurteilung. I
- Reiseveranstalter. Der Kläger rügt zu Recht, der Prospekt zeichne diesbezüglich ein den Tatsachen nicht
- auf Seite 47 des Prospekts allgemein auf die Möglichkeit des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung
- , auf die der Kläger sein Begehren auch gestützt hat, sind ebenfalls nicht begründet. 84Zu Recht und
Anlage I SeeSchStrO 1971
Schiffahrtszeichen
- Inhalt
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- und sonstige Schiffahrtshindernisse).Eine allgemeine Gefahrenstelle ist in der Regel mit einem oder
- allgemeine Gefahrenstellen oder Einzelgefahrenstellen, jedoch wegen besonderer Umstände
- weiße Tafeln mit rotem Rand, rotem Schrägstrich von links oben nach rechts unten mit
- weißem Diagonalstreifen von links oben nach rechts unten.... (Abb.)A.16Aufforderung zum
- -Holtenau (Neue Schleuse)in die rechte Schleusenkammer:ein nach jeweils 7 Sekunden wiederkehrender Ton
VG Kassel - 7 E 954/00
Verwaltungsgericht Kassel vom 15.03.2004
- Inhalt
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- „nachweislich“ um eine angemessen Wohnung bemühen muss, und der in § 9 Abs. 2 TGV allgemein dem
- recht, aber noch im räumlichen Zusammenhang mit dem Dienstort. Ein solcher „räumlicher Zusammenhang
- Beklagten ist es schließlich auch nicht nach dem - über das bürgerliche Recht (§ 242 BGB) hinaus die
- geführten Rechtsstreiten - im Bereich der Bundeswehr allgemein üblich, im Falle einer Versetzung bzw
- Gesetzeswortlaut - auf die allgemeine Härteklausel des § 12 Abs. 4 Satz 1 Wehrpflichtgesetz stützt. Im
HessVGH - 12 TH 2430/89
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 08.06.1990
- Inhalt
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- Recht vertreten Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht freilich die Auffassung, daß für die Beurteilung
- Aufenthaltserlaubnis, ist nichts dafür dargetan, daß sie überhaupt Einkünfte hat, und erst recht nichts dafür, daß
- außergewöhnlichen, über das allgemein hinzunehmende Maß hinausgehenden Härten, die durch die Regelung des
- 1989 und der allgemein üblichen Handhabung in der Praxis der Ausländerbehörden - hätte im Hinblick
- -rechtliche Grundlage hierfür ist der allgemeine Folgenbeseitigungsanspruch in Verbindung mit den
LSG Saarland - L 2 U 62/02
Landessozialgericht für das Saarland vom 16.03.2005
- Inhalt
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- Computertomogramm noch nicht allgemein üblich gewesen. Eine objektive Feststellung, ob
- Senat nicht. Zu Recht weist die Beklagte darauf hin, dass die Verwaltungsakten keinen Hinweis darauf
- Prozesskostenhilfe bewilligt worden und macht er von seinem Recht, einen Rechtsanwalt zu wählen, keinen
- rechts im oberen Drittel mit Phantomschmerzen und ein organisches Psychosyndrom seien. Weiterhin
- im rechten oberen Körperquadranten mit Maximum im Bereich des Amputationsstumpfes rechts - und eine
StGH Hessen - P.St. 1714
Staatsgerichtshof des Landes Hessen vom 04.05.2004
- Inhalt
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- In-Kraft-Treten des Regionalen Flächennutzungsplans fort. Das Recht, diese Flächennutzungspläne bis
- das Wort “sollen” ausgedrückten Befehl werde in das Recht der Selbstverwaltung aller beteiligten
- Zusammenschlusses zu eröffnen. Dieses Recht habe schon nach dem Gesetz über kommunale
- Oberzentren Wiesbaden und Darmstadt seien zu Recht nicht in den Planungsverband einbezogen worden, da sie
- Staatsgerichtshofs auf das Recht der Selbstverwaltung und damit auf wenige landesverfassungsrechtliche
LSG Bayern - L 19 R 645/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 26.10.2005
- Inhalt
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- Tätigkeit haben und 3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben (§ 43
- 02.02.2005 zu sehen sei, nicht eingeht. Die Klägerin hat auch die erforderliche allgemeine Wartezeit von
- gegenüber rechts deutlich eingeschränkt und die Bewegungen endgradig insgesamt schmerzhaft. Der Gang
- die betreffenden Befundangaben des Dr.K. nicht auf das linke Hüftgelenk sondern auf das rechte
- : "Beschwerden in der Knieregion rechts nach einem Sturz im Februar. Gehstrecke nicht eingeschränkt, kein Ruhe
OLG Köln - 12 U 73/95
Oberlandesgericht Köln vom 26.10.1995
- Inhalt
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- . Beide Vertragsparteien haben während der festen Vertragsdauer das Recht, eine Überprüfung des Mietzinses
- um mehr als 10 Punkte verändert (Basisjahr 1980 = 100). Dieses Recht kann erstmals nach zwei Jahren
- das in Ziffer 1. vereinbarte Recht. 9 1. ... 10 ##blob##nbsp; 1112Können sich die Mietparteien über
- , daß das Mietniveau im Jahre 1992 allgemein höher gewesen sei als von dem Sachverständigen angenommen
- . Vielmehr hatte die Frage im ersten Teil allgemein die Mietpreisentwicklung zwischen diesen beiden
HessVGH - 5 UE 379/92
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 28.04.1994
- Inhalt
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- vorgesehene Ausnahme für allgemein zulässig erklärt, was nichts an der Zulässigkeit solcher Bauvorhaben auf
- Beklagten als auch die Bauaufsichtsgebührensatzung selbst verstießen gegen höherrangiges Recht. Der
- Erfolg haben. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen, denn die angefochtene
- Fläche "allgemein zulässig" sei. Die durch punktiert gekennzeichnete Nutzungsgrenzen zeichnerisch zum
- Gebührenrahmens ist nicht zu beanstanden. Der Beklagte hat zu Recht nicht auf die vom Kreisausschuß
OVG Niedersachsen - 7 KN 178/12
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 17.01.2013
- Inhalt
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- . Hierdurch sollte das NVwKostG "… um eine allgemeine Ermächtigungsnorm zur Regelung von Bundesrecht
- Verwaltungsverfahrensrechts, das - querschnittsartig - allgemeine Grundsätze für die Erhebung von Gebühren regelt (vgl
- . v. 09.07.1969 - 2 BvL 25 u. 26/64 -, BVerfGE 26, 281, 297 für eine unzulässige allgemeine
- Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) um eine allgemeine Ermächtigungsnorm zur Regelung von Bundesrecht
- , sondern eine „allgemeine Ermächtigungsnorm“ hat schaffen wollen. Für die Regelung des § 3 Abs. 4 NVwKostG